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TÜV nach fast 2 Jahren

Verfasst:
19. Juni 2006 17:06
von forcker
Hallo!
Mal angenommen, es gäbe da jemanden, der im August 2004 mit seiner MZ zum TÜV gemusst hätte und bis heute nicht da war.
Abmelden und wieder anmelden ist ja fast teurer, als Versicherung und Steuern weiter zu zahlen.
Gäbe es einen Trick, jetzt 2 Jahre TÜV zu bekommen und nicht bis zum August zu warten?
viele Grüße
Richard

Verfasst:
19. Juni 2006 17:23
von boxer80
hallo,
wenn du jetzt hinfährst, bekommst du tüv bis august 2006.
auch wenn du im august hinfährst gibt es nur bis august. du mußt dann 2 x zahlen um bis 2008 tüv zu haben.

Verfasst:
19. Juni 2006 17:29
von Alex
Ist doch ein Riesenbeschiß; gibts bei sowas keine andere Möglichkeit? Z.B.stattdessen ne Vollabnahme?

Verfasst:
19. Juni 2006 17:45
von det
Kann man nicht ins Saarland fahren und dort TÜV machen lassen?

Verfasst:
19. Juni 2006 17:47
von Richy
Nein, denn in dem Moment, wo du die Karre für die Vollabnahme beim Amt abmeldest, bekommst du ein fettes Bußgeld plus einen Flensburger Gummipunkt verpasst.
Wenn denn jemand ein solches Fahrzeug in seinem Besitz hätte, sollte es derjenige tunlichst vermeiden, daß irgendjemand das Nummernschild sieht, denn jeder x-Beliebige könnte eine Anzeige erstetten, was mit dem eben erwähnten Bußgeld endet...
Theoretisch könnte das auch der TÜV-Prüfer machen, was sie aber nicht tun.
Gruß,
Richard
edith:
jetzt is mir der Det dazwischengerutscht, mein Text bezog sich auf die Sache mit der Vollabnahme. eine Fahrt ins Saarland ist tatsächlich von Vorteil.

Verfasst:
19. Juni 2006 17:56
von det
Ich meine, dass der Besitz eines Fahrzeuges mit abgelaufer TÜV-Plakette nicht strafbar ist, sondern lediglich die Nutzung ebendieses Fahrzeuges im Straßenverkehr. Oder liege ich da falsch?
Vollabnahme ist - zumindest in Kleve, NRW - nur unwesentlich teurer als die normale HU und bietet sich dann an, wenn sowie Änderungen eingetragen werden sollen, da das bei Vollabnahme nix extra kostet.

Verfasst:
19. Juni 2006 17:59
von Ex-User krippekratz
öhm.. bitte wofür bekomm ich das bußgeld? solang man nich mit rumfährt braucht man auch keinen tüv oder^^

Verfasst:
19. Juni 2006 18:02
von kay_c
Ich war vergangene Woche mit meiner ETZ beim TÜV-Prüfer meines Vertrauens. Der TÜV war seit
Oktober 2002 abgelaufen, aber die Maschine nicht abgemeldet.
Wir haben ohne finanziellen Mehraufwand eine individuelle Lösung gefunden.
Einfach mal anrufen und fragen.

Verfasst:
19. Juni 2006 18:50
von ETZChris
war bei mir auch so...abgelaufener tüv,über ein jahr, angemeldet gewesen...keinerlei pobs...

Verfasst:
19. Juni 2006 20:35
von Rolf
Gute Erfahrungen gemacht:
Das Gespann war angemeldet, aber seit 2,5 Jahren TÜV - überfällig.
Als ich es im Januar gekauft und umgemeldet habe habe ich einen TÜV - Termin 2008 bekommen - also keine Probs.
Man darf ja auch mal angenehm überrascht werden.
Re: TÜV nach fast 2 Jahren

Verfasst:
19. Juni 2006 20:54
von Norbert
forcker hat geschrieben:Hallo!
Mal angenommen, es gäbe da jemanden, der im August 2004 mit seiner MZ zum TÜV gemusst hätte und bis heute nicht da war.
Abmelden und wieder anmelden ist ja fast teurer, als Versicherung und Steuern weiter zu zahlen.
Gäbe es einen Trick, jetzt 2 Jahre TÜV zu bekommen und nicht bis zum August zu warten?
Im Saarland wird nicht zurückdatiert.Auf der Fahrt dahin darf man sich aber nicht von der Rennleitung anhalten lassen!
Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben !
Gruß
Norbert

Re: TÜV nach fast 2 Jahren

Verfasst:
19. Juni 2006 21:11
von Gast
Norbert hat geschrieben:...Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben ! Gruß Norbert

Hi Norbert,
...ein Schelm,wer Arges dabei denkt...

Re: TÜV nach fast 2 Jahren

Verfasst:
19. Juni 2006 21:16
von alexander
Norbert hat geschrieben:Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Gruß
Norbert

Typischer Singlehaushalt

Re: TÜV nach fast 2 Jahren

Verfasst:
19. Juni 2006 21:19
von Thomas
Norbert hat geschrieben:Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen
Da muß man aber nur bei geklebten TÜV-Plaketten aufpassen, nicht bei den Dingern aus Hartplastik, wie sie in Baden-Württemberg verwendet werden. Bei den PLastikdingern muß man aber höllisch aufpassen, das da nichts drauffällt oder einem irgendein Vandale nachts vors Nummernschild tritt ... Jo, die Welt ist gefährlich ...

Verfasst:
19. Juni 2006 21:21
von alexander
det hat geschrieben:.. sondern lediglich die Nutzung ebendieses Fahrzeuges im Straßenverkehr. Oder liege ich da falsch?
Jein.
Besitz ist natuerlich nicht strafbar. Jeder Moephaendler muesste sich dann ja bloed zahlen.
Allerdings darf das Ding nicht auf oeffentlichem Strassenland sich befinden, egal ob es benutzt wird oder auch nicht, man geht davon aus, dass das was auf dem Strassenland sich befindet dorten auch benutzt werden soll.
Vorsichtig wuerde ich sein hinter Schildern wie ".. gilt die StVO.. "
Trick: auf nen Haenger oder in nen Transporter.

Verfasst:
19. Juni 2006 21:47
von Koponny
Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben !
wenn du dann aber wieder einen neuen KFZ-Schein brauchst, weil der andere unbrauchbar geworden ist, wirds wieder teurer! Denn dann bekommst du neue Papiere (Zulassungsbestätigungen 1+2).
Vielleicht ja auch zweimal Prüfgebühren zahlen und dieses als Lehrgeld sehen, beim nächsten Mal einfach den Zeitraum
nicht um zwei Jahre überziehen.
BTW: April 2007 wird beim Tüv die Kasse klingeln! Der olle Koponny muß mit der ETZ, der Transalp und dem Octavia hin. Gibts eigentlich Rabatt, wenn man mit drei Fahrzeugen gleichzeitig kommt?

Verfasst:
20. Juni 2006 01:51
von Ex User Hermann
Koponny hat geschrieben:beim nächsten Mal einfach den Zeitraum nicht um zwei Jahre überziehen.
Jo, der typische Deutsche passt sich jeder noch so hirnverbrannten Abzockerei ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund mit nur leichtem Knurren im Magen an! NEVER!!
Wenn ich das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewege, braucht es keinen TÜV. Das man dafür später "bestraft" wird, ist eine solche Abzocke, daß es schon allein auf Grund der Dreistigkeit bewundernswert ist! Oder ist der Stempel automatisch dann weniger wert?? "Wert" ist er eigentlich GARNICHTS, denn wenn man vom Hof fährt und wegen einer versagenden Bremse einen Crash baut, DANN IST DER TÜV NICHT VERANTWORTLICH!! (Schonmal das Kleingedruckte gelesen? >> "zum Zeitpunkt der Abnahme technisch in Ordnung .....")
Das gilt auch für die dämliche Neuregelung der Fahrzeugpapiere: Der KFZ-Brief ist EIGENTUM des Fahrzeugbesitzers, er MUSS ausgehändigt werden! Entwertet werden darf er, aber KEIN Verkehrsamt darf ihn behalten!
Sind wir eigentlich schon so weit, daß wir uns JEDEN Scheiß gefallen lassen? Wie war das? "Brot und Spiele braucht das Volk", wie wahr, dann kann man agieren und machen und tun, kein "Bürger" wird sich wirklich aufregen. Hauptsache das Handy funzt usw....
Erschreckend, was wir für pflegeleichte Pfeifenköppe sind!
(Meine TS/1 ist seit 98 ohne TÜV aber angemeldet, ich werde den Weg ins Saarland gehen).

Verfasst:
20. Juni 2006 06:15
von Richy
krippekratz hat geschrieben:öhm.. bitte wofür bekomm ich das bußgeld? solang man nich mit rumfährt braucht man auch keinen tüv oder^^
Nö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
Allerdings ist es ja nicht schwer, das Nummernschild zu verdecken, während es irgendwo sichtbar herumliegt.
Ich kann Hermann schon verstehen, wieso er sich ein wenig darüber aufregt, ist ja das Gleiche wie mit der AU für Moppeds, reine Abzocke.
Die Frage ist nur, was man dagegen tun kann, alle TÜVer anzünden geht ja net...
Gruß,
Richard

Verfasst:
20. Juni 2006 06:25
von Lorchen
Hermann hat geschrieben:Das gilt auch für die dämliche Neuregelung der Fahrzeugpapiere: Der KFZ-Brief ist EIGENTUM des Fahrzeugbesitzers, er MUSS ausgehändigt werden! Entwertet werden darf er, aber KEIN Verkehrsamt darf ihn behalten!
Dazu gab es in der Ausgabe 01/2006 einen Artikel in der "Oldtimer-Markt". Scannen und hochpumpen?

Verfasst:
20. Juni 2006 07:35
von Alex
@Hermann: welch wahre Worte!
Aber ein paar Hand voll Moppedfahrer, die mal demonstrieren gehen würde ja eh keiner Ernst nehmen. Und wenn wir Randale machen (wozu ich manchmal gute Lust hätte) paßt's denen höchstens gut ins Klischee.

Verfasst:
20. Juni 2006 08:49
von lothar
boxer80 hat geschrieben:hallo,
wenn du jetzt hinfährst, bekommst du tüv bis august 2006.
auch wenn du im august hinfährst gibt es nur bis august. du mußt dann 2 x zahlen um bis 2008 tüv zu haben.
Was macht der TÜV eigentlich mit der zusätzlich kassierten Gebühr? Muss er die an die Staatskasse abführen oder sanktioniert das Gesetz die Erhebung von Gebühren für nicht erbrachte Leistungen?
Lothar

Verfasst:
20. Juni 2006 09:14
von Nordlicht
Da bin ich anderer Meinung
Nö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
Wenn mein Fahrzeug auf Privatgelände steht braucht es kein Nummernschild,kein Tüv ,keine Versicherung. Und wer sein Fahrzeug angemeldet läst und keinen Tüv mehr hat,aber es nicht im Öffentlichen Bewegt,was ist da Strafbar


Verfasst:
20. Juni 2006 09:20
von Ex-User krippekratz
jau, das frag ich mich auchhatte aber auch keine prbleme mit dem 10 jahre abgelaufenenen tüv meiner die ganze zeit angemeldet gewesenen emme... nur halt 2 mal löhnen für einmal tüv

Verfasst:
20. Juni 2006 09:47
von Berni
krippekratz hat geschrieben:jau, das frag ich mich auchhatte aber auch keine prbleme mit dem 10 jahre abgelaufenenen tüv meiner die ganze zeit angemeldet gewesenen emme... nur halt 2 mal löhnen für einmal tüv
Konsequent wäre 5 x Löhnen gewesen.
Berni

Verfasst:
20. Juni 2006 10:41
von Alex
Das ist genau die selbe Kacke wie die Notwendigkeit der Vollabnahme bei mehr als 18 Monaten nach Abmeldung. Da kann sie noch so oft getüvt worden sein in dieser Zeit.
Dem Zustand der Maschine macht ein 18 Monate fehlender TÜV jedenfalls genausowenig wie eine 18 Monate währende Abmeldung.

Verfasst:
20. Juni 2006 11:56
von tippi
Lorchen hat geschrieben:...Artikel in der "Oldtimer-Markt". Scannen und hochpumpen?
Ja. Bitte / Danke
Gruss Jan

Verfasst:
20. Juni 2006 12:18
von Koponny
Und wer sein Fahrzeug angemeldet läst und keinen Tüv mehr hat,aber es nicht im Öffentlichen Bewegt,was ist da Strafbar
Möglicherweise, so wird sich jemand überlegt haben,
könnte man das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegen und als Abschreckung sich dieses dann ausgedacht.
Andererseits, wenn das Fahrzeug in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück steht, siehts ja auch niemand. Und wenn es niemand sieht, gibts keine Strafe.

Verfasst:
20. Juni 2006 12:24
von Paule56
Hmm unterschiedliche TÜV - Manieren in den einzelnen BL - wusste ich nicht ...
Aber legal und mit den nur zusätzlichen Kosten der Nachuntersuchung (umme 11 Euros) geht's in Sachsen Anhalt so
Fahrzeug vorstellen und mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen
mit erfolgter Nachuntersuchung 2 Jahre neu ab Datum NU

Verfasst:
20. Juni 2006 17:43
von Richy
So, hab mal ein wenig gegoogelt:
§29 Abs. 1 StVZO
Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Art der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung, Va, Vb oder Vc haben müssen, haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Damit ist es egal, ob das Mopped in Einzelteilen im Hof oder in 2 Hälften auf dem Mond liegt, solang es zugelassen ist, hat es laut Gesetz TÜV zu haben...
Natürlich ist klar: Wo kein Kläger, da kein Richter, daher ja auch das Nummernschild abdecken...
Gruß,
Richard

Verfasst:
20. Juni 2006 20:52
von forcker
mh.
also mal zusammengefasst:
anscheinend haben andere Leute das selbe Problem und es gibt keinen Trick und keine allgemeingültige Lösung, außer 2 Mal zu zahlen.
Für eine Untersuchung ist das doch sicher unzulässig, oder?

Verfasst:
20. Juni 2006 20:59
von Roland
forcker hat geschrieben:mh.
also mal zusammengefasst:
anscheinend haben andere Leute das selbe Problem und es gibt keinen Trick und keine allgemeingültige Lösung, außer 2 Mal zu zahlen.
Für eine Untersuchung ist das doch sicher unzulässig, oder?
Offiziell untersuchen die das Fahrzeug ja zweimal und stellen auch 2 Rechnungen aus. Nach der ersten Untersuchung hast Du Tüv bis zum heutigen Tag und nach der zweiten für weitere 2 Jahre. Ist mir jedenfalls nach 10 Jahren abgelaufenem Tüv so passiert.
Gruß
Roland

Verfasst:
20. Juni 2006 21:23
von Norbert
forcker hat geschrieben:mh.
also mal zusammengefasst:
anscheinend haben andere Leute das selbe Problem und es gibt keinen Trick und keine allgemeingültige Lösung, außer 2 Mal zu zahlen.
Für eine Untersuchung ist das doch sicher unzulässig, oder?
Der TÜV macht nur das was er nach den Durchführungsverordnungen der LÄNDER (vielleicht schreiben wir alle einmal unseren Landtagsabgeordneten?) tun müssen. TÜV über Jahre abgelaufen=bei neuer Untersuchung = 1 Monat TÜV.Da man dann aber in 30 Tagen wieder da sein müßte löhnt man lieber 2x und hat 2 Jahre.....
Die Lösung ist eine Tour ins Saarland , oder zahlen , ist eine Frage der Entfernung.
Schwachsinn ist diese Angelegenheit natürlich.Ein Halter der eine Anmeldung hat ohne selbiges Fzg. zu nutzen zahlt ja auch Steuern und Versicherung ohne das er etwas in Anspruch nimmt.
Noch was , wer ein Fahrzeug abmeldet das seit Jahren über den TÜV ist läuft Gefahr belangt zu werden.In solch einem Fall ist natürlich der im Vorteil der seinen KFZ-Schein verloren hat und beide Siegel entfernt hat.
Auch wer das Fzg. auf dem Anhänger zum TÜV fährt an dem selbiger mehr als 2 Jahre alt ist sollte das Kennzeichen abschrauben oder einen Acetonunfall mit selbigem gehabt haben...
Gruß
Norbert

Verfasst:
20. Juni 2006 21:33
von BrudA
Meine Emme war auch mal tüv abgelaufen und trotzdem angemeldet.
Hatte damals keine Zeit nur Arbeit Arbeit Arbeit.
Irgendwann musste ich sie mal kurz auf die Strasse stellen weil ein LKW in unseren Hof musste.
In der Zeit ist ein Ordnungsamtheini vorbeigekommen (vielleicht hat mich auch einer angeschissen ) und ich musste ca 160 DM bezahlen.
Fand ich auch nicht korrekt.

Verfasst:
21. Juni 2006 05:47
von Lorchen
Das ist Deutschland. Na, wenigstens findet man immer wieder mal Wege, um sowas zu umgehen. Siehe Aceton.

Verfasst:
21. Juni 2006 06:08
von Alex
Es kann doch aber nicht sein daß das hier so, dort anders, und woanders völlig anders gehandhabt wird....der eine zahlt einmal, der zweite zweimal und der dritte wohnt im Saarland und lacht die anderen aus...
Da wird innereuropäisch jeder noch so große Blödsinn vereinheitlicht, aber etwas das uns mal wirklich betrifft, da sieht's aus wie im Mittelalter wo jeder Regionalfürst seine eigenen Gebühren erläßt...

Verfasst:
21. Juni 2006 06:24
von Lorchen
GENAU

Weg mit dem Föderalismus! Das ist mein voller Ernst.

Verfasst:
21. Juni 2006 07:37
von Alex
Ich bin ja eigentlich ein Freund des Föderalismus aber er treibt schon seltsame Blüten.
Daß die Kurpfalz kein eigenes Bundesland ist und wir immer als Badener bezeichnet werden ist zwar ein Aufreger aber naja...
Dann ist da noch die Stuttgarter Landesregierung, die ihrer Hauptstadt Geld ohne Ende in den Hintern schiebt, was der einzige Grund dafür ist daß sich überhaupt irgendein Konzern für Stuttgart interessiert....während im Großraum Mannheim mehr Menschen leben als im Großraum Stuttgart, aber wir hier das blöde Pech haben auf drei Bundesländer aufgeteilt zu sein.
Hilfe, ich schweife bei Reizthemen immer ab


Verfasst:
21. Juni 2006 11:38
von ETZChris
vielleicht hats irgendwer ja schon geschrieben und ich habs übersehen, aber was hats eigentlich mit dem tüven im saarland auf sich???

Verfasst:
21. Juni 2006 11:50
von Alex
Das Saarland datiert nicht zum letzten TÜV-Termin zurück und handhabt das damit so wie früher alle Bundesländer.
Also hätte man Mai 2006 TÜV machen müssen und geht im Juni hin, bekommt man trotzdem bis Juni 2008 TÜV.

Verfasst:
22. Juni 2006 06:00
von Lorchen
Hier der Artikel aus der Oldtimer-Markt:


Verfasst:
2. September 2006 16:32
von samasaphan
Nö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
--
Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!

Verfasst:
2. September 2006 16:48
von Ex User Otis
samasaphan hat geschrieben:Nö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
--
Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
..denke mal,dass das ein (fast) jeder Bundesbürger intuss hat...
Ohne eine entsprechende Legitimation bleibt jede Wohnung..jedes Grundstück unbetreten.
Ausser Postboten..Paketzusteller..Zeitungsausträger..etc. pp. .
Nur--> falls ein Executivist meint "Gefahr " wär im Verzuge,
du wolltest also dein Mopped hinterm Garagentor verstecken..
Dann wird er schon Flügerln bekommen..
da reicht dann--> der Sheriff-Stern....
..wie gut,dass hier noch mit Klementine die Hemden geweisselt werden..

Verfasst:
2. September 2006 21:18
von DerKnecht
Lorchen hat geschrieben:Dazu gab es in der Ausgabe 01/2006 einen Artikel in der "Oldtimer-Markt". Scannen und hochpumpen?
Bitte noch einmal hochladen, Danke.

Verfasst:
5. September 2006 13:05
von Richy
samasaphan hat geschrieben:Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Siehe auf Seite eins, dort hab ich den ensprechenden Paragraphen hingetippselt. Das Fahrzeug muß eine gültige Plakette haben, egal wo es sich befindet.
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
Das ist klar, aber es reicht auch schon, wenn dein Mopped im Garten steht, und der besagte, schlechtgelaunte Sheriff/Ordnungsamtmitarbeiter kann vom Fußweg aus das Nummernschild erkennen. Dann hat er alles, was er braucht: Kennzeichen, Tüv-Plakette, und Landeswappen auf dem Kennzeichen, dazu braucht er dein Grundstück nicht zu betreten.
Auch wenn es unwahrscheinlich klingt, aber schlechtgelaunte Ordnungshüter und Denunzianten gibt es leider zuhauf in .de. Ich bin unter anderem in einem Motorrad-Offroadforum unterwegs, bei denen wird es mit dem TÜV-Termin ja manchmal auch nicht so genau genommen, und dann liest man eben von solchen Sachen.
Und es ist ja schließlich kein Problem, das Kennzeichen mit einem alten Lappen abzudecken oder ein Stück Panzertape drüberzupappen.
MfG,
Richard

Verfasst:
5. September 2006 19:01
von samasaphan
Richy hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Siehe auf Seite eins, dort hab ich den ensprechenden Paragraphen hingetippselt. Das Fahrzeug muß eine gültige Plakette haben, egal wo es sich befindet.
--
[.
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
Das ist klar, aber es reicht auch schon, wenn dein Mopped im Garten steht, und der besagte, schlechtgelaunte Sheriff/Ordnungsamtmitarbeiter kann vom Fußweg aus das Nummernschild erkennen. Dann hat er alles, was er braucht: Kennzeichen, Tüv-Plakette, und Landeswappen auf dem Kennzeichen, dazu braucht er dein Grundstück nicht zu betreten.
Auch wenn es unwahrscheinlich klingt, aber schlechtgelaunte Ordnungshüter und Denunzianten gibt es leider zuhauf in .de. Ich bin unter anderem in einem Motorrad-Offroadforum unterwegs, bei denen wird es mit dem TÜV-Termin ja manchmal auch nicht so genau genommen, und dann liest man eben von solchen Sachen.
Und es ist ja schließlich kein Problem, das Kennzeichen mit einem alten Lappen abzudecken oder ein Stück Panzertape drüberzupappen.
MfG,
Richard
--
b]Das ist FALSCH [/b]- die StVZO spricht vom Verkehrsteilnehmer. Ein fahrzeug auf Privatgrundstück ohne faktisch-öffebtlicher Verkehrsfläche nimmt eben NICHT am Straßenverkehr (StrVk) teil. Eine HU-Pflicht besteht aber auch nur für Fzg die am StrVk teilnehmen. Demzufolge kannst Du auf Deine´m Grundstück auch Fzg ohne gültige Plakette stehen haben
--
Der Polizeibeamte kann von der Straße aus sehen was er will - ein Betretungsrecht leitet sich nicht daraus ab. Keine OWi (Ordnungswidrigkeit) vorhanden, da keine Teilnahme am öff. StrVk - kein Betretungsrecht!! Wehrt sich der Bürger mit körperlicher Gewalt gegen die Handlung des PolBeamten, liegt auch kein Widerstand gg Vollstreckungsbeamte vor. Ohne rechtmäßige Amtshandlung kein Widerstand! (BGH-Urteil!!)


Verfasst:
6. September 2006 20:41
von Martin H.
Hallo samasaphan,
was machst´n Du beruflich, wenn ich fragen darf?
Scheinst Dich ja mit der Materie ziemlich gut auszukennen...
Gruß, Martin.

Verfasst:
7. September 2006 00:46
von Ex User Hermann
Martin H. hat geschrieben:Hallo samasaphan,
was machst´n Du beruflich, wenn ich fragen darf?
Scheinst Dich ja mit der Materie ziemlich gut auszukennen...
Gruß, Martin.
Öhm ......... das hatte er schon erwähnt.


Verfasst:
8. September 2006 07:35
von Richy
samasaphan hat geschrieben:b]Das ist FALSCH [/b]- die StVZO spricht vom Verkehrsteilnehmer. Ein fahrzeug auf Privatgrundstück ohne faktisch-öffebtlicher Verkehrsfläche nimmt eben NICHT am Straßenverkehr (StrVk) teil. Eine HU-Pflicht besteht aber auch nur für Fzg die am StrVk teilnehmen. Demzufolge kannst Du auf Deine´m Grundstück auch Fzg ohne gültige Plakette stehen haben
--
Der Polizeibeamte kann von der Straße aus sehen was er will - ein Betretungsrecht leitet sich nicht daraus ab. Keine OWi (Ordnungswidrigkeit) vorhanden, da keine Teilnahme am öff. StrVk - kein Betretungsrecht!! Wehrt sich der Bürger mit körperlicher Gewalt gegen die Handlung des PolBeamten, liegt auch kein Widerstand gg Vollstreckungsbeamte vor. Ohne rechtmäßige Amtshandlung kein Widerstand! (BGH-Urteil!!)

Moin,
ich will mich jetzt nicht mit dir anlegen, du scheinst ja aus der juristischen Ecke zu kommen, aber die
STVZO spricht nur davon, daß der Halter für eine regelmäßige Kontrolle zu sorgen hat. Da steht nix von "teilnehmen am öffentlichen Straßenverkehr"...
Wie gesagt, in einem Offroadforum gab es zu diesem Thema auch mal einen ellenlangen Thread, nachdem jemand eine OWi-Anzeige bekam, nachdem er sein Mopped ohne TÜV-Plakette in der offenen Garage stehen hatte (Das Mopped war dabei selbstverständlich angemeldet).
MfG,
Richard

Verfasst:
8. September 2006 15:09
von samasaphan
Ich will nicht der Schlauere sein- will uns MZ-Fahrern einfach etwas über die Klippen helfen.--
Wie gesagt StVO und StVZO gilt nur bei Teilnahme am Straßenverkehr. Ob ruhender Verkehr oder Fließverkehr ist unbeachtlich. Privatgrundstück (abgezäunt etc) ist nicht zutreffend. Auch der Zusatz bei manchen Betriebsgrundstücken "Hier gilt die StVO" ist so nicht treffend - dann müsste JEDERMANN Zufahrt haben. Bei Selektion (Werksangehötiger etc) hat die Allgemeinheit (unbestimmbarer Personenkreis) kein Zutritt - keine faktische öffentliche Verkehrsfläche - keine Bindung der StVO / StVZO.

Verfasst:
9. September 2006 16:03
von Richy
Hi,
dankeschön, dann ist das ja geklärt.
MfG,
Richard