Seite 1 von 1
Wann KBA-Anfrage starten?

Verfasst:
14. November 2008 20:42
von Wilwolt
Moin, mir ist ja nun eine AWO in Teilen ohne Papiere zugelaufen. Wenn ich jetzt schon eine Anfrage beim KBA starte, wie lange ist die gültig? Fahrbereit ist die AWO sicher erst in ein oder zwei Jahren. Oder soll/muss/darf man erst kurz vor Inbetriebnahme die Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder wie das Teil heißt) beantragen?

Verfasst:
14. November 2008 20:48
von sammycolonia
moin dirk,
so ausm bauch raus??? ich würd jetzt ne anfrage machen, bevor du anfängst zu schrauben und deine kohle in ein teil steckst dessen eigentumsfrage noch nicht geklährt ist...
am ende ist der bock geklaut, dann freut sich der rechtmässige eigentümer über ne kostenlose vollrestauration für lau...

Verfasst:
14. November 2008 20:49
von Sachsenharley Driver
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr, wird von der Zulassungsstelle gemacht.