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Ab wann wird es "strafbar" ohne TÜV ?

Verfasst:
31. August 2008 19:57
von Ckone
Naben zusammen,
in meiner Garage steht nen Moped von nem Kumpel. Bei diesem Moped ist seit 03/2008 TÜV/AU abgelaufen. Wenn man es nun nächstes Jahr wiederbeleben möchte was passiert wenn man unterwegs zum TÜV angehalten wird ? Versicherung und Steuern sind ja ganz normal bezahlt worden und abgemeldet wird es ja auch nicht.
Wer kennt sich da aus ?

Verfasst:
31. August 2008 19:59
von Andreas
Das Thema war die Woche schon mal....
Ich glaube bis 2 Monate ist ok, darüber zahlt man.

Verfasst:
31. August 2008 20:03
von henrik5

Verfasst:
31. August 2008 20:14
von Ex-User UweXXL
Wobei der direkte Weg zur Hauptuntersuchung (am besten mit einem festen Termin in der Tasche) wohl komplikationslos möglich ist, allerdings sollte die Prüfstellen nicht grade am anderen Ende von Berlin liegen und es Sonntag nachmittag sein!
Grüße

Verfasst:
31. August 2008 20:15
von Zündnix
was passiert wenn man unterwegs zum TÜV angehalten wird ?
Nichts. Auf dem Weg zum TÜV darfst du fahren, auch mit vor Jahren abgelaufenen TÜV.
Du kannst allerdings auch gerne schieben. Schont die Umwelt und spart Benzin.
Grüße
Enrico

Verfasst:
31. August 2008 20:17
von mz_gespann
Wenn du mit einem Fahrzeug, das deutlich über den TÜV Termin raus ist, noch fahren willst, dann ist das straffrei, wenn du auf dem direkten Weg zum TÜV / DEKRA bist. Falls du das nachweisen mußt, geht das einfach, wenn du nen Termin hast. JEDE andere Fahrt gibt Punkte, wenn man dich erwischt.
Gerhard

Verfasst:
31. August 2008 20:18
von Jonas
Was passiert denn, wenn man ohne TÜV erwischt wird und sein Bußgeld bezahlt? Ist die Sache damit erledigt und man könnte so lange weiterfahren, bis die Rennleitung einen wieder erwischt und das Prozedere von vorne los geht? Oder muß man dann sofort zum TÜV und mit der neuen Plakette bei der Polizei vorfahren, wird das Möp aus dem Verkehr gezogen o.ä.?

Verfasst:
31. August 2008 20:29
von Norbert
Jonas hat geschrieben:Was passiert denn, wenn man ohne TÜV erwischt wird und sein Bußgeld bezahlt? Ist die Sache damit erledigt und man könnte so lange weiterfahren, bis die Rennleitung einen wieder erwischt und das Prozedere von vorne los geht? Oder muß man dann sofort zum TÜV und mit der neuen Plakette bei der Polizei vorfahren, wird das Möp aus dem Verkehr gezogen o.ä.?
Klar, kannst Du solange weitertreiben bis Du den Lappen abgibst weil Dein Punktekonto in
Flensburg überzogen ist...


Verfasst:
31. August 2008 20:30
von Enz-Zett
Du bekommst einen "Mängelzettel" und ein paar Tage Zeit, um das Fahrzeug mit dem abgestellten Mangel bei der angegebenen Polizeidienststelle zu präsentieren.
Alternativ geht's mit Polizeigeleit direkt zur nächsten Prüfstelle.

Verfasst:
31. August 2008 20:46
von etz251a
Fahrzeug abmelden hilft dann auch, wenn du die Mängel nicht beheben willst!