Seite 1 von 1

Unbedenlichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 5. März 2009 15:42
von ultra80sw
Hallo,habe im Ort einen Hänger von einer Pferdekoppel geholt,der vom Aufbau her total marode war weil ich die Achse davon gebrauchen konnte.Jetzt möchte ich einen Motorradanhänger bauen.Hatte das rollende Chassis schon beim Tüv und er befand es für gut.Leider habe ich keine Papiere dafür.
Der Hänger stand schon über 10 Jahre dort und keiner weiss wem er war.War heute auf der Zulassungsstelle und die Frau meinte ich solle zum Anhängerbauer fahren und eine Bescheinigung geben lassen,dass er dort gebaut wurde weil sie mir nicht glaubte,dass anfang der 60er Jahre die Hänger nur dreistellige Fahrgestellnummern hatten.Der Anhängerbauer hatte mir bestätigt ,dass ein Grossvater den Hänger gebaut hatte.Jetzt soll ich noch einen Bericht abgeben wie ich zu diesem Hänger gekommen bin und wo er gestanden hatte.Gibt es da im Internet einen Vordruck dafür?Kann mich jemand dafür belangen,dass ich den Hänger dort weggeholt habe.Habe nämlich den Pächter vorher gefragt.Gruss,Mig

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 5. März 2009 19:30
von Ex-User Grobstaub
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Frag wegen dem Vordruck mal beim KBA an, viel. können die Dir helfen.

(Und scheib nie wieder "HÄNGER", das heißt Anhänger.......nen HÄNGER hat MANN in der Hose......hihihi :schaf: )

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 5. März 2009 22:43
von DrDjPhil
Hallo,
vielleicht hätte ich da noch einen kleinen Beitrag zum Besitz des Anhängers. und zwar kann man auf der Polizeidienststelle einen Fund anmelden, also den Anhänger und wenn sich nach einem halben Jahr keiner gemeldet hat kann man ihn behalten. naja, so ganz grob zumindest.

das müsste
§965 BGB Anzeigepflicht des Finders und
§966 Verwarungspflicht und
§967 Ablieferungspflicht

Vielleicht weiß da noch jemand mehr drüber!

sein.
Natürlich alles ohne Garantie ;-)
Vielleicht hilft dir das irgendwie weiter :-)

Grüße Phil

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 5. März 2009 23:00
von MZ-Chopper
mach doch nen kaufvertrag mit dem pächter, der wollte das doch los werden.

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 5. März 2009 23:06
von rkidh
wieso mit dem pächter?? der kaufvertrag wäre nicht gültig da der pächter ja scheinbar nicht der besitzer ist, sonst wäre das alles ja kein Problem.


wenn man mit jedem der was los werden möchte nen kaufvertrag machen könnte hätte ich schon längst nachbars harley, nachbarins hund ... und die ganze Familie samt Haus verkauft XD

:D

Gruß