Hallo again...
Also ich hab da bald ein Problem:
Meine Armee ETZ muss im Oktober zum Tüv.
Ich hab sie vor fast 2 Jahren in den Verkehr gebracht, ohne Papiere, mit Vollgutachten und den ganzen Scheiss.
Dummerweise war das Typenschild noch vorhanden. Und da es leider die kritische 1989 war, hat der Tüffer 1.7. 1989 als Datum der Erstzulassung eingetragen. Die AU soll ja für Moppeds ab dem 1.1.1989 gelten...
1. Gilt das Datum der Erstzulassung unabhängig vom Baudatum?
Das wäre dann 2004!
2. Oder ist das Typenabhängig? Das wäre dann ja eine Bauzeit von 1982-1988.
3. Haben hier Leute dieses Jahr schon Tüv mit der AU-Regelung gemacht.
Falls alles schonmal durchgekaut wurde, Verzeihung, habs nicht gefunden.
Ich hoffe ja insgeheim, dass ich zu den Glücklichen gehöre, auf die diese beschissene Regelung nicht anzuwenden ist ^^.
Gruss Roger Thormann