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knut hat geschrieben:schnapsidee
wolf60 hat geschrieben:Ich kann Knut und Maddin1 nur zustimmen, völliger Unsinn! Nicht nur, dass etwas anderes als Motorräder transportieren dann nicht mehr möglich ist, die Motorräder dürfen dann auch nicht zugelassen sein. Wenn ein gültiges Kennzeichen dran ist, wird der ganze Transport illegal.
Ich hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem umgekehrt, weil ich mir einen Anhänger mit grünem Kennzeichen gekauft hatte. Habe mich damals genau informiert und mir den Anhänger dann auf schwarze Nummer umtragen lassen. Hat noch mal 27 Euro beim TÜV gekostet, war aber eine seeehr gute Entscheidung, denn seitdem habe ich ihn auch immer wieder für Transporte außerhalb des Motorradbereichs nutzen können.
Und für eine Steuerersparnis von vielleicht 30 Euro im Jahr lohnt der ganze Kram doch ohnehin nicht, selbst wenn die beschriebenen Nachteile nicht wären. Absolut
Sven Witzel hat geschrieben:Humor ist wenn man trotzdem lacht...
Bei knapp 50 € im Jahr fallen mir spontan andere Ecken ein wo man sparen könnte...
es_250 hat geschrieben:Ein Vorteil könnte sein, dass man dann, wenn man einen als LKW zugelassenen Wagen (wie ich momentan einen Ford Transit) fährt, mit dem als Sportanhänger zugelassenen wohl am Sonntag auf die Autobahn dürfte. Ich bin mir aber über die diesbezügliche Gesetzeslage nicht ganz sicher - vielleicht kann ja einer der Wissenden hier mal für Aufklärung sorgen?!
TS Martin hat geschrieben:Würde bedeuten, alle Möps die wir haben und nur noch ausstellen, also nicht bewegen wolle (im Höchstfalle mit 'ne 04er Überführungsnummer) gelten dann als Sportgerät.
Paule56 hat geschrieben:es_250 hat geschrieben:Ein Vorteil könnte sein, dass man dann, wenn man einen als LKW zugelassenen Wagen (wie ich momentan einen Ford Transit) fährt, mit dem als Sportanhänger zugelassenen wohl am Sonntag auf die Autobahn dürfte. Ich bin mir aber über die diesbezügliche Gesetzeslage nicht ganz sicher - vielleicht kann ja einer der Wissenden hier mal für Aufklärung sorgen?!
Nö, die Transporter sind nur solange vom sonntäglichen Fahren ausgeschlossen, wie sie kein Anhängsel mitführen. Sobald Du da was dran hängst wirds ein richtiger LKW und unterliegt dem Fahrverbot.TS Martin hat geschrieben:Würde bedeuten, alle Möps die wir haben und nur noch ausstellen, also nicht bewegen wolle (im Höchstfalle mit 'ne 04er Überführungsnummer) gelten dann als Sportgerät.
Never.
Sportgeräte im Sinne dieser Regelung sind Fahrzeuge die nicht für den normalen Straßenverkehr zulassungsfähig sind.
Was ist denn eine 04er Überführungsnummer? Wir haben 09 und seit geraumer Zeit Kurzkennzeichen, oder ticken in Brandenburg die Uhren da auch anders?
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