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TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:34
von ANA-FÜ-250
Hallo, hab mal ne Frage...
Eine gute Bekannte (hochschwanger) hatte mich im Spätsommer gebeten, ihr Motorrad (keine MZ) mit Saisonkennzeichen 04-10 noch dann und wann mal zu bewegen, da sie selbst ja gerade nicht mehr kann. Letzte Woche hing ein Strafzettel an der Maschine, da sie vergessen hatte zum TÜV zu fahren. HU abgelaufen 5/09 - 25,-EUR. Nun meine Frage: Kann ich ohne weiteres jetzt damit beim TÜV vorfahren und die Abnahme machen lassen, oder kann es Probleme wg. dem Verzug geben, sprich verschärfte Abnahme, Überzugsgebühren o.ä. Ich kenn mich da nicht so aus, da ich selbst immer pünktlich dort bin. Danke für Hinweise, René.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:37
von schwammepaul
Einfach hin...wird ganz normal abgenommen, aber zurück datiert....

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:38
von Ralle
Also wenn mich nicht alles täuscht, dann geht das ohne Probleme, der Tüv wird nur auf den Ablaufmonat neu berechnet, als du bekommst TÜV bis 05/11. Am besten auf einen Hänger laden und hinbringen, da kann dir auch unterwegs niemand blöde Fragen stellen :wink:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:45
von Marco
Kannst aber auch hinfahren. Nimm unterwegs das Ticket mit.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:49
von ANA-FÜ-250
OK, na das klingt ja doch ganz gut. Hab nämlich kein Interesse, auch noch irgenwelche Tänze aufführen zu müssen... :roll:
Danke, Euch dreien!
Gruß René

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:57
von Ratzifatzi
"Strafe" gibt es nur, wenn Du 2 Jahre überziehst, dann bekommste TÜV nur für einen Monat und musst dann wieder vorstellig werden oder aber bezahlst einfach direkt 2 mal...

Hab ich vor 2 Wochen erst durch. TÜV 04, allerdings hatte ich einen vernünftigen TÜVer und ich brauchte nix doppelt zahlen ;)

Hingefahren bin ich übrigens per Achse. :mrgreen:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 20:58
von trabimotorrad
Als ich meine TS250 gekauft habe, da hab ich nicht schlecht gestaunt, das die ANGEMELDET und der TÜV 10 JAHRE ABGELUFEN war. Ich habe neue Reifen montiert und habe sie aufm Anhänger zum TÜV gebracht.
Der war zwar auch sprachlos, aber er hat ganz normale HU gemacht. Ich bekam den Monat, ich glaube März 1997 wars und August 2007 bin ich gewesen, dann gabs bis März 2009 TÜV und konnte sie ummelden.
Probleme gabs keine, "besonders" geprüft wurde auch nicht, nur hat der TÜV-Mann halt Alles angesehen, da habe ich auch mal das Lenkschloß und die Hupe zeigen dürfen.
Die neuen Reifen hat der wohlwollend registriert, aber bei 5 Monaten-überzogen dürfte das kein Problem sein, wenn die Reifen noch Profil haben.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 21:50
von MZETZ150
na sowas, wenn 2 Jahre drueber, wird ganz einfach neu getueft, hat man mir in einer Werkstatt bei Pirna gesagt. Also lohnt es sich eigentlich, zwei Jahre "drueber zu gehen", wenn es nur noch ein paar Monate hin sind.


Gibt es bei Neuanschaffung und Ummeldung die Moeglichkeit, ganz neu zu tueffen? Euren Antworten nach zu urteilen, scheint das nicht der Fall zu sein. Muss ich wohl mal direkt bei Dekra nachfragen. Oder gibt es einen von Euch, der bei Ummeldung einfach neu getuefft hat, obwohl der TUEF anderthalb Jahre drueber war. Das wird bei demnaechts wegen meiner Neuanschaffung konkret, hehe ich verrate aber noch nix 8)

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 22:01
von Luzie
drauf setzen hinfahrn gut.

mueboe hat geschrieben:... Nimm unterwegs das Ticket mit.


wird trotzdem nicht billiger :!:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 22:04
von trabimotorrad
die direkte Fahrt zum TÜV/Dekra würde aber nix kosten!

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 22:07
von Luzie
trabimotorrad hat geschrieben:die direkte Fahrt zum TÜV/Dekra würde aber nix kosten!


aber wenn das ticket schon 2 wochen alt ist schon ;D also lieber zu hause lassen

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 22:11
von ETZ-Racer
richtig wäre es so, daß du die zuständige Zulassungsbehörde über Dein Vorhaben informierst. Diese stellt dir eine Vorführbescheinigung aus, dann darfst du fahren, hast quasi freies Geleit zum TÜV, und wenn nicht bestanden, auch zurück.
Praktisch: "Augen zu und durch!"

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 17. Oktober 2009 22:18
von Luzie
ETZ-Racer hat geschrieben:...
Praktisch: "Augen zu und durch!"


mein reden ;D

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 10:13
von ea2873
ETZ-Racer hat geschrieben:richtig wäre es so, daß du die zuständige Zulassungsbehörde über Dein Vorhaben informierst.


übertreibts nicht. ich empfehle ein fahrzeug mit abgelafenem tüv nicht öffentlich rumstehen zu lassen, d.h. auch nicht auf nem anhänger. in der realität, einfach zum tüv fahren, bei mir hat noch keiner was gesagt. auch wenn du ummeldest, bekommst du nicht zwangsläufig 2 jahre wenn der alte schon überzogen ist, die alternative ist eben 2x zahlen, oder glück mit dem prüfer haben.
auf diversen treckertreffen stehen auch mal welche rum, wo der tüv auch schon mal eben 10-20 jahre abgelaufen ist. ich persönlich würde sowas zwar nicht öffentlich ausstellen, aber das muß jeder selber wissen.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 10:18
von Alex
Ist zwar ein wenig weit für Dich, aber wenn Du ne Tour ins Saarland machst - die datieren nach, das heißt Du bekommst dort auch wieder TÜV bis 10/2010 und nicht nur bis 5/2010 wenn Du ihn woanders machen läßt.
Habe ich auch gemacht, für mich isses halt nur eineinhalb Stunden Fahrt.

Wenn Du Dir sicher bist daß das Mopped durchkommt kann sichs trotzdem lohnen.

Gruß Alex

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 10:28
von rängdäng
:mrgreen:

was ein Glück das im Saarland nicht rückdatiert wird-
sondern der Tag (Monat) der neuen Tüvprüfung zählt 8)

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 11:21
von Baraccuda
Kenn mich gut damit aus! Fahr mit der Kontrollaufforderung /Mängelbericht (weiß) zum Tüv und lass dir danach auf der Rückseite die Abnahme bestätigen. Die Juns oder Mädels beim Tüv kennen das. Diesen abgestempelten Mängelbericht gibst Du einfach bei der Dienststelle ab - ist der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden. Dann nach der Zahlung ist das Verfahren abgeschlossen. Gruss in die VERBOTENE STADT!

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 13:33
von Enz-Zett
Ratzifatzi hat geschrieben:"Strafe" gibt es nur, wenn Du 2 Jahre überziehst, dann bekommste TÜV nur für einen Monat und musst dann wieder vorstellig werden oder aber bezahlst einfach direkt 2 mal...

Hab ich vor 2 Wochen erst durch. TÜV 04, allerdings hatte ich einen vernünftigen TÜVer und ich brauchte nix doppelt zahlen ;)

Ja, der TÜVer war vernünftig. Es ist nämlich festgeschrieben, daß maximal für den Geltungszeitraum der Plakette minus 1 Monat zurückdatiert werden darf. Also wer jetzt kommt mit HU Fälligkeit 10/2007, bekommt rechtmäßigerweise mit 1x Prüfen und 1x Gebühr bezahlen die HU bis 10/2011. Diese Masche, bei 2 Jahre oder mehr überzogener HU 2x zu bezahlen, ist unzulässig und kann den Brüdern massig Ärger einhandeln. Ist halt ein einträgliches Geschäft, und so lange die Fahrer nicht aufmucken oder Bescheid wissen, kann man's mit ihnen machen.

Muß mal schauen, daß ich das Mail vom Bundesverkehrsministerium wieder finde. Wenn's dumm kommt, hatte ich das vor meinem letzten Rechnerabsturz bekommen und ist nun weg...

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 13:39
von Alex
Was die Sache nicht logischer macht; so bekommt dann jemand mit seit 6 Monaten abgelaufener HU weniger Laufzeit zur neuen HU als jemand, bei dem das Ding seit 2 Jahren abgelaufen ist.
Die Regelung hat vermutlich der gleiche Trottel iniziiert, der 50er auf 45 km/h beschränkte, gegen die EU-Weisung die 125er für Heranwachsende auf 80 beschränkte und Mofas das Benutzen von Fahrradwegen innerorts verbat. :twisted:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 14:03
von Enz-Zett
Alex hat geschrieben:Was die Sache nicht logischer macht; so bekommt dann jemand mit seit 6 Monaten abgelaufener HU weniger Laufzeit zur neuen HU als jemand, bei dem das Ding seit 2 Jahren abgelaufen ist.

Klar. Der mit 6 Monate überzogen zahlt dann auch weniger, wenn er erwischt wird, als der mit 2 Jahren überzogen.
Mit der TÜV-Gebühr bezahlt man auch nicht die Dauer, wie lange die neue Plakette gültig ist, sondern die "Arbeit" bei der technischen Untersuchung. Und die ist nicht davon betroffen, wie lange dann die Plakette gilt.

Was auch von vielen übersehen wird: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, muß es regelmäßig und fristgerecht zum TÜV. Egal ob es genutzt / gefahren wird oder nicht, egal ob es auf öffentlichem Grund steht oder nicht.
Wer also ein angemeldetes Motorrad (Auto / Anhänger) mit abgelaufener HU auf seinem Grundstück stehen hat, sollte es so abstellen daß man von öffentlichem Grund aus das Kennzeichen nicht erkennen kann (notfalls Kennzeichen abschrauben). Gucken dürfen die Ordnungshüter, Freunde und Helfer. Nur nicht einfach so aufs Grundstück laufen (außer den normalen Weg zur Haustür / Klingel).

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 14:10
von trabimotorrad
Enz-Zett hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:Was die Sache nicht logischer macht; so bekommt dann jemand mit seit 6 Monaten abgelaufener HU weniger Laufzeit zur neuen HU als jemand, bei dem das Ding seit 2 Jahren abgelaufen ist.

Klar. Der mit 6 Monate überzogen zahlt dann auch weniger, wenn er erwischt wird, als der mit 2 Jahren überzogen.
Mit der TÜV-Gebühr bezahlt man auch nicht die Dauer, wie lange die neue Plakette gültig ist, sondern die "Arbeit" bei der technischen Untersuchung. Und die ist nicht davon betroffen, wie lange dann die Plakette gilt.

Was auch von vielen übersehen wird: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, muß es regelmäßig und fristgerecht zum TÜV. Egal ob es genutzt / gefahren wird oder nicht, egal ob es auf öffentlichem Grund steht oder nicht.
Wer also ein angemeldetes Motorrad (Auto / Anhänger) mit abgelaufener HU auf seinem Grundstück stehen hat, sollte es so abstellen daß man von öffentlichem Grund aus das Kennzeichen nicht erkennen kann (notfalls Kennzeichen abschrauben). Gucken dürfen die Ordnungshüter, Freunde und Helfer. Nur nicht einfach so aufs Grundstück laufen (außer den normalen Weg zur Haustür / Klingel
).


Ups, das habe ich auch nicht gewußt. Ich bin immer davon ausgegangen, das man ohne gültigen TÜV nur nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen darf. Auf dem eigenen Grundstück, dachte ich bisher, sei es egal. Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, wenn ein Fahrzeug angemeldet ist und vom öffentlichen Verkehrsraum das Nummernschild ersichtlich ist, MUß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben? Wenn das so ist, danke für Deinen Hinweiß!

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 14:14
von ETZ-Racer
Enz-Zett hat geschrieben:
Ratzifatzi hat geschrieben:"Strafe" gibt es nur, wenn Du 2 Jahre überziehst, dann bekommste TÜV nur für einen Monat und musst dann wieder vorstellig werden oder aber bezahlst einfach direkt 2 mal...

Hab ich vor 2 Wochen erst durch. TÜV 04, allerdings hatte ich einen vernünftigen TÜVer und ich brauchte nix doppelt zahlen ;)

Ja, der TÜVer war vernünftig. Es ist nämlich festgeschrieben, daß maximal für den Geltungszeitraum der Plakette minus 1 Monat zurückdatiert werden darf. Also wer jetzt kommt mit HU Fälligkeit 10/2007, bekommt rechtmäßigerweise mit 1x Prüfen und 1x Gebühr bezahlen die HU bis 10/2011. Diese Masche, bei 2 Jahre oder mehr überzogener HU 2x zu bezahlen, ist unzulässig und kann den Brüdern massig Ärger einhandeln. Ist halt ein einträgliches Geschäft, und so lange die Fahrer nicht aufmucken oder Bescheid wissen, kann man's mit ihnen machen.

Muß mal schauen, daß ich das Mail vom Bundesverkehrsministerium wieder finde. Wenn's dumm kommt, hatte ich das vor meinem letzten Rechnerabsturz bekommen und ist nun weg...


das finde bitte bald mal raus wo steht! Irgendwo gibt es bestimmt eine Durchführungsvorschrift.

-- Hinzugefügt: 18.10.2009 14:16:32 --

Enz-Zett hat geschrieben:Was auch von vielen übersehen wird: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, muß es regelmäßig und fristgerecht zum TÜV. Egal ob es genutzt / gefahren wird oder nicht, egal ob es auf öffentlichem Grund steht oder nicht.
Wer also ein angemeldetes Motorrad (Auto / Anhänger) mit abgelaufener HU auf seinem Grundstück stehen hat, sollte es so abstellen daß man von öffentlichem Grund aus das Kennzeichen nicht erkennen kann (notfalls Kennzeichen abschrauben). Gucken dürfen die Ordnungshüter, Freunde und Helfer. Nur nicht einfach so aufs Grundstück laufen (außer den normalen Weg zur Haustür / Klingel).


wo steht das?

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 14:37
von Enz-Zett
ETZ-Racer hat geschrieben:das finde bitte bald mal raus wo steht! Irgendwo gibt es bestimmt eine Durchführungsvorschrift.

Suche läuft ...

ETZ-Racer hat geschrieben:wo steht das?

Hier, in § 29 StVZO Absatz (1).

Daß es als Urkundenfälschung gilt, wenn das Kennzeichen von Motorrad [A] an Motorrad [B] geschraubt wird, dürfte bekannt sein. Aber ist auch bekannt, daß es bereits mehrere Gerichtsurteile gibt, die so was auch bei entstempelten Kennzeichen von abgemeldeten Motorrädern als Urkundenfälschung sehen?

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 15:33
von MZETZ150
ea2873 hat geschrieben:...wenn du ummeldest, bekommst du nicht zwangsläufig 2 jahre wenn der alte schon überzogen ist, die alternative ist eben 2x zahlen, oder glück mit dem prüfer haben.
auf diversen treckertreffen stehen auch mal welche rum, wo der tüv auch schon mal eben 10-20 jahre abgelaufen ist.


Schreck lass nach, ...aber das Treckerbeispiel ist gut, weil fuer Trecker nach ueber zwei Jahren Verzug "TUEV" neu ausgestellt wird.

Enz-Zett hat geschrieben:Es ist nämlich festgeschrieben, daß maximal für den Geltungszeitraum der Plakette minus 1 Monat zurückdatiert werden darf. Also wer jetzt kommt mit HU Fälligkeit 10/2007, bekommt rechtmäßigerweise mit 1x Prüfen und 1x Gebühr bezahlen die HU bis 10/2011.


Das ist zumindest die gaengige Praxis (bei Treckern). Ich werde wohl bis August 2010 mit Ummeldung der neuen warten. Inzwischen das Geraet ein bisschen putzen. :P

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 16:31
von ea2873
trabimotorrad hat geschrieben:Ups, das habe ich auch nicht gewußt. Ich bin immer davon ausgegangen, das man ohne gültigen TÜV nur nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen darf. Auf dem eigenen Grundstück, dachte ich bisher, sei es egal. Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, wenn ein Fahrzeug angemeldet ist und vom öffentlichen Verkehrsraum das Nummernschild ersichtlich ist, MUß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben? Wenn das so ist, danke für Deinen Hinweiß!



ja, ist so. deshalb, wenn du ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV auf dem Hänger stehen hast, bzw. damit zum TÜV fährst, laß dich nicht erwischen. Dann lieber das Kennzeichen abschrauben. Und wenn sowas im Garten steht, auch besser Kennzeichen abschrauben.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 16:34
von trabimotorrad
ea2873 hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:Ups, das habe ich auch nicht gewußt. Ich bin immer davon ausgegangen, das man ohne gültigen TÜV nur nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen darf. Auf dem eigenen Grundstück, dachte ich bisher, sei es egal. Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, wenn ein Fahrzeug angemeldet ist und vom öffentlichen Verkehrsraum das Nummernschild ersichtlich ist, MUß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben? Wenn das so ist, danke für Deinen Hinweiß!



ja, ist so. deshalb, wenn du ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV auf dem Hänger stehen hast, bzw. damit zum TÜV fährst, laß dich nicht erwischen. Dann lieber das Kennzeichen abschrauben. Und wenn sowas im Garten steht, auch besser Kennzeichen abschrauben.


Das kommt mir jetzt doch unsinnig vor! Aber im Bürokratenstaat ist alles möglich :evil:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 17:55
von Alex
Ens-Zett hat geschrieben:Mit der TÜV-Gebühr bezahlt man auch nicht die Dauer, wie lange die neue Plakette gültig ist, sondern die "Arbeit" bei der technischen Untersuchung. Und die ist nicht davon betroffen, wie lange dann die Plakette gilt.

Es widerspricht nur dem Umstand, daß man für die gleiche Gebühr, den gleichen Aufwand und gleichem Befund ("Bestanden") auch gleiche Leistung erwarten kann.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 18:15
von Enz-Zett
Die Leistung ist doch auch gleich - das Fahrzeug ist technisch überprüft und entspricht den gültigen Vorschriften. Das ist die Leistung, nicht die "Haltbarkeit" der Plakette. Du zahlst doch im Laden auch nicht nur noch halb so viel für den Käse mit 2 Wochen MHD wie für den direkt nebendran mit 4 Wochen MHD.

Vielleicht mußt Du Dich von dem Weltbild lösen, daß Du Dir mit der HU 24 Monate erkaufst.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 18:30
von ETZ-Racer
Enz-Zett hat geschrieben:
ETZ-Racer hat geschrieben:das finde bitte bald mal raus wo steht! Irgendwo gibt es bestimmt eine Durchführungsvorschrift.

Suche läuft ...

ETZ-Racer hat geschrieben:wo steht das?

Hier, in § 29 StVZO Absatz (1).

Daß es als Urkundenfälschung gilt, wenn das Kennzeichen von Motorrad [A] an Motorrad [B] geschraubt wird, dürfte bekannt sein. Aber ist auch bekannt, daß es bereits mehrere Gerichtsurteile gibt, die so was auch bei entstempelten Kennzeichen von abgemeldeten Motorrädern als Urkundenfälschung sehen?


da lese ich folgendes:

Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

Das bedeutet, daß nur Fahrzeuge die am öffentlichen Verkehr teilnehmen entsprechend untersucht sein müssen. Das hat zunächst nicht damit zu tun ob das Fz. zugelassen ist, oder nicht. Ein Fahrzeug in der Garage nimmt, da es sich auf Rrivatgelände befindet, nicht am öffentlichen Verkehr teil, ergo braucht es nicht getüvt sein. Ebenso dann nicht, wenn es transportiert wird.
Das man keine Kennzeichen umschrauben darf lernt man wohl in Grundschule 1. Klasse.

ferner Rückdatieren um den Untersuchungszeitraum -1 Monat bedeutet 23 Monate., somit 2x kassieren.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 18:40
von Enz-Zett
Nee, das bedeutet nur, daß mit einem Fahrzeug ohne gültiger Plakette nicht am Verkehr teilgenommen werden darf, ausgenommen die Monatsfrist nach Prüfung. Die Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung gilt uneingeschränkt für alle zugelassenen Fahrzeuge, Absatz 1 nennt da keine Ausnahme.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 18:44
von trabimotorrad
Ich denke, wenn ein Sheriff die Argumentation von Enz-Zett bringt und entsprechend Busgeld kassiert, gehts warscheinlich entweder dumm aus, oder vor Gericht. Ich werde mich darum in Zukunft lieber an seinen Rat halten und die Nummis abschrauben. In unserer Gesellschaft ist recht HABEN nicht gleich mit Recht BEKOMMEN!

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 19:11
von ETZ-Racer
trabimotorrad hat geschrieben:Ich denke, wenn ein Sheriff die Argumentation von Enz-Zett bringt und entsprechend Busgeld kassiert, gehts warscheinlich entweder dumm aus, oder vor Gericht. Ich werde mich darum in Zukunft lieber an seinen Rat halten und die Nummis abschrauben. In unserer Gesellschaft ist recht HABEN nicht gleich mit Recht BEKOMMEN!


Auch das Abschrauben der Kennzeichen ist Urkundenfälschung, bzw. Kennzeichenmißbrauch, nützt also nix.
Es ist dir unbenommen, wenn du den Weg des geringsten Widerstands wählst, ob das aber immer so richtig ist ständig vor den Bütteln dieses Staates einzuknicken :nixweiss: die machen sich ob ihre Regeln selber.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 19:53
von Enz-Zett
Ja, das nützt nichts. Eigentlich. Aber hier gilt wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es gab mal eine Zeit, da war es Sache des Staates, seine Fahrzeughalter zum TÜV zu bitten, und er (der Staat) mußte seine Bürger und ihre Fahrzeuge entsprechend überwachen. Irgendwann hat er das dann in die Verantwortung des Bürgers abgeschoben. Was für uns den Vorteil hat: Der Staat weiß nicht, wann Deine Karre ihre nächste HU braucht. Und so lange er es nicht sieht, unternimmt er nichts.

Natürlich, der sauberste und rechtmäßig vorgesehene Weg wäre, das Fahrzeug abzumelden wenn es nicht mehr genutzt wird. Damit entfällt auch die HU-Pflicht, und beim nächsten mal Prüfen und Anmelden haste dann wieder Deine 24 Monate.

Schön blöd, wer bei so einer eindeutigen Sachlage meint, den starken Macker gegenüber dem Staat spielen zu müssen. Wenn ich mir die Spielregeln des Staats zu meinen Gunsten verwende, hat das in meinen Augen nichts mit "geringster Widerstand" und "Einknicken", sondern mit Intelligenz zu tun. Es gibt Wichtigeres, wo mein aktiver Widerstand gegen irgendwelche Obrigkeit gefordert ist.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 21:17
von Alex
Ens-Zett hat geschrieben:Vielleicht mußt Du Dich von dem Weltbild lösen, daß Du Dir mit der HU 24 Monate erkaufst.

Auch wenn Du es zum zweiten mal schon schreibst - das habe ich nie behauptet. Ich gehe nur von der Logik aus, daß eine regelmäßige technische Prüfung sicherstellen soll, daß das geprüfte Ding, was immer es ist, nach Ansicht des Prüfers den Regularien entspricht.
Die Dauer zwischen den Prüfungen ist dabei als jene Dauer gedacht, in denen ein zuvor einwandfreies Fahrzeug nicht zu einer absolut gefährlichen Schrotthalde verkommen kann. Das ist auch der Grund dafür, daß Neufahrzeuge ein größeres Intervall haben.
Und mit dieser Logik ist nicht zu verstehen wieso der nächste Termin nicht von der aktuellen Prüfung, sondern von der davor abhängig ist, die mit dem aktuellen Zustand des Fahrzeugs und seinen vorraussichtlichen Zustand in den nächsten 2 Jahren rein gar nichts zu tun hat.

Gruß Alex

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 21:23
von Luzie
Alex hat geschrieben:Ist zwar ein wenig weit für Dich, aber wenn Du ne Tour ins Saarland machst - die datieren nach, das heißt Du bekommst dort auch wieder TÜV bis 10/2010 und nicht nur bis 5/2010 wenn Du ihn woanders machen läßt.
Habe ich auch gemacht, für mich isses halt nur eineinhalb Stunden Fahrt.

Wenn Du Dir sicher bist daß das Mopped durchkommt kann sichs trotzdem lohnen.

Gruß Alex


wer will schon nach "frankreich" nur mal eben fuern tuev :gruebel:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 21:25
von Alex
Is ne sehr schöne Tour da hinten hin. Die Landstraße über Bechhofen nach KL ist echt topp. Außerdem hab ich mit dem Saarland einige Kindheitserinnerungen^^.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2009 23:11
von MZETZ150
Enz-Zett hat geschrieben:Natürlich, der sauberste und rechtmäßig vorgesehene Weg wäre, das Fahrzeug abzumelden wenn es nicht mehr genutzt wird. Damit entfällt auch die HU-Pflicht, und beim nächsten mal Prüfen und Anmelden haste dann wieder Deine 24 Monate.


Bist Du Dir sicher? Das muesste dann auch bei Eigentuemerwechsel gelten, wenn die Moehre abgemeldet ist bzw. wird, oder?

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 08:24
von Enz-Zett
@ Alex, Dir ist aber schon klar wie es überhaupt zu dieser Rückdatiererei gekommen ist? Und warum Überlegungen und Anstrengungen gemacht werden, daß Fahrzeuge ab 7 Jahren Alter jährlich zur HU sollen?

Falls nicht: Das kommt daher, daß es gerade bei Altfahrzeugbesitzern überdurchschnittlich oft vorkam, daß die HU-Frist gnadenlos überzogen wurde, und gleichzeitig die Mehrzahl dieser alten Fahrzeuge sich überdurchschnittlich schnell in gefährliche Schrotthalden verwandelt haben. Mit der Rückdatiererei wurde der Anreiz zum Frist überziehen abgeschafft, und das ist in meinen Augen aus der Erfahrung heraus leider begründet und legitim. Wer wegen der Rückdatiererei abkotzt, sollte ehrlicherweise auf die Schweinebacken kotzen, die durch ihre Trickserei und Überzieherei diese Regelung provoziert haben. Aber mich würde es nicht überraschen, wenn sich viele dieser Schweinebacken gerade unter denen finden, die gegen die Rückdatiererei wettern.

MZETZ150 hat geschrieben:Bist Du Dir sicher?

Sicher ja, aber vielleicht nicht klar genug. Vom Halterwechsel ist das unabhängig, entscheidend ist ob abgemeldet ist oder nicht. Mit "Rest-TÜV" kann man das Fahrzeug ja ohne neuer HU wieder zulassen, und dann gilt weiterhin die Fälligkeit. Ohne "Rest-TÜV" braucht man erst eine neue HU, und die gilt dann nicht mehr nach der alten Fälligkeit. Ob die dann aber 24 Monate ab Prüfung, oder 24 Monate ab Wiederzulassung gilt, bin ich mir grad nicht 100%ig sicher. Ich meine, ab Prüfung.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 10:14
von Alex
Ens-Zett, ich muß ehrlich sagen daß mir Deine "Argumentationsweise" so langsam ziemlich mißfällt, was zum einen an Deinen vulgären Begriffen liegt ("abkotzt"), zum zweiten an Deiner Verpauschalisierung der bösen "Schweinebacken" die ja an allem Schuld sind und schließlich der Erhebung von Verdachtsmomenten auf alle anderen.
Nicht zuletzt muß man erwähnen, daß diese Behauptungen bis heute unbelegt sind und es erst recht unbelegt ist, ob die aktuelle Praxis überhaupt ein Mittel dagegen darstellt. Denn wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre die jährliche HU ein weitaus besseres Mittel und daneben noch mit Logik behaftet, was ich, wie ich schon dargestellt habe (aufgrund der Diskrepanz der Leistung bei gleichem Aufwand) bei der aktuellen Regelung nicht erkennen kann.

Du könntest Deine Begründung belegen, indem Du zeigst, daß es einen signifikanten Zusammenhang zwischen a) Fahrzeugen mit erheblich überzogenem TÜV und b) äußerst maroden Fahrzeugen gibt. Aber auch das würde nicht begründen, wieso die Leistung bei beiden Abnahmen dann divergieren muß. Eine generelle Verkürzung der Frist, zulasten natürlich aller anderen Bürger, wäre da wie gesagt eher logisch.
Es bleibt die Frage, wieso jemand der 2 Jahre überzogen hat dann (wenn es diese besprochene Weisung gibt), auch wieder 2 Jahre TÜV bekommt, während jemand der nur 6 Monate überzog schon in 18 Monaten wieder zur Prüfung muß. Man bedenke: ein überzogener TÜV heißt noch lange nicht, daß hier eine Illegalität vorliegt. Gerade bei Oldtimern, Motorrädern etc. kann das sehr leicht passieren ohne daß eine Ordnungswidrigkeit exisitert weil die Dinger - wie besprochen - abgestellt sind.

Hauptverdacht für die Motivation zu dieser Regelung ist daher einfach, daß die Lobbyisten bei TÜV und DEKRA sich durchgesetzt haben um ihre Einnahmen zu erhöhen. Und daß das durch diese Regelung passiert kann keiner bestreiten.

Gruß Alex

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 10:16
von MZETZ150
Enz-Zett hat geschrieben:Sicher ja, aber vielleicht nicht klar genug. Vom Halterwechsel ist das unabhängig, entscheidend ist ob abgemeldet ist oder nicht. Mit "Rest-TÜV" kann man das Fahrzeug ja ohne neuer HU wieder zulassen, und dann gilt weiterhin die Fälligkeit. Ohne "Rest-TÜV" braucht man erst eine neue HU, und die gilt dann nicht mehr nach der alten Fälligkeit. Ob die dann aber 24 Monate ab Prüfung, oder 24 Monate ab Wiederzulassung gilt, bin ich mir grad nicht 100%ig sicher. Ich meine, ab Prüfung.


Hab schoen Dank, das stimmt mich freilich zuversichtlich @Enz-Zett, und Gnade dem TUEVER, wenn er nicht Deiner Meinung sein sollte. :mrgreen:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 11:43
von Enz-Zett
@ Alex: ach, meine Argumentationsweise mißfällt Dir? Na, es zwingt Dich doch niemand, weiter an der Diskussion teilzunehmen, oder? Wo Du eine Verpauschalisierung sehen willst, ist mir schleierhaft. Aber vielleicht, wenn man nur feste genug will und eifrig genug sucht, findet man in jeder Suppe ein Haar.

Das Nachlesen der TÜV-Reporte mußt Du schon selbst machen, das Lesen nehm ich Dir nicht ab, sorry. Gerade um 1995 herum gab es viele Berichte, die diesen Zusammenhang deutlich gemacht haben und mit Entscheidungsgrundlage waren für die Rückdatiererei. Und seitdem ist tatsächlich die Mängelhäufigkeit signifikant zurückgegangen. Gegen die Verkürzung auf 12 Monate bei älteren Fahrzeugen haben sich die Auto-Lobbys (ADAC etc.) erfolgreich gewehrt.

Wenn Du die belegten Fakten eisern ignorieren willst, und gleichzeitig selbst unbelegte Aussagen aufstellst (Lobbyismus von TÜV und DEKRA), dann ist das Deine Sache. Komm mir dann aber bitte nicht mit "Logik". Deine Logik bzgl. "Diskrepanz der Leistung bei gleichem Aufwand" ist mir nach wie vor komplett verschlossen. Die erbrachte Leistung ist die technische Überprüfung, sonst nichts (war auch eins der Hauptargumente gegen die jährliche HU, weil es unterm Strich doppelte Kosten für den Fahrzeughalter bedeutet hätte).

Keine Illegalität oder OWI bei überzogenem TÜV? Das halte ich für eine sehr eigenwillige Auslegung von §29 StVZO. Und kein Unterschied zwischen 6 und 24 Monaten überzogen? Das sehe ich hier ganz anders.

Das war's von meiner Seite, ich geh jetzt so eine schöne Forumsfunktion nutzen.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 12:02
von MZETZ150
hier gibt's gleich wieder Traenen, nix wie wech hier. :cry:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 15:48
von Alex
@ Alex: ach, meine Argumentationsweise mißfällt Dir? Na, es zwingt Dich doch niemand, weiter an der Diskussion teilzunehmen, oder?

Genau sowas meine ich. :roll:

Wo Du eine Verpauschalisierung sehen willst, ist mir schleierhaft.

...hust...:
Wer wegen der Rückdatiererei abkotzt, sollte ehrlicherweise auf die Schweinebacken kotzen, die durch ihre Trickserei und Überzieherei diese Regelung provoziert haben. Aber mich würde es nicht überraschen, wenn sich viele dieser Schweinebacken gerade unter denen finden, die gegen die Rückdatiererei wettern.

Da ich durchaus dagegen "wettere" wie Du so schön sagst, kam ich mich halt angesprochen vor. Dazu noch mit dem Vermerk "Schweinebacken". Eigentlich ne Schande daß ich mich auch noch rechtfertigen muß.

Das Nachlesen der TÜV-Reporte mußt Du schon selbst machen, das Lesen nehm ich Dir nicht ab, sorry.

Äh, Moment mal, das war doch DEINE Behauptung. Die mußt alsowenndannschon Du selbst belegen... :lol:
Paß mal auf, auf dem Mars gibts kleine grüne Männchen. Wenn Du jetzt dran zweifelst, mußt Du erstmal das Gegenteil belegen! :lach:

Gerade um 1995 herum gab es viele Berichte, die diesen Zusammenhang deutlich gemacht haben und mit Entscheidungsgrundlage waren für die Rückdatiererei.

Hast Du eine Quelle dafür? Wenn ja, belegt das auch daß die meisten Fahrzeuge mit weit überzogenem TÜV auch bewegt wurden? Wohlgemerkt: eine solche Quelle muß von der Polizei kommen, die überdurchschnittlich oft weit überzogene Termine auf offener Straße gefunden haben muß. Und eine solche Häufung bei den Reports an sich wäre noch nichtmal ein schlüssiger Beleg, da dies auch andere Ursachen haben kann, z.B. eine Arbeitsanweisung an die Streifen, darauf zu achten, öfter die Plaketten zu kontrollieren - und andere statistische Phänomene.

Und seitdem ist tatsächlich die Mängelhäufigkeit signifikant zurückgegangen. Gegen die Verkürzung auf 12 Monate bei älteren Fahrzeugen haben sich die Auto-Lobbys (ADAC etc.) erfolgreich gewehrt.

Auch hier würde mich eine Quelle interessieren. Das Zurückgehen von Mängelhäufigkeiten sagt hier übrigens, wenn dem so sein sollte, alleine auch wenig aus; bessere Qualität bei der Herstellung (gerade die Rostvorsorge der Autos der 90er war meilenweit besser als noch in den 70ern und 80ern) und evtl.statistische Auswahleffekte bei der Datenerhebung könnten auch hier täuschen.

Wenn Du die belegten Fakten eisern ignorieren willst,

Ich WARTE ja nur darauf, daß Du sie endlich belegst! Ich will ja keinen Streit, ich will ne sachliche Diskussion. Ohne Quellen zu nennen sind das nichts als Behauptungen.

und gleichzeitig selbst unbelegte Aussagen aufstellst (Lobbyismus von TÜV und DEKRA), dann ist das Deine Sache.

Ich habe nicht EINE Aussage gemacht, die belegt werden müßte. Du scheinst die Grundmechanismen einer Diskussion nicht zu kennen: Derjenige, der behauptet, ist Beweispflichtig - nicht umgekehrt. Ich darf meinen Satz über die TÜV-Lobby gern nochmal zitieren:

Hauptverdacht für die Motivation zu dieser Regelung ist daher einfach, daß die Lobbyisten bei TÜV und DEKRA sich durchgesetzt haben um ihre Einnahmen zu erhöhen. Und daß das durch diese Regelung passiert kann keiner bestreiten.

Aha: ich schreibe "Hauptverdacht". Das ist eine Einschätzung von mir, die - wie ich schrieb - nur ein Verdacht ist. Eben weil ich ihn nicht belegen kann. Um den Verdacht zu stützen übe ich noch ein wenig einfache Mathematik im Anschluß und folgere, daß die Leute öfter zur HU müssen und daher die Einnahmen aus diesem Feld steigen. Das ist soweit logisch, um GEgenargumente würde ich gern bitten. Aber ich habe nichts aus der Luft gegriffen.

Komm mir dann aber bitte nicht mit "Logik".

Ich glaube an diesem Punkt können wirs jetzt vergessen. Ohne Logik bringt jeder Denkansatz nichts.

Deine Logik bzgl. "Diskrepanz der Leistung bei gleichem Aufwand" ist mir nach wie vor komplett verschlossen. Die erbrachte Leistung ist die technische Überprüfung, sonst nichts (war auch eins der Hauptargumente gegen die jährliche HU, weil es unterm Strich doppelte Kosten für den Fahrzeughalter bedeutet hätte).

OK, nochmal ganz langsam:
Beispiel: Sagen wir es gibt in drei Bundesländern drei verschiedene Handhabungen für die HU.
BL1 handhabt es so wie jetzt das Saarland.
BL2 so wie die BRD insgesamt.
In BL3 müssen die Leute einmal pro Woche zur HU.
Die weitesten möglichen Intervalle haben die Leute aus BL1, haben also die wenigsten Ausgaben. Wer sein Fahrzeug mal 3 Monate über der HU nicht bewegt, hat nämlich die Möglichkeit, zu warten und spart Geld.
Für die Leute in BL2 fällt immer regelmäßig alle 2 Jahre der Betrag für die HU an.
Die Leute in BL3 müssen einmal pro Woche in die Tasche greifen.
Aber - das ist ja alles das gleiche (nach Deiner Argumentation), denn die Prüfung ist ja in allen drei Bundesländern die gleiche. :roll: Merkste was? 8)

Keine Illegalität oder OWI bei überzogenem TÜV? Das halte ich für eine sehr eigenwillige Auslegung von §29 StVZO. Und kein Unterschied zwischen 6 und 24 Monaten überzogen? Das sehe ich hier ganz anders.

Wie bereits festgestellt darf ein solches Fahrzeug im öffentlichen Raum nur nicht bewegt werden. Punkt. Jemand der 2 Jahre überzieht verhält sich daher pauschal nicht mehr ordnungswidrig als jemand, der gar nicht überzieht. Absatz 7 geht übrigens eindeutig auf den Status "öffentlich" ein:

Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

Nun sage mir bitte nochmal, was an meiner Aussage "eigenwillig" sein soll - es steht genau so in §29!

Das war's von meiner Seite, ich geh jetzt so eine schöne Forumsfunktion nutzen.

Versuchs mal mit Verlinkungen oder Quotes, sollen ganz nützlich sein, wenn man Quellen verlinken will....hab ich mal gehört.... :roll:

Gruß Alex

PS.: Wie gesagt bin ich nur an regem GEdanken- und Meinungsaustausch interessiert und erwarte eigentlich, auch nochwas dazu lernen zu können. Aber gewisse Regeln muß man dazu einhalten.

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2009 17:40
von mecki
Hi Enzett, jetzt hab ich dich gestern erst kennengelernt da hast Du einen ganz vernünftigen Eindruck auf mich gemacht. Und jetzt schreibst Du so was :D

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:36
von EikeKaefer
Abend!
Ich hänge mich hier jetzt mal mit einer Frage dran:

Ich bekam heute Post von unserem Landratsamt, daß ich innerhalb von 2 Wochen das Auto beim TÜV vorführen soll, ansonsten würde es zwangsabgemeldet.
Ist das normal?
Können die das?

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:53
von Luzie
EikeKaefer hat geschrieben:Abend!
Ich hänge mich hier jetzt mal mit einer Frage dran:

Ich bekam heute Post von unserem Landratsamt, daß ich innerhalb von 2 Wochen das Auto beim TÜV vorführen soll, ansonsten würde es zwangsabgemeldet.
Ist das normal?
Können die das?


wie lange bist du denn drueber? ist das etwa einer netten politesse aufgefallen? :lupe:

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:55
von ETZ-Racer
1. nö
2. nö

3. frag mal nach Datenschutz, irgendwer hat gepetzt

4. Du darfst das Fz nicht mehr mahr auf öffentlichen Straßen betreiben

5. normalerweise sacken die doch alles an Steuern ein was sie kriegen können, wie die denn bei euch drauf!?

Re: TÜV abgelaufen

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 23:11
von EikeKaefer
Mein Wagen steht auf einem privaten Parkplatz unter einer Plane. Leider für Passanten zugänglich.
TÜV wäre 07/09 gewesen.
Ich will ihn ja wieder tüven, aber 2 Wochen sind doch recht knapp.