EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.
Das steht weder in der oben genannten Liste, noch in anderer, mir vorliegender Literatur.
Woher hast Du diese Information?
Die Einschränkungen ab dem 50. Lebensjahr beziehen sich, bei Personen , die den Führerschein vor 1999 gemacht haben, nur auf den Klasse 2-Anteil (Klasse C und CE)!
Die Klassen C1 und C1E gelten ohne Befristung weiter
(Ausnahme: Sonderregelungen >12 Tonnen).
Nur Leute, die den Führerschein ab 1999 gemacht haben, müssen für Klasse C1 und C1E ab dem 50. alle 5 Jahre einen neuen Führerschein mit aktuellem Attest beantragen.
Der Führerschein der Klasse C und CE gilt für diese Gruppe von Anfang an nur für jeweils 5 Jahre.
Dabei ist es völlig uninteressant, welche Ausführung des Führerscheins (grau, rosa, Scheckkarte,usw.) man besitzt.
Daraus allein ergibt sich kein Bestandschutz.
Der bisherige Klasse 2 (C ,CE) Führerschein erlischt automatisch mit dem 50. Lebensjahr, Neuausstellung für jeweils 5 Jahre nur mit ärztlichem Attest.