Seite 1 von 1

Möchte TS verkaufen, was beachten?

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 18:45
von RogerB
hallo leute...

am samstag möchte ich meine TS verkaufen...
ich habe keinen DDR-Brief dazu... aber eine vollabnahme is sowieso von nöten was sie seit der wende nich mehr angemeldet war...
was braucht der käufer dann alles von mir bei der vollabnahme? is da der ddr-brief wichtig?
mir schwirrt da irgendwas von ner unbedenklichkeitserklärung im kopp rum?!
sowieso kaufvertrag muss ich noch machen ne?

danke im voraus...


gruß alex

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 18:50
von s-maik
da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:00
von eichy
Der Käufer braucht einen Kaufvertrag und "sicherheitshalber" eine Eidesstattliche Erklärung von Dir, daß Du keine Papiere hast, bzw. nie bessen hast

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:25
von RogerB
gibts da ne vorlage für diese Eidesstattliche Erklärung?

kann er dann mit der Eidesstattlichen Erklärung zur vollabnahme oder muss er da vorher extra noch ne unbedenklichkeitserklärung?

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:29
von Ex-User peryc
IIRC gibt's da einen kleinen Haken mit der Verlusterklärung: Hat der Vorbesitzer diese verloren muß in dessen Landkreis eine Anfrage bezüglich Unbedenklichkeit gestellt werden, hat der Neubesitzer die verloren in seinem. Oder so irgendwie.

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:32
von s-maik
siehe meinen beitrag oben... da steht alles drin was der käufer machen muss...

das ist eine antwortmail von der zulassungsstelle rostock, und laut persöhnlicher nachfrage soll das so bundesweit sein...
abär: keine gewähr meiner seits !

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:32
von RogerB
hmmm da wer ich mich ma mit der zulassungsstelle in verbindung setzen...
zum glück kenn ich da eine privat :)

BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 23:20
von TS Martin
s-maik hat geschrieben:da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.


Genau so haben sie mir es in OHV auch gesagt.

Am besten ist, dass bei der Abfrage beim KBA herasukommt, das die Maschine in der BRD noch nie zugelassen war. Dann muss deine Behörde entscheiden. Und unsere verzichten in diesem Fall auf die Aufbietung.

RT haben wir so schon zugelassen - kein Problem.

Beim Berlin Roller wird es dann schon komplizierter. Da haben wir nämlich nichts.
Kauf per Handschlag - und das ist dann bei den Behörden sehr, sehr kompliziert.
Ggf. muss ich halt 'nen Schenkungsvertrag aufsetzen zwischen Oma und mir.
Dann können die auch nichts machen.