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Steppenwolf hat geschrieben:Nun ja, als ich meine ES 2000 erstmalig zugelassen habe, hatte der TÜVer den Werkstattmeister (den ich Gott sei Dank kannte) ständig gefragt: "Muss das so?"
Und was wäre, wenn der kommende Fachmann irgendwas vielleicht aus Unwissenheit (will jetzt niemanden etwas unterstellen) falsch bewertet. Denn sitze ich auf den Kosten. Ich werde die ES schon mit Hilfe am 14.03. in den best möglichen Zustand bringen, ich weiß ja nicht, weswegen ich gegebenfalls so durchfallen könnte.
Steppenwolf hat geschrieben:Was kostet sowas denn jetzt, ca?
Zündnix hat geschrieben:Wenn die Abmeldung älter als 7 Jahre ist, dann benötigst du eine Vollabnahme, ist die Abmeldung jünger, dann die HU.
Beim TÜV-Süd auf der Homepage gibt es eine Checkliste. Wenn man die erfüllt, sollte man eigentlich durchkommen. Und die Funktion der Hupe nicht vergessen. Erzähl ich dir am 14.03..
Grüße
Enrico
olic75 hat geschrieben:Falsch!
Die 7Jahre Regelung wurde mit Einführung der EU-Fzg-Papiere gekippt!
Es reicht ein Bundesdeutscher-Fzg-Brief zum Fzg,dann ist keine Vollabnahme mehr notwendig.
Gruß olic
Zündnix hat geschrieben:olic75 hat geschrieben:Falsch!
Die 7Jahre Regelung wurde mit Einführung der EU-Fzg-Papiere gekippt!
Es reicht ein Bundesdeutscher-Fzg-Brief zum Fzg,dann ist keine Vollabnahme mehr notwendig.
Gruß olic
Wieder was gelernt. So alt war doch die 7 Jahre Regelung noch gar nicht.![]()
Grüße
Enrico
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