7. Dezember 2017 00:36
7. Dezember 2017 01:28
7. Dezember 2017 02:12
ektäw hat geschrieben:Hallo,
ich weiß nicht, ob es bekannt ist, daß man Ersatzrahmen nicht mehr aufbauen darf?
Hat mir heute der TÜV-Mann erzählt.
7. Dezember 2017 09:59
Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1.
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.
die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
7. Dezember 2017 10:23
7. Dezember 2017 11:36
ektäw hat geschrieben:Hallo,
es geht nur um den "Ersatzrahmen". Davon wurden zu DDR Zeiten wohl eine bestimmte
Anzahl gebaut, hatten aber keine KTA(?)Zulassung. Wenn man davon jetzt einen
Rahmen neu zulassen will, soll das nicht mehr gehen. Gestern offizielle Aussage meines
TÜVers. Sicher gibt es inoffizielle Möglichkeiten.
7. Dezember 2017 12:54
7. Dezember 2017 16:47
7. Dezember 2017 17:28
7. Dezember 2017 17:31
7. Dezember 2017 17:36
ea2873 hat geschrieben:das Problem ist sich aus Ersatzrahmen ein "neues" Fahrzeug zu bauen.
Stimmtbluelagune hat geschrieben:Den TÜV Prüfer möchte ich sehen der einen Ersatzrahmen überhaupt erkennt...