Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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trabimotorrad hat geschrieben:Du mußt eben beim TÜV vorweisen, das das Fahrzeug gegen unberechtigtes Benutzen gesichert ist, eventuell wird dann ein Bügelschloß eingetragen.
Ckone hat geschrieben:Nabend Zusammen,
ist ein Lenkradschloss vom TÜV her vorgeschrieben bei Krad oder kann ich es einfach weglassen ?
Ich meine nen modernes nicht sowas feines altes wie bei unseren alten Emmen.
EDIT sagt - ick möchte einfach das dünne nichtstragende Blech am Rahmen wegflexen weil wegen stört mich da.
Ckone hat geschrieben:Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen![]()
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Andreas hat geschrieben:Ckone hat geschrieben:Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen![]()
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Frag lieber.
Ich habe so meine Bedenken ob die Regelung "Fahrradschloß" auch dann gilt, wenn serienmässig (wie bei modernen Moppeds) ein Lenkradschloß verbaut ist, bspw. kombiniert mit Zündschloß.
Bei unseren alten Dingern sind die Lenkradschlößer ja eh meist lose mitzuführen. Vielleicht wird das da kulanter gesehen ....
Ckone hat geschrieben: nur nen Witz gehe morgen Fragen
Ckone hat geschrieben:Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!!![]()
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nur nen Witz gehe morgen Fragen
David Rudnick hat geschrieben:Ckone hat geschrieben:Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!!![]()
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nur nen Witz gehe morgen Fragen
Eindeutig zu schnell, immer erst abklären! Ich war bei unseren vorher und bekam zur Antwort: Entweder dran lassen oder verschrotten, die lose Sicherung würde bei denen nicht mehr eingetragen werden. Allerdings sieht jede Stelle bzw. jeder Prüfer das anders.
Emmen Jo hat geschrieben:.....Vielleicht ist man anderwerts großzügiger.....
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