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Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 2. März 2010 20:48
von TS_Blau
Hallo zusammen,

nun soll es bald soweit sein. Meine TS 150 ist nach 12 Jahren wiederbelebt und runderneuert.
Es hat ein Umbau auf 125cmm stattgefunden (Führerscheinbedingt) und eine Erneuerung aller Verschleissteile sowie neuem Lack.
Hier hat das Forum aber auch ein besonderer Forist sehr geholfen - hier gern mehr im Vorstellungsfred wenn der Rest erledigt ist.
Ich habe nun den DDR Brief vorliegen und ein Gutachten der Dekra nach §21.
Hier ist der Umbau auf 125ccm vermerkt als auch ein kleines Kennzeichen.

Meine Frage: Reicht der Wisch + DDR Brief + Versicherungsbestätigung aus um die TS zuzulassen?
Ich wollte morgen aufs Amt - nicht das die mich wieder wegschicken weil was fehlt?!


Es wäre wunderbar, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 2. März 2010 20:50
von Marco
Hm, müsste alles da sein.
Fraglich ist, ob Du das kleine Kennzeichen auch wirklich bekommst.

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 2. März 2010 20:53
von TS_Blau
danke für die schnelle Antwort.

Im Gutachten steht "max. Platz f. Kennzeichen hinten 255x130mm (Platz bzw. zu geringe Ausleuchtung 6V Anlage)"

Zudem ist es ja ein Leichtkraftrad.

Wenn das den bayrischen Amtsschimmel nicht überzeugt werd ich böse :twisted:

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 2. März 2010 21:00
von Marco
Aso. Leichtkraftrad. Dann gibts ein kleines.
Hab ich überlesen.

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 4. März 2010 18:48
von TS_Blau
Nun ist es vollbracht.
War nicht ganz einfach und ich habe eine Frage dazu:

Zuerst aber mal kurz zur Story mit dem Bayerischen Amtsschimmel:

- erster Satz nach der Begrüßung " Wos issn des füa a Briaf, des hoab i ja no nie gsehn"
Mir schwahnt böses...

Naja nach einer kurzen Disskussion über Kennzeichengröße, Leichtkraftradumbau auf 125ccm und §21 Gutachten verschwand die gute Frau bei der Chefin.
Kam dann wieder und fing an zu tippseln bis sie das TÜV Gutachten wollte. Hatte ich nicht, sondern nur ein §21 Gutachten. Also ewiges Telefonieren mit der DEKRA um dann doch zum Schluss zukommen das alles gut ist.

Nun habe ich ein kleines Nummernschild.

ABER:

Ich habe nur eine Betriebserlaubnis nach §21 i.V.m.§4FZV für Zulassungsfreie Fahrzeuge und eine Zulassungsbescheinigung Teil I bekommen.

IST DAS SO KORREKT?
Muss ich beides mitführen?

Ich hatte keine Zeit mehr mit der guten Frau zu disskutieren, weil ich nach 1,5h genervt war und zur Arbeit musste. Ausserdem hatte Sie den Hersteller falsch eingetragen und durfte das Ganze dann nochmal neu tippen.... :roll:

Könnte da noch jemand Licht uns Dunkel bringen?

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 4. März 2010 19:28
von p.vom.r
Das ist bei Leichtkrafträdern so.
Du musst den Teil I mitführen.

Grüße, Peter.

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 07:10
von Baraccuda
p.vom.r hat geschrieben:Das ist bei Leichtkrafträdern so.
Du musst den Teil I mitführen.

Grüße, Peter.


Du hast absolut recht!

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 08:13
von Steppenwolf
Da fällt mir bei der Gelegenheit ein: Meine Kleine ES ist ja Baujahr 1970. Nach Adam Riese sinds dann dieses Jahr 40 Jahre, welche sie auf dem Rücken trägt. Bekomme ich dann auch ein kleines Kennzeichen? Wenn ja, was brauche ich dafür?

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 08:48
von Convention
interessantes thema! :biggrin:

das ganze steht mir jetzt mit meiner etz 150 die ich nach 8 jahren wieder zulassen will und auf 125ccm umtragen lassen habe und meinem sperber SR 4-3 jetzt auch bevor..

habe gestern für beide fahrzeuge eine vollabnahme nach §21 machen lassen..

zur etz habe ich noch einen brief aus 2000 aber zum sperber habe ich nix mehr,nur das tüv gutachten..

der tüv meinte ich bekomme dann eh für beide fahrzeuge einen neuen brief ausgestellt..

die frage ist jetzt ob ich den sperber anmelden kann ohne brief!? :|

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 09:03
von tippi
TS_Blau hat geschrieben:...Ich habe nur eine Betriebserlaubnis nach §21 i.V.m.§4FZV für Zulassungsfreie Fahrzeuge und eine Zulassungsbescheinigung Teil I bekommen.

IST DAS SO KORREKT?...



Betriebserlaubnis - ist so eine grüne Faltkarte, Teil I muss mit :ja:

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 09:18
von Ralle
Convention hat geschrieben:das ganze steht mir jetzt mit meiner etz 150 die ich nach 8 jahren wieder zulassen will und auf 125ccm umtragen lassen habe und meinem sperber SR 4-3 jetzt auch bevor..

Wegen dem Sperber solltest du dich beim KBA informieren, könnte sein das du von denen auf Antrag eine Betriebserlaubnis erhältst :arrow: Klick Den Sperber findest du logischerweise unter Leichtkrafträder. Der ganze Zauber kostet dich 21,30 € + 5,30 € Porto.

Re: Wiederinbetriebnahme MZ TS 150

BeitragVerfasst: 5. März 2010 21:29
von TS_Blau
tippi hat geschrieben:
TS_Blau hat geschrieben:...Ich habe nur eine Betriebserlaubnis nach §21 i.V.m.§4FZV für Zulassungsfreie Fahrzeuge und eine Zulassungsbescheinigung Teil I bekommen.

IST DAS SO KORREKT?...



Betriebserlaubnis - ist so eine grüne Faltkarte, Teil I muss mit :ja:


Also meine Betriebserlaubnis ist weiss mit blauer Schrift... Teil I ist grün