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MZ ETZ Neue Papiere

BeitragVerfasst: 26. Mai 2008 20:34
von Xivender
Hallo,
angenommen ich habe einen Kaufvertrag und später dann noch die Eidesstaatliche Versicherung, sowie die Rahmennummer / Typenschild, wo Baujahr 1981 angegeben wurde.

Nun fehlen die Papiere, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Wenn ich die Emme nun neu anmelde, muss ich dann damit auch die AU machen, oder was gilt da als Erstzulassungsdatum?

BeitragVerfasst: 26. Mai 2008 21:24
von Schumi
baujahr gilt, ich hatte den gleichen "start" wie du und brauch keine AU.