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TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 28. Mai 2010 22:05
von MAHLI
Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 28. Mai 2010 22:14
von Wurzelpeter
hallo

Das habe auch ich im April hinter mir gebrachtund wie es sich gehört ohne Mängel :gut:



mfg


Wurzelpeter

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 28. Mai 2010 22:16
von Steppenwolf
Glückwunsch

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 29. Mai 2010 07:04
von manitou
hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme :ja:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 29. Mai 2010 18:12
von TS Martin
manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme :ja:


Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 29. Mai 2010 23:47
von Luzie
TS Martin hat geschrieben:
manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme :ja:


Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.


ich denke sie laufen wie die pest :gruebel:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 30. Mai 2010 22:02
von TS Martin
Luzie hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme :ja:


Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.


ich denke sie laufen wie die pest :gruebel:


:arrow:

TS Martin hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.

Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du :?:


Die TS und die RT.


Sie laufen wie die Pest, aber der Chopper musste über Winter tw. zerlegt werden.
Einen neuen Lenkeranschlag bekommt man nicht rangebeamt.
Und dann hab ich gleich andere Dinge mirgemacht.
Neue Rückenlehne, Bereifung, neuer Kabelbaum (alter war an mehreren Stellen mehrfach geflickt), ...
Und nun ist zusammengebaut. Kerze funkt aber sie will nicht starten, Kerze bleibt trocken.
Da ich aber noch andere Fahrzeuge habe ist mir das nebensächlich. Vaters Gespann genießt höchsten Vorrang.
Wenn nicht bleibt sie dieses Jahr stehen und ich mache den TÜV nächstes oder übernächstes Jahr.
Steuern zahle für das Ding nicht und die 20 € Versicherung da lohnt die Abmeldung nicht.
Vor allem fällt mein SF Rabatt weiter.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 30. Mai 2010 22:11
von wastel86
Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?

Gruß Seb

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 30. Mai 2010 22:14
von RT Opa
TS Martin hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme :ja:


Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.


ich denke sie laufen wie die pest :gruebel:


:arrow:

TS Martin hat geschrieben:
Hanseat hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.

Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du :?:


Die TS und die RT.


Sie laufen wie die Pest, aber der Chopper musste über Winter tw. zerlegt werden.
Einen neuen Lenkeranschlag bekommt man nicht rangebeamt.
Und dann hab ich gleich andere Dinge mirgemacht.
Neue Rückenlehne, Bereifung, neuer Kabelbaum (alter war an mehreren Stellen mehrfach geflickt), ...
Und nun ist zusammengebaut. Kerze funkt aber sie will nicht starten, Kerze bleibt trocken.
Da ich aber noch andere Fahrzeuge habe ist mir das nebensächlich. Vaters Gespann genießt höchsten Vorrang.
Wenn nicht bleibt sie dieses Jahr stehen und ich mache den TÜV nächstes oder übernächstes Jahr.
Steuern zahle für das Ding nicht und die 20 € Versicherung da lohnt die Abmeldung nicht.
Vor allem fällt mein SF Rabatt weiter.


:stumm:

-- Hinzugefügt: 30th Mai 2010, 11:17 pm --

wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?

Gruß Seb


Schweiß einfach eine Zweite dran, dann ist es erledigt

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 31. Mai 2010 20:25
von wastel86
okay, dann schau ich da mal, aber denke auch dass es da keine prob gibt... ich werds berichten =)

Gruß Seb

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 21. Juni 2010 21:09
von wastel86
Also war jetz auch beim Tüv Süd

waren total von der emme fasziniert =)
Haben nichts!! netmal den Seitenständer von Ost2Rad mit nur einer Feder bemängelt!
Find ich klasse

gruß Seb

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 28. Juni 2010 21:05
von ETZert
Ich war heute mit meiner Skorpion zwecks HU bei der Dekra. Ich musste erst noch 15 Minuten warten, weil eine Tante ihren Polo checken lies.
Anschließend war ich, ähm meine Skorpion, dran. Ich weis zwar das alles i.O. ist, aber ich habe trotzdem immer ein flaues Gefühl im Bauch.
Der Prüfer schlich um meine MZ, guckte sie sich kurz an und machte dann den Elektikfunktionstest. Anschließend fuhr er eine Runde um die Dekrastation
und dann direkt an den Abgastester. Rüssel rein, Rüssel raus! Dann zum Rechner Prüfprotokoll ausgedruckt, fertig! Ich hoffe er konnte nicht meine Gedanken lesen.
Alles in allem hat die ganze Untersuchung keine 10 Minuten gedauert. Zum Schluß noch ein kleines Gespräch über MZ und dann stellt sich raus, dass er momentan eine ES 250/2 restauriert.
Da war mir dann alles klar... :mrgreen:

Gruß
ETZert

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 27. September 2010 19:31
von TS Martin
Dieser Monat war nun TÜV Monat für mich.
Nachdem im Juli Vaters Auto ohne Mängel durchkam und ich im Juli das Prozedere mit der fehlerhaften FIN am Qek mit neuen TÜV erledigt hatte.
Angefangen hat es mit dem Trabi - ohne Mängel.
Danach kam die TS 150 dranne - der Prüfer fand es nur "geil" mal wieder 'ne HuFu zu fahren und logisch keine Mängel.
Und heute stellte ich mit 4 1/2 Monaten Verspätung den Chopper vor.
Und das Resultat: keine Mängel - er fand diese MZ nur seltsam als Mischung von MZ, Jawa, Horex und CPI.
Dazu noch 'nen kleiner Spruch: "Guten Klang hat sie, aber etwas fett eingestellt bei 4,44 % CO Gehalt - aber passt ja noch"
Ich: "Genau. 4,5 % dürfen Kräder ohne Kat haben" er: "Genau und weiterhin mit dieser Mischung viel Spaß".

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 27. September 2010 19:45
von MAHLI
:gut: :gut: :gut:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 27. September 2010 20:06
von Wilwolt
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf


Na, was anderes hätte ich auch nicht erwartet ... :top:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 27. September 2010 20:20
von MAHLI
Na bei der "Vorpflege"...

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 22:41
von zinnenberg
wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?

Gruß Seb


Falls Ihr mal Wert auf eine qualifizierte Antwort legt: Seitenständer müssen entweder von alleine einklappen oder einen Killschalter haben, der die Zündung unterbricht. Den kann man übrigens auch nachträglich an die alten Seitenständer aus DDR- Beständen pfriemeln und kein TÜVer wird da nörgeln. Und teuer ist so ein Teil auch nicht.

Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler, aber im Zweifelsfall Euer Hals. Ich bin während meiner Studienzeit in Wuppertal mal mit meiner seeligen ES 150 unfreiwillig einen mit Efeu und Gebüschen bewachsen Abhang hochgefahren, weil der vergessene Ständer mir in der Kurve das Hinterrad ausgehebelt, es um 90 Grad versetzt hat und ich quer über den Bordstein mit knapp fünfzig Sachen ins Gemüse gerauscht bin. Mein Vorderrad war anschließend Schrott (der Bordstein), meine Knöchel blau geschwollen (vom Füßeln und vom Bordstein). Habe das Teil noch am selben Tag rausgeschmissen.

Grüße: zinnenberg

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 22:57
von trabimotorrad
Unabhängig von dem Sicheheitsrisiko ("ich habs mir doch so angewohnt, den Ständer einzuklappen, da passiert nix"...Bis dann die hübsche Blonde mit dem kurzen Rock vorbeiläuft :wink: ) Der DDR-Seitenständer hat noch ein zweites Problem: In meiner MZ-Anfangszeit habe ich einige verbogene Steckachsen hinten mit Müh und Not rausgewürgt und mich gefragt, wie eine Steckachse einseitig sich verbiegen kann. :nixweiss:
:idea: Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die bei einer beladenen MZ wohl über den Ständer auf die Achse wirken müssen, vorgestellt und da hatte ich die wohl die Lösung gefunden. Ich lass die Dinger seither weg :ja:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:06
von Rico
zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler

Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.

Gefährlich ist es allemal, mein Bruder hat deswegen mal eine Mülltonne gerammt, die Knochen sind zum Glück heil geblieben aber die MZ hatte einigen Schaden.
Damals waren die Mülltonnen noch aus Metall.
Hätte jedenfalls böse ausgehen können.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:10
von trabimotorrad
ich hat geschrieben:
zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler

Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.

Gefährlich ist es allemal, mein Bruder hat deswegen mal eine Mülltonne gerammt, die Knochen sind zum Glück heil geblieben aber die MZ hatte einigen Schaden.
Damals waren die Mülltonnen noch aus Metall.
Hätte jedenfalls böse ausgehen können.


So kenne ich es auch, ist mir aber egal, meine Steckachsen und die eventuelle Gefahr sind wichtigere Argumente FÜR MICH!!

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:12
von Dushi
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf

Du kommst zum TÜVen nach Erfurt?

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:19
von P-J
Ich vergesse an meinem Chopper öfter den Seitenständer raufzuklappen. Überschlagen kann man sich damit eigendlich nicht, weil er so weit hinten angebracht ist klappt der sofort hoch. Man erscheckt sich zwar weil das kratzen auf dem Teer etwas mekwürdige Geräusche abgibt aber aushebel kann der einen nicht. Die grosse Runde Platte unter dem Ständer ist auf der einen Seite bei mir schon recht dünn geschliffen.
Mit den verbogenen Achsen leuchte mir schon ein aber wenn man etwas sogsam damit umgeht sollte es eigendlich nicht zu einer Verformung kommen. Hab ich noch nie gesehen. Meine Ständer bleiben dran und wurden bisher von TÜV nicht bemängelt und wenn doch gibts ja den Bestandsschutz.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:35
von zinnenberg
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.


So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.

Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF

Grüße: zinnenberg

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2010 23:53
von Rico
zinnenberg hat geschrieben:
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.


So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.

Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF

Grüße: zinnenberg

Nachdem, was ich gelesen habe (wo war das noch?), hat das jetzt nichts mit dem Einigungsvertrag ( Simson, 60 km/h) zu tun sondern damit, das die Sachen, die im Erstzulassungszeitraum erlaubt waren, auch erlaubt bleiben.
Warnblinkanlage am F9 wäre jetzt auch ein Beispiel, jetzt gibt's bei mir nur ???.

Gibt es da unterschiedliche Regelungen?

Würde gern mehr wissen.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 00:27
von ENRICO
zinnenberg hat geschrieben:
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.


So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.

Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF

Grüße: zinnenberg



Hallo!
zinnenberg hat geschrieben:Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.

[/quote]

Einigungsvertrag ? Einig.Vertr.1990


Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III)

(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 (!!) erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 08:24
von trabimotorrad
Bitte laßt doch das Thema Seitenständer/Einigungsvertrag/usw.
Schon viele Male hat man das hier im Forum durchgekaut und jetzt hat sogar sich ein WIRKLICHER FACHMANN zum Thema gemldet. Ich glaube nicht, das irgendein "vehementer Verteidiger" dieses Seitenständers bis vors Verfassungsgericht ziehen würde, um sich bestätigen zu lassen, das er im Recht ist, also brauchen wir hier auch nicht bis zum Erbrechen darüber zu referieren.
Baut das Ding entweder TÜV-konform um, baut es ab, wenns zur HU geht, oder lasst es dran, mir war das Risiko, zur KOSTENPFLICHTIGEN Nachuntersuchung zu fahren zu groß, inzwischen sind mir die anderen, wesentlich größeren Risiken bekannt und ich lassen ihn weg.
Mein schwächlich gebauter Körper erlaubt mir grade mal, die 140MZ-Kilos auf den Hauptständer zu "wuchten" :wink:
Einen Gedanken noch, möchte ich Euch mitgeben: Stellt Euch vor, ein nicht-MZ-fahrender-Kumpel möchte mal kurz sich von den klasse Fahreigenschaften Eurer MZ überzeugen. Ihr habt eine tipptopp gepflegte MZ auf dem Seitenständer stehen und der Unwissende fährt zu einer Proberunde los. Da er bisher nur VON SELBER EINKLAPPENDE Seitenständer kennt, rumpelt es in der nächsten Kurve und man hört Autoreifen quitschen und es kracht :shock:
Nein ICH möchte das NIE erleben!

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 12:27
von TS Martin
zinnenberg hat geschrieben:
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.


So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.

Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF

Grüße: zinnenberg


Bin damals mit dem montierten Seitenständer extra nach Berlin gefahren um dort die Abnahme nach § 21 zu machen.
Ohne Probleme durchgekommen.
Dann hab ich ein Schreiben aufgesetzt und um Stellungnahme bei unsere obersten Landesbehörde gebeten, ob diese Ständer nun zulässig sind oder ob sie zu demontieren sind.
Raus kam: sie sind zulässig bis zu einer EZ im Juni 2003.
Inzwischen hat durch dieses Schreiben eine komplette Dekra Niederlassung ihre Meinung geändert und sagt nix mehr.

Klar muss es jeder für sich entscheiden ob er nun den Ständer benutzt oder nicht.
Es gibt zwei ganz klare Nachteile: Steckachse und die Gefahr des vergessenen ausgeklappten Ständer mit einer erhöhter Unfallgefahr.

Aber für alles die es interessiert - hier das Schreiben vom MIR:
Seitenständer.pdf

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 13:28
von zinnenberg
Was den Einigungsvertrag betrifft: Betriebserlaubnisse von Fahrzeugen aus der DDR sind gemeint. (Der Seitenständer ist aber meine ich Zubehör und nicht Teil der Betriebserlaubnis. Sollte er da jedoch drin stehen, wäre er natürlich zulässig). EZ 17.06.03: Wenn das zuständige Ministerium in Brandenburg den Sachverhalt so interpretiert, dann gilt das, was in dem Schreiben steht, in Brandenburg. Wie es die übrigen Bundesländer handhaben, ist eine andere Angelegenheit. Man müßte somit immer im jeweiligen Bundesland beim zuständigen Ministerium (bzw. Regierungspräsidium (NRW)) nachfragen.
Sollten andere Ministerien sich der Brandenburger Sichtweise anschließen, bedeutete das schlicht Folgendes: Heere von Sachverständigen machen ganz einfach etwas falsch. :oops: Ich habe am Mittwoch eine Besprechung, bei der einer unserer (TÜV Rheinland) Regelpäpste, der u.a. auch unsere Arbeit an den Prüfstellen und in den Werkstätten überwacht, anwesend ist. Ich werde den mal interviewen und Euch dann mal seine Sichtweise kundtun. (Er hat da gegenüber meiner einem Weisungshoheit in solchen Angelegenheiten.) Und dann lasse ich Euch an seiner Weisheit teilhaben. :wink:

Warnblinkanlage: Zu den einzelnen Paragraphen der StVZO gibt es den §72, der regelt, ab welchem Datum die jeweilige Vorschrift anzuwenden ist. Bei 53a Absatz 4 gibt es keinen Stichtag, es besteht also Ausrüst- bzw. Nachrüst- Pflicht für alle in dem Absatz beschrieben Fahrzeugarten unabhängig von der Erstzulassung. Natürlich kann man versuchen, hier wieder auf den Einigungsvertrag zu verweisen. Ich weiß allerdings nicht, ob es nicht schon in der ehemaligen eine Nachrüstpflicht für Warnblinkanlagen gab. Meine 311er bzw. die anderen fahrbaren Untersätze meiner Familie hatten alle bereits in der DDR Warnblinkanlagen, u.a. auch ein P70. Kann mir gar nicht vorstellen, daß mein Opa (geizig) die freiwillig nachgerüstet hat.

Grüße: zinnenberg

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 21:08
von ENRICO
zinnenberg hat geschrieben:Was den Einigungsvertrag betrifft: Betriebserlaubnisse von Fahrzeugen aus der DDR sind gemeint. (Der Seitenständer ist aber meine ich Zubehör und nicht Teil der Betriebserlaubnis. [i]Sollte er da jedoch drin stehen, ...................

Grüße: zinnenberg


Wie geschrieben. Es ist alles im Einigungsvertrag geregelt um 1990 nicht gleich alle ,,Ost-KFZ" aus den Verkehr ziehen zu können/müssen. Das wäre dann einer Enteignung der KFZ gleich gekommen oder die ,,Ordnungsmacht" hätte viel Willkühr ausüben können, da ja sonst alle ehem. DDR-Fahrzeuge nicht dem neuem Recht genügen würden!

Selbstverständlich sind auch die Bauartgenehmigungen der ehem. DDR im Einigungsvertrag geregelt. Und eine Bauartgenehmigung lag für die DDR-Zubehörteile vom KTA vor.

Aber wen interessiert schon der alte Einigungsvertrag. Anscheinend keinen Dampfkesselprüf-Verein aus dem Westen und die ,,Ordnungshüter" wissen das meiste wohl nur aus dem Herumsprechen von Einsprüchen im Owi-und Strafverfahren aus der zeitnahen Nachwendezeit.

Mir persönlich geht es hier nicht um den unsicheren DDR-Seitenständer, sondern ums Prinzip. Und ein alter F9 braucht definitiv keine Warnblinkeinrichtung, ebenso wenig wie Sicherheitsgurte :zunge: :zunge: :zunge:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 22:21
von zinnenberg
Und ein alter F9 braucht definitiv keine Warnblinkeinrichtung, ebenso wenig wie Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte braucht er schon allein wegen der Erstzulassung keine. Warnblinke braucht er sehr wohl, die Nachrüstpflicht ist Teil des Einigungsvertrages. Bitte schön:

Einigungsvertrag:

(43) Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie

1. spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den Bestimmungen des § 35a Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen vorhanden sind), §§ 35g, 35h, 36 Abs. 2a Satz 2 und 3, § 41 Abs. 14 sowie §§ 53a und 54b entsprechen,

2. spätestens bis 1. Juli 1991 den Bestimmungen der § 56 Abs. 3, §§ 57a, 58 entsprechen,

3. spätestens bis 31. Dezember 1997 der Vorschrift des § 41 Abs. 17 entsprechen.



StVZO

§53a

...

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.

Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.

Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.



Mir geht es nicht ums Prinzip. Wenn man etwas behauptet, muß man es belegen können. Für die Warnblinkanlage habe ich hiermit den Verweis auf die entsprechende Rechtslage erbracht.

Was den Seitenständer angeht, stehen die Chancen bisher gut, das ich mich geirrt habe. Denn wenn ich keine weitere (neuere) Quelle zu dem Thema außer der oben zitierten aus dem Einigungsvertrag hinsichtlich der StVZO- Anforderungen an DDR- Fahrzeuge finden kann, dann ist er zulässig. Es wird aber eine Weile dauern, bis ich das belegbar nachrecherchiert habe. Wie schon gesagt, am Mittwoch rede ich darüber mit dem Dampfkesselmann aus Köln.

Grüße: zinnenberg

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 22:41
von ea2873
nur mal so, der seitenständer mit 2 federn kostet unter 20,- (zumindest mein letzter stand), der mit 1 feder ist saugefährlich. 1x geschmissen, selbst wenn dem fahrer nix passiert, kostet deutlich mehr als 20,-. warum kauft jemand jetzt noch alte bestände mit 1 feder, die sicherlich auch min. 10,- kosten und regt sich dann noch großartig auf?
da werden weiße blinkergläser und sonstiger scheiß verbaut, aber die 10,- mehrkosten für nen vernünftigen seitenständer werden gespart! leute: für das geld gibts gerade mal 4 bier in ner Kneipe!!!!! das geld ist schnell beinander!

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 09:40
von ENRICO
Hallo!

Danke @zinnenberg :oops:

Da habe ich mich doch wohl ein klein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt :D .
Ich habe nicht allen Punkten Recht gehabt. Aber man kann sicher nicht alles vollständig wissen.

Das mit Warnblinkeinrichtungen wurde von mir, ohne nach zu lesen einfach mal so behauptet und ist falsch :oops: .

Man(ich) sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Freue mich aber, dass man trotzdem einen gemeinsamen [wiki=]Konsens[/wiki] findet. Man lernt halt nie aus.
Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.

Kann sich noch einer an die nie vorhandene Vorschrift über den prozentualen Anteil von verchromten Teilen an Krädern erinnern? Da wurde von der Ordnungsmacht teilweise behauptet, dass nur 30 % der Teile an der Jawa/ AWO usw. verchromt sein dürfen. Alsoluter Humbuck :D wegen angeblichen Blenden von anderen Verkehrsteilnehmern. Ich glaube eher, da waren schon welche leicht verblendet.... :D

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 09:59
von TS Martin
ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.


Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt habe ich so bei jeder Zulassung - ab und an mit Umwegen über Beschwerden beim Land - mein Recht bekommen und inzwischen klappt das mit den Zulassungen auch so - unsere Amtsleiterin gibt mir jetzt schon so Recht, wenn ich es ihr belegen kann.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 10:32
von ENRICO
TS Martin hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.


Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................


Ich habe es aber so gemeint, dass ich eben nicht immer Recht hab. Zumindest in Bezug auf die Warnblinkanlage F9.
Das
Enrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
habe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugen :oops: .


Aber @TS Martin, mit Deinen Erfahrungen zeigtst Du natürlich auch, dass eben viele Leute in Behörden nicht alles Wissen und auf ,,eingefahrenen Gleisen fahren".

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 10:45
von trabimotorrad
ENRICO hat geschrieben:Kann sich noch einer an die nie vorhandene Vorschrift über den prozentualen Anteil von verchromten Teilen an Krädern erinnern? Da wurde von der Ordnungsmacht teilweise behauptet, dass nur 30 % der Teile an der Jawa/ AWO usw. verchromt sein dürfen. Alsoluter Humbuck :D wegen angeblichen Blenden von anderen Verkehrsteilnehmern. Ich glaube eher, da waren schon welche leicht verblendet.... :D


Das Gerücht ging bei uns auch um. Das war in den späten 70er-Jahren, wo wir Buben an unseren Kreidlern die "Brotbüchsen", die unteren Motorbleche, den Scheinwerfer, ja sogar die Schwinge verchromen ließen (wenn man irgendwie Beziehungen zu ener Galvanik hatte :wink: )

Als ich dann, anno 1985 meine erste Kreidler aufgebaut hatte, war sie, bis auf die Schwinge, so verchromt, wie wir Buben es immer gerne gehabt hätten.
Wegen der Hubraum und Leistungsänderung (anderer Fahrzeugtyp, kein KLEIN-Kraftrad sondern KRAFTrad) gings zum Vollgutachten. Da hat kein TÜV-Mensch Anstoß an meinem vielen Chrom gefunden.
Auch als ich 6 Jahre später die zweite verchromte Kreidler bevollgutachten ließ, hat mich der Gutachter nur gefragt, ob das nicht zum putzen zu viel Arbeit sei :wink: und sich sonst über den einwandfreien und tadellosen Zustand der Kreidler gefreut.

Hier mal ein Foto von den beiden:

Bild

Nur bei den verchromten Schwingen soll es angeblich Probleme geben, da heißt es, durch den galvanischen Vorgang könnte das Gefüge verändert werden, bzw. die Säurereste würden die Schwingenrohre von innen her durchkorrodieren lassen. So aus der Luft gegriffen ist das nicht :ja:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 11:48
von TS Martin
ENRICO hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.


Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................


Ich habe es aber so gemeint, dass ich eben nicht immer Recht hab. Zumindest in Bezug auf die Warnblinkanlage F9.
Das
Enrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
habe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugen :oops: .


Aber @TS Martin, mit Deinen Erfahrungen zeigtst Du natürlich auch, dass eben viele Leute in Behörden nicht alles Wissen und auf ,,eingefahrenen Gleisen fahren".


Ich habe da was falsch zitiert und habe es eben mal korrigiert.
Sowas kann ganz schnell passieren, wenn man nicht aufpasst.
So muss es lauten. :arrow:

TS Martin hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.


Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt habe ich so bei jeder Zulassung - ab und an mit Umwegen über Beschwerden beim Land - mein Recht bekommen und inzwischen klappt das mit den Zulassungen auch so - unsere Amtsleiterin gibt mir jetzt schon so Recht, wenn ich es ihr belegen kann.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. November 2010 19:22
von zinnenberg
Abstaub...

So, hat zwar gedauert, aber ich habe nicht vergessen, mich um die Seitenständersache zu kümmern. Materialien aus der Jungsteinzeit aufzutreiben dauert halt etwas länger.

Wie die Anforderungen an Seitenständer aussehen, ist hinreichend bekannt, das wiederhole ich nicht noch einmal. Ob es sinnvoll ist, ohne Seitenständersicherung herumzufahren, wurde auch diskutiert.

Festgelegt wurden diese Anforderungen in der VdTÜV 734 vom Januar 1976.
Zitat:
"Ein Arbeitskreis des TÜV- Gutachterausschusses Typprüfverfahren bei der VdTÜV hat unter Beteiligung des Kraftfahrt- Bundesamtes, der Kraftradindustrie und der Technischen Prüfstellen Anforderungen an unfallsichere Kraftradständer festgelegt. Die Mitglieder der 85. Tagung des Fachausschusses "Kraftfahrzeugtechnik" haben den Anforderungen zugestimmt; sie sollen ab sofort (ohne Übergangsfrist) von den Sachverständigen/ Prüfern bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden."

Das bedeutet:
Motorräder mit einer Typgenehmigung (auch Einzelbetriebserlaubnis nach §21), die nach dem Januar 1976 erteilt wurde, benötigen entsprechende Seitenständersicherungen, sie sind Teil der erteilten Betreibserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugtyps.
Eine Nachrüstpflicht für ältere Motorräder ist nirgends formuliert.
Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör.

Das bedeutet für originale DDR- Seitenständer, daß sie so verwendet werden dürfen, wie sie anno was weiß ich wann in den Regalen der IFA- Verkaufsstellen gelegen haben.

Nachbauten dieser Seitenständer werden nicht durch den Einigungsvertrag geschützt.

Grüße: zinnenberg

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. November 2010 19:57
von ea2873
glaube es gibt nur nachbauten mit 2 federn, oder?

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 22. November 2010 20:16
von trabimotorrad
zinnenberg hat geschrieben:Abstaub...

So, hat zwar gedauert, aber ich habe nicht vergessen, mich um die Seitenständersache zu kümmern. Materialien aus der Jungsteinzeit aufzutreiben dauert halt etwas länger.

Wie die Anforderungen an Seitenständer aussehen, ist hinreichend bekannt, das wiederhole ich nicht noch einmal. Ob es sinnvoll ist, ohne Seitenständersicherung herumzufahren, wurde auch diskutiert.

Festgelegt wurden diese Anforderungen in der VdTÜV 734 vom Januar 1976.
Zitat:
"Ein Arbeitskreis des TÜV- Gutachterausschusses Typprüfverfahren bei der VdTÜV hat unter Beteiligung des Kraftfahrt- Bundesamtes, der Kraftradindustrie und der Technischen Prüfstellen Anforderungen an unfallsichere Kraftradständer festgelegt. Die Mitglieder der 85. Tagung des Fachausschusses "Kraftfahrzeugtechnik" haben den Anforderungen zugestimmt; sie sollen ab sofort (ohne Übergangsfrist) von den Sachverständigen/ Prüfern bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden."

Das bedeutet:
Motorräder mit einer Typgenehmigung (auch Einzelbetriebserlaubnis nach §21), die nach dem Januar 1976 erteilt wurde, benötigen entsprechende Seitenständersicherungen, sie sind Teil der erteilten Betreibserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugtyps.
Eine Nachrüstpflicht für ältere Motorräder ist nirgends formuliert.
Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör.

Das bedeutet für originale DDR- Seitenständer, daß sie so verwendet werden dürfen, wie sie anno was weiß ich wann in den Regalen der IFA- Verkaufsstellen gelegen haben.

Nachbauten dieser Seitenständer werden nicht durch den Einigungsvertrag geschützt.

Grüße: zinnenberg


Das ist dann wohl der "Tod" des Seitenständer-Grubenhundes, Friede seiner Asche :lach: und VIELEN DANK an Zinnenberg für sein Bemühen, dieses Tier zu "erlegen" Hallali :!: :wink:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 12:53
von Pet
Hallo,

muß das mit dem Seitenständer nochmal hochholen. War heute bei der DEKRA mit meiner ETZ 250 und originalen DDR-Seitenständer.
Wurde prompt bemängelt (aber komischerweise nicht im Bericht eingetragen). Habe wegen E-Zeichen-Problemen an Blinkern und Rücklicht
(waren neuere Sachen) keine Plakette erhalten. Um nun einer erneuten Diskussion wegen dem Ständer bei der Wiedervorführung zu entgehen,
gibt es zu dem letzten Beitrag "trabbimotorrad" bzw. "zinnenberg" etwas schriftliches in Form von Paragraphen und wenn wo?

Grüße aus Thüringen
Pet

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 13:06
von trabimotorrad
Mal ganz ehrlich: Es ist bekannt, das sich an dem Seitenstäderthema von Zeit zu Zeit sich die Gemüter erhitzen.
Schlagworte wie "Willkür"und "Bestandsschutz" sind dann schnell gefallen.
Der User Zinnenberg arbeitet beim TÜV und hat alles Wissensewerte rausgesucht und hier eingestellt. Mehr bedarf es eigentlich nicht, und nun bückt Euch mal eben, nehmt den 17-Ringschlüssel zur Hand, schraubt den "Stein Ständer des Anstoßes" rasch ab, fahrt zum TÜV/DEKRA/GTÜ lasst Euch die Plakette drankleben und gut iss.
Danach könnt Ihr immer noch verfahren wie Ihr wollt. Ich baue die ostzohnalen Seitenständer NICHT mehr dran, weil ich keinen Wert auf verzogene Schwingen und krumme Steckachsen lege. :tongue:
(Beides schon sehr oft an "Eigenimporten" aus der damaligen DDR sehr wohl selber erleben müssen :( )

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 17:56
von lukubiner
Und nu kommts:
Mein neuer 2Federn-Seitenständer klappt nicht von selber ein. :angry:
Aber der alte DDR-Ständer mit nur einer Feder klappt zuverlässig ein :nixweiss: :irre: :lach:

Auf weichem oder schrägem Untergrung ist der Seitenständer besser, bleibt aber immer zweite Wahl.

Gruß Tommy

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 18:05
von Maik80
lukubiner hat geschrieben:Und nu kommts:
Mein neuer 2Federn-Seitenständer klappt nicht von selber ein. :angry:

Gruß Tommy


Mach doch mal ein Bild von dem Teil. Bei mir funzt es.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 19:48
von MZ ES 175
Pet hat geschrieben:Hallo,

muß das mit dem Seitenständer nochmal hochholen. War heute bei der DEKRA mit meiner ETZ 250 und originalen DDR-Seitenständer.
Wurde prompt bemängelt (aber komischerweise nicht im Bericht eingetragen).


Hallo, ich war letzte Woche auch mit der ETZ 250 beim TÜV und habe es einfach mal mit Ständer probiert --> Ergebnis: ich musste ihn vor Ort abschrauben und gut wars. Stand auch so alles im Bericht. Keine weiteren Probleme also.

Als ich dann wieder zu Hause war, war einzig das einhängen der Feder etwas beschwerlich.

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 20:43
von trabimotorrad
In ungerade Jahren bin ich auch fast jeden Monat bei den TÜV-Jungs.
Im März hat es mit der ES300/1 begonnen dann gings mit der K75 im April weiter

k-zugelassen, Tag1 (7).JPG


und im Mai ist es der Trabi gewesen:

k-002.JPG

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 20:52
von Arni25
Nee nee, also Achim.....

Die Nummernschilder so lieblos mit modernem Kreuzschlitz/Maschinenkopfmix an die Oldtimer gespaxt und dann auch noch so angeballert das es Beulen ins Nummernschild zieht..... :runterdrueck:

Wie lieblos..... :twisted: :mrgreen:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 21:02
von trabimotorrad
Ich habe dereinst in Potugindien mein vorderes Nummi verloren :shock: Danach hatte ich das große Program: Neue Zulassung mit neuer Nummer und neuen Schildern :evil: das passiert mir nicht mehr :!:

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 21:15
von OnkelTom
trabimotorrad hat geschrieben:Mal ganz ehrlich: Es ist bekannt, das sich an dem Seitenstäderthema von Zeit zu Zeit sich die Gemüter erhitzen.
Schlagworte wie "Willkür"und "Bestandsschutz" sind dann schnell gefallen.
Der User Zinnenberg arbeitet beim TÜV und hat alles Wissensewerte rausgesucht und hier eingestellt. Mehr bedarf es eigentlich nicht, und nun bückt Euch mal eben, nehmt den 17-Ringschlüssel zur Hand, schraubt den "Stein Ständer des Anstoßes" rasch ab, fahrt zum TÜV/DEKRA/GTÜ lasst Euch die Plakette drankleben und gut iss.
Danach könnt Ihr immer noch verfahren wie Ihr wollt. Ich baue die ostzohnalen Seitenständer NICHT mehr dran, weil ich keinen Wert auf verzogene Schwingen und krumme Steckachsen lege. :tongue:
(Beides schon sehr oft an "Eigenimporten" aus der damaligen DDR sehr wohl selber erleben müssen :( )


Achim, es wurde nur nach schriftlichen Belegen gefragt, niemand hat von WILLKÜR oder BESTANDSSCHUTZ gesprochen!

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 8. Mai 2013 22:48
von Pet
Hallo zusammen,

hätte nicht gedacht, soviel Aufruhr zu stiften.
Ich bin der Meinung, daß ein in der DDR gebautes und zugelassenes Fahrzeug (mit Betriebserlaubnis des KTA) mit den in der DDR zugelassenen Anbauteilen (mit Bauartgenehmigung des KTA) auch heute noch betrieben werden können sollte. War denn bei uns alles verkehrt ??? Ein anders gearteter Oldtimer (gut meine MZ ist noch nicht ganz einer) darf auch mit nach heutigem Verständnis völlig unzureichenden Trommelbremsen am Verkehr teilnehmen (schon mal im Trabbis gebremst, dessen Bremsen nicht gerade neu gemacht wurden?).
Das dies mit einer gewissen Gefahr einhergeht (Seitenständer) möchte ich nicht abstreiten. Warum dürfen dann Motorräder über 250 fahren ??? Soviel zur Vernunft und Begrenzung der Unfallgefahr!
Das mußte jetzt mal sein :roll:
Nochmal: Hat jemand belastbare Angaben zur Seitenständerproblematik?


Grüße aus Thüringen und einen schönen (regenfreien) Männertag morgen!
Pet

Re: TÜV bestanden...

BeitragVerfasst: 9. Mai 2013 10:23
von Luse
Moin Pet,
hier ist noch was zu lesen.KLICK

Insbesondere Punkt 3.1.1.3.2 des Anhanges.
Aber das gilt für neue Moped, keine Ahnung was das bedeutet für alte Zonenfeilen. :biggrin: