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Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 09:23
von Antidote
Moin Leutz,
kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 10:00
von TS-Jens
Ich bezweifle dass es das jemals gegeben hat.
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 10:18
von der janne
Hallo.
Dachte auch mal das es so was gab, aber dann gleich nach der Wende!
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 12:25
von Baraccuda
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 13:42
von Norbert
Antidote hat geschrieben:Moin Leutz,
kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???
Ja, gabe es, war nur in Neufüfland oder Teilen davon.
Aber Details, was sagt Tante Gurgel denn dazu?
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 13:44
von Heidel
Ich bin der Meinung, dass es so etwas mal gegeben hat, da es wohl mehr 150 ccm MZ Motorräder als 125iger gab.
Die Regelung wahr wohl ich glaube bis 1996 gültig...
Aber 100 % ig sicher bin ich mir da auch nicht...

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 14:15
von Jubi
Nur mal so....was nützt uns das 2009?
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 14:18
von Ex-User magsd
Es hätte ja sein können, das die Regelung noch Bestand hat.
Muss ich erklären warum das dann interessant wäre?

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 18:03
von TS-Jens
Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).
Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 18:19
von Norbert
TS-Jens hat geschrieben:Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).
Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?
Autofahrer die vor dem 1.4.1980 den PKW Führerschein gemacht haben und keine Moppedpappe hatten?
Es gab diese Regelung auf jeden Fall, galt aber nur in bestimmten Bundesländern, wurde vor Jahren schon abgeschafft.
Aber wozu das heute noch relevant ist frage ich mich auch !
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
25. April 2009 18:32
von TS-Jens
Norbert hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).
Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?
Autofahrer die vor dem 1.4.1980 den PKW Führerschein gemacht haben und keine Moppedpappe hatten?
Aber mit welcher Begründung?
Bestandsschutz wie bei dem 16 jährigen A-Schein Besitzer kanns ja kaum sein, denn vor der Wende durfte er noch keine 125er fahren.
Und nur weil es mehr 150er gab kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann dürfte ja jetzt jeder Auto fahren, es gibt ja schließlich viel mehr Autos als Motorräder
Würd mich aber jetzt mal interessieren wie das genau war und warum. Muss doch irgendwo zu finden sein

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
26. April 2009 09:20
von Antidote
Die Regelung, dass man mit 1b auch 125er fahren kann, kam ja so gegen 1995. Etwas bevor ich meinen Lappen gemacht habe...
Ich weis, dass es diese Regelung in Sachsen gab, weil ein Kumpel diesen Wisch beantragt hat. Gab es auch nur wenige Wochen / Monate lang.
Wurde auch wieder abgeschafft. Wenn jemand sowas noch hat, bitte mal melden...
Im Internet findest du keine Infos dazu, 1995 war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Hab auch schon Zeitungsarchive durchwühlt, aber nix brauchbares gefunden...
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
26. April 2009 13:23
von Norbert
Antidote hat geschrieben:Im Internet findest du keine Infos dazu, 1995 war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Hab auch schon Zeitungsarchive durchwühlt, aber nix brauchbares gefunden...
es gibt doch solche Foren wie "Wer weis was " oder so ähnlich ?!
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
26. April 2009 20:28
von ETZploited
Antidote hat geschrieben:...kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???
Ja, aber nicht die Einzelheiten.
Motorrad 08/1997:
http://www.motorradonline.de/test/fuehr ... 226004.htmEs ist nicht klar, ob diese Empfehlung befristet war - falls ja, ist die schon lange abgelaufen.
Letztlich obliegt die Entscheidung der Führerscheinstelle.
Vergiß es

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
29. April 2009 17:31
von Antidote
Das war genau der Beitrag, den ich gesucht habe.
Leider scheint es diese Regelung nicht mehr zu geben... Anruf im Sachsenland brachte reichlich ungläubige Leute am Telefon, ein älter klingender Herr konnte sich aber noch erinnern. Die gab es nur kurze Zeit. Will sowas haben... Legal mit 125er Schein die 150er fahren, dass wär´s doch, oder?
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
29. April 2009 18:02
von etz-250-freund
diese regelung wird es nicht mehr geben, mach doch einfach nen motorrad führerschein , dann kannste auch den rest der mz reihe fahren

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
29. April 2009 18:12
von knut
auch ein motorradführerschein kostet heutzutage richtig geld - was mancher vielleicht nicht einfach so übrig hat....

Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
29. April 2009 18:18
von etz-250-freund
knut da hast du recht,der schein ist bestimmt nicht billig,kenne die heutigen preise leider nicht,
aber irgend einer sonderreglung hinterher zu rennen die es schon seit jahren nicht mehr gibt bringt ihn ja auch nicht weiter,war ja nur ein kleiner gedanken anstoß mit dem führerschein
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
30. April 2009 11:07
von TS-Jens
knut hat geschrieben:auch ein motorradführerschein kostet heutzutage richtig geld - was mancher vielleicht nicht einfach so übrig hat....

Allerdings! Als ein Bekannter, der jetzt den großen Schein macht, mir erzählt hat was er dafür löhnen muss ist mir die Kraft aus dem Gesicht gefallen
Ich hab 1900DM für Moped und Dose bezahlt. Soviel muss man heute allein fürs Moped ausgeben.
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
30. April 2009 11:11
von Ex-User Hanseat
Hierzu eine Anmerkung:
Beim Studium meiner Zulassungsbescheinigung fiel mir folgender Eintrag auf: "A: AB 150 CCM".
Kann das evtl. etwas mit der Eingangsfrage zu tun haben?
Gruß, Carsten
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
1. Mai 2009 08:19
von Antidote
Bei welcher Zulassungsbescheinigung? Die Papiere, also Brief / Schein???
Re: Sonderregelung für 150er in Sachsen

Verfasst:
1. Mai 2009 08:22
von Ex-User Hanseat
Antidote hat geschrieben:Bei welcher Zulassungsbescheinigung? Die Papiere, also Brief / Schein???
Ja, die Papiere, die man früher Fahrzeugbrief/-schein nannte.