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historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 12:54
von hissho
Meine Emme kommt jetzt in das Alter, mit dem es sich für ein H-Kennzeichen qualifiziert. Wie bekomme ich so ein Kennzeichen?

Und viel wichtiger: Welchen Vorteil hätte es, eins zu haben?

Hier im Forum gibt es bestimmt einen Kundigen, der dazu etwas sagen kann.

Alles Gute

hisso

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 13:06
von tippi
hissho hat geschrieben:...Welchen Vorteil hätte es, eins zu haben?


Für eine MZ :arrow: KEINE. Was für eine nennst Du Dein Eigen?

Statt den Pauschalsatz Steuern zu zahlen kommst Du normal wie jetzt viel billiger weg und das Bisschen Versicherung macht für die MZ auch nicht viel aus. Für ein H-Kennzeichen denke ich wäre min. ein kostenpflichtiges Oldi-Gutachten nötig und ein neues H-Nummernschild und Ummeldegebühren und ................

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 13:15
von Marco
Ein H-Kennzeiche "lohnt" bei den Steuern erst ab 600 ccm, wenn ich mich recht erinnere.

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 13:52
von Lemmy528
Ich hoffe hülft das Ganze habe ich bei der Zulassungstelle/Strassenverkehrsamt rauskopiert :D



Zulassung eines Oldtimers


­Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer. Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kenn­zeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison­kennzeichen. Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr­zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

* Bitte informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen zu den entsprechenden Zulassungsarten unter „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“
* Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
* Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.

Rotes Kennzeichen für Oldtimer zur wiederkehrenden Verwendung

§ 28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- in Verbindung mit der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO: Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Rote Kennzeichen berechtigen nicht nur zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, sondern auch zur entsprechenden An- und Abreise sowie zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Auch Fahrten zur Reparatur oder Wartung sind erlaubt.

Voraussetzungen für die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist die Zuverlässigkeit des Halters sowie Alter und Zustand des Oldtimers bzw. des Fahrzeugs, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Dabei sollte das Alter des Fahrzeugs mindestens 20 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden geprüft und sind entsprechend nachzuweisen (siehe weiter unten).

Folgende Dokumente sind erforderlich:

* Schriftlicher Antrag mit Angaben zu dem betreffenden Kraftfahrzeug und dem Halter
* Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Bonn (das Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einwohnermeldebehörde)
* Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
* Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt bzw. Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
* Versicherungsbestätigung
* Nachweis, dass das Fahrzeug an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeug­technischen Kulturgutes teilgenommen hat (zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen oder ähnliches)
* Nach Prüfung entscheidet die Zulassungsstelle, ob das Kfz der Vorschrift der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO entspricht. Daten wie Fahrzeugbrief, Herstellerbescheinigung oder ggf. Bestätigung eines autorisierten Markenclubs sind zur Erstellung des Fahrzeugscheines notwendig.

Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer

Das Rote Wechselkennzeichen (für mehrspurige Kfz und/oder Krafträder) kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden; am Verkehr darf allerdings immer nur ein Fahrzeug teil­nehmen. Bis zu vier Schilder in verschiedenen Größen können für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden. Jedes Fahrzeug bekommt von der Zulassungsstelle einen Fahrzeug­schein.

Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen neu ausgestellt bzw. eingezogen, ansonsten gilt er unbefristet.

Bisher erteilte Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit!

Bei Vertretung des Berechtigten ist eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten notwendig.

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 19:59
von Baraccuda
Hab ein H-Kennzeichen am Käfer. Steuer ist bei H mit 192.-- EURONEN festgelegt - lohnt bei der Emme nicht :!:

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 18:49
von Sven Witzel
Bei nem Motorrad sind es "nur" 46 Euro - und damit fast 3x so viel...
Lohnt also nicht wirklich und sorgt nur für Kuchenbleche am Heck...

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 18:51
von Ckone
Sven Witzel hat geschrieben:Bei nem Motorrad sind es "nur" 46 Euro - und damit fast 3x so viel...
Lohnt also nicht wirklich und sorgt nur für Kuchenbleche am Heck...


:schlaumeier:

Es gibt doch auch "80er" (6Volt) Kennzeichen mit nem H drauf :ja:

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 18:55
von Sven Witzel
Bei uns mal wieder nicht...

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 18:59
von Ckone
Sven Witzel hat geschrieben:Bei uns mal wieder nicht...


In Brandenburg LK Potsdam Mittelmark gibt es Kuchenbleche mit H und 80er mit H drauf.
Hier entscheidet die Zulassungstelle selber ob man eines bekommtofort und vor Ort !
Ich hab zb. 2 x 6Volt :biggrin: und so nen Kennzeichen ohne H
Bild

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 19:08
von Sven Witzel
Brandenburg....

Kleine Kennzeichen hier nur für 125 ccm bis 80 km/h

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 09:40
von TS-Jens
In NRW, nach langem Kampf:

Bild

8)

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 09:46
von Ex-User Hanseat
Sven Witzel hat geschrieben:Brandenburg....

Kleine Kennzeichen hier nur für 125 ccm bis 80 km/h

Mit der letzten Reform entfiel die 80 km/h-Bindung, jetzt erhalten alle 125er das kleine Kennzeichen.

Und nicht nur in Brandenburg ... 8)

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 10:27
von Harri-g
Habe in 2008 nachgefragt da ich das Vorhandene 07 Kennzeichen für KFZ (ca.190 €) gegen eines fürs Motorrad austauschen wollte. Es sollte ca. 85 @ Kosten, für eine 250 MZ völlig uninteressant.

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 10:43
von Lemmy528
wenn man alles zusammennimmt sagt ich mal grob übern Daumen H-Kennzeichen lohnt nicht für
nicht für MZ höchsten 07-Kennzeichen dann aber wenigsten 4 Maschinen damit sich die 46€ rechnen
der Haken bei 07-Kennzeichen sind die Einschränkungen,ich fahre persönlich auch beide MZ mit
normalen Kennzeichen bei rund 13€ für die 150er und 19€ für die 250er und etwas um die 50 € Versicherung beim ADAC
lohnt sich das nicht und als H Kennzeichen oder 07 Kennzeichen ist die Versicherung nur um Pfennige billiger
aber muss jeder selbst wissen für sich:-)

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 11:05
von TS-Jens
In meinem Fall lohnt sich das schon.
Die 07er wird eh bezahlt, für die Autos. Der Preis bleibt gleich, ob die MZ nun dabei ist oder nicht. So spare ich 18€ Steuer im Jahr, 50€ Versicherung und alle 2 Jahre die HU.
Und mit den Einschränkungen kann ich wunderbar leben, die TS fahre ich eher selten, nur bei gutem Wetter.

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 11:10
von RobinH
Ich hab ne 125 er auf 80 km/h gedrosselt und die hat nen ganz normales großes Schild bekommen!
Ich habe keine Ahnung warum?!
Die Frau vom Straßenverkehrsamt meinte das müsste jetzt groß sein....

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 11:26
von Ex-User Hanseat
RobinH hat geschrieben:Ich hab ne 125 er auf 80 km/h gedrosselt und die hat nen ganz normales großes Schild bekommen!
Ich habe keine Ahnung warum?!
Die Frau vom Straßenverkehrsamt meinte das müsste jetzt groß sein....

Dann sollte die Dame die Anlage 4 zur FZV nochmals lesen ... http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Aber vielleicht bist Du ja ganz froh, dass Deine Maschine dadurch erwachsener wirkt :wink:

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 11:29
von RobinH
8) 8)

Re: historisches Kennzeichen

BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 19:16
von TS Martin
Ein H-Kennzeichen bringt dir bei den Emmen nichts.

KfZ Steuer als Bsp.: 46 € statt 11 €.

Versicherung ändert sich in der Regel nichts.

Interessanter: 07er Nummer.

Eine Nummer für mehrere Fahrzeuge.

Ebenfalls bei nur Krad: 46 € Steuer und nur 1x Versicherung statt z.B. 4x einzeln.

Aber eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit (Probefahrten und Fahrten zu Veranstaltungen)