Alles, was oben nicht passt.
29. April 2019 19:38
Moin, ich bin auf der Suche nach einem „Universalmesser“, „Schweizer Messer“ so in der Art. Meine Anforderungen wären mal ne Salami schneiden, Brot schmieren, ne Dose öffnen, ggfs. mal nen abgerissenen Fingernagel schneiden, so ein Universaltalent beim Camping eben. Schön wäre wenn ich keinen Kleinkredit aufnehmen muss, es sollte auch nicht zu schwer und zu riesig sein.
Habt ihr da Tipps für mich?
Vielen Dank vorab und Gruss, Andreas
29. April 2019 19:48
Moin Andreas,
Victorinox Rucksack.
Recht groß, festellbare Klinge, Säge, das gibt es auch ohne die Säge, heisst dann Picknicker.
29. April 2019 20:08
Bis auf Dose öffnen Opinel, das ist günstig
29. April 2019 20:16
Das originale BW Taschenmesser (alte Version) hab ich seit Jahren, finds einfach klasse.
Scharfe Klinge, richtig gute Säge und alles dran was man braucht ohne jede Menge Kinkerlitzchen mit rumzuschleppen.
Dazu preiswert, ich hab meins in nagelneu für 20€ gekauft, glaube aber neu ist es mittlerweile schwer zu finden. Gebraucht gibts das für nen 10er:
https://www.asmc.de/Werkzeuge-Messer/Me ... cht-p.html
Zuletzt geändert von
TS-Jens am 29. April 2019 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
29. April 2019 20:18
https://fascination-lapland.com/knife-gallery/Hallo , kaufe dort ! Der Mann stammt aus Altenburg in Thüringen und Lebt in Mounio in Finnland
Ich konnte an den Handgearbeiten Messern nicht einen kleinen Fehler feststellen
29. April 2019 20:23
ich hab meinem Sohn ein Victorinox Ranger Wood geschenkt. Das ist Männlich gross als Taschenmesser und hat alles was man(n) braucht. Dazu die gewohnte Quali.
Ich selbst trage ein Böker Magnum Elk Hunter mit mir rum, feststehend natürlich. Das benutze ich sogar wenn wir essen gehen.
29. April 2019 20:30
Oder wie wärs mit der Mutter aller Messer:
RAMBO
29. April 2019 20:40
oder stilecht passend zu MZ? Locker am Gürtel in der U-Bahn getragen lernt man eine Menge Leute kennen.....
https://www.raeer.com/shopexd.asp?id=20120https://www.raeer.com/images/full/68160 ... hrzwec.jpg
29. April 2019 20:45
Und ich Trottel hab meins damals abgegeben.

Das Ding war ein Bajonett, ein Seitengewehr - kein Messer im eigentlichen Sinne.
29. April 2019 20:45
TS-Jens hat geschrieben:Oder wie wärs mit der Mutter aller Messer:
RAMBO 
Rambo... pft.. wer ist schon Rambo... die ultimative Klinge hatte
Topper...
29. April 2019 20:52
Lorchen hat geschrieben:Und ich Trottel hab meins damals abgegeben.

Das Ding war
kein Bajonett,
sondern ein Seitengewehr - kein Messer im eigentlichen Sinne.
hat einiges an nerven gekostet eine schleiferei zu finden die aus dem stück eisen ein messer gemacht hat. hab meins immer noch. bei jeder tur wo das dabei ist wird es sorgfæltig im auto versteckt um nicht 14 tage lang einzufahren
Zuletzt geändert von
Luzie am 29. April 2019 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
29. April 2019 20:59
Ist das dann eine Kriegswaffe ?
29. April 2019 20:59
Wie wäre es denn mit dem Universalmesser von Fiskars. Es ist leicht, handlich und der Griff schwimmt oben wenn es ins Wasser fällt.
29. April 2019 21:02
TS-Jens hat geschrieben:Das originale BW Taschenmesser (alte Version) hab ich seit Jahren, finds einfach klasse.
Scharfe Klinge, richtig gute Säge und alles dran was man braucht ohne jede Menge Kinkerlitzchen mit rumzuschleppen.
Dazu preiswert, ich hab meins in nagelneu für 20€ gekauft, glaube aber neu ist es mittlerweile schwer zu finden. Gebraucht gibts das für nen 10er:
https://www.asmc.de/Werkzeuge-Messer/Me ... cht-p.html
Das taucht wirklich,- fast für ewig möchte man meinen...leider keine Schere dran..aber mit der Klinge und dann mit der Nagelfeile gehts auch..
Für das Nagelstudio unterwegs ist das Schweizer schon am Besten.
Ich trage meine Laguiole am Gürtel,- die schneidet Eselsalami, Fingernägel und auch mal einen Apfel.. und macht die Rotweinflasche auf..
30. April 2019 06:14

auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. Hatte schon mehrfach stress mit unserer ordnungsmacht. Ich möchte jetzt hier weiter nicht drauf eingehen oder diskutieren den dann muss ich leider wieder einigen auf die füsse treten und das will ich nicht.
30. April 2019 06:28
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. (
Generell, oder erst ab einer bestimmten Klingenlänge?
30. April 2019 06:42
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. Hatte schon mehrfach stress mit unserer ordnungsmacht. Ich möchte jetzt hier weiter nicht drauf eingehen oder diskutieren den dann muss ich leider wieder einigen auf die füsse treten und das will ich nicht.

Quelle?
Generell ist das nämlich ganz und gar nicht verboten!
30. April 2019 06:48
TS-Jens hat geschrieben:Das originale BW Taschenmesser (alte Version) hab ich seit Jahren, finds einfach klasse.
Da muss man wohl aufpassen, es gibt die gute und die neue Version, habe ich irgendwo gelesen.
Ich glaube die alte Version ist von Victorinox...
Genaues weiß ich nicht, wenn du dich dafür interessierst, einfach googeln.
30. April 2019 06:49
Unter 8,5cm nicht einrastend, ohne knopf zur einhandbedinung grundsätzlich vom gesetz her erlaubt. Jeder junge frische scheriff zückt sofort die knarre, egal welches messer. Leider musste ich schon mal.............
30. April 2019 06:55
Moin und Danke für die guten Tipps, das was ich suche ist wohl auch dabei.
Bisheriger Favorit ist das Victorinox „Rucksack“, scheint am ehesten meinen Anforderungen zu entsprechen. Alles was in Richtung „Mutter aller Messer“ geht scheint mir für Norwegen ein wenig „Übermessert“

. Ich fürchte mir ist die Dose Ravioli näher als der Schlachtelch.
Die Finnmesser finde ich auch wunderschön, suche aber hier wirklich das Universaltalent.
Top, Gruss Andreas
30. April 2019 07:29
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. Hatte schon mehrfach stress mit unserer ordnungsmacht. Ich möchte jetzt hier weiter nicht drauf eingehen oder diskutieren den dann muss ich leider wieder einigen auf die füsse treten und das will ich nicht.

Es gibt da ganz klare Gesetze, was erlaubt ist:
ein Normales Taschenmesser am Gürtel ist in Deutschland erlaubt (ohne Einhandbedienung, gewisse Klingenlänge nicht überschreiten)
Du bist wohl Opfer von polizeilichen Übergriffen geworden,- das ist unter Umständen verboten...oder Du hast im Zweifel mit Deinem Verhalten Anlass zur Sorge gegeben und die eingeschüchterte Ordnungsmacht hat Dein Messer als Waffe eingestuft
Ist aber wohl eher ein Einzelfall, oder?
30. April 2019 07:39
Leider kein einzelfaĺl.
30. April 2019 07:44
Lorchen hat geschrieben:Und ich Trottel hab meins damals abgegeben.

Das Ding war ein Bajonett, ein Seitengewehr - kein Messer im eigentlichen Sinne.

:
15566064657618809938677560774494.jpg
Aber im Ernst- das BW Taschenmesser ist wirklich super.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
30. April 2019 07:51
P-J hat geschrieben:Unter 8,5cm nicht einrastend, ohne knopf zur einhandbedinung grundsätzlich vom gesetz her erlaubt.
Wo ist dann das Problem?
Alles was da drüber geht, ist eh kaum mehr Hosentaschentauglich

Und selbst mein Viktorinox Multitool mit einrastenden Werkzeugen darf ich tragen, weil es nicht einhändig zu öffnen ist.
30. April 2019 08:06
Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen. Eines möchte ich hier noch anfühtren, zitat eines richters "sie bekommen hier kein recht, sie hekommen ein urteil." Ich hoffe das beantwortet durch die blumen was ich sagen will, der ein oder andere wirds schon verstehen.
30. April 2019 08:27
P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen.
Das ist schlicht falsch!!!
Einfach gesagt: Ist die Klinge länger als 12cm UND ist die Klinge einhändig zu öffnen UND ist die Klinge arretierbar DANN ist das offene Tragen Messers unter Umständen verboten!
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
30. April 2019 08:52
du kannst doch jetzt nicht einfach fakten ins spiel bringen..
30. April 2019 09:02
ets_g hat geschrieben:du kannst doch jetzt nicht einfach fakten ins spiel bringen..
Manchmal garnicht schlecht

Danke Chris
Ich habe auf Anraten der Ordnungsmacht mein Einhandmesser aus der Cockpit-Ablage meines Autowagens entfernt und durch ein zulässiges Multitool mit rastender Klinge ersetzt..
(Das hätte tatsächlich auch teuer werden können)
30. April 2019 11:12
ets_g hat geschrieben:du kannst doch jetzt nicht einfach fakten ins spiel bringen..
Schuljung
30. April 2019 11:35
P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen. Eines möchte ich hier noch anfühtren, zitat eines richters "sie bekommen hier kein recht, sie hekommen ein urteil." Ich hoffe das beantwortet durch die blumen was ich sagen will, der ein oder andere wirds schon verstehen.
Er hat doch recht, der Hr. Richter
30. April 2019 15:26
ETZChris hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen.
Das ist schlicht falsch!!!
Einfach gesagt: Ist die Klinge länger als 12cm UND ist die Klinge einhändig zu öffnen UND ist die Klinge arretierbar DANN ist das offene Tragen Messers unter Umständen verboten!
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Zuletzt geändert von
Hallenser am 30. April 2019 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
30. April 2019 15:30
sprach's und interpretierte falsch
30. April 2019 15:33
Da war er schneller, habe es geändert. Und was das "berechtigte Intetesse" angeht, Stulle schmieren fällt da nicht drunter.
30. April 2019 16:01
Der war gut...lach
30. April 2019 16:26
Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....
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30. April 2019 16:43
Richtig, laut Gesetz ja. Aber du kannst das gute Stück gerne auf dem Weihnachtsmarkt oder in einem Bahnhof neben Polizei oder Bundespolizei rausholen und fragen. Oder fragst einen Sportschützen oder Jäger. Bei denen hängt da schnell die Zuverlässigkeit dran. ?
30. April 2019 16:58
flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....

... ähm Fränky

... eindeutig ja... und wenn du das Ding am Gürtel hängend herumschleppst, solltest du auch unbedingt Spatenstiele dabei haben...

es sei denn du kannst dem " Einstein " klar machen, dass du als praktizierender Ergotherapeut regelmäßig davon Gebrauch machen musst...

was dir bei deine vertrauenserweckenden Art nicht schwer fallen sollte...
Wer ein Cuttermesser (einhändig bedienbar, rastende Klinge) am Gürtel schleppt , welches er zur Ausübung seines Berufes nicht benötigt , macht sich nach dem Waffenrecht strafbar...der Transport in einer Werkzeugtasche ist nicht verboten.
Es ist irre welche Festlegungen da getroffen wurden...allerdings Auslegungssache der Landesbehörden...
... @Lorchen... das Seitengewehr der AK ist kein Bajonett , sondern ein Seitengewehr

und ist als Teil einer Waffe bzw. Waffenteil zu verstehen...
30. April 2019 18:40
flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....

eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.
30. April 2019 20:17
Einhändig zu öffnen und verriegelnd darf man nicht führen, unabhängig von der Größe.
Das da auch nicht, obwohl man ja über die Definition von Hiebwaffen diskutieren kann.
Das sind ja keine Waffen, das sind Werkzeuge, aber da wird wohl jeder verstehen, dass da die Ordnungsmacht einschreitet, wenn man damit durch die Altstadt geht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
1. Mai 2019 07:02
In der Tat. Schon wer in den Baumarkt geht und „ein bissel Werkzeug“ kauft, verstößt ganz schnell gegen Waffengesetze.
Noch dämlicher wird es bei Handwerkern. Da hat der Gesetzgeber eindeutig über das Ziel hinausgeschossen. Leider entstand dadurch ein „naja“ Bereich. Wenn die Nase passt wird dann nichts gesagt, passt man ins Beuteschema, hat man ein Problem.
Aber um es klar zu sagen: Klassische Taschenmesser, aber auch ein Opinel sind kein Problem. Man kann sogar kleine Taschenmesser (bis 6 cm Klingenlänge) im Handgepäck vieler Fluggesellschaften in der EU mitnehmen. Also bitte nicht verrückt machen lassen...
Gruß
Robert
1. Mai 2019 10:16
Was man auch beachten sollte ist Größe und Gewicht.
Victorinox Rucksack
Victorinox Huntsman
Victorinox Waiter
Unbenannt.JPG
Mit dem Waiter kann man nicht so gut Bäume schneiden und nicht so gut Stullen schmieren aber trotzdem habe ich es meist dabei.
Das merkt man nicht beim Tragen, das Huntsman merkt man und das Rucksack stört schon in der Hosentasche.
Am besten hat man alle, dann kann man nach Situation auswählen.
Im Tankrucksack ist das Rucksack prima, in der Hose das Waiter.
Wobei das Rucksack in Frankreich nicht geführt werden darf.
Da sind alle Taschenmesser, die verriegeln unabhängig davon ob einhändig zu öffnen oder nicht mit Führungsverbot belegt.
Auch das Opinel übrigens.....
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2. Mai 2019 20:59
P-J hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....

eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.

So Spielzeug trägst Du mit Dir rum?
2. Mai 2019 21:32
Ich habe das
VICTORINOX_Super_Tinker- passt in die Hosentasche
- ist bezahlbar
- hat ne Schere! (die auch schneidet; oftmals praktischer als Messer)
und wenn man andere Griffschalen drauf macht kann man zum Zahnstocher und zur Pinzette noch nen Kuli mitnehmen.
Guckstu
3. Mai 2019 06:01
Alex! Dich gibt es noch?
3. Mai 2019 09:37
PeterG hat geschrieben:P-J hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....

eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.

So Spielzeug trägst Du mit Dir rum?

Glaubst du das nen 20 cm dolch in der hosentasche mit mir rumschleppe

daszwickt immer so in den kronjuwelen wenn ich mich hinsetze.
3. Mai 2019 15:13
Lorchen hat geschrieben:Alex! Dich gibt es noch?

3. Mai 2019 16:55
dito...der Alex hat mich mal 2006 beim schei......erwischt in Elbe..das Klo ohne Türen
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