paula hat geschrieben:Zum Verbot,
das FDJ Emblem soll desswegen im westlichen Teil der BRD verboten sein, da es der aufgehenden Sonne im Symbol der HJ ähneln soll. Die spinnen doch die Römer.
(...)
Letzter Offtopic-Beitrag meinerseits, der nur einer Richtigstellung dienen soll:
Wikipedia schreibt hierzu:
[font=Courier New]Das FDJ-Verbot besteht auch nach der Deutschen Einheit weiter, bezieht sich aber nach heutiger Auffassung des Innenministeriums ausschließlich auf die damalige eigenständige Organisation „FDJ in Westdeutschland“.
Mit Urteil vom 16. Juli 1954 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest:
„Der Antrag der Bundesregierung, im Sinne von § 129 a StGB festzustellen, daß die Vereinigung ‚Freie Deutsche Jugend (FDJ) in Westdeutschland‘ verboten sei, mußte Erfolg haben.“ (BVerwGE 1, 184) Damit wurde das wegen der Verfassungswidrigkeit der Zielsetzung der „FDJ in Westdeutschland“ gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 129a StGB damaliger Fassung ausgesprochene Verbot rechtskräftig. Die öffentliche Verwendung von Abzeichen der „FDJ in Westdeutschland“ ist als das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen seither nach § 86a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB strafbar.
Die Abzeichen der „FDJ in Westdeutschland“ und der FDJ sind zum Verwechseln ähnlich. Deshalb steht die Verwendung der Abzeichen unabhängig von der Reichweite des Verbotes im Einzelnen nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB unter Strafe. Die öffentliche Verwendung des FDJ-Emblems ist deshalb geeignet, den Anfangsverdacht einer Straftat und damit die Verfolgungsberechtigung und die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsbehörden zu begründen.[/font]
Mit einer eventuellen Ähnlichkeit des FDJ-Symbols mit dem HJ-Symbol, wie oben vermutet, hatte das Verbot also nichts zu tun.
Und nun weiter mit den Quartetts ...
Gruß, Carsten
