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Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 26. Mai 2010 21:36
von Hafenpapst
MOin zusammen,

habe hier einen " Brief " über eine Einzelgenehmigung gemäß §4 Abs. 5 FZV. Ich habe die Maschine an eine Freund verkauft der auch auf MZ umgestiegen ist. Es handelt sich um eine MZ ES 125. Ich habe schon gegoogledt und nicht wirklich mir entgegen kommende Antworten bekommen. :-)
Ganz Einfach: Er möchte die Hufu jetzt anmelden und ich frage mich ob er das Möp damit zulassen kann. Ich hab mal schnell n Foto mit meinem vercripelten Handy gemacht. Ich hab schon ein paar Vollabnahmen beim Tüv hinter mich gebracht aber das hab ich noch nie erhalten.

Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§4(5) FZV)

So steht das da.

Ich sag mal prost und hoffe auf ein paar Ansagen!! :-) Rettet mir den Abend.

Gruß Dennis

Re: Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 06:24
von ea2873
da eine 125er ja keinen "normalen" Fahrzeugbrief besitzt (früher war das so ein grüner lappen) sollte das ok sein.

Re: Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 07:53
von mutschy
Das Papier zu meiner kastrierten HuFu sieht ähnlich aus, hat also seine Richtigkeit. Ebenso wie die Aussage von ea2873, was den nicht vorhandenen Brief (da zulassungsfrei) anbelangt.

Einfach mit HU-Protokoll, Versicherungsnummer u dieser Bescheinigung zur Zulassungsstelle gehn u die Kiste zulassen.

Gruss

Mutschy

Re: Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 08:31
von Steppenwolf
Ist leider schon alles gesagt. Es gibt für einige 125er keine "individuellen" Fahrzeugbriefe mehr. Ist bei meiner GN auch so.

Re: Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 08:36
von Ex-User magsd
Was es nicht alles gibt. Gut das ich noch den grünen Lappen hab. :biggthumpup:

Re: Bescheinigung über Einzelgenehmigung??

BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 08:55
von unleash
... ihr wollt nicht wissen, wie der Papierkram hier in Österreich aussieht. Da wird ein zammeliger Ausdruck hinten an etwas geheftet, dass wie eine alte Betriebsanleitung aussieht, das ist dann der Brief (Typgenehmigung) - und ein gelber gefalteteter Kartonstreifen ist der Schein. In Deutschland gibt es wenigstens noch etwas, das irgendwie "wertig" aussieht. Dafür habe ich Wechselkennzeichen mit Saisonfunktion in einem :biggrin: