Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

Hallo,
ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.
Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?
ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.
Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?