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KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung

BeitragVerfasst: 1. August 2006 13:56
von Andreas
Mal ne ganz dumme Frage.....

Werden o.g. Bescheinigungen eigentlich auch für Beiwagen ausgestellt?
In der Regel haben Beiwagen ja eine Fahrgestellnummer, ebenso aber auch in der Regel keinen Brief sondern werden im Brief der Zugmaschine mit Fahrgestellnummer eingetragen.

Wenn jetzt zufälligerweise der Brief der Zugmaschine futsch ist, ist ja auch der Briefeintrag vom Beiwagen weg (sofern er dort schon eingetragen war).
Und rein theoretisch könnte damit ja eine Straftat begangen worden sein.....zumal, wenn er rein zufällig vorher an einer anderen Maschine gehangen hat.

BeitragVerfasst: 1. August 2006 14:15
von g-spann
Hi Andreas,

mittlerweile wird der Beiwagen nur noch ohne Fahrgestellnummer eingetragen, also keine Panik...
Ist ja schließlich ein Anbauteil, - ähnlich wie ein Top-Case, - wird im angebauten Zustand geprüft,
eingetragen und kann bei Beschädigung ausgetauscht und bei Nicht-mehr-gefallen verkauft werden...

BeitragVerfasst: 1. August 2006 14:17
von Steppenwolf
Was wäre denn wenn die Nummer an dem Beiwagen nicht mehr erkennbar ist. Kriegt man ihn trotzdem eingetragen?

BeitragVerfasst: 1. August 2006 14:32
von Andreas
g-spann hat geschrieben:Hi Andreas,

mittlerweile wird der Beiwagen nur noch ohne Fahrgestellnummer eingetragen, also keine Panik...
Ist ja schließlich ein Anbauteil, - ähnlich wie ein Top-Case, - wird im angebauten Zustand geprüft,
eingetragen und kann bei Beschädigung ausgetauscht und bei Nicht-mehr-gefallen verkauft werden...


Das kann ich mir als alter Bürokrat ja nun gar nicht vorstellen.
Die Nummer von Beiwagen und/oder -rahmen wird nicht in die Papiere übernommen?!

BeitragVerfasst: 1. August 2006 14:36
von Vitamalz
g-spann hat geschrieben: :!:
mittlerweile wird der Beiwagen nur noch ohne Fahrgestellnummer eingetragen


jawoll, so wird das meines Wissens nach gemacht

BeitragVerfasst: 1. August 2006 15:28
von g-spann
Bei meinem TS/1 Gespann wurde noch die FgstNr. des Beiwagens eingetragen, beim G-spann (Zulassung 2000)
heißt die Formulierung: "Zu Ziffer 1: Mit Beiwagen MZ-Superelast." und dann kommen schon Angaben zur Bereifung
desselben und alles andere...
Auf meine Frage sagte der zuständige LI: "Die FgstNr. des Beiwagens interessiert niemanden mehr...!"

BeitragVerfasst: 1. August 2006 17:42
von sammycolonia
g-spann hat geschrieben:Bei meinem TS/1 Gespann wurde noch die FgstNr. des Beiwagens eingetragen, beim G-spann (Zulassung 2000)
heißt die Formulierung: "Zu Ziffer 1: Mit Beiwagen MZ-Superelast." und dann kommen schon Angaben zur Bereifung
desselben und alles andere...
Auf meine Frage sagte der zuständige LI: "Die FgstNr. des Beiwagens interessiert niemanden mehr...!"
jepp... hab gerade in meine papers geschaut... steht auch nur beiwagen mz-superelast.

BeitragVerfasst: 1. August 2006 18:00
von Andreas
Nun gut, dann dürfte die Frage ja geklärt sein.

KBA

BeitragVerfasst: 1. August 2006 18:30
von Ilse
Könnte es sein, dass Dein Gespann FERTIG ist ?? :lol:
Bitte kurze Mitteilung, wir möchten bei der ersten Fahrt dabei sein.
Gruß Ilse
Grüße an den Rest der Fam.

BeitragVerfasst: 1. August 2006 18:49
von Thomas
Andreas hat geschrieben:Das kann ich mir als alter Bürokrat ja nun gar nicht vorstellen.
Die Nummer von Beiwagen und/oder -rahmen wird nicht in die Papiere übernommen?!


Bei meinem Kanuni-Gespann wurde die Nummer vom Velorex-Beiwagen nicht eingetragen, obwohl er eine hat. Kommt wahrscheinlich, wie so oft, auf den Gemütszustand des TÜV-Prüfers an, ob die eingetragen wird oder nicht.

BeitragVerfasst: 1. August 2006 18:52
von Gast
Nabend,
auch bei meinem Gespann steht in den Papieren lediglich:" mit Beiwagen,dann 3 Sitzplätze..."

Re: KBA

BeitragVerfasst: 1. August 2006 18:57
von Andreas
Ilse hat geschrieben:Könnte es sein, dass Dein Gespann FERTIG ist ?? :lol:
Bitte kurze Mitteilung, wir möchten bei der ersten Fahrt dabei sein.
Gruß Ilse
Grüße an den Rest der Fam.


Ilse,
wovon träumst Du Nachts wenn Du schon tagsüber die wildesten Träume hast?!
Wenn ich beginne aufzuzählen was noch alles gemacht werden muß und auf was ich noch warte, würde ich den Thread sprengen.

BeitragVerfasst: 2. August 2006 07:04
von Vitamalz
Dann leg mal los, das schlechte Wetter räumt dir ja jede Menge Zeit ein :-)

BeitragVerfasst: 2. August 2006 11:12
von Ex User Hermann
Andreas hat geschrieben:Das kann ich mir als alter Bürokrat ja nun gar nicht vorstellen.
Die Nummer von Beiwagen und/oder -rahmen wird nicht in die Papiere übernommen?!

Mein ETZ-Gespann Bj. 83 hat als Eintragung

Ww mit Beiwagen

Beiwagentyp: Super Elastic

Prüfzeichen: T158

Zul. Ges. Gew.: 275 (der Beiwagen!)

Bereifung: 3.50-16 od. 3.25-16

Das ist alles! Wozu sollte die Fg-Nr des SW eingetragen werden? Siehe g-spann, es wäre unsinnig.

BeitragVerfasst: 2. August 2006 11:27
von Patrick Christian
Tja, das ganze ist wohl ein wenig Regions bzw. Tüvabhängig.

Hier im Norden wird die Nummer eingetragen sofern der SW eine hat.

Habe schon Stundenlang mit den Graukitteln deswegen Diskutiert, keine Chance.

Bei meinem Gespann z.B. ist im original Brief von 1952 eingetragen das dass Motorrad einen Steib TR 500 montiert hat.

Zur Neuabnahme , erst einmal Solo dann eben ohne SW-Eintragung.

Als ich 3 Jahre später den TR eintragen lassen wollte, ging das nur mit der Nummer.
Meine Einwände das dass in den alten original Papieren auch nicht so war, Interessierte dort niemanden.

Dafür haben Sie die originale Seitenwagenbremse für nicht Erwähnenswert gehalten.

Gruß
Patrick

BeitragVerfasst: 2. August 2006 11:32
von Berni
Hermann hat geschrieben:Das ist alles! Wozu sollte die Fg-Nr des SW eingetragen werden? Siehe g-spann, es wäre unsinnig.


Seit wann ist Sinn oder Unsinn ein Kriterium für deutsche Behörden oder behörden-ähnliche Institutionen ? :shock:

Berni

BeitragVerfasst: 2. August 2006 14:39
von Andreas
gr-omit hat geschrieben:
Hermann hat geschrieben:Das ist alles! Wozu sollte die Fg-Nr des SW eingetragen werden? Siehe g-spann, es wäre unsinnig.


Seit wann ist Sinn oder Unsinn ein Kriterium für deutsche Behörden oder behörden-ähnliche Institutionen ? :shock:

Berni
:yau:

BeitragVerfasst: 2. August 2006 23:24
von Ex User Hermann
Andreas hat geschrieben:
gr-omit hat geschrieben:Seit wann ist Sinn oder Unsinn ein Kriterium für deutsche Behörden oder behörden-ähnliche Institutionen ? :shock:

Berni
:yau:
:flehan: Wie Recht Du hast :rofl:

BeitragVerfasst: 14. November 2008 19:00
von eichy
Wenn die Nummer auf meinem Typschild (auf der Karo.) nicht die selbe ist wie die des Rahmens...
Einfach neues Typschild gravieren lassen?
Wer weiss etwa was für ein Baujahr dann evtl. "rein" sollte?

BeitragVerfasst: 14. November 2008 19:13
von sammycolonia
eichy hat geschrieben:Wenn die Nummer auf meinem Typschild (auf der Karo.) nicht die selbe ist wie die des Rahmens...
Einfach neues Typschild gravieren lassen?
Wer weiss etwa was für ein Baujahr dann evtl. "rein" sollte?
hi eichy,
bei meinem seitenwagen war kein typenschild mehr drauf, hab auch nie wieder eins drauf gemacht... ich glaub nicht, das irgendwer nach nem schild, oder nem baujahr fragen wird... wenn du allerdings ein neues typenschild drauf machen willst, dann mach doch einfach das baujahr der zugmaschine drauf... ;-)

BeitragVerfasst: 14. November 2008 20:32
von Ex User Hermann
@Eichy: Da meine Antwort eher pragmatischer Natur ist >> in der Problemtheorie eine Lösung, die funktioniert, ohne dass Fachwissen einbezogen wird ("gesunder Menschenverstand"), bekämest Du sie nur per PN ;-)

BeitragVerfasst: 14. November 2008 21:15
von eichy
Vielen Dank auch dafür.

BeitragVerfasst: 14. November 2008 22:06
von Ex User Hermann
Für Dich jederzeit!

BeitragVerfasst: 14. November 2008 23:32
von Thor555
bei mir steht der seitenwagen lediglich im fahrzeugschein unter 33 Bemerkungen, da steht dann:

Ziff.12:auch 3 (Sitzplätze) und Ziff.15:515 mit seitenwagen (zulässiges gesamtgewicht)

von ner rahmennummer oder änlichem des seitenwagens steht da nirgends was
auch meine zulässige höchstgeschwindigkeit beträgt weiterhin die 128km/h der solomaschine
auch egal ist, ob ich einen personen oder lastenbeiwagen anbaue, ich darf nur nicht zu viert oder mit über 515kg rumfahren, alles andere ist wurscht, solo/lastenbw/personenbw jederzeit wechselbar und ohne irgendwelchen nummern ausser der fahrgestellnummer des moppeds

BeitragVerfasst: 14. November 2008 23:45
von TS Martin
Bei unserem Gespann was wir grade aufbauen, steht auch keine Fahrgestellnr. in den Papieren des Vorgängers und die sind 1993 ausgestellt worden als Ersatz für die DDR Papiere.

Bei uns steht unter Punkt 1 nur Krad m. Beiwagen (2.Zeile davon): mit Leistungsb.

Da wird nicht mal erwähnt welcher Typ von Beiwagen. Ist halt (wirklich) nur 'nen Anbauteil - was du tauschen kannst.

Und das wars.

BeitragVerfasst: 14. November 2008 23:58
von Ex User Hermann
Zum Thema Eintragungen: Im Brief eines meiner MZ-Moppeds steht als Hersteller "Plastik"!

Das ist kein Witz und ich werde es NICHT ändern lassen!! Bin ich für Blödfug den ich nicht selbst verzapft habe verantwortlich?

Und im Brief der MZ meines Bruders stand als Reifengröße ein " - " (Der spätere Besitzer hat das natürlich ändern lassen, ich versteh es bis Heute nicht!)