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Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 8. April 2008 14:15
von lothar
Ich habe mir so gedacht... wäre doch mal interessant, die wichtigsten und interessantesten Fakten der Motorrad-Zulassungsgeschichte ab 1950 zusammenzutragen.
Vielleicht gibt es das schon irgendwo, ich habe jedoch bisher keine zusammenhängende oder vollständige Darstellung zum Thema gefunden.
Jeder, der was weiß, sollte es hier in diesem Thread kund tun, aber nicht vergessen, die authentische Quelle (Zeitschrift, Buch, Gesetz oä.) dazu anzugeben.

Zur Anregung ein paar Stichpunkte.

wann war die Übergangszeit vom gelben zum roten Stopplicht?
seit wann muss Vorderbremse aufs Bremslicht wirken?
seit wann linker Rückblickspiegel Pflicht?
seit wann ist Technische Überprüfung (DDR-Prägesiegel) Pflicht?
seit wann ist Sturzhelm für Fahrer außerhalb Ortschaften DDR Pflicht?
seit wann ist Sturzhelm für Fahrer DDR generell Pflicht?
seit wann ist Sturzhelm für Fahrer und Sozius DDR Pflicht?

usw. usw.

Weitere Themen speziell Motorradfahrer betreffend zu DDR und BRD bis 1990 und für BRD nach 1990 sind willkommen.

Wichtig, keine Aussagen ohne eindeutige und verlässliche Quellenangaben!
Ich erkläre mich bereit, dann, wenn es sich lohnt, alles mal zusammenzufassen.

Gruß
Lothar

letzte Ergänzung: 16.04.2009

http://pic.mz-forum.com/lothar/HISTORIE/STVZO.htm

BeitragVerfasst: 9. April 2008 10:18
von lothar
Mach ich mal den Anfang:

Abschaffung (D)-Nationalitätskennzeichen und Ersatz durch (DDR) ab 1.1.1974 auf dem Gebiet der DDR.

Quelle: Der Deutsche Straßenverkehr, VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin, Heft 1/1974, S.2

BeitragVerfasst: 9. April 2008 12:29
von 2Takt-Pit
@Lothar: seit wann ist Bremslicht Pflicht?

nach §§53 STVZO ab 01.08.1988

BeitragVerfasst: 11. April 2008 11:27
von lothar
Ausgehend von 2T-Pits Anregung habe ich mal die STVZO durchforstet und die Ernte in die Tabelle im ersten Beitrag eingetragen.

Vielleicht kann unser angehender Jurist :wink: mal die nicht auffindbaren Quellen bestimmen...

Gruß
Lothar

PS: Ich finde, es ist ein starkes Stück, sich bei Textänderungen auf §§ zu beziehen, die man eben durch eine geänderte Fassung ersetzt hat, wie z.B. §38a STVZO

BeitragVerfasst: 11. April 2008 18:14
von Sven Witzel
Eine solche Übersicht mit relevanten Änderungen findet sich glaube auf der Seite des ADAC - bin mir aber gerade nicht sicher werde mich aber schlau machen...

ADAC Oldtimerinfo S. 75...

BeitragVerfasst: 11. April 2008 18:25
von Sven Witzel
Ein paar Daten:
01.01.54 BAG Pflicht für Schluss-, Brems- und Rückstrahlerleuchten §22a
01.01.54 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht §22a STVZO

vor 01.01.83 Bremslicht in Gelb zulässig §53 StVZO
ab 01.01.88 Bremslicht erforderlich, § 53 StVZO
ab 01.01.62 Blinker erforderlich, § 54 StVZO
vor 1970 Blinker auch in Rot zulässig ( auch § 54 )
ab 01.01.1990 Zweiter Spiegel wenn bbH größer 100km/h ( § 56 StVZO)

BeitragVerfasst: 11. April 2008 18:30
von Ex-User krippekratz
01.01.54 BAG Pflicht für Schluss-, Brems- und Rückstrahlerleuchten §22a
ab 01.01.88 Bremslicht erforderlich, § 53 StVZO

widersprechen die sich nicht irgendwie?!

BeitragVerfasst: 11. April 2008 18:32
von Sven Witzel
Nö BAG= Bauartgenehmigungspflicht - d.h. wenn dann musste es einer bestimmten Bauform entsprechen - das heißt nicht, das es dran sein musste...

Abblendlicht beim Fahren

BeitragVerfasst: 12. April 2008 13:59
von Harald
in der DDR seit 1.07.1987

Quelle: Der Deutsche Straßenverkehr Heft 07/1987 Seite 14 und Seite 15

In der BRD weiß ich nicht, ich habe jedenfalls schon 1976 in der Fahrschule gelernt, IMMER mit Licht zufahren.

BeitragVerfasst: 14. April 2008 11:45
von lothar
@Harald: Danke für den Licht-Beitrag!

@alle: Schaut einfach mal in den ersten Beitrag, was noch offen ist und was bereits herausgefunden wurde!

Gruß
Lothar

BeitragVerfasst: 14. April 2008 11:47
von Sven Witzel
Bremslicht ist schon dabei ;-), auch der Spiegel

BeitragVerfasst: 14. April 2008 12:36
von lothar
Sven Witzel hat geschrieben:Bremslicht ist schon dabei ;-), auch der Spiegel

War sogar schon vor deinem allerersten Beitrag drin.
Was willst du uns mit deiner Feststellung, lieber Sven, sagen...???
Gruß
Lothar

BeitragVerfasst: 14. April 2008 14:49
von Sven Witzel
Bis 83 durfte das Bremslicht gelb sein, danach nur noch rot

Der zweite Spiegel war ab 1990 Pflicht wenn vmax größer 100

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 15:01
von lothar
Thema_mal_wieder_hochhol....

Vielleicht findet sich im seither gewachsenen Kreise der Foristi ein der DEKRA oder dem TÜV Nahestehender,
der helfen kann, offenen gebliebene Frage im Eröffnungs-Post zu klären...

Gruß
Lothar

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 15:12
von Ex-User Hanseat
Dann fange ich mal an ...

Bundesrepublik:
- Fahren mit Helm seit 1976
- Fahren mit Abblendlicht seit Oktober 1988
- TÜV-Hauptuntersuchung seit Dezember 1951, Plaketten seit 1960
- ASU (nur Benziner) April 1985
- AU (Benziner und Diesel) Dezember 1999
- AUK (Krafträder) April 2006

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 15:20
von Ralle
Vielleicht ist dieser Artikel auch ganz interessant?

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 15:29
von lothar
Hanseat hat geschrieben:Dann fange ich mal an ...

Bundesrepublik:
- Fahren mit Helm seit 1976
- Fahren mit Abblendlicht seit Oktober 1988
- TÜV-Hauptuntersuchung seit Dezember 1951, Plaketten seit 1960
- ASU (nur Benziner) April 1985
- AU (Benziner und Diesel) Dezember 1999
- AUK (Krafträder) April 2006

Sehr schön, Hanseat, wenn du die Quellen noch angeben kannst, könnten wir das in die Tabelle übernehmen!

Ralle hat geschrieben:Vielleicht ist dieser Artikel auch ganz interessant?

Relevante Fakten für unsere Fragestellungen kann ich darin nicht finden.


Gruß
Lothar

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 16:46
von Ex-User Hanseat
lothar hat geschrieben:Sehr schön, Hanseat, wenn du die Quellen noch angeben kannst, könnten wir das in die Tabelle übernehmen!

Gern, Lothar :les:

Bundesrepublik:
- Fahren mit Helm seit 1976 - § 21a Abs. 2 StVO
- Fahren mit Abblendlicht seit Oktober 1988 - § 17 Abs. 2a StVO
- TÜV-Hauptuntersuchung seit Dezember 1951, Plaketten seit 1960 - Anlage VIII zu § 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 9 und 10 StVZO
- ASU (nur Benziner) April 1985 - § 47a StVZO
- AU (Benziner und Diesel) Dezember 1999 - § 47a StVZO
- AUK (Krafträder) April 2006 - § 29 StVZO i.V.m. Anl. VIII Nr. 1.2.1.1.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 17:17
von Dieter
Ich habe letztens mal was gesucht zum Thema Führerscheine West. Mit welchem Führerschein durfte man was fahren. Ich habe nur noch Angaben ab dem Rosa Schein entdeckt. Mich interessieren aber die früheren. Wir hatten letzdens eine Diskussion über die alte Klasse 4. Da wollten mir einige erzählen, dass man schon in den 60ern 80ccm fahren durfte. Vor ein paar Jahren habe ich mal eine entsprechende Auflistung gefunden. Aktuell nicht mehr. Vielleicht hat jemand noch einen Hinweis. Wie man sieht ein insgesamt interessantes Thema. Auch für das Thema, was ist an welchem Fahrzeug zeitgemäß.

Gruß
Dieter

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 17:28
von Ex-User Hanseat
Dieter hat geschrieben:Ich habe letztens mal was gesucht zum Thema Führerscheine West. Mit welchem Führerschein durfte man was fahren. Ich habe nur noch Angaben ab dem Rosa Schein entdeckt. Mich interessieren aber die früheren. Wir hatten letzdens eine Diskussion über die alte Klasse 4. Da wollten mir einige erzählen, dass man schon in den 60ern 80ccm fahren durfte. Vor ein paar Jahren habe ich mal eine entsprechende Auflistung gefunden. Aktuell nicht mehr. Vielleicht hat jemand noch einen Hinweis.

Da gab´s ja verschiedene Epochen. Mein Vater hatte noch den "Alten Vierer" (Zweiräder und Autos bis 250 ccm).
Die spätere Kl. 4 (noch ohne praktische Prüfung) erlaubte die "schnellen 50er" = KKR ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, die Kl. 5 Mopeds/Mokicks bis 40 km/h.
1981 machte ich den neuen Kl. 1b = 80 ccm, 80 km/h, 6.000 U/min, Kl. 4 war ab diesem Zeitpunkt wie vorher Kl. 5.
80er als eigene Klasse für 16-Jährige gab es übrigens erst ab Mitte 1980.
Und mit 18 machte man den "Großen Einser", der sofort unbeschränkt war.

Hier eine Übersicht alter und neuer Klassen: http://www.fahrprofi.de/main/schein/ums ... reibg.html

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 19:03
von Dieter
Vielen Dank für den Hinweis. Diese Infos habe ich auch öfters gefunden. Aber es beantwortet noch nicht meine Frage. Als Beispiel was durfte ich fahren wenn ich im Jahre xxxx meinen Führerschein der Klasse xx gemacht habe und was darf ich jetzt fahren. Also die gesamte Historie.

z.B. Klasse 4 in Grau von 1954?? bis 19.. ?? weniger als 50ccm offen. Klasse 5 in der Zeit weniger als 50ccm max. 40 Km/h.
Klasse 4 bis 1954?? 250 ccm, jetzt Klasse A oder A offen. ???? Hab ich mal gehört oder gelesen.

Gruß
Dieter

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 15. April 2009 19:22
von Ex-User Hanseat
Dieter hat geschrieben:Vielen Dank für den Hinweis. Diese Infos habe ich auch öfters gefunden. Aber es beantwortet noch nicht meine Frage. Als Beispiel was durfte ich fahren wenn ich im Jahre xxxx meinen Führerschein der Klasse xx gemacht habe und was darf ich jetzt fahren. Also die gesamte Historie.

z.B. Klasse 4 in Grau von 1954?? bis 19.. ?? weniger als 50ccm offen. Klasse 5 in der Zeit weniger als 50ccm max. 40 Km/h.
Klasse 4 bis 1954?? 250 ccm, jetzt Klasse A oder A offen. ???? Hab ich mal gehört oder gelesen.

Letzte Frage: JA.
Weitere Antworten ergeben sich m. E. aus den Gegenüberstellungen der FS-Klassen in meinem Link.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 16. April 2009 09:37
von lothar
@Hanseat: Danke nochmals für die Anregungen. Habe im Eingangspost die Aktualisierungen vorgenommen.

Vielleicht können wir das Sturzhelmproblem (DDR) gemeinsam ausforschen.
Wer historische Druck-Ausgaben der DDR-StVO besitzt, könnte mal nachsehen, was zu welcher Zeit
über die Helmpflicht dort geschrieben steht.

Soweit ich mich erinnere, wurde die Helmpflicht in der DDR stufenweise eingeführt.
Zunächst nur für den Fahrer und außerhalb geschlossener Ortschaften. Dann generell und evt. zeitgleich
mit Helmpflicht für Sozius.

Gruß
Lothar

Hier der aktualisierte Link wie im Eingangspost:

http://pic.mz-forum.com/lothar/HISTORIE/STVZO.htm

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 16. April 2009 09:47
von Ex-User Hanseat
lothar hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, wurde die Helmpflicht in der DDR stufenweise eingeführt.
Zunächst nur für den Fahrer und außerhalb geschlossener Ortschaften. Dann generell und evt. zeitgleich
mit Helmpflicht für Sozius.

Hallo Lothar,
ich habe dies im verkehrsportal.de gefunden:

§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."

Zur Helmpflicht für Sozien stand dort aber leider nichts.
Gruß, Carsten :coffee:

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 16. April 2009 10:21
von lothar
§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."

Die Einführung war sicher mehr als 10 Jahre früher, also Anfang der 70er Jahre.
Gruß
Lothar

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 16. April 2009 13:54
von ETZ-Racer

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 16. April 2009 22:38
von herb
rüberkopiert von: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=44321



"§ 8 III StVO DDR (1982)
Führer von Krädern sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet.
(Das war aber auch schon 1977 so!!!)
und dann
§ 8 IV StVO DDR (1986)
Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet.
Das ganze durch die 5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986"


Helmpflicht Sotzius ist noch offen, als Kind durfte ich jedenfalls noch ohne Helm mitfahren.

Zur Lichtpflicht kann ich nur mutmaßen, dass sie auch 1986 kam.

Interressanter Unterschied wäre noch, dass die Ossis ab 15 50er fahren durften, ab 16 150er.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 14. Juli 2009 04:58
von Ralle
DDR.jpg


Mit der Anordnung Nr.2 des Ministers des Innern zur Änderung der StVZO wird mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ein neues Unterscheidungszeichen mit den Kennbuchstaben DDR für die in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Fahrzeuge bei Fahrten außerhalb der DDR festgelegt. Die Einführung des Unterscheidungszeichens erfolgt im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zu den Wiener Konventionen über den Straßenverkehr und die Straßensignalisation.
Das Führen anderer Unterscheidungszeichen an den in der DDR zugelassenen Fahrzeugen ist ab 1. Januar 1974 nicht mehr gestattet. Die neuen Unerscheidungszeichen sind ab Dezember 1973 im Handel erhältlich.

Quelle: "Der Deutsche Straßenverkehr" Ausgabe 11/73

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 14. Juli 2009 05:28
von Ex-User Hanseat
Ralle hat geschrieben: Mit der Anordnung Nr.2 des Ministers des Innern zur Änderung der StVZO wird mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ein neues Unterscheidungszeichen mit den Kennbuchstaben DDR für die in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Fahrzeuge bei Fahrten außerhalb der DDR festgelegt. Die Einführung des Unterscheidungszeichens erfolgt im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zu den Wiener Konventionen über den Straßenverkehr und die Straßensignalisation.
Das Führen anderer Unterscheidungszeichen an den in der DDR zugelassenen Fahrzeugen ist ab 1. Januar 1974 nicht mehr gestattet. Die neuen Unerscheidungszeichen sind ab Dezember 1973 im Handel erhältlich.

Quelle: "Der Deutsche Straßenverkehr" Ausgabe 11/73

Im westlichen Teil Deutschlands verzichtete man hingegen darauf, den "gesamten Staatsnamen" auf das Schild zu schreiben.
Es galt weiterhin dieses:

Bild

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 14. Juli 2009 07:39
von alexander
"Westdeutschkand" hatte sich immer schon fuer "Deutschland" gehalten.
Was waere der gesamte Staatsname gewesen, geht es doch immer um ein Kuerzel?
Analog: gesamter Staatsname: "Union Der Sozialistischen Sovietrepubliken" als Nationalitaetenkennzeichen? ;-)

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 14. Juli 2009 16:09
von Ex-User Hanseat
alexander hat geschrieben:"Westdeutschkand" hatte sich immer schon fuer "Deutschland" gehalten.

Dieses Schild auf unserer Seite der Zonengrenze bewies das Gegenteil:

Bild

Aber wir wollen die geneigte Leserschaft ja nicht mit Zeitgeschichte langweilen ... :coffee:

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 17. Juli 2009 08:08
von Ex-User Hanseat
Bild

Die erste Tempo-30-Zone im Geltungsbereich der StVO (West) wurde im Rahmen eines Modellversuchs im Jahr 1983 im niedersächsischen Buxtehude (Gruß an Airhead!) eingerichtet.
In den folgenden Jahren führten zahlreiche deutsche Städte in ihren Innenstädten, Wohngebieten sowie vor Schulen und Kitas Tempo-30-Zonen ein.
Seit 2001 müssen Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Fahrbahnhindernisse (Schwellen, Blumenkübel etc.) angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen jederzeit mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen hat.

Und wann bzw. wie war es im östlichen Teil?

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 17. Juli 2009 08:12
von Ralle
Hanseat hat geschrieben:Und wann bzw. wie war es im östlichen Teil?


Der wurde komplett als Zone bezeichnet :mrgreen:

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 17. Juli 2009 08:32
von Ex-User Hanseat
Ralle hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:Und wann bzw. wie war es im östlichen Teil?
Der wurde komplett als Zone bezeichnet :mrgreen:

Ich dachte, nur wir bezeichneten ihn so ... :versteck:

:mrgreen:

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 17. Juli 2009 09:04
von Thor555
Hanseat hat geschrieben:
alexander hat geschrieben:"Westdeutschkand" hatte sich immer schon fuer "Deutschland" gehalten.

Dieses Schild auf unserer Seite der Zonengrenze bewies das Gegenteil:

Bild

Aber wir wollen die geneigte Leserschaft ja nicht mit Zeitgeschichte langweilen ... :coffee:


nicht nur das, auch wurde ganz offiziel von bundesdeutscher seite aus die zonengrenze nie als staatsgrenze anerkannt und war dem zufolge aus bundesdeutscher sicht nur ne ganz normale landesgrenze wie z.b. zwischen hessen und baden-württemberg oder eben auch zwischen bayern und sachsen wie z.b. in "klein berlin" im deutsch-deutschen museum mödlareuth zu sehen ist.

zum eigentlichen thema:

ab ca. 1980 sind die ochsenaugenblinker nicht mehr für vorne und hinten ausreichend, sondern nur für vorne, hinten müssen zusätzliche blinker verbaut sein.
genaue bestimmung und quelle kenne ich jetzt leider nicht, wer darauf wert legt, kann sich ja beim tüv erkundigen, oder es weis hier noch jemand.
hinkommen tut das aber ziemlich, n kumpel, wollte nur ochsenaugen für vorne und hinten, ohne blinker hinten, bei bj 83, hat von nem kulanten tüver dann die eintragung "geltende betriebserlaubnis BJ 78" bekommen, damit ist der nur ochsenaugenblinker für vorne und hinten zulässig.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 07:51
von Ex-User Hanseat
Hier stand ich als Kind oft und schaute mir olivgrüne Herren und MZs an:
(meine Oma wohnte im letzten Haus vor der Landesgrenze)

Bild

1948 sah es dort noch so aus:
Bild

Thor555 hat geschrieben: zum eigentlichen thema:

ab ca. 1980 sind die ochsenaugenblinker nicht mehr für vorne und hinten ausreichend, sondern nur für vorne, hinten müssen zusätzliche blinker verbaut sein.
genaue bestimmung und quelle kenne ich jetzt leider nicht, wer darauf wert legt, kann sich ja beim tüv erkundigen, oder es weis hier noch jemand.
hinkommen tut das aber ziemlich, n kumpel, wollte nur ochsenaugen für vorne und hinten, ohne blinker hinten, bei bj 83, hat von nem kulanten tüver dann die eintragung "geltende betriebserlaubnis BJ 78" bekommen, damit ist der nur ochsenaugenblinker für vorne und hinten zulässig.

Tatsächlich waren die hinteren Zusatzblinker erst ab 01.01.1987 vorgeschrieben.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 08:11
von Thor555
Hanseat hat geschrieben:Tatsächlich waren die hinteren Zusatzblinker erst ab 01.01.1987 vorgeschrieben.


ok.wie gesagt, kann es nicht wirklich exakt belegen, müsste es dann aber nicht trotzdem so sein, dass wenn original vor 87 schon heckblinker dran waren, nur ochsenaugen trotzdem nicht ausreichen?
ich kenne nur den fall meines kumpels, der eben hinten keine blinker wollte, der roller bj 83 aber hinten schon blinker hatte, die er zugeschweißt und verspachtelt hat.
eingetragen bekommen hat er dann vom tüvprüfer unseres vertrauens eben "betriebserlaubnis gemäß 78", was dem baujahr entspricht, wo die vesparoller hinten original noch keine blinker hatten.
und der tüvprüfer weis genau, was auch ohne eintragung geht und was nicht, da sein motto selbst meist ist "weniger ist oft mehr" was die eintragungen angeht.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 08:18
von andilescu
lothar hat geschrieben:...
seit wann linker Rückblickspiegel Pflicht?

Und seit wann der rechte?

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 08:19
von Ex-User Hanseat
Thor555 hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:Tatsächlich waren die hinteren Zusatzblinker erst ab 01.01.1987 vorgeschrieben.
ok.wie gesagt, kann es nicht wirklich exakt belegen, müsste es dann aber nicht trotzdem so sein, dass wenn original vor 87 schon heckblinker drann waren nur ochsenaugen trotzdem nicht ausreichen?
ich kenne nur den fall meines kumpels, der eben hinten keine blinker wollte, der roller bj 83 aber hinten schon blinker hatte, die er zugeschweißt und verspachtelt hat.
eingetragen bekommen hat er dann vom tüvprüfer unseres vertrauens eben "betriebserlaubnis gemäß 78, was dem baujahr entspricht, wo die vesparoller hinten original noch keine blinker hatten.
und der tüvprüfer weis genau, was auch ohne eintragung geht und was nicht, da sein motto selbst meist ist "weniger ist oft mehr" was die eintragungen angeht.

Ich kann mich nur auf die Angaben des TÜV stützen (siehe Link oben).
Natürlich hatten damals fast alle Motorräder und Roller schon serienmäßig 4 Blinker, aber die Umrüstung auf "Nur-Ochsenaugen" war insbesondere bei klassischen Maschinen und Vespas sehr verbreitet und daher wohl auch legal.
Sonst hätte man ja damals nie die HU bestanden.


@ andilescu: Der rechte Rückspiegel ist seit 01.01.1990 Pflicht (Mindestgröße 60 cm², ab 1998 68 cm²).

Gruß, Carsten

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 08:32
von andilescu
Hanseat hat geschrieben:...@ andilescu: Der rechte Rückspiegel ist seit 01.01.1990 Pflicht (Mindestgröße 60 cm², ab 1998 68 cm²).

Na ja, das stand ja schon zweimal in diesem Thread. Meine Reaktion auf die Frage nach dem linken Spiegel sollte eigentlich ein Scherz sein ...
Stets gute Heimkehr,
Andreas

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 08:55
von Ex-User Hanseat
§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."

Bild

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 18. Juli 2009 18:39
von Sven Witzel
Hanseat hat geschrieben:
1948 sah es dort noch so aus:


:rofl: - lässt sich das noch überarbeiten ?

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 19. Juli 2009 08:16
von Ex-User Hanseat
Sven Witzel hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:
1948 sah es dort noch so aus:


:rofl: - lässt sich das noch überarbeiten ?

Ich weiß leider nicht, wer das Bild ausgetauscht hat :roll:
Ich war es jedenfalls nicht.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 12. März 2010 17:36
von gas
ich hab mal einen ganz alten fred rausgeholt. Bei meiner Rt 125/1 baujahr 1955 ist das Bremslicht offensichtlich Nachgerüstet. Wenn ich sie jetzt nach einer Restauration zulassen würde, müßte ich da ein Bremslicht-Rücklicht anbauen oder langt die "Hexennase" ?

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab 1950

BeitragVerfasst: 12. März 2010 19:07
von Ralle
Du brauchst kein Bremslicht, trotzdem solltest du das vorher mit dem Prüfer abklären, der muß schließlich seinen Willi unter die Abnahme setzen.

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab

BeitragVerfasst: 24. Mai 2013 11:57
von Feuereisen
Noch mal zur Helmpflicht in der DDR. Für den Sozius war auch 1989 noch keiner vorgeschrieben - nur empfohlen.
Siehe hier:
Helmpflicht Fahrschulbuch 5. Auflage 1989.jpg

Helmpflicht STVO Kommentiert 1988.jpg

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab

BeitragVerfasst: 24. Mai 2013 12:36
von olic75
Ralle hat geschrieben:Du brauchst kein Bremslicht, trotzdem solltest du das vorher mit dem Prüfer abklären, der muß schließlich seinen Willi unter die Abnahme setzen.

Da gibts eigentlich nix mit dem Prüfer abzuklären.
Es gibt nur zu klären, ob dem Prüfer die damaligen Vorschriften und die Gültigkeit der Zulassungsvorschriften der damaligen Zeit bekannt sind.
Wenn er das nicht weiß, dann anderen Prüfer suchen.
Da würde ich mich auf keine Diskussion einlassen. Denn wenn der Prüfer das schon nicht wissen sollte, wie will er dann korrekt ein Fzg. prüfen?
Am Ende versemmelt er bei einer Proberunde einem noch die Karre, weil er keine Ahnung von so´n alten Kram hat.
Gruß!

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab

BeitragVerfasst: 24. Mai 2013 17:54
von Ralle
Genau so war das von mir gemeint, was nützt es wenn man Recht hat aber es nicht bekommt :ja:

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab

BeitragVerfasst: 24. Mai 2013 18:52
von Feuereisen
Hab noch mal weiter recherchiert zum Thema Helmpflicht DDR. Laut der STVO von 88 ist das Tragen eines Schutzhelms für den Fahrer von KKR erst seit 1.1 88 Pflicht. In der Fassung von 77 gilt dies nur für den Fahrer von Krafträdern.
Helmpflicht STVO 1988.jpg

Helmpflicht STVO 1977.jpg

Re: Historisch-relevante StVZO Regelungen Ost, West, BRD ab

BeitragVerfasst: 26. Mai 2013 22:22
von oldiekurt
Kleine Ergänzung:
"Helmpflicht für Führer von Krafträdern (außer von Kleinkrafträdern) außerhalb geschlossener Ortschaften "
DDR - StVO vom 30.Januar 1964, in Kraft getreten lt. Ministerratsbeschluß vom 22.12.1965 am 1.1.1967 .
Der Zusatz "außerhalb geschlossener Ortschaften" ist weggefallen mit der StVO v. 26.Mai 1977,
in der 5.VO vom 9.9.1986 heißt es dann: "Führer von Krafträdern und Kleinkrafträdern ...usw.", in Kraft getreten am 1.Januar 1988 .
Originaltext kann ich bei Bedarf scannen und einstellen.

Da der Fred doch schon vor längerer Zeit angeschoben wurde und lange geruht hat, wäre es interessant zu erfahren, ob noch allgemeines Interesse an der Fortsetzung besteht.
Dann würde ich aber vorschlagen, die einzelnen Themen nacheinander abzuhandeln, und vor allem getrennt nach DDR- und BRD-Vorschriften, sonst blickt am Ende keiner mehr durch.