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250ccm fahren mit Fühererschein Klasse 4

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 06:47
von ultra80sw
Hallo,der Vater meiner Freundin ist in der Zeit des zweiten Weltkriegs(39) zur Welt gekommen und hat irgendwann in den 60ern den Führerschein gemacht(Westen).Er besitzt die Klasse 3 und 4.Er hatte früher eine BMW mit 250 ccm.Darf er heute auch noch 250ccm fahren.Jeder sagt mir ,dass er nur 125ccm fahren darf.Mein Nachbar hatte mir auch gesagt,dass sein Gespann 250ccm hatte.Es gab doch auch Autos,mit Führerschin Kl 4 mit 250ccm.Gruss,Mig

Führerschein

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 07:26
von Prä Jonas-Treiber
Im Internet gibt es folgende Adresse:

www.polizei.rlp.de

Dort ist in Form einer Liste aufgeführt welche "alte" Führerscheinklasse nun der neuen Einstufung entspricht.

Soweit ich die Liste verstehe, darf er alle Motorräder ohne Einschränkung fahren.

Die Infos in der Liste betrifft auch die, die früher den Klasse 3 gemacht haben, nun über 50 Jahre alt sind und ohne Gesundheitsprüfung keinen LKW mehr über 3,5Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren dürfen. Aber das nur am Rande....

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 07:31
von ultra80sw
Hallo,vielen Dank,habe aber die Liste nicht gefunden.Bin heute ein bisschen blind

Führerschein

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 07:40
von Prä Jonas-Treiber
Ich bekomme die komplettte Listenadresse nicht reinkopiert. Mache folgendes:

www.google.de

alter Führerschein Kalsse 4, deutsche Seiten anklicken,

als erster Eintrag kommt dann die Seite der Polizei

anklicken dann kommt die Seite mit der kompletten Liste

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 07:42
von eichy
hier ist die Liste:

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/ ... ize=50.htm
Edit: Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 08:41
von sammycolonia
eichy hat geschrieben: Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.
du gönnst deinem dad auch garnix... :evil:

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 09:20
von HartmutB
Die Infos in der Liste betrifft auch die, die früher den Klasse 3 gemacht haben, nun über 50 Jahre alt sind und ohne Gesundheitsprüfung keinen LKW mehr über 3,5Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren dürfen. Aber das nur am Rande....

Das steht da aber nicht wirklich drin. Ich bekomme zwar keinen Scheckkartenführerschein mehr für dreiachsige Gespanne über 12 Tonnen Gesamtmasse, aber mit meinem grauen Lappen habe ich immer noch Bestandsschutz, genauso wie der alte Herr mit seinem Führerschein Klasse 4 von vor 1954.

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 09:24
von Andreas
Moin,
mein alter Herr hatte ebenfalls den alten 4rer.
Er hat ihn irgendwann beim StVA umschreiben lassen in den uneingeschränkten 1er.
Ist aber schon ein paar Jährchen her, danach ist er die R 65 gefahren.

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 12:56
von eichy
sammycolonia hat geschrieben:
eichy hat geschrieben: Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.
du gönnst deinem dad auch garnix... :evil:


Ne Du. lass mal lieber, der ist in seinem Daimler bessser aufgehoben...

3,5t

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 13:59
von Prä Jonas-Treiber
Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.

Re: 3,5t

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 21:23
von Roland
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.
Das steht weder in der oben genannten Liste, noch in anderer, mir vorliegender Literatur.
Woher hast Du diese Information?
Die Einschränkungen ab dem 50. Lebensjahr beziehen sich, bei Personen , die den Führerschein vor 1999 gemacht haben, nur auf den Klasse 2-Anteil (Klasse C und CE)!
Die Klassen C1 und C1E gelten ohne Befristung weiter
(Ausnahme: Sonderregelungen >12 Tonnen).

Nur Leute, die den Führerschein ab 1999 gemacht haben, müssen für Klasse C1 und C1E ab dem 50. alle 5 Jahre einen neuen Führerschein mit aktuellem Attest beantragen.
Der Führerschein der Klasse C und CE gilt für diese Gruppe von Anfang an nur für jeweils 5 Jahre.


Dabei ist es völlig uninteressant, welche Ausführung des Führerscheins (grau, rosa, Scheckkarte,usw.) man besitzt.
Daraus allein ergibt sich kein Bestandschutz.
Der bisherige Klasse 2 (C ,CE) Führerschein erlischt automatisch mit dem 50. Lebensjahr, Neuausstellung für jeweils 5 Jahre nur mit ärztlichem Attest.

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 21:42
von henrik5
Lieber das Bundeministerium für Verkehr.. als eine Landespolizei als Quelle:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... schein.htm

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 22:00
von Roland
henrik5 hat geschrieben:Lieber das Bundeministerium für Verkehr.. als eine Landespolizei als Quelle:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... schein.htm

Richtig!
Das sind die gleichen Infos, wie ich sie auch aus der Literatur habe.

Re: 3,5t

BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 22:30
von Ex-User Eifelheizer
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.


Blödsinn!!!

Du hast Bestandsschutz der Klasse 3 welche in der Klasse 2 beinhaltet ist.
Für die ehem. Klasse 3 ist keine weitere Prüfung, auch kein arbeitsmed. Gutachten beizubringen! Also bleibt es bei 7499 Kg ohne Gutachten!

7,5t

BeitragVerfasst: 2. Mai 2008 06:30
von Prä Jonas-Treiber
Entschuldigung, da habe ich ohne böse Absicht eine falsche Info in Sachen LKW bis 7,5t ins Forum gegeben.

Vielen Dank für die Aufklärung.