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Fehlende Papiere

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 21:45
von ETZ_250
Hallo alle zusammen.

Hat hier jemand Erfahrung in punkto Neuerstellung von Fahrzeugpapieren ( ETZ 250)

Habe irgendwann mal eine bekommen (knapp 10 Jahre abgemedelt und Tüv-los), leider ohne Papiere. Wo kann man die beantragen? KBA? Was wird noch benötigt?Und hat jemand eine Idee, was da finanziell auf einen zukommt?

Ische sag schonmal Danke.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 21:48
von Sachsenharley Driver
Hallo
Du benötigst eine Eidesstalttliche Erklärung vom Vorbesitzer, sonst geht garnichts. Papiere vom KBA gibt es nicht mehr , nur noch von der zuständigen Zulassungsstelle.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 21:52
von Baraccuda
geh zur zulassungsstelle unterschreib du! hast die papiere verloren - der brief wird aufgeboten - erledigt nach ca 8 wochen

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 21:56
von Sachsenharley Driver
Mit Erklärung kannste es gleich wieder mit nehmen die neuen Papiere.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 21:59
von Sachsenharley Driver
Preise mit Eidesstattlicher Erklärung : Ganz normale Zulassungspreise mit Kennzeichen ca. 60.--€

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:01
von ETZ_250
es geht jedoch ertsmal nur um die papiere, nicht um tüv.... gehe davon aus, so habt ihr das verstanden. wenn das wirklich so einfach ist...

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:03
von Sachsenharley Driver
Habe ich im April auch praktiziert. Vom TÜV wurde nichts erwähnt.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:11
von ETZ_250
dachte immer, es sei ein riesen aufwand. so wie es ja in deutschland meist is. kann also auch nicht wie welt kosten, son neuer brief?

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:16
von Sachsenharley Driver
Was noch von Vorteil wäre, wenn Du eine Briefkopie von Deinem Moped mitbringen würdest. Vor allen wenn Du Sonderaustattung an Deinem Moped hast, wie andere Reifengrößen, andere Felgen anderen Auspuff und dergleichen hast. Die sollten dann in der Kopie eingetragen sein, dann geht es sehr schnell.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:21
von Andreas
ETZ_250 hat geschrieben:Habe irgendwann mal eine bekommen (knapp 10 Jahre abgemedelt und Tüv-los), leider ohne Papiere.


Baraccuda hat geschrieben:geh zur zulassungsstelle unterschreib du! hast die papiere verloren - der brief wird aufgeboten - erledigt nach ca 8 wochen


Legal, Illegal, Scheißegal....

Ich gebe folgendes zu Bedenken:

- Der Originalbrief taucht in der Aufbietungsfrist aus irgendwelchen Gründen irgendwo auf.
- Das Fahrzeug hat einen Eintrag beim KBA.

ETZ_250 hat aber bei der Zulassungsstelle eidesstattlich versichert, dass er den Brief verloren hat....

Und plötzlich hat er ein nicht unerhebliches Problem ....

Siehe auch:

Wikipedia

Wäre mir eindeutig zu heikel.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:25
von Sachsenharley Driver
Da hat Andreas vollkommen recht. Ich habe es so verstanden dass er das Fahrzeug schon so bekommen hat, dann ist mein Ratschlag vollkommen richtig.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:28
von Baraccuda
ok, so gesehen ja, dacht den brief hätt er evtl. irgentwo verschmissen

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:29
von Andreas
Sachsenharley Driver hat geschrieben:Da hat Andreas vollkommen recht. Ich habe es so verstanden dass er das Fahrzeug schon so bekommen hat, dann ist mein Ratschlag vollkommen richtig.


Nicht wirklich.
Im Grunde genommen braucht er eine eidesstattliche Versicherung desjeninigen, der die Papiere verschlampt hat.

Das kann, muß aber nicht der Vorbesitzer gewesen sein.
Denkbar ist ja auch, dass bereits der Vorbesitzer das Mopped ohne Papiere übernommen hat (und ob der dann eine eidesstattliche Versicherung abgibt, wage ich zu bezweifeln)....die Reihe läßt sich beliebig fortsetzen....leider.
Und versuche mal bei einem relativ alten Mopped denjenigen zu finden, der es gewesen sein könnte.....vielleicht lebt er gar nicht mehr....oder er ist nicht auffindbar da umgezogen...im Brief kann man ja auch nicht nachforschen, denn den hat man ja nicht....

So einfach ist eine Zulassung ohne Papiere dann doch nicht. Durchaus denkbar, das das Fahrzeug mit legalen Mitteln überhaupt nicht mehr zugelassen werden kann.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:30
von ETZ_250
Möchte auf keinen Fall, irgendwas Erzählen, was nicht stimmt. Den Ärger brauche ich nicht.
(Falschaussage - Eidesstattliche Erklärung)


Ich habe leider nichts Schriftliches zu dieser Maschine. Habe aber eine Art Bescheinigung von der Vorbesitzerin, in der steht, dass das Eigentum auf mich übergegangen ist.

Sie hat nichts an Papieren mehr für diese Machine gehabt, was sie mir übergeben konnte.

Leider

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:31
von Baraccuda
ist schlecht für dich, frag mal die vorbesitzerin ob sie die Papiere noch hatte oder wem die maschine vorher gehörte

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:33
von ETZ_250
Die Papiere sind aber durch die Vorbesitzerin verschlampt worden. ´Das steht fest.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:36
von Sachsenharley Driver
Dann kann sie Dir die eidesstattliche Erklärung unterschreiben, bei mir wars auch so !

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:39
von Andreas
ETZ_250 hat geschrieben:Die Papiere sind aber durch die Vorbesitzerin verschlampt worden. ´Das steht fest.


Dann versuch sie zu überzeugen, dies eidesstattlich zu versichern.
Wenn sie das nicht macht, hast Du legal wohl schlechte Karten.
Da bleibt dann wohl nur der Weg über einen anderen Rahmen mit Brief.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:40
von ETZ_250
Gut. Gibt es da einen bestimmten Vordruck? Oder kann Sie ein formloses Schreiben aufsetzten, indem steht, dass das Eigentum auf mich übergegangen ist und die Papiere durch Sie nicht auffindbar, sprich verschlampt worden sind?

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:41
von Sachsenharley Driver
Ich habe es formlos gemacht und ist anerkannt worden.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:41
von Andreas
ETZ_250 hat geschrieben:Gut. Gibt es da einen bestimmten Vordruck? Oder kann Sie ein formloses Schreiben aufsetzten, indem steht, dass das Eigentum auf mich übergegangen ist und die Papiere durch Sie nicht auffindbar, sprich verschlampt worden sind?


Bin ich überfragt, kann Dir aber mit Sicherheit das StVA beantworten.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:44
von Sachsenharley Driver
Ich schicke Dir eine PN mit meiner Erklärüng.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:47
von ETZ_250
Ok. Nehmen wir mal an, die Gute spielt soweit mit und ich bekomme die Erklärung...
-
Wenn ich dann einen neuen Brief erstellen lassen will, wollen die dann auch das Möp dazu sehen? Ich hab nicht vor, es soweit fertig zu machen, um mir dann eventuell sagen lassen zu müssen, junge, brief bekommst du nicht.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:50
von Andreas
Würde mich auch interessieren.
Die Dinger heißen ja nicht mehr Brief & Schein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil I+II.
Aus Zulassungsbescheinigung könnte man interpretieren, dass es nur noch "Briefe" für zugelassene Fahrzeuge gibt.
Sprich das übliche Procedere....Aufbau, TÜV, etc....
Ist man gezwungen, das Teil zuzulassen um einen neuen "Brief" zu bekommen?!

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:52
von ETZ_250
Eben. Hab keine Lust da alles dran zu reparieren und dann ein klares Nein was den Brief anegeht zu bekommen.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:52
von Sachsenharley Driver
Mit dieser Erklärung und einer eventuellen Kopie gehst Du zur Zulassungsstelle und erzähle Ihnen Deine Sorgen. Die sagen Dir dann schon obs geht oder nicht. Sie sehen In Flensburger Computer nach ob das Krad in Ordnung ( nicht gestohlen gemeldet ) ist. Wenn in Ordnung geht es dann zum TÜV und es läuft seinen Weg.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 22:59
von Andreas
Und wenn man es garnicht zulassen möchte?
Mit anderen Worten ein amtliches Dokument für einen Schrotthaufen oder Teileträger (ohne ETZ_250 jetzt zu nahe treten zu wollen).
Profanes Beispiel aus meiner eigenen Garage:
Ein ETS oder ES/0 Teileträger/Schrotthaufen mit Papieren verkauft sich besser als der gleiche Haufen ohne Papiere.....

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:02
von Sachsenharley Driver
Er muß es ja nicht gleich zulassen, es geht nur um die Abfrage in Flensburg, ob das Ding nicht als gestohlen gemeldet ist. So war es bei mir auch.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:05
von Sachsenharley Driver
Andreas hat geschrieben:Und wenn man es garnicht zulassen möchte?
Mit anderen Worten ein amtliches Dokument für einen Schrotthaufen oder Teileträger (ohne ETZ_250 jetzt zu nahe treten zu wollen).
Profanes Beispiel aus meiner eigenen Garage:
Ein ETS oder ES/0 Teileträger/Schrotthaufen mit Papieren verkauft sich besser als der gleiche Haufen ohne Papiere.....

Wenn Du Dir die Arbeit machst , wirst Du auch dafür belohnt, ist doch ganz klar. Zulassen ist eine ganz andere Sache.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:09
von ETZ_250
Zugelassen werden soll sie vorérst nicht. ich will sie in aller ruhe tüvfertig machen und dann erst zulassen. im grunde gings erstmal darum, ob ich den neuen brief so einfach bekomme. bringt mir ja nichts, wenn ich da ein paar hundert euro rein stecke und ich dann doof da stehe. dann würde ich mich lieber nach einer anderen mit papieren umsehen und die ich hier stehen habe als teilespender verwenden...

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:13
von Sachsenharley Driver
Gehe zur Zulassung und machs so, und sage . Du willst nur wissen ob sie sauber ist. Dann bauste sie zusammen und dann kommste wieder. Erkläre es Ihnen so und es paßt. Mit Ihnen kannste reden. Ich wollte Dir den Brief kpl senden , aber es ging leider nicht . Mußte Ihn reinkopieren.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:18
von ETZ_250
Von den jungs hier im Norden, sagt man immer, sie seien in solchen Dingen strenger als anderswo. Versuch macht klug. Ich werd da mal hinlatschen und nachfragen.Morgen oder
in der nächsten Woche.

Ich danke euch erstmal für eure Tipps und Ratschläge.Halte euch auf dem Laufen
-
Geh nun mein Brain ins kissen drücken.

Gut nächtle.

BeitragVerfasst: 15. Oktober 2008 23:19
von Sachsenharley Driver
Alls kloar.

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 00:15
von mz_gespann
Die Frage nach ner Eintragung wegen Diebstahl o.ä. lässt sich doch leicht klären: Fahrgestellnummer aufschreiben, bei den Freunden&Helfern vorbeifahren und einfach mal ganz bescheiden fragen: ist da was mit? bevor du dir da Ärger einfängst, möchtest dus eben wissen. Kostet nichts außer freundlich fragen. Wenn die nichts gefunden haben, kannst du in Ruhe aufbauen, dann gibts nen neuen "Brief" mit ner eidestattlichen Versicherung.
Anfrage Polizei - Aufbau - Zulassungsstelle (vorläufige Erteilung des Kennzeichens) - am selben Tag TÜV/DEKRA mit dem Kennzeichen ohne Stempel, wieder Zulassungsstelle Stempel abholen.
Kostete bei mir im LK letztes Jahr ca 90,- + TÜV
Gruß Gerhard

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 05:02
von TS-Pfleger
Hallo!
Also ich habe in der nächsten Zeit das gleiche vor mir,und habe diesbezüglich mit jemandem vom TÜV gesprochen,was du ja auch müsstest wenn ich mal von Hannover ausgehe?der sagte ganz normal wie früher auch,KBA anfrage machen,mit positivem Bescheid zum TÜV,der macht ne Vollabnahme und damit gibts beim Straßenverkehrsamt neue Papiere.
Das darf in Niedersachsen nur der TÜV,weil es pro Bundesland immer nur eine Organisation darf.In Sachsen Anhalt,wo ich wohne,darfs die Dekra,aber da kenne ich niemanden also nehme ich es immer mit zur Arbeit nach Niedersachsen,hab ich auch schon mehrmals so gemacht,und hat immer geklappt.Eine Briefkopie von nem anderen Moped ist von Vorteil wegen den Daten für das Vollgutachten,allerdings waren bei mir für alles dann immer 200 Euro weg für alles.
MfG Sascha

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 15:03
von ETZ_250
Meine MZ ist eigentlich fast vollständig original. Bis auf den Motor. Da hat man irgendwann mal einen drunter gebaut, der aus einer getrenntschmierenden MZ stammt. Ist das für die Behörden in irgendeiner Form intessant?(die Regulierung für die Ölzufuhr wurde außer Betrieb genommen und man hat weiter Gemisch getankt)

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 15:07
von Sachsenharley Driver
Die Getrenntschmierung wurde nur als Exportmodell gebaut, wurde nicht in der ex. DDR ausgeliefert.

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 15:50
von ETZ_250
Ja das stimmt. Meine stammt ja auch aus der EX-DDR. Mann hat jedoch mal einen anderen Motor druntergebaut und trotzdem Gemisch gefahren. Die MZ hat keinen zusätzlichen Öl-Tank und die Ölzufuhreinheit, die in in dem Kupplungsseitendeckel verbaut ist, würde stillgelegt. Kann den Behörden doch eigentlich Egal sein oder? (wegen der Papiere meine ich)

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 17:23
von Sachsenharley Driver
Es spielt keine Rolle, ob oder mit Getrenntschmierung.

BeitragVerfasst: 16. Oktober 2008 18:32
von ETZ_250
Das wollte ich hören! :D

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2008 16:10
von rängdäng
moin moin,
Da steht Sie,die TS/i ohne Motor,.

Noch eine letzte frage zu neuem Brief

kann jemand nun mal genau auflisten--hintereinander --wie es zu bewerkstelligen
ist,zu einem neuen Brief zu kommen .aus den ganzen Aussagen,die gemacht wurden, werde ich nicht mehr schlau.

möchte bevor ich etwas an der Ts baue erst den Brief haben.(der traum meiner freien minuten)
der Umbau soll dann zum Caffeeracer wachsen.und ich denke
es ist günstiger erst das Dokument zu haben--als erst nach Umbau.(so in der art so soll es mal werden)(träum)

das bild hab ich hier vom Forum,hoffe ist in ordnung so.

saarländische grüsse

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2008 17:41
von rängdäng
möcht das thema nochmal sichtbarmachen,
vielleicht hat ja jemand eine lust auf antwort

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2008 17:47
von Sachsenharley Driver
Lese halt den Fred von vorne durch und Du hast die Antwort.

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2008 18:42
von TS Martin
rängdäng hat geschrieben:möcht das thema nochmal sichtbarmachen,
vielleicht hat ja jemand eine lust auf antwort


Einfach hier nachlesen:

http://mz-forum.com/kb.php?mode=article&k=18

KBA entfällt.

Macht inzwischen der Kreis.

Die Bescheinigung hab ich mir vorher geholt - kostet nix und man hat was schriftliches. (Glück muss man haben, so kulant ist OHV)

Mir steht die Prozedur für den IWL Berliner nächstes Jahr auch bevor.

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2008 13:48
von ETZ_250
Es kommt Licht ins dunkle.

So, ich habe nun noch mal die angebliche Vorbesitzerin meiner ETZ angerufen und erneut nach dem Fahrzeugbrief gefragt. Hierbei kam heraus, dass die ETZ ürsprüngliche dem Freund ihrer Enkeling gehörte. (inzwischen getrennt) Leider ist von dem keine Spur und somit ist auch keiner da, der eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen könnte.

Was würdet ihr nun tun?

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2008 14:01
von Andreas
Nach einem Ersatzrahmen MIT Brief Ausschau halten.
Ist legal und wahrscheinlich einfacher zu finden, als der Ex der Enkelin der Vorbesitzerin.

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2008 22:52
von TS Martin
ETZ_250 hat geschrieben:Es kommt Licht ins dunkle.

So, ich habe nun noch mal die angebliche Vorbesitzerin meiner ETZ angerufen und erneut nach dem Fahrzeugbrief gefragt. Hierbei kam heraus, dass die ETZ ürsprüngliche dem Freund ihrer Enkeling gehörte. (inzwischen getrennt) Leider ist von dem keine Spur und somit ist auch keiner da, der eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen könnte.

Was würdet ihr nun tun?


Also, da ich ein ähnliches Problem habe, schildere ich dir das Vorgehen einer brandenburgischen Behörde.

1. Geh vorher zum SVA (am besten mit Kaufvertrag), frag nach ob mit dieser Rahmennummer was vorliegt. Dann sehen die, ob die Emme in den letzten 7 Jahren zugelassen war.

2. War sie es nicht. - Geht's jetzt relativ einfach: Vollgutachten von Dekra oder TÜV und 'nen Eigentumsnachweis reichen Ihnen aus (hier reicht sogar der Kaufvertrag).

3. War sie zugelassen - Haste ein kleines Problem. Nun brauchste 'ne Eidesstattliche.
Da sind die hier aber ebenfalls sehr kulant. Hab mal 'ne Formulierung vom SVA erfahren.

... Hiermit versichere ich, ..., an eidesstatt, dass ich vom Vorbesitzer keine Papiere bekam, da diese seinerseits unauffindbar sind. Kaufvertrag wird dann eingezogen, da du ja hier das Fehlen der Papiere notiert hast. Und die Verträge im allgemeinen folgenden Satz beinhalten: Auf dem Fahrzeug beruhen keine Ansprüche dritter und ich versichere, dass es mein volles Eigentum ist.

Damit sollte 'ne Zulassung wohl kein Problem darstellen.

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2008 22:57
von Andreas
Und wenn der Kaufvertrag auch nicht vorliegt?

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2008 23:04
von TS Martin
Andreas hat geschrieben:Und wenn der Kaufvertrag auch nicht vorliegt?


Na, irgendwie musste halt nachweisen, dass du an der Sache das volle Eigentum hast.

Zur Not so:

Hiermit versichere ich, ..., dass ich das Motorrad MZ ETZ 250 am von Herrn/Frau mit folgender Anschrift erworben habe. Der Kauf erfolgte mündlich ohne schriftliche Vereinbarungen.

Dann schreibt das SVA den Vorbesitzer an, ob der Sachverhalt stimmt.
Stimmt dieser, muss der Vorbesitzer ein Dokument unterschreiben und es ans SVA zurücksenden.
Dann erhälst du Pot, dass nun alles vorliegt.
Nun nochmal auf SVA und alles zulassen.
Fertig

--- Noch mehr Arbeit geht dann aber wirklich nicht --- --- geschweige denn die Kosten ---

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2008 19:07
von ETZ_250
Fleiß & Hartnäckigkeit zahlen sich doch manchmal aus.

Habe mir nochmal die Mühe gemacht und die EX-Familie des Vorbesitzers per Telefon
terrorisiert... Habe von den nach ewigem gelaber den vollen Namen des Typens und Geb.-Datum bekommen und habe danach div. Auskünfte angerufen und im Internet div. Onlineauskünfte/telefonbücher durchsucht (Profisuche).... Und ich hab Glück gehabt und ihn ausfindig machen können.Ich rief den Jungen und er sagte dann, ich habe die Papiere noch, ich schick sie dir per Post zu. Viel Spaß weiterhin mit der Kiste.

Wie geil ist das denn? Warum nicht gleich so........

Ick freu mir! :-)