@ Alex: ach, meine Argumentationsweise mißfällt Dir? Na, es zwingt Dich doch niemand, weiter an der Diskussion teilzunehmen, oder?
Genau sowas meine ich.
Wo Du eine Verpauschalisierung sehen willst, ist mir schleierhaft.
...hust...:
Wer wegen der Rückdatiererei abkotzt, sollte ehrlicherweise auf die Schweinebacken kotzen, die durch ihre Trickserei und Überzieherei diese Regelung provoziert haben. Aber mich würde es nicht überraschen, wenn sich viele dieser Schweinebacken gerade unter denen finden, die gegen die Rückdatiererei wettern.
Da ich durchaus dagegen "wettere" wie Du so schön sagst, kam ich mich halt angesprochen vor. Dazu noch mit dem Vermerk "Schweinebacken". Eigentlich ne Schande daß ich mich auch noch rechtfertigen muß.
Das Nachlesen der TÜV-Reporte mußt Du schon selbst machen, das Lesen nehm ich Dir nicht ab, sorry.
Äh, Moment mal, das war doch DEINE Behauptung. Die mußt alsowenndannschon Du selbst belegen...
Paß mal auf, auf dem Mars gibts kleine grüne Männchen. Wenn Du jetzt dran zweifelst, mußt Du erstmal das Gegenteil belegen!
Gerade um 1995 herum gab es viele Berichte, die diesen Zusammenhang deutlich gemacht haben und mit Entscheidungsgrundlage waren für die Rückdatiererei.
Hast Du eine Quelle dafür? Wenn ja, belegt das auch daß die meisten Fahrzeuge mit weit überzogenem TÜV auch bewegt wurden? Wohlgemerkt: eine solche Quelle muß von der Polizei kommen, die überdurchschnittlich oft weit überzogene Termine auf offener Straße gefunden haben muß. Und eine solche Häufung bei den Reports an sich wäre noch nichtmal ein schlüssiger Beleg, da dies auch andere Ursachen haben kann, z.B. eine Arbeitsanweisung an die Streifen, darauf zu achten, öfter die Plaketten zu kontrollieren - und andere statistische Phänomene.
Und seitdem ist tatsächlich die Mängelhäufigkeit signifikant zurückgegangen. Gegen die Verkürzung auf 12 Monate bei älteren Fahrzeugen haben sich die Auto-Lobbys (ADAC etc.) erfolgreich gewehrt.
Auch hier würde mich eine Quelle interessieren. Das Zurückgehen von Mängelhäufigkeiten sagt hier übrigens, wenn dem so sein sollte, alleine auch wenig aus; bessere Qualität bei der Herstellung (gerade die Rostvorsorge der Autos der 90er war meilenweit besser als noch in den 70ern und 80ern) und evtl.statistische Auswahleffekte bei der Datenerhebung könnten auch hier täuschen.
Wenn Du die belegten Fakten eisern ignorieren willst,
Ich WARTE ja nur darauf, daß Du sie endlich belegst! Ich will ja keinen Streit, ich will ne sachliche Diskussion. Ohne Quellen zu nennen sind das nichts als Behauptungen.
und gleichzeitig selbst unbelegte Aussagen aufstellst (Lobbyismus von TÜV und DEKRA), dann ist das Deine Sache.
Ich habe nicht EINE Aussage gemacht, die belegt werden müßte. Du scheinst die Grundmechanismen einer Diskussion nicht zu kennen: Derjenige, der behauptet, ist Beweispflichtig - nicht umgekehrt. Ich darf meinen Satz über die TÜV-Lobby gern nochmal zitieren:
Hauptverdacht für die Motivation zu dieser Regelung ist daher einfach, daß die Lobbyisten bei TÜV und DEKRA sich durchgesetzt haben um ihre Einnahmen zu erhöhen. Und daß das durch diese Regelung passiert kann keiner bestreiten.
Aha: ich schreibe "Hauptverdacht". Das ist eine Einschätzung von mir, die - wie ich schrieb - nur ein Verdacht ist. Eben weil ich ihn nicht belegen kann. Um den Verdacht zu stützen übe ich noch ein wenig einfache Mathematik im Anschluß und folgere, daß die Leute öfter zur HU müssen und daher die Einnahmen aus diesem Feld steigen. Das ist soweit logisch, um GEgenargumente würde ich gern bitten. Aber ich habe nichts aus der Luft gegriffen.
Komm mir dann aber bitte nicht mit "Logik".
Ich glaube an diesem Punkt können wirs jetzt vergessen. Ohne Logik bringt jeder Denkansatz nichts.
Deine Logik bzgl. "Diskrepanz der Leistung bei gleichem Aufwand" ist mir nach wie vor komplett verschlossen. Die erbrachte Leistung ist die technische Überprüfung, sonst nichts (war auch eins der Hauptargumente gegen die jährliche HU, weil es unterm Strich doppelte Kosten für den Fahrzeughalter bedeutet hätte).
OK, nochmal ganz langsam:
Beispiel: Sagen wir es gibt in drei Bundesländern drei verschiedene Handhabungen für die HU.
BL1 handhabt es so wie jetzt das Saarland.
BL2 so wie die BRD insgesamt.
In BL3 müssen die Leute einmal pro Woche zur HU.
Die weitesten möglichen Intervalle haben die Leute aus BL1, haben also die wenigsten Ausgaben. Wer sein Fahrzeug mal 3 Monate über der HU nicht bewegt, hat nämlich die Möglichkeit, zu warten und spart Geld.
Für die Leute in BL2 fällt immer regelmäßig alle 2 Jahre der Betrag für die HU an.
Die Leute in BL3 müssen einmal pro Woche in die Tasche greifen.
Aber - das ist ja alles das gleiche (nach Deiner Argumentation), denn die Prüfung ist ja in allen drei Bundesländern die gleiche.

Merkste was?
Keine Illegalität oder OWI bei überzogenem TÜV? Das halte ich für eine sehr eigenwillige Auslegung von §29 StVZO. Und kein Unterschied zwischen 6 und 24 Monaten überzogen? Das sehe ich hier ganz anders.
Wie bereits festgestellt darf ein solches Fahrzeug im öffentlichen Raum nur nicht bewegt werden. Punkt. Jemand der 2 Jahre überzieht verhält sich daher pauschal nicht mehr ordnungswidrig als jemand, der gar nicht überzieht. Absatz 7 geht übrigens eindeutig auf den Status "öffentlich" ein:
Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.Nun sage mir bitte nochmal, was an meiner Aussage "eigenwillig" sein soll - es steht genau so in §29!
Das war's von meiner Seite, ich geh jetzt so eine schöne Forumsfunktion nutzen.
Versuchs mal mit Verlinkungen oder Quotes, sollen ganz nützlich sein, wenn man Quellen verlinken will....hab ich mal gehört....
Gruß Alex
PS.: Wie gesagt bin ich nur an regem GEdanken- und Meinungsaustausch interessiert und erwarte eigentlich, auch nochwas dazu lernen zu können. Aber gewisse Regeln muß man dazu einhalten.