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Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 14:55
von Alfred
Hallo,

ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.

Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 15:11
von Ex-User Hanseat
Alfred hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.

Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?

Hallo Alfred,

leider nein, das Kurzzeitkennzeichen wird nicht fahrzeugbezogen vergeben, Du kannst es für jedes beliebige Motorrad verwenden.
Jedoch könntest Du zur Vermeidung einer Vollabnahme vor Ablauf der 7-Jahresfrist eine HU durchführen lassen und das Motorrad anschließend an- und wieder abmelden.

Gruß aus Hamburg
Carsten

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 15:39
von Nr.Zwo
ehrlichgesagt versteh ich euren bammel vor ner Vollabnahme überhaupt nich :wink:
erstemal bekommst du bei anmeldung eh nen neuen Brief weil's die alten Papiere nich mehr gibt und zweitens ->
wat solln se den mehr prüfen als bei ner normalen HU??? dat Ding muss bremsen blinken leuchten und die Reifen müssen i.O. sein.
Und wenn se keine Vollabnahme besteht dürfte sie auch keine HU bestehen...
Der einzige Unterschied ist das der TÜV'er bei der Vollabnahme einen Schrieb's mit den techn. Daten für die Zulassungsstelle fertig machen muss.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 17:39
von Ratzifatzi
Dachte die Vollabnahme kostet extra? Zumindest war meine mal um einiges teurer als son poppeliger TÜV.

Und mal eben Anmelden und so, wird vielleicht am Zustand des Fahrzeugs scheitern. Zwecks Generalrevision o.ä. :mrgreen:

@Alfred
Frag doch mal bei Deiner Zulassungstelle, wie die sich das vorstellen, bzw was Du tun kannst um das Problem zu umgehen.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 20:22
von Nr.Zwo
sicher ist ne Vollabnahme teurer und sie wird auch nich billiger, aber wenn dat Mopped eh wieder ne weile rumsteht kann man dat Geld auch für die Vollabnahme aufsparen.;-)

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 15. Juni 2009 20:47
von herb
laut Aussage meines DEKRA Prüfers sind die 7 Jahre nicht mehr aktuell, solang du einen Brief hast, reicht eine normale HU.
Das gilt schon seit Anfang 2008.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 12:46
von Alfred
Interessant, was Du da schreibst. Erst ist eine Vollabnahme nach 18 Monaten nötig, dann nach 7 Jahren (84 Monate) und jetzt sind die Briefe unbegrenzt gültig?

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 12:54
von ETZChris
diese 7-jahresregel gibt es nicht mehr. solange der brief vorhanden ist, reicht eine normale HU. wenn der prüfer dir was anderes erzählen will, dann will er dich abzocken.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 13:08
von Alfred
Das ist super! :zustimm:

Gegen eine Vollabnahme spricht nicht wirklich was, nur verstehe ich den Sinn nicht, einen einwandfreien Brief einzuziehen um einen neuen auszustellen und dafür auch noch zu bezahlen.
Das ist in meinen Augen nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). :nein:

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 13:45
von ETZChris
Alfred hat geschrieben:Das ist super! :zustimm:

Gegen eine Vollabnahme spricht nicht wirklich was, nur verstehe ich den Sinn nicht, einen einwandfreien Brief einzuziehen um einen neuen auszustellen und dafür auch noch zu bezahlen.
Das ist in meinen Augen nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). :nein:


das hat nix mit ABM zu tun, sondern mit den EU-weit einheitlichen fahrzeugpapieren. und im zuge einer neu- oder ummeldung werden nur noch diese ausgegeben und alte briefe ungültig gemacht. teilweise sogar eingezogen...

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 14:11
von Alfred
Heißt das, wenn denen der Brief zu alt ist, muß man gleich einen neuen bekommen? Und was heißt "alt" für die?

Bekommt man zwangsweise einen neuen Brief, gibt es den nur in Verbindung mit einer Vollabnahme?

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 14:17
von ETZChris
Alfred hat geschrieben:Heißt das, wenn denen der Brief zu alt ist, muß man gleich einen neuen bekommen?

Bekommt man zwangsweise einen neuen Brief, gibt es den nur in Verbindung mit einer Vollabnahme?


dein mopped, um das es hier geht ist abgemeldet - richtig?!

also bekommste du, wenn du das mopped heute, morgen, dieses jahr, wann auch immer zulassen willst automatisch den neuen EU-krams. dein alter "west-brief" wird ungültig gemacht (ecke abgeschnitten) und der schein eingezogen. du bekommst dann zulassungsbescheinung teil 1 und teil 2.

das hat auch nix mit HU oder vollabnahme zu tun bzw. hängt damit nicht direkt zusammen. eine HU oder vollabnahme benötigst du aber zur zulassung. aber das war vorher ja auch schon so.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 14:39
von Prä Jonas-Treiber
Stimmt, als ich mein Guzzi-Gespann in diesem März umgemeldet habe, bekam ich den EU-Brief, den alten (der noch Platz für mich als Halter gehabt hätte) mit abgeschnittener Ecke mit. Nun sieht es so aus, als sei ich der erste Besitzer :roll:
Mfg Walter


dein mopped, um das es hier geht ist abgemeldet - richtig?!

also bekommste du, wenn du das mopped heute, morgen, dieses jahr, wann auch immer zulassen willst automatisch den neuen EU-krams. dein alter "west-brief" wird ungültig gemacht (ecke abgeschnitten) und der schein eingezogen. du bekommst dann zulassungsbescheinung teil 1 und teil 2.

das hat auch nix mit HU oder vollabnahme zu tun bzw. hängt damit nicht direkt zusammen. eine HU oder vollabnahme benötigst du aber zur zulassung. aber das war vorher ja auch schon so.

Re: Kurzzeitkennzeichen als Maßnahme zum Erhalt des Kfz-Briefs?

BeitragVerfasst: 16. Juni 2009 19:01
von Ex-User Hanseat
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:(...) Nun sieht es so aus, als sei ich der erste Besitzer :roll:
Mfg Walter

Nur wenn Du in Zeile B das Feld "Anzahl der Vorhalter" verdeckst.

Gruß, Carsten