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Gewährleistung ??

Verfasst:
2. März 2009 07:26
von maxxell
Hallo zusammen. Ich habe letzte Woche eine ETZ 150 gekauft. Laut Verkäufer alles i. o. und von Mängeln weiß er nichts. Ich habe auch eine Probefahrt gemacht - ohne Beanstandungen. Auf dem Kaufvertrag wurde vermerkt "gekauft wie besehen", sowie ..."unter Ausschluss einer Sachmängelhaftung." Also habe ich die Emme aufgeladen und mitgenommen. Am Wochenende bin ich nun mal ein bisschen übers Land gefahren und etwas belastet, die Gute. Ich habe dabei gemerkt, dass bei höherer Drehzahl und Belastung ab 5000 U/min die Kupplung rutscht. Bei der Probefahrt in der Stadt im Teillastbereich war das nicht feststellbar. Meine Frage: Ist der Verkäufer auch in diesem Fall aus der Haftung raus, denn letztendlich war der Mangel bereits beim Kauf vorhanden. Eine böse Absicht will ich ausdrücklich nicht unterstellen, ich schätze den Verkäufer als seriös ein. Sicher hat er, da er immer nur in der Stadt fährt, dies ebenfalls nicht bemerken können. Auch vom bestätigten Km-Stand her (18.000) war von einer verschlissenen Kupplung nicht auszugehen. Gleich noch eine Frage: Was kostet es ca. eine Kupplung für die ETZ 150 in der (Werkstatt instand zu setzen (Material + Arbeitszeit)? Für eine hilfreiche Antwort schon hiermit einmal herzlichen Dank.
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
2. März 2009 08:27
von s-maik
moin moin,
sollte es sich um einen reinen privatverkauf handeln hast du keinerlei garantie oder gewährleistungsansprüche so wie ich weiß... im kaufvertrag steht es ja auch drin und du hast es unterschrieben... Privat zu Privat ...
anders sieht es da bei Händlern aus... die haben gesetzlich eine gewährleistung zu geben meine ich...
zu der kupplung... dürfte nicht all zu viel kosten...
ne neue kupplung für die 150er kostet: knapp 40 euro bei ost2rad z.b.
http://www.ost2rad.de/product_info.php/info/p881_Reparatursatz-Kupplung-MZ-125---150.htmlich denke der wechsel dauert mit öl ablasen usw. max. 1h... und je nach werkstatt halöt den stundenlohn + die üblichen schmiermittel usw.... also so um die 100 euronen denke ich mal... kann ich aber nicht mit gewähr sagen
gruß maik
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
2. März 2009 09:11
von knut
wechsel erstmal das öl - vielleicht packt die kupplung dann wieder richtig - drauf achten daß der kupplungszug spiel hat !
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 12:30
von Martin H.
knut hat geschrieben:wechsel erstmal das öl !
Würd ich auch vorschlagen - bitte Getriebeöl GL 3 oder GL 4 nehmen,
kein GL 5!
Es gibt verschiedene sehr gute, ich persönlich habe in meinen 2-Taktern gute Erfahrungen mit Castrol Manual EP 80 W gemacht, andere schwören auf Addinol.
Und es darf auch kein Molykote oder dergleichen als Zusatz ins Getriebeöl, sonst rutschts auch...
Gruß, Martin.
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 12:37
von Ex-User krippekratz
genau... ölwechsel bei fahrzeugen die man gebraucht kauft ist eigentlich obligatorisch. und dann würde ich wie schon gesagt wurde auch noch nach der kupplungseinstellung sehen. der hebel muß leichtes spiel haben!
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 12:37
von flotter 3er
der Verkäufer ist definitiv raus aus der Haftung - sonst braucht man solche Verträge nicht. Du hast unterschrieben "gekauft wie gesehen" heißt, du hattest Gelegenheit dich mit dem Kaufobjekt umfassend vertraut zu machen. Wie weit du das wirklich getan hast ist dabei unerheblich. Rechtslage ist bei Privatverkauf da ganz eindeutig!
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 12:56
von olli31
dieses "gekauft wie gesehen" ist heutzutage umsonst! Damit schützt sich der Verkäufer nicht vor irgendwelchen Gewährleistungsansprüchen.
"SACHMÄNGELHAFTUNG AUSGESCHLOSSEN", so muss es heißen.
Und sowas hatte er ja vermerkt!
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 12:57
von kutt
lol. bei allen mopeds, die ich bis jetzt gekauft habe wurde einfach nur ein dicker strich bei "Mängel" gemacht
naja zum teil konnte man die dinger auch nur zu zweit schieben
ansonsten sehe ich das wie frank. war das moped denn angemeldet?
wenn ja warum bist du da nicht gleich mal ne richtige runde gefahren?
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 16:06
von ETZploited
Ganz so einfach ist das mit dem Ausschluß der Sachmangelhaftung aber nicht.
Zumindest beim Zeitpunkt des Verkaufs bekannte schwere Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.
Eine Kupplung ist ein Verschleißteil, da wird es sowieso schwierig.
Entscheidend ist, wie der Verkäufer seine Ware angepriesen hat, bzw. welche Versprechungen er gemacht hat. Wenn er den technischen Zustand z.B. als 100% i.O. beschrieb, dann ist er nach meinem Ermessen haftbar. Sagte er lediglich, das KFZ wäre fahrbereit und keine Mängel bekannt, kann man wenig machen.
Es sei denn, man kann dem Verkäufer nachweisen, daß er Mängel arglistig verschwiegen hat.
In jedem Falle macht es keinen Sinn, sich hier rechtliche Schritte vorbehalten zu wollen - nicht bei dem Streitwert!
Was anderes ist es allerdings, freundlich nach Kulanz (=einen nachträglichen Preisnachlaß) zu fragen.
Und mit freundlich meine ich das Bewußtsein, daß die eigenen Ansprüche rein unverbindlichen Charakter tragen.
Ich würde übrigens auch erst mal einen Ölwechsel machen und die Kupplungsgrobeinstellung justieren und danach weitersehen.
Im übrigen ist der Belagwechsel ganz leicht und aus dem Stehgreif möchte ich sagen, man braucht auch keine Spezialwerkzeuge dazu.
Ich weiß allerdings nicht, wie man ohne Drehmomentschlüssel die richtige Vorspannung der Tellerfeder hinbekommt.
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 16:42
von flotter 3er
ETZploited hat geschrieben:Was anderes ist es allerdings, freundlich nach Kulanz (=einen nachträglichen Preisnachlaß) zu fragen.
Und mit freundlich meine ich das Bewußtsein, daß die eigenen Ansprüche rein unverbindlichen Charakter tragen.

Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 17:26
von ETZChris
ETZploited hat geschrieben:Ich würde übrigens auch erst mal einen Ölwechsel machen und die Kupplungsgrobeinstellung justieren und danach weitersehen.
Im übrigen ist der Belagwechsel ganz leicht und aus dem Stehgreif möchte ich sagen, man braucht auch keine Spezialwerkzeuge dazu.
Ich weiß allerdings nicht, wie man ohne Drehmomentschlüssel die richtige Vorspannung der Tellerfeder hinbekommt.
locker aus dem handgelenk. was anderes sind 5Nm nämlich nicht

Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 19:54
von Sven Witzel
Zur Rechtslage in Kurzform ( genaues darf man ja nicht ):
Gekauft wie gesehen stellt keinen vollständigen Gewährleistungsausschluss dar.
Erfasst werden dadurch lediglich Mängel die auch für den Laien mit durchschnittlichem Empfängerhorizont erfasst werden können ( Etwa Sitzbank gerissen ). Da fällt die Kupplung nicht drunter, da sie sich ja im inneren des Motors befindet und man nicht erwarten kann, dass man den Motor beim Kauf öffnet.
Auch die Formulierung "unter Ausschluss der Sachmängelgewährleistung" greift nur eingeschränkt, Grundsätzlich kann man ja im Zuge der Privatautonomie da reinschreiben was man will. Wird jedoch ein Mangel vorsätzlich ( mit wissen und wollen ) oder grob fahrlässig ( außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im besonderen Maße ) verschwiegen, so greift der Ausschluss nicht. Problem wie immer die Beweislast.
So viel mal in aller Kürze dazu...
Re: Gewährleistung ??

Verfasst:
3. März 2009 20:49
von maxxell
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die durchweg guten und sachlichen Tipps von Euch in rechtlicher und technischer Hinsicht.
Ich schaffe die Emme morgen in eine MZ-Werkstatt und lasse mal nach der Kupplung sehen.
Vielleicht ist es ja doch nicht so schlimm.
Sobald ich einen Preis habe, wende ich mich mal höflich an den Verkäufer.
Tschüß und viele Grüße
Birgit