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TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 12:22
von shasa
Hallo
Die 250er meiner Frau is seit 2004 abgemeldet.
Gibt's besondere Regeln für'n TÜV,oder ganz normale HU?
Gruß Sven
Re: TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 13:28
von P-J
Wenn du den alten Brief noch hast nur HU. Mit den neuen Euro Papieren kann es sein das du §21 machen musst.
Re: TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 13:59
von nofretete
...wenn sie 2004 abgemeldet wurde und der brief da ist, machst eine ganz normale Hu und fertig ist.
lg mario
Re: TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 14:40
von Baraccuda
nofretete hat geschrieben:...wenn sie 2004 abgemeldet wurde und der brief da ist, machst eine ganz normale Hu und fertig ist.
lg mario
genau dieses!!! Erst wenn die Maschine mehr als 7 Jahre abgemeldet ist (Papiere vorhanden oder nicht) muss §21. Sonst Tüv, falls Papiere (neu oder alt) vorhanden. Andernfalls (ohne Papiere) §21.
Re: TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 19:00
von P-J
Baraccuda hat geschrieben:mehr als 7 Jahre abgemeldet ist
Soweit wie mir bekannt ist die 7 Jahre Regel nicht mehr wirksam. Es ist egal wie lange das her ist.
Re: TÜV nach Abmeldung

Verfasst:
13. Juni 2010 19:05
von calle
so isses
hab nen wowa , welcher 1990 abgemeldet wurde mit einer normalen HU angemeldet, Papiere waren komplett v orhanden