Alles, was oben nicht passt.
12. April 2015 07:26
Hi,
offiziell gibt es für Reflektoren im Rücklichtbereich ja nur angaben in welcher Höhe, nicht aber wie groß dieser sein muss.
Gibt es eine Pflicht zu E-Prüfzeichen (mit Quellenangabe?)
Und gibt es diesbezüglich Sonderregelungen für DDR-Motorräder? (evtl. auch mit Quellenangabe)
Beim Hinweis bspw. des TÜV Süd ist diesbezüglich nix zu finden. Nicht mal Angaben zum E-Prüfzeichen ...
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrerIn der STVZO §43 ist folgendes niedergeschrieben:
"(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."Quelle:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53Da steht aber nix wegen Größe und E-Prüfzeichen drin. Hat jemand was genaueres?
§19 STVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis - besagt folgendes:
"(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."Bedeutet das, dass ich selbst einen dämlichen Reflektor fürs Rücklicht eintragen lassen muss???
Patient = MZ ES 150 Bj. 1969
Zuletzt geändert von
hanwag am 12. April 2015 08:00, insgesamt 3-mal geändert.
12. April 2015 07:45
Ist im Original Rücklicht schon enthalten.
12. April 2015 07:54
Der hat aber kein Prufzeichen
und das ist der springende Punkt
Es gibt keine Größenangabe/Verplichtung
nur Prüfzeichen muss es haben.Sollte aber
bei einem Originalen DDR Rücklicht kein Problem sein.
12. April 2015 08:04
Edit:
Hab grad noch paar Gesetzeslagen dazu eingefügt
Der originale Reflektor hat wie gesagt kein Prüfzeichen. Ich möchte das Rücklicht aber umbauen und habe da einen kleinen schönen alten und runden Reflektor, der aber auch kein Prüfzeichen hat. Eine Größenangabe gibt es ja nicht. Eine Pflicht zum E-Prüfzeichen habe ich nicht finden können.
Ergibt sich, aus den oben hochgeladenen Gesetzestexten echt die Pflicht für mich, den Reflektor abnehmen lassen zu müssen, obwohl ´der im original auch keine Kennzeichnung ´hat?
Oder gibt es da für Oldtimer irgendwelche Ausnahmen, die ich wissen sollte.
PS: Wenn das ganze hier fachlich fundiert ist, würde ich dies in die Wissensdatenbank mit einpflegen.
Interessant ist die derzeitige Präampel der STVZO:
"Das "Schicksal" der StVZO, wie wir sie kennen, ist ohnehin besiegelt. Fest steht, dass die StVZO völlig neu gegliedert wird und kein Paragraf mehr so erhalten bleibt, wie er jetzt in der Verordnung steht. ... Das wird aber noch eine Weile dauern; wir rechnen mit einer Verkündung im Laufe 2016 und einem Inkrafttreten ca. ein Jahr später, also 2017. Ob dieser Zeitrahmen seitens des BMVI zu halten sein wird, bleibt allerdings offen. Die zum Zeitpunkt der Neufassung gültige StVZO wird nur noch für Altfahrzeuge Geltung haben. Betroffen von weiteren Änderungen sind dann vor allem die §§ 19 (Veränderungen am Fz) und 29 (HU, SP etc.)"
12. April 2015 08:10
DDR-Teile hatten immer eine Prüfkennzeichnung... und wenns nur eine Wellenlinie war
12. April 2015 08:11
Wenn du ein original Ostfahrzeug hast nicht,
es fahren tausende MZtten mit dem Original
Rücklicht mit Integriertem Rückstrahler rum.
Nur wenn du natürlich extra ein Einzelnen
Strahler verwenden willst,könte es je nach
TÜV Streß geben.Um was für ein Fahrzeug
geht es den?Bei einer RT wird es kein Problem
sein,aber bei einer ETZ.
12. April 2015 08:11
Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.
Ansonsten ist das Rüli nicht zugelassen.
Halte das mit den Prüfzeichen für MZ und Simson eh etwas für Sinnfrei.
Alle Nachbauten von Blinkern und Lichtern haben kein Prüfzeichen.
Sind demzufolge auch nicht zugelassen. Aber es wird von den meisten Prüfern geduldet.
12. April 2015 08:25
Svidhurr hat geschrieben:Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.
Ansonsten ist das Rüli nicht zugelassen.
Halte das mit den Prüfzeichen für MZ und Simson eh etwas für Sinnfrei.
Alle Nachbauten von Blinkern und Lichtern haben kein Prüfzeichen.
Sind demzufolge auch nicht zugelassen. Aber es wird von den meisten Prüfern geduldet.
Genau das ist ja die Frage, da diese Fahrzeuge im Osten gebaut wurden. Theoretisch müssten doch Ausnahmeregelungen dazu geschaffen worden sein. Wobei die Motorradlichter ja ab nem bestimmten BJ Wellenlinie oder E-Prüfzeichen hatten. Ich muss doch ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen gegen ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen austauschen können?!
-- Hinzugefügt: 12. April 2015 09:32 --In meinem Fall möchte ich gern folgenden Reflektor verwenden:
P1290537.JPG
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12. April 2015 08:33
hanwag hat geschrieben: Ich muss doch ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen gegen ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen austauschen können?!
Klar kannsde, aber ohne Prüfzeichen ist nun mal nicht Zulässig....
Frag mal deinen Kittelfuzzi.
12. April 2015 08:43
Ich würde da nicht nach Fragen
Du wohnst in Dresden, also sollten sich die Prüfer ja etwas auskennen
Also verbaue dein Rüli bzw. Reflektor und wenn es optisch zum Moped passt,
wird da auch keiner große Fragen stellen.
12. April 2015 09:03
hanwag hat geschrieben:Svidhurr hat geschrieben:Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.
In meinem Fall möchte ich gern folgenden Reflektor verwenden:
P1290537.JPG
Schau mal auf der Rückseite , irgendwas muß doch dort eingestempelt sein .
12. April 2015 09:09
Theoretisch seh ich das auch so. Aber du weisst doch wie es ist. Im Ernstfall fährt mir einer hinten drauf und sucht nen Grund um nich zahlen zu müssen. Der erkennt, dass die Mühle umgebaut ist und hat vielleicht auch noch nen moppedkritischen Bullen an der Hand. Und schon haben wir den Salat.
hintere Prägung - soweit lesbar lautet ******aldauf WO*kenstein
12. April 2015 13:19
Am schnellsten wirst du wohl eine Antwort bekommen wenn du dir den Reflektor nimmst damit zum TÜV Dekra etc gehst und dort die gleiche Frage stellst wie hier. Normal helfen die Ingenieure gerne bei Fragen zumindest kenn ich das so von meiner Prüfstelle.
12. April 2015 19:40
Meine Vermutung. Dein Reflektor stammt evtl. von einem alten Warndreieck. Die werden gern von den Händlern auf Teilemärkten zerlegt, um die Reflektoren dann einzeln teuer zu verkaufen. Selbst schon gesehen...
Und ob die Reflektoren eines Warndreiecks Prüfzeichen haben
12. April 2015 21:23
(KSM ein) Ein Reflektor ist das reflektierende Teil innerhalb einer Leuchte (KSM aus), hier geht es scheinbar um einen Rückstrahler.
Wenn es dir nichts ausmacht, zu verraten, an welchem Fahrzeug die Aktion stattfinden soll ( Typ und EZ-Datum wäre wichtig, EZ Ost oder West), dann könnte man deine Frage mit hinreichender Sicherheit beantworten, alles andere ist nur Spekulation (andere Kraftausdrücke werden unterdrückt).
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