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Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 19:38
von TS Martin
So Leute,

hatte ja alles geklappt - letztes Jahr wie ich es wollte.
Kleines Nummernschild für die TS 150 bekommen - super.

Bekommste ja bei uns auch für die ETZe ohne Probleme.

Nun hab ich aber noch auf der Magdeburger Oldimesse 'ne Zugabe gesehen.

Da war 'ne zugelassene Zündapp mit original DDR (abgeschrägten) Kennzeichen

Kennzeiche lautete wie folgt: V - xx 123 plus Saison.

Wie hat er das nur hinbekommen, dass das Amt da seine Siegel rauf tat.

Also ich bin schon so zufrieden und auch diese Form bekommt unser ETZ 250 Gespann:

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:01
von Ex-User Hanseat
Der Nachteil dieser kleinen Euro-Kennzeichen ist, dass die Beschriftung wegen des Platzbedarfs für die beiden Plaketten nicht mehr mittig (symmetrisch) vorgenommen werden kann. Eine optische Geschmacksache ...

Gruß, Carsten :cool:

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:03
von ES-Rischi
Laut Einigungsvertrag haben alle DDR zugelassenen Fahrzeuge das Recht in den neuen Bundesländern ein kleines Nummernschild zu bekommen.(§62) Offt machen die Behörden Stress. Es gibt noch die Sonderzulassung die Geld kostet oder die Platzverhältnisse, die es auch ermöglichen. Oder das Fahrzeug ist vor Bj 1958. Ich bin mit meiner ES dreimal zur Zulassungsstelle gefahren. Nun hab ich es doch bekommen und das war nicht ganz Kampflos. Militär und Polizeifahrzeuge sind nicht im Einigungsvertrag erwänt.?!!!!!!!!!!!!

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:35
von Ex-User sirguzzi
lorenz1808 hat geschrieben:Wie hat er das nur hinbekommen, dass das Amt da seine Siegel rauf tat.

Bist du sicher, daß da wirklich das Amt die Siegel aufgeklebt hat? 8)

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:38
von Ex-User Ronny
Also bei uns ist das nicht mehr so leicht mit dem kleinen Kennzeichen. In der Oldtimer-Markt stand sogar mal, dass es jetzt keine rechtl. Grundlage mehr gibt, seinen Oldtimer mit Kleinkraftrad-Kennzeichen zuzulassen. Änderung der STVZO. Wie man ein sechseckiges Kennzeichen bekommt ist mir auch schleierhaft! Habe ich noch nie gesehen. Die Herren Beamten auf der Zulassungstelle Saalfeld würden nach meiner Erfahrung einen Herzstillstand bekommen.
Ronny

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:44
von TS Martin
vogelklaus hat geschrieben:... Die Herren Beamten auf der Zulassungstelle Saalfeld würden nach meiner Erfahrung einen Herzstillstand bekommen.
Ronny


Wie ... bei den sechskantigen oder schon, wenn du für deine TS oder so 'nen L-Kradschild willst.

Außerdem sind Thüringer so labil oder habt ihr so 'ne Ko..zulassungsstelle.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:46
von Ex-User Ronny
Auch schon bei einem kleinem Kennzeichen. Die ES 150 meines Kollegen fährt schon immer mit Kuchenblech. Das sieht aus!

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:53
von TS Martin
vogelklaus hat geschrieben:... Die ES 150 meines Kollegen fährt schon immer mit Kuchenblech. Das sieht aus!


Hätte ich mich nicht mit abgefunden und 'nen ernstes Wörtchen mit dem "Chef" reden wollen.

Bei uns sieht das so aus:

Ich habe gehört, dass ich für mein altes DDR-Motorrad ein kleineres amtliches Kennzeichen haben kann. Wie muss ich das beantragen?

In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.

Also ich bin mit dieser Regelung sehr zufrieden und weiß daher schon heute
... danke MIR ...
das unser ETZ 250 Gespann so 'nen LKradschild auch bekommt.
RT und TS haben es schon von Anfang an.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 20:56
von Ex-User Ronny
Interessant!

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 21:00
von TS Martin
vogelklaus hat geschrieben:Interessant!


Glaub ich dir.

Lies mehr!

Ansonsten steht dir noch das Recht zu, wenn du mit dem Amtleiter nicht auf einen Nenner kommst, dich an dein Ministerium zu wenden und denen das Problem zu schildern.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 21:03
von eichy
Abstand Nummernschildunterkante=Strasse muß 30cm sein, bei Rollern nur 20cm.
Diese 20cm waren bei mir nicht einzuhalten auf der Vespa. Wobei das nicht nur an der Vespa lag, sondern am Fahrergewicht...
Ist evtl. eine Argumentationshilfe...

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 21:10
von TS Martin
eichy hat geschrieben:Abstand Nummernschildunterkante=Strasse muß 30cm sein, bei Rollern nur 20cm.
Diese 20cm waren bei mir nicht einzuhalten auf der Vespa. Wobei das nicht nur an der Vespa lag, sondern am Fahrergewicht...
Ist evtl. eine Argumentationshilfe...


Das würd ich gerne schriftlich sehen ... so wie ich das andere oben auch hab ... wär für andere ganz hilfreich.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 21:19
von TS150-Fahrer
Ich war damals mit meiner TS beim TÜV zur Vollabnahme, da hat der TÜV Mann von sich aus mit so einem kleinen Nummernschild angefangen.
Kurz gemessen, fertig :-)

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 21:53
von eichy
Mein TÜVer der das Vollgutachten erstellt schrieb was von "Anlage Vc" in die Abnahnme. Die Kopie schlepp ich seitdem in der Vespa mit rum.
Die war ursprünglich nämlich ne 125er jetzt eine 200er mit Rennsatz.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 22:36
von Ex-User Ronny
Das Problem ist, der Tüv usw. kann schreiben was er will, das Amt muss es nicht zwangsläufig eintragen. Sie sind die letzte Instanz. Und das halten einige auch genau so.
Ronny

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 22:43
von TS Martin
vogelklaus hat geschrieben:Das Problem ist, der Tüv usw. kann schreiben was er will, das Amt muss es nicht zwangsläufig eintragen. Sie sind die letzte Instanz. Und das halten einige auch genau so.
Ronny


Die Zulassungsstelle ist n i c h t die letzte Instanz - sie ist die 3 letzte.
Es folgen MIR und zum guten Schluß BMVBS.
Haste also Streß mit deinem Kreis rede mit dem MIR und will dir dies nicht helfen kannste dich immer noch an BMVBS wenden.
Bei kleinen Kennzeichen wende ich mich vorher immer ans MIR ... den DDR Nachweis kann man ja einfach führen ...
entweder steht da noch KTA Betriebserlaubnis im Brief drinne oder du hast sogar den originalen Brief - wenn nicht ...
sch... happens ... dann müssteste zum TÜV.

Und wenn MIR oder BMVBS was schreiben müssen sich die unteren Landesbehörden dran halten.

Dazu zählt die Zulassungsstelle ... dies ist eine Untere Landesbehörde.

Und sagt die Obere Landesbehörde was ... kann die Untere nicht wiedersprechen.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 22:51
von Ex-User Ronny
Nun gut, die Behauptung, dass die Beamten der Zulassungsstelle auch die letzte Instanz sind, stammt auch von einem solchen (mir gegenüber). Ich hatte das erstmal geglaubt... .

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 23:23
von Ex-User sirguzzi
lorenz1808 hat geschrieben:In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.

kann heißt aber nicht muß.

BeitragVerfasst: 4. Januar 2009 23:36
von Ex-User Eifelheizer
lorenz1808 hat geschrieben:
eichy hat geschrieben:Abstand Nummernschildunterkante=Strasse muß 30cm sein, bei Rollern nur 20cm.
Diese 20cm waren bei mir nicht einzuhalten auf der Vespa. Wobei das nicht nur an der Vespa lag, sondern am Fahrergewicht...
Ist evtl. eine Argumentationshilfe...


Das würd ich gerne schriftlich sehen ... so wie ich das andere oben auch hab ... wär für andere ganz hilfreich.


der entsprechende § wurde aus der StVZO herausgenommen - leider

BeitragVerfasst: 5. Januar 2009 18:31
von TS Martin
Da kann ich ja wirklich mit unseren brandenburgischen Behörden sehr zufrieden sein.

Denn dieses Bild hier beweist ... das die meisten Kreise (hier: Karlsruhe) echte Geschmacksirretationen haben.

An 'ne BK 350 'nen Kuchenblech ... da wär ich aufgestanden und hätte den Chef reden wollen.

So was ist ja Verschändelung von Kulturgut.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 5. Januar 2009 18:35
von TS Martin
sirguzzi hat geschrieben:Bist du sicher, daß da wirklich das Amt die Siegel aufgeklebt hat? 8)


Ob die das Amt geklebt hat, kann ich nicht sagen.
Ich weiß auf was du raus willst.
Nur ich würde die Siegel nie selber abmachen und umkleben ... das ist nicht nur 'ne OWiG sondern m.W. 'nen Straftatbestand.

BeitragVerfasst: 5. Januar 2009 18:39
von UlliD
Hab auch nur gute Erfahrungen hier in Brandenburg, keine Probleme mit kleinem Kennzeichen.

So gehört das:Bild

BeitragVerfasst: 26. Januar 2009 10:03
von Ex-User Hanseat
Auch ein schönes Format:

BeitragVerfasst: 26. Januar 2009 11:00
von Ex-User magsd
Schönes Format, leider nicht zugelassen. :-(
Gilt im besten Fall als Kennzeichenmissbrauch, im schlimmsten als Urkundenfälschung und wir mit empfindlichen Geldstrafen belegt...

dazu mal noch was von unseren Freunden in den bequemen Sitzen ...

[...Ihre Email vom 11.01.2007 wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium f. Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie weitergeleitet.

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

Die Verwendung von Sportgeräten im öffentlichen Straßenverkehr ist nur dann möglich, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vollumfänglich entsprechen. Ausnahmegenehmigungen können nur sehr restriktiv erteilt werden, da hier eine Unvereinbarkeit zwischen dem primären, privaten Verwendungszweck des Fahrzeugs und dem öffentlichen Interesse vorliegt.

Die (ungenehmigte) Verwendung eines "Wettbewerbkennzeichens" ist kein sog. Kavaliersdelikt, sondern stellt (sofern nicht andere Strafvorschriften einschlägig sind, die ein höheres Strafmaß vorsehen) gem. § 22 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Eine Ausnahmegenehmigung für kleine "Wettbewerbskennzeichen" ist nicht möglich; solche Kennzeichen entsprechen nicht den nationalen bzw. internationalen Bestimmungen (z.B. die Erkennbarkeit der Kennzeichen). Ihrer Argumentation hinsichtlich der Verletzungsgefahr kann nur schwer gefolgt werden, da eine Verletzungsgefahr bei der Verwendung von entsprechender Schutzbekleidung, wie sie zum sicheren Fahren von Motorrädern und insbesondere bei Wettbewerben unabdingbar ist, sicherlich kaum gegeben sein kann. Das Mitführen des amtl. Kennzeichen im Rucksack (wie von Ihnen vorgeschlagen) ist leider keine Abhilfe, da das amtl. Kennzeichen fest am Fahrzeug anzubringen ist.

Die einzige Möglichkeit, rechtlich einwandfrei ohne Kennzeichen an Wettbewerben teilzunehmen ist, das Fahrzeug nicht zuzulassen und beispielsweise mit einem Anhänger zum Veranstaltungsort zu transportieren. Sollte der Veranstalter die Straßenzulassung vorschreiben, so ist das amtl. Kennzeichen zu verwenden. Durch die Zuteilung von möglichst kurzen Buchstaben-Ziffern-Kombinationen können auch bei "normalen" Kennzeichen (je nach Zulassungsbezirk und vorhandenen freien Kennzeichen) sehr kleine Kennzeichengrößen erreicht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen keinen Bedenken gegen die Verwendung von Engschrift, um das amtl. Kennzeichen so klein als möglich auszuführen. Ob diese Möglichkeiten bei Ihnen bestehen, bitte ich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München

BeitragVerfasst: 26. Januar 2009 17:21
von Hammadi
Das mit der "Engschrift" kannste ja mal den Hamburger Zulassern erzählen
Mit Glück rufen die nicht den Sicherheitsdienst um Dich abzuführen :-), sondern faseln was von Norm und Mindestgröße etc.
Ich habe mein MZ 10 und MZ 11 bekommen - nicht klein aber gottlob auch kein Kuchenblech....

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 20:03
von LamE
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe jetzt auch wiedereinmal das Problem mit der Zulassungsstelle.
Nachdem ich nun umgezogen bin, wollt ich meine ES und meinen Sperber im LK HN ummelden.
Allerdings krieg ich hier nur ein Kuchenblech.
Was anderes dürfen die Zulassungsstellen in B-W nicht ausgeben.
Allerdings hab ich für meine ES eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Nummernschild.
Aber das interessiert die hier wenig. Selbst der "Chef vom Dienst" konnte mir dahingehend nicht weiterhelfen.
Er hat mir ein Beschluss vom Land B-W gezeigt, der eindeutig angibt dass "nur noch Standard-Nummerntafeln zu vergeben sind"

Ich soll mal vorstellig werden mit meiner kleinen. Daraufhin will er mir dann definitiv die selbe Schildgröße für ES und Sperber zuteilen.

Bei Sperber wärs ja kein Problem. Der steht allerdings noch in der alten Heimat. 500km weit weg.

Wie kann ich die guten bei der Zulassungsstelle davon überzeugen, doch ein kleines Schild zu bekommen?

Ich habe mir jetzt schonmal die Fahrzeug-Zulassungsverordnung durchgelesen. Doch leider ist in der aktuellsten Version
unter Anlage 4, Ziffer 3 nichts von wegen DDR-Fahrzeuge zu finden.

Somit kann ich das also auch nicht "gegen" das Amt verwenden.

Weitere vorschläge?

Grüße
LamE

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 20:16
von TS Martin
Also im osten klappt das grade mal noch so.

Haste aber manchmal auch schon Probleme.

Brandenburg - bin zum Glück einer von denen - ist das letzte Bundesland was mit der Regelung sehr human umgeht.

Aber auch wir müssen erst ein Schreiben an unsere Oberste Landesbehörde schicken und um Erteilung einer Ausnahme bitten, außer der TÜVer stellt fest, das nur ein kleines passt.

Ansonsten in der Heimat angemeldet lassen ... wenn Eltern oder Onkel/Tanten da noch leben.
Halterwechsel machen und bei der Versicherung das Fahrzeug selber versichern. Sog. abweichender Halter - den Versicherungen ist das nämlich egal wer Halter ist.

Und dann fährste da unten legal mit kleinem auswärtigem Nummernschild. Und ABI kennen die BWler noch nicht.

Machen viele Berliner auch und melden auf Verwandte ihre Fahrzeuge in Brandenburg an um hier aber Versicherungsprämie zusparen.

Oder auch, weil es in Berlin auch so gut wie unmöglich ist an kleine KZ's zukommen.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 21:00
von LamE
Schon zum kotzen........

Vielleicht kann ich ihn ja bei der "persönlichen Vorstellung" meiner ES davon überzeugen, dass nur ein Kleines passt.
@ lorenz1808: Übrigens hat meine ES noch KÖT, nur der Sperber hat ABI ;-)

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 21:15
von TS Martin
LamE hat geschrieben:Schon zum kotzen........

Vielleicht kann ich ihn ja bei der "persönlichen Vorstellung" meiner ES davon überzeugen, dass nur ein Kleines passt.
@ lorenz1808: Übrigens hat meine ES noch KÖT, nur der Sperber hat ABI ;-)


Viel Glück.

Aber warum bzw. kannste sie nicht in der Familie umschreiben.

Bzw. lass in deiner Heimat den 2. Wohnsitz und "vergiss" einfach das ummelden ... was die Behörde nicht weiß macht sie nicht heiß.

Und wenn was wäre könnten sie dir es ja auch in der Heimat auf Altanschrift oder auf Vatern oder so zuschicken.

...

ach so ... sag mal ist die ES von der du redest eine 125ger wie sie unten in deinem Fuhrpark steht.

Wenn ja steht in der neunen FZV eindeutig drinne, dass verkleinerte KZ's für alle Leichtkrafträder zuzuteilen sind.

Kannst ja mal den Amtsleiter mitteilen.

Hier der Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_4_62.html

Und hier mal der Auszug dazu:

Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1036 - 1050
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
1.
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 21:24
von DlD
So um mal wieder auf deine eigentliche Frage nach der Zündapp mit 6-eckigem Kennzeichen zurück zu kommen ...

Wenn das die ist, die ich denke, ist das ein altes Bundesdeutsches Kennzeichen (also ohne den blauen Balken) und die Ecken wurden einfach abgeschnitten. Sämtliche Schrift und Plaketten sind nicht angetastet, weswegen wohl auch noch nie jemand groß was gesagt hat. Sind halt recht tollerant die Vogtländer ;D

Wers genauer wissen will, Janne kennt den wohl, vielleicht schreibt er ja was dazu.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 21:33
von Eddy
Mit deiner ES müsste es klappen. Erzähl in was von der Bodenfreiheit und das die 6v Anlagen das Schild nicht richtig
ausleuchtet. Hab ich auch mit meiner TS so gemacht, solange quatschen bis sie nicht mehr weiterwissen.
Mit der Bodenfreiheit gibt es auch eine Vorschrift, aber ich weiss jetzt nicht mehr genau wieviel cm es sein dürfen.

Bild

Re:

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 23:30
von TS-Schluze
eichy hat geschrieben:Abstand Nummernschildunterkante=Strasse muß 30cm sein, bei Rollern nur 20cm.
Diese 20cm waren bei mir nicht einzuhalten auf der Vespa. Wobei das nicht nur an der Vespa lag, sondern am Fahrergewicht...
Ist evtl. eine Argumentationshilfe...


Werde ich aus Deutschland ausgewiesen wenn mein Nummernschild 57 cm bis o.K. Straße hat :lol: ? Das mit dem kleinen Nummernschild war bei mir ein Selbstläufer. Muß mein TÜVer wohl bei der Neuabnahme irgendwo eingetragen haben und die junge Frau bei der Zulassungsstelle hat auch nicht rumgezickt.

Gruß Heiko

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 3. März 2009 23:44
von herb
Mal so am Rande: Zulassung eines Kfz auf einen Nebenwohnsitz ist m.E. nicht mehr möglich.
siehe hier:http://www.kvmyk.de/r_buerger_service/verkehr/zulassung/zulassung_neuregelung.php3
ein Alltagsfahrzeug auf Verwandte außerhalb zuzulassen scheint mir evtl. auch problematisch.

Meine ES hat übrigens LKradkennzeichen "wegen nicht ausreichender Ausleuchtung"

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 09:45
von TS Martin
herb hat geschrieben:Mal so am Rande: Zulassung eines Kfz auf einen Nebenwohnsitz ist m.E. nicht mehr möglich.
siehe hier:http://www.kvmyk.de/r_buerger_service/verkehr/zulassung/zulassung_neuregelung.php3
ein Alltagsfahrzeug auf Verwandte außerhalb zuzulassen scheint mir evtl. auch problematisch.

Meine ES hat übrigens LKradkennzeichen "wegen nicht ausreichender Ausleuchtung"


Richtig du darfst zwar nicht mehr auf Nebenwohnsitz zulassen, aber wenn du deine Fahrzeuge nicht ummeldest und deinen alten Wohnsitz als Nebenwohnsitz behälst - ja, ja, wie ich schon sagte: was 'ne Behörde nicht weiß macht sie nicht heiß.

Und wo ist das Problem wenn z.B.: bei meinem Alltagsfahrzeug Papi der Halter ist, weil ich als Bsp. in München wohne und er in der Mark Brandenburg. (Ist bei uns nicht der Fall)?

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 10:17
von Ex-User Hanseat
herb hat geschrieben:ein Alltagsfahrzeug auf Verwandte außerhalb zuzulassen scheint mir evtl. auch problematisch.

Nicht alles, was Beamte in den Zulassungsstellen von sich geben, ist rechtlich fundiert.
Ich könnte ein Fahrzeug auch auf meine Mutter zulassen, obwohl sie noch nie einen Führerschein besaß.
Nur wenn man eine günstigere Schadenfreiheitsklasse geltend machen will, fragt die Versicherung, die ja die Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) ausstellen muss, nach den Führerscheindaten.

Gruß, Carsten

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 10:19
von derMaddin
Na der persönliche "Feldzug" einer bestimmten Person gegen das große Nummernschild ist ja schön und gut, was aber ist so schlimm, wenn ich das nicht drann habe? Meine Güte, ICH find es gibt wichtiger Dinge an einem Motorrad, die es originalgetreu Erscheinen lassen, als die Größe des Kuchenbleches.... :wink:

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 10:25
von Ex-User Hanseat
derMaddin hat geschrieben:Na der persönliche "Feldzug" einer bestimmten Person gegen das große Nummernschild ist ja schön und gut, was aber ist so schlimm, wenn ich das nicht drann habe? Meine Güte, ICH find es gibt wichtiger Dinge an einem Motorrad, die es originalgetreu Erscheinen lassen, als die Größe des Kuchenbleches.... :wink:

Genau!
Mit 16 sehnten wir uns nach dem übernächsten Geburtstag, um endlich das kleine LKR-Nummernschild gegen ein "richtiges" tauschen zu dürfen :wink:
Außerdem finde ich LKR-Nummernschilder im Euro-Format nach wie vor hässlich, wenn die oberen Buchstaben wegen der beiden Plaketten nicht mittig unter dem Rücklicht platziert werden können. Die Heckansicht wirkt dann unsymetrisch.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 10:36
von derMaddin
Hanseat hat geschrieben:Genau!
Mit 16 sehnten wir uns nach dem übernächsten Geburtstag, um endlich das kleine LKR-Nummernschild gegen ein "richtiges" tauschen zu dürfen :wink: ...

Ja, das sehe ich auch so. Sieht für mich auch komisch aus, wenn eine ETZ (vielleicht noch als Gespann) mit ne'm kleinen Nummernschild rumfährt... da sieht wenigsten jeder gleich (von hinten) daß da richtig Power drinn steckt, in unseren Möp's, wenn da ein "großes" Schild drann ist.... :lach:
Anders sieht das schon bei einer BK oder ES aus, da ist wieder das kleine die bessere Alternative, passt einfach besser zu Oltimern (was zwar nun bald alle 2t-Emmen sind, aber diese doch um so mehr... :wink: ).

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 10:50
von MZ-Chopper
ich hab ein relativ humanes mini-kuchenblech :lol:
auf dem amt bin ich an einen jungschen bengel geraten und vor dem amt standen 2 konkurierende blechpressen
da hab ich die eine tante gefragt, ob wir das hinbekommen oder ich nach nebenan mal fragen sollte :oops:
frech aber höflich muß man sein und nen bisschen flirten :mrgreen:
und der bengel am schalter im amt....na mit dem hab ich nicht geflirtet!!! aber er war sehr verständnisvoll.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 13:18
von TS Martin
derMaddin hat geschrieben:Na der persönliche "Feldzug" einer bestimmten Person gegen das große Nummernschild ist ja schön und gut, was aber ist so schlimm, wenn ich das nicht drann habe? Meine Güte, ICH find es gibt wichtiger Dinge an einem Motorrad, die es originalgetreu Erscheinen lassen, als die Größe des Kuchenbleches.... :wink:


Richtig. Stimmt alles. Ich will ja keinen Feldzug gegen das große machen, aber das kleine ist halt ansehnlicher.

Und auch richtig, es fibt wichtigere Dinge als das Blech. Estens muss die Emme gut aussehen und zweitens laufen muss sie.

Re:

BeitragVerfasst: 4. März 2009 16:07
von andilescu
Eifelheizer hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben:
eichy hat geschrieben:Abstand Nummernschildunterkante=Strasse muß 30cm sein, bei Rollern nur 20cm.
Diese 20cm waren bei mir nicht einzuhalten auf der Vespa. Wobei das nicht nur an der Vespa lag, sondern am Fahrergewicht...
Ist evtl. eine Argumentationshilfe...


Das würd ich gerne schriftlich sehen ... so wie ich das andere oben auch hab ... wär für andere ganz hilfreich.


der entsprechende § wurde aus der StVZO herausgenommen - leider

Lies mal hier Nr (7), das hilft Dir vielleicht weiter.



Hanseat hat geschrieben:Der Nachteil dieser kleinen Euro-Kennzeichen ist, dass die Beschriftung wegen des Platzbedarfs für die beiden Plaketten nicht mehr mittig (symmetrisch) vorgenommen werden kann. Eine optische Geschmacksache ...

Gruß, Carsten :cool:

Einspruch: Wenn die Plaketten übereinander sitzen wie oben der Fall, passt das in der Regel durchaus auch symmetrisch. Man muss allerdings dem Schildermacher auf die Finger schauen, ich habe das auch versäumt (siehe hier).

Stets gute Heimkehr,
Andreas

Re: Re:

BeitragVerfasst: 4. März 2009 16:30
von Ex-User Hanseat
andilescu hat geschrieben:Einspruch: Wenn die Plaketten übereinander sitzen wie oben der Fall, passt das in der Regel durchaus auch symmetrisch. Man muss allerdings dem Schildermacher auf die Finger schauen, ich habe das auch versäumt (siehe hier).

Hallo Andreas,

das ist eben nur bei kurzen Kombinationen möglich.
Und mit den Schildermachern stimme ich Dir zu, manche schaffen es sogar, normale Kennzeichen umsymetrisch (oder auch schief) zu prägen :evil:
Du hättest in Deinem Fall natürlich die Möglichkeit, Dir ein neues symetrisches Kennzeichen fertigen zu lassen.
Eine stimmige Optik ist ja manchen Extrataler wert :wink:

Re: Re:

BeitragVerfasst: 4. März 2009 17:14
von andilescu
Hanseat hat geschrieben:das ist eben nur bei kurzen Kombinationen möglich

Also hier hätte wohl mindestens noch ein weiteres Zeichen in der Kombination Platz gehabt, ohne dass der Zulassungsstempel hätte nach oben weichen müssen.
Unpassend finde ich vor allem die riesige Rückleuchte über dem kleinen Kennzeichen.
Bild
Stets gute Heimkehr,
Andreas

Re: Re:

BeitragVerfasst: 4. März 2009 17:53
von Ex-User Hanseat
andilescu hat geschrieben:Lies mal hier Nr (7), das hilft Dir vielleicht weiter.

Zitat:
"(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein." (Zitat Ende)

Soweit zum unteren Rand des vorderen Kennzeichens ... :roll:

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 21:30
von DlD
derMaddin hat geschrieben:Na der persönliche "Feldzug" einer bestimmten Person gegen das große Nummernschild ist ja schön und gut, was aber ist so schlimm, wenn ich das nicht drann habe? Meine Güte, ICH find es gibt wichtiger Dinge an einem Motorrad, die es originalgetreu Erscheinen lassen, als die Größe des Kuchenbleches.... :wink:


Also ganz ehrlich, wenn die Größe auf deinem Bild die Standardausgabegröße wäre, dann würde hier niemand auch nur ein Wort über Kennzeichen verlieren.

Mit GROßEM Kennzeichen sind die 280x200mm oder 260x200mm Teile. Deins ist doch max. 220mm breit. Klar, dass das ganz gut aussieht.
280mm sind breiter als meine Sitzbank auf der ES (und vermutlich auch deiner TS) - und wenn du dazu auch noch sagst, es würde dich nicht stören, dann bist du sehr leidensfähig.

Achja und für die Skorpion hätte ich extra deswegen breitere Blinker gebraucht - bei einem popeligem M !! (selbst für SOK bekommt/benötigt man nur ein 260er)
Zum Glück hat man hier noch die Wahl über Wunschkennzeichen. :lol:

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 21:49
von derMaddin
Der letzte Diplomand hat geschrieben: Also ganz ehrlich, wenn die Größe auf deinem Bild die Standardausgabegröße wäre, dann würde hier niemand auch nur ein Wort über Kennzeichen verlieren... Deins ist doch max. 220mm breit...

Müßte ich mal messen, wie groß es ist, aber daß ist das Schild, was man hier in DE OHNE Saison für ein Motorrad bekommt. War weder Wunschkennzeichen, noch eine Spezialgröße gefordert meinerseits! Bin ganz "normal" rein in die Zulassungsstelle und die nette Dame hat mir den Schein für die Schilderprägerei in die Hnad gedrückt, ohne das ich Wünsche dazu geäußert habe....
Mit Saison wär es größer geworden, das hatte sie mir auf Anfrage NACH dem Prägen bestätigt.... weil da die Monatsangaben ja nich mit draufpassen würden und so ein L-Kradschild hier in DE an irgendeinem Möp, was mehr als 125 cm² hat, drann zu bekommen -----> No Way :|

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 22:12
von DlD
derMaddin hat geschrieben:Mit Saison wär es größer geworden, das hatte sie mir auf Anfrage NACH dem Prägen bestätigt.... weil da die Monatsangaben ja nich mit draufpassen würden und so ein L-Kradschild hier in DE an irgendeinem Möp, was mehr als 125 cm² hat, drann zu bekommen -----> No Way :|


L-Kradschild an größer als 125ccm --> s. meine Galerie ---> No Problem ;D

Wie du siehst gibt es für ein Gesetz viel zu viele Auslegungen. Und die einzigen, die in die Röhre schaun sind die Mopped-Fahrer.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 22:15
von Ex-User Hanseat
derMaddin hat geschrieben:Müßte ich mal messen, wie groß es ist, aber daß ist das Schild, was man hier in DE OHNE Saison für ein Motorrad bekommt (...)

Ich tippe auf 22 cm (habe ich auch) = Mindestbreite bei zweistelligem Zulassungsbezirk und unten 3 Zeichen in Normalschrift. Engschrift wäre lt. StVZO erst bei breiteren Kombinationen zulässig. Wird aber trotzdem vielerorts gemacht, insbesondere in ländlichen Gegenden, selten in großen Städten.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 22:57
von TS Martin
andilescu hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:das ist eben nur bei kurzen Kombinationen möglich

Also hier hätte wohl mindestens noch ein weiteres Zeichen in der Kombination Platz gehabt, ohne dass der Zulassungsstempel hätte nach oben weichen müssen.
Unpassend finde ich vor allem die riesige Rückleuchte über dem kleinen Kennzeichen.
Bild
Stets gute Heimkehr,
Andreas


Richtig, da steht auch noch was hinter der 82 ...
... und zwar der Saisonzeitraum ...
... und der müsste bei L-Kradschildern eigentlich immen unten ganz rechts stehen und dann wär die Siegelung nur oben möglich ...
... aber wie sagen die SB's beim SVA: Hauptsache unsere Siegel passen irgendwie noch rauf.

Hanseat hat geschrieben:
derMaddin hat geschrieben:Müßte ich mal messen, wie groß es ist, aber daß ist das Schild, was man hier in DE OHNE Saison für ein Motorrad bekommt (...)

Ich tippe auf 22 cm (habe ich auch) = Mindestbreite bei zweistelligem Zulassungsbezirk und unten 3 Zeichen in Normalschrift. Engschrift wäre lt. StVZO erst bei breiteren Kombinationen zulässig. Wird aber trotzdem vielerorts gemacht, insbesondere in ländlichen Gegenden, selten in großen Städten.


Oder 20 so bekommen wir die für Motorräder ohne Saison.

Wenn man als Bsp. OHV - XX 1 bekommt und beim Schilderdienst Engschrift und das Mogelpaket bestellt.

Bisher kenne ich keinen der mit o.g. Variante Probleme hatte - bei uns.

Re: Kleines Nummernschild MZ

BeitragVerfasst: 4. März 2009 23:36
von DlD
lorenz1808 hat geschrieben:Richtig, da steht auch noch was hinter der 82 ...
... und zwar der Saisonzeitraum ...
... und der müsste bei L-Kradschildern eigentlich immen unten ganz rechts stehen und dann wär die Siegelung nur oben möglich ...


Schaut dann so: http://mz-forum.com/gallery/image.php?album_id=327&image_id=788 aus

200x200mm ist auch das Minimum für Saisonkennzeichen bei Kreisen mit einem Buchstaben und 3 weiteren Stellen.
Es wäre so vieles möglich, wenn nicht manchmal der Amtsschimmel durchginge.