Alles, was oben nicht passt.
17. Juli 2007 21:34
Was kostet es wenn ich an der MZ ein 80er Kennzeichen anbaue was ohne die amtlichen Stempel ist?
Richtiges habe ich natürlich und zugelassen und versichert ist die auch. Das amtliche Kennzeichen wird mitgeführt ist aber nicht angebaut.
Greift da:
BKat-Nr. 227: Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte.
Ich habe mich schon dumm und albern gegoogelt komme aber nicht so recht weiter.
Oder greift da folgendes:
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
Amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen 181 Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen.
Wenn ich es mitführe fehlt es ja nicht. Ist halt nur nicht angebracht.
Micky
17. Juli 2007 21:41
Brauchst Du unbedingt Punkte? Ich habe keine, sonst würde ich Dir welche abtreten.
Ich würde sagen beides. Es fehlt und Du hast bewußt eine Zuwiderhandlung herbeigeführt.
17. Juli 2007 21:43
Und was ist mit den Fahrzeugen die sowohl das amtliche als auch ein ungestempeltes auf dem Lastenträger haben?
Micky
17. Juli 2007 21:52
Die haben das ungestempelte auf dem Lastenträger, weil durch den Lastenträger das gestempelte verdeckt wird. Auch Lastenträger haben für das jeweilige Fahrzeug eine ABE. Darin wird stehen, dass ein zusätzliches Kennzeichen bei Montage des Lastenträgers nötig ist.
Und jetzt frag bitte nicht, was es kostet, wenn man die Originalstempel vom Kuchenblech abmacht und illegalerweise auf einem 80ziger Kennzeichen anbringt und dieses noch zusätzlich an den LSW tackert.
Ein Verhältniss mit einer Dame vom StVAmt anzufangen wäre dann sinnvoller und erfolgsversprechender.
Zuletzt geändert von
Andreas am 17. Juli 2007 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
17. Juli 2007 21:56
Und was ist wenn wegen fehlender Last beide Kennzeichen zu lesen sind?
Sowas habe ich auch schon mal an einem Betonmischer LKW gesehen. Links das amtliche und rechts das ungestempelte.
Micky
17. Juli 2007 22:42
Ist legal wenn beide dran sind, soweit ich weiß - fakt ist aber, dass das gestempelte dran sein muss !! Ansonsten ( du hast es ja dabei ) handelst du bewusst -> Strafe ! Würde ich sagen...
18. Juli 2007 16:58
Du erfüllst dann die Straftat der Urkundenfälschung / des Kennzeichenmissbrauches:
Das Kennzeichen hat kein Siegel - es ist kein amtliches Kennzeichen. Ein amtliches Kennzeichen bildet erst in Verbindung mit dem vorgesehenen Kfz eine Urkunde... Das erst mal so ganz kurz - werde in den nächsten tagen das nochmals komplett auseinander ziehen und dezidiert darstellen.
18. Juli 2007 21:00
Ja schön. Das amtliche wird ja mitgeführt. Wie kann man was fälschen wenn man nichts fälscht?!
Und wenn ich jetzt das amtliche am LSW anbaue und das ungestempelte an der MZ?
Micky
18. Juli 2007 21:18
Ein amtliches Kennzeichen bildet erst in [glow=red]FESTER MECHANISCHER [/glow]Verbindung mit dem vorgesehenen Kfz eine Urkunde...
Also wie die Aufbrigung eines Wachssiegels auf ein Papier..
18. Juli 2007 21:20
Ah ha.
Und darf man das nun am Lastenseitenwagen anbauen oder nicht?
Micky
18. Juli 2007 21:26
Das amtliche Kennzeichen gehört an das Kfz / Zugmschine - also an die vorgesehene Stelle der Emme - der Beiwagen zählt NICHT..
18. Juli 2007 21:29
Habe ich mir gedacht.
Und wenn ich jetzt an den LSW das amtliche und an die MZ das ungestempelte mache?
Welchen Tatbestand erfülle ich dann wieder?
Danke!
Micky
18. Juli 2007 21:35
Wie gehabt: Jungs - auch wenn ich zur "Rennleitung" gehöre und Recht und Ordnung verteidige - so verstehe ich Euch doch trotzdem - bin ja auch Biker!
Das aKz (amtliche Kennzeichen - Sorry) gehört gesiegelt an die Emme!!!
Meine Oma sagte schon früher zu solchen Situationen: "Da beisst die mauas kein' Faden ab!"
18. Juli 2007 21:40
Dann lasse ich mein Gespann auf 80 Km/h umtragen. Die fährt eh nicht viel schneller und schon habe ich ein kleines Kennzeichen.
Aber bitte trotzdem mal die genaueren Gründe für Urkundenfälschung/Kennzeichenmißbrauch mitteilen.
Danke!
Micky
18. Juli 2007 22:50
Micky hat geschrieben:Dann lasse ich mein Gespann auf 80 Km/h umtragen. Die fährt eh nicht viel schneller und schon habe ich ein kleines Kennzeichen.
Ja, aber nur in Verbindung mit nem 125 er Motor. Und ob der dann noch die 80 km/h schafft.....?
Man könnte auch einen Mofamotor einbauen und käme in den Genuß eines Versicherungskennzeichens.
Oder aber Pedalantrieb, wie beim guten alten Fahrrad. Motor raus, Pedale dran und KEINERLEI Kennzeichen.
Sorry....mit mir gings grade durch.....im ernst, was stört Dich am 20er Blech und wieso soll es unbedingt an den LSW?
18. Juli 2007 23:04
Weil ich es langsam satt habe seit Jahren mit diesen Kuchenblechen rumzufahren. In anderen Ländern geht es doch auch kleiner.
Einerseits sollen wir zur EU gehören, was schon völliger Unsinn ist und nur kostet, und dann gelten doch wieder eigene Vorschriften der einzelnen Länder. Welcher Lobbyist steht eigentlich hinter diesen Kuchenblechen und dieser völlig beknackten neuen Schrift der Kennzeichen?!
Wenn das so weiter geht dann melde ich die in Frankreich an. Muß nur mal erkunden was die an Einfuhrzoll haben wollen.
Micky
18. Juli 2007 23:10
hm... also mal ne frage von einem der mal gespanne gebaut hat....
wir habeb seiner zeit gespanne gebaut (ohne wahlweisen eitrag!), da gillt das gesamte gespann als ein fahrzeug (so tüv rheinland) somit darf, eine separate kennzeichenbeleuchtung vorausgesetzt, das kuchenblech am seitenwagen befestigt werden! (dies allerdings mit eintrag in die papiere) hat sich daran etwas geändert????
18. Juli 2007 23:31
Glaube , dass das Problem der wahlweise Eintrag im KFZ-Schein sein könnte... ?!
18. Juli 2007 23:36
Sven Witzel hat geschrieben:Glaube , dass das Problem der wahlweise Eintrag im KFZ-Schein sein könnte... ?!
Hm, könnte durchaus sein.
Ich habe die in über 10 Jahren eh noch nie ohne LSW gefahren.
Micky
19. Juli 2007 07:14
na dann nimm den wahlweisen eintrag des BW raus und lass dir vom TÜV-mann ne bestätigung geben, dass dein kuchenblech am BW befestigt werden kann...
19. Juli 2007 12:27
sammycolonia hat geschrieben:wir habeb seiner zeit gespanne gebaut (ohne wahlweisen eitrag!), da gillt das gesamte gespann als ein fahrzeug (so tüv rheinland) somit darf, eine separate kennzeichenbeleuchtung vorausgesetzt, das kuchenblech am seitenwagen befestigt werden!
Hallo Sammy,
ich denke, das ist der Knackpunkt: Bei modernen Gespannen, die als untrennbare Einheit anzusehen sind (HBJ, Corda, Zeus, was weiß ich) müßte das m. M. nach immer noch so sein. Ein MZ-Gespann ist aber ab Werk schon immer wahlweise gewesen, das müßte man dann auf jeden Fall rausnehmen. Ob das mit dem normalen Rahmenaufbau überhaupt möglich ist...?
Ich hab aber im Gegenatz zu Dir noch nie gespanne gebaut!
Gruß, Martin.
19. Juli 2007 12:48
ETZChris hat geschrieben:na dann nimm den wahlweisen eintrag des BW raus und lass dir vom TÜV-mann ne bestätigung geben, dass dein kuchenblech am BW befestigt werden kann...
Dann sollte sie aber sicher so umgebaut werden, das sie ohne Beiwagen nicht mehr zu fahren geht.
Und die Beiwagenemmen sind halt alle Wahlweise mit oder ohne Beiwagen betreibbar gebaut worden
"Tiefer Einschnit in die ABE", oder "gigantischer bürokratischer Aufwand" wegen eines Kuchenblechs
Ich kenne zwar nicht Micky´s Kennzeichen, aber wenn man zB. die Saison weglässt und einen Buchstaben und eine Ziffer nach dem Landkreis nimmt, werden die schon viiiiieeeeel kleiner.(Umkennzeichnung)
Gruß Mike
Zuletzt geändert von
Mike am 28. September 2008 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
19. Juli 2007 12:56
20x20 Zentimeter.
Micky
19. Juli 2007 13:18
Wäre froh wenn ich so eins hätte.... Trotz HEF-SW 6 - kürzer geht nicht HEF - Buchstabe Zahl wird nicht ausgegeben bzw. ist weg ...
Edit: Gerade mal nachgemessen - meins ist 24 x 20 cm !
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