Seite 1 von 1
blinkerpflicht

Verfasst:
14. Mai 2008 19:12
von rängdäng
hallo,wie war das noch mit der blinkerpflicht ?
ab welchem baujahr ? und was ist machbar ?

Verfasst:
14. Mai 2008 19:31
von Ex-User Eifelheizer
wenn de ne KTA-Betriebserlaubnis hast ab 1972, wenn ich mich nicht irre.
ansonsten
hier lesen

Verfasst:
14. Mai 2008 19:51
von rängdäng
hilfreiche seite,
danke
hab da noch ne frage .welchen weg muss ich gehen um einen neuen brief zu bekommen ?
hm,hab schon nachgelesen hier im forum.
da findet mann schon einiges,.......

Verfasst:
14. Mai 2008 21:52
von Ex-User Eifelheizer
wende dich mit all diesen Fragen an deine Zulassungsbehörde, aber fordere sofort, das eine Betriebserlaubnis nach KTA ausgestellt wird!
Re: blinkerpflicht

Verfasst:
24. Januar 2010 22:03
von RalleTS
Also so richtig schlau werde ich noch nicht aus dem Ganzen. Deswegen frage ich jetzt nochmal an meinen Beispiel:
Ich habe ne TS150 mit neuen Papieren. Müssen da Blinker dran?
Ich würde meine nämlich gerne ablassen nur ob das der Dekragutachter durchlässt?
Re: blinkerpflicht

Verfasst:
24. Januar 2010 22:24
von Stephan
Bei Bj. 1973 kann es gehen, bei allem anderen darüber nicht. Bei BJ 1973 streiten sich auch noch die Geister, ob einige frühe Modelle nun ohne Blinker zu haben waren.
Im algemeinen sage ich, das man eine MZ TS nicht ohne Blinke zugelassen bekommt, Einzelfälle ausgenommen.
Re: blinkerpflicht

Verfasst:
25. Januar 2010 12:53
von P-J
An meiner Es/2 waren auch keine Blinker dran. Musste ich nachrüsten. Hella Ochsenaugen und fertig. Ab irgendwan in den 80ern muss man 4 Blinker haben. Wann genau weiss ich nicht.
Re: blinkerpflicht

Verfasst:
25. Januar 2010 13:01
von g-spann
P-J hat geschrieben:An meiner Es/2 waren auch keine Blinker dran. Musste ich nachrüsten. Hella Ochsenaugen und fertig. Ab irgendwan in den 80ern muss man 4 Blinker haben. Wann genau weiss ich nicht.
Ab EZ 1984 sollen in der Regel 4 Blinker dran sein, d.h. Ochsenaugen als alleinige Blinker sind nur noch per Einzelabnahme eintragungsfähig (bei einem superbreiten Lenker bspw.)...ab dem gleichen Zeitraum entfällt auch die Erlaubnis eines gelben Bremslichtes; das gehört dann rot, nur mal so, der Vollständigkeit halber...
Re: blinkerpflicht

Verfasst:
25. Januar 2010 13:10
von P-J
Danke

Re: blinkerpflicht

Verfasst:
25. Januar 2010 13:16
von Locke
rängdäng hat geschrieben:hallo,wie war das noch mit der blinkerpflicht ? ab welchem baujahr ?
ganz ohne Blinker problemlos bis EZ. Januar 62
Lenkerendblinker bis EZ. 86
g-spann hat geschrieben:...ab dem gleichen Zeitraum entfällt auch die Erlaubnis eines gelben Bremslichtes; das gehört dann rot, nur mal so, der Vollständigkeit halber...
Ab Erstzulassung 1982...

Bremslichter allgemein sind sogar erst ab 87 vorgeschrieben, es sei denn sie stehen mit in der ABE....
Stand so alles mal in der BN drinne......