Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Alles, was oben nicht passt.

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Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Alfred » 15. Juni 2009 13:55

Hallo,

ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.

Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Ex-User Hanseat » 15. Juni 2009 14:11

Alfred hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.

Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?

Hallo Alfred,

leider nein, das Kurzzeitkennzeichen wird nicht fahrzeugbezogen vergeben, Du kannst es für jedes beliebige Motorrad verwenden.
Jedoch könntest Du zur Vermeidung einer Vollabnahme vor Ablauf der 7-Jahresfrist eine HU durchführen lassen und das Motorrad anschließend an- und wieder abmelden.

Gruß aus Hamburg
Carsten
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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Nr.Zwo » 15. Juni 2009 14:39

ehrlichgesagt versteh ich euren bammel vor ner Vollabnahme überhaupt nich :wink:
erstemal bekommst du bei anmeldung eh nen neuen Brief weil's die alten Papiere nich mehr gibt und zweitens ->
wat solln se den mehr prüfen als bei ner normalen HU??? dat Ding muss bremsen blinken leuchten und die Reifen müssen i.O. sein.
Und wenn se keine Vollabnahme besteht dürfte sie auch keine HU bestehen...
Der einzige Unterschied ist das der TÜV'er bei der Vollabnahme einen Schrieb's mit den techn. Daten für die Zulassungsstelle fertig machen muss.
Schönen Gruß vonne Ostsee !
Sven

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Ratzifatzi » 15. Juni 2009 16:39

Dachte die Vollabnahme kostet extra? Zumindest war meine mal um einiges teurer als son poppeliger TÜV.

Und mal eben Anmelden und so, wird vielleicht am Zustand des Fahrzeugs scheitern. Zwecks Generalrevision o.ä. :mrgreen:

@Alfred
Frag doch mal bei Deiner Zulassungstelle, wie die sich das vorstellen, bzw was Du tun kannst um das Problem zu umgehen.

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Nr.Zwo » 15. Juni 2009 19:22

sicher ist ne Vollabnahme teurer und sie wird auch nich billiger, aber wenn dat Mopped eh wieder ne weile rumsteht kann man dat Geld auch für die Vollabnahme aufsparen.;-)
Schönen Gruß vonne Ostsee !
Sven

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon herb » 15. Juni 2009 19:47

laut Aussage meines DEKRA Prüfers sind die 7 Jahre nicht mehr aktuell, solang du einen Brief hast, reicht eine normale HU.
Das gilt schon seit Anfang 2008.

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Alfred » 16. Juni 2009 11:46

Interessant, was Du da schreibst. Erst ist eine Vollabnahme nach 18 Monaten nötig, dann nach 7 Jahren (84 Monate) und jetzt sind die Briefe unbegrenzt gültig?

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon ETZChris » 16. Juni 2009 11:54

diese 7-jahresregel gibt es nicht mehr. solange der brief vorhanden ist, reicht eine normale HU. wenn der prüfer dir was anderes erzählen will, dann will er dich abzocken.
Gruß
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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Alfred » 16. Juni 2009 12:08

Das ist super! :zustimm:

Gegen eine Vollabnahme spricht nicht wirklich was, nur verstehe ich den Sinn nicht, einen einwandfreien Brief einzuziehen um einen neuen auszustellen und dafür auch noch zu bezahlen.
Das ist in meinen Augen nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). :nein:

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon ETZChris » 16. Juni 2009 12:45

Alfred hat geschrieben:Das ist super! :zustimm:

Gegen eine Vollabnahme spricht nicht wirklich was, nur verstehe ich den Sinn nicht, einen einwandfreien Brief einzuziehen um einen neuen auszustellen und dafür auch noch zu bezahlen.
Das ist in meinen Augen nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). :nein:


das hat nix mit ABM zu tun, sondern mit den EU-weit einheitlichen fahrzeugpapieren. und im zuge einer neu- oder ummeldung werden nur noch diese ausgegeben und alte briefe ungültig gemacht. teilweise sogar eingezogen...
Gruß
Christian

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Alfred » 16. Juni 2009 13:11

Heißt das, wenn denen der Brief zu alt ist, muß man gleich einen neuen bekommen? Und was heißt "alt" für die?

Bekommt man zwangsweise einen neuen Brief, gibt es den nur in Verbindung mit einer Vollabnahme?
Zuletzt geändert von Alfred am 16. Juni 2009 13:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon ETZChris » 16. Juni 2009 13:17

Alfred hat geschrieben:Heißt das, wenn denen der Brief zu alt ist, muß man gleich einen neuen bekommen?

Bekommt man zwangsweise einen neuen Brief, gibt es den nur in Verbindung mit einer Vollabnahme?


dein mopped, um das es hier geht ist abgemeldet - richtig?!

also bekommste du, wenn du das mopped heute, morgen, dieses jahr, wann auch immer zulassen willst automatisch den neuen EU-krams. dein alter "west-brief" wird ungültig gemacht (ecke abgeschnitten) und der schein eingezogen. du bekommst dann zulassungsbescheinung teil 1 und teil 2.

das hat auch nix mit HU oder vollabnahme zu tun bzw. hängt damit nicht direkt zusammen. eine HU oder vollabnahme benötigst du aber zur zulassung. aber das war vorher ja auch schon so.
Gruß
Christian

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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Prä Jonas-Treiber » 16. Juni 2009 13:39

Stimmt, als ich mein Guzzi-Gespann in diesem März umgemeldet habe, bekam ich den EU-Brief, den alten (der noch Platz für mich als Halter gehabt hätte) mit abgeschnittener Ecke mit. Nun sieht es so aus, als sei ich der erste Besitzer :roll:
Mfg Walter


dein mopped, um das es hier geht ist abgemeldet - richtig?!

also bekommste du, wenn du das mopped heute, morgen, dieses jahr, wann auch immer zulassen willst automatisch den neuen EU-krams. dein alter "west-brief" wird ungültig gemacht (ecke abgeschnitten) und der schein eingezogen. du bekommst dann zulassungsbescheinung teil 1 und teil 2.

das hat auch nix mit HU oder vollabnahme zu tun bzw. hängt damit nicht direkt zusammen. eine HU oder vollabnahme benötigst du aber zur zulassung. aber das war vorher ja auch schon so.

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MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren
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Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Beitragvon Ex-User Hanseat » 16. Juni 2009 18:01

EX Jonas-Treiber hat geschrieben:(...) Nun sieht es so aus, als sei ich der erste Besitzer :roll:
Mfg Walter

Nur wenn Du in Zeile B das Feld "Anzahl der Vorhalter" verdeckst.

Gruß, Carsten
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