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Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 13:47
von Ralle
Habe gestern auf der Zulassungsstelle 2 ähnliche Dokumente bekommen, zum einen eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung -§21 StVZO-§4 FZV- für das nebenstehend beschriebene zulassungsfreihe Fahrzeug", zum anderen eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)" so wie man den für jedes Fahrzeug erhält. Einen Teil 2, also den Brief gab es nicht dazu. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher welches der beiden Dokumente ich mitführen muß, laut Dame am Schalter die Bescheinigung zur Einzelgenehmigung, wozu dann der Fahrzeugschein :?: :?: :?:

Kennt sich jemand unter den Leichtkraftradbesitzern aus?

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 14:14
von Thor555
da würde ich mal bei der polizeidienststelle nachfragen, die polizei dein freund und helfer.
ansonsten würde ich sagen, dass die bescheinigung über die einzelgenehmigung dem entspricht, was normalerweise die allgemeine betriebserlaubnis ist (entspricht bei mofas dem fahrzeugbrief), und der fahrzeugschein ist eben der fahrzeugschein und normalerweise immer mitzuführen. ich habe bei meinem mofa damals die betriebserlaubnis auch immer mitgeführt, ob das allerdings notwendig ist, kann ich nicht sagen.
wenn du beides mitführst, bist du jedenfalls immer auf der sicheren seite, der schein wird aber sicherlich auch reichen, und im schlimmsten fall, musst du dann die bescheinigung n paar tage später bei der polizei vorlegen, wenn es da dennoch probleme geben sollte.

gruß thorsten

PS.: da fällt mir ein, beim mofa hatte ich gar keine zulassungsbescheinigung teil1 (fahrzeugschein), sondern nur die betriebserlaubnis.
mir ist auch schleierhaft, weshalb du ne zulassungsbescheinigung teil 1 bekommen hast, wenn das fahrzeug garnicht zulassungspflichtig ist, dabei handelt es sich doch sicherlich um n fahrzeug mit den kleinen versicherungsschildern, ohne tüv und zulassungspflicht.

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 14:33
von Lorchen
Ralle hat geschrieben:Habe gestern auf der Zulassungsstelle 2 ähnliche Dokumente bekommen, zum einen eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung -§21 StVZO-§4 FZV- für das nebenstehend beschriebene zulassungsfreihe Fahrzeug", zum anderen eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)" so wie man den für jedes Fahrzeug erhält. Einen Teil 2, also den Brief gab es nicht dazu. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher welches der beiden Dokumente ich mitführen muß, laut Dame am Schalter die Bescheinigung zur Einzelgenehmigung, wozu dann der Fahrzeugschein :?: :?: :?:

Das war bei meinem TATRAN genauso. Nur die ZB I (die ich auch mitführe). Ich dachte zuerst, die haben vergessen, die ZB II rauszurücken.

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 14:38
von Ralle
Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 15:21
von Baraccuda
Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:


jep, mach das, da steht alles wichtige drin. :ja:

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

BeitragVerfasst: 29. April 2009 17:34
von TS Martin
Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:


Du kannst aber auf Wunsch eine ZB II für zulassungsfreie Fahrzeuge bekommen.
Dann wird dir nur nicht die Bestätigung der Einzelbetriebserlaubnis ausgehändigt.
Muss man nur expliziet den Damen sagen.

Das magische Wort aus der FZV heißt: "freiwilliges Unterwerfen des Zulassungsverfahren".