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Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 15:55
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:00
von Marco
Lass nen Gutachter drüber schauen.
Nur so hast Du ne Chance.
ium schlimmsten Fall wird es aber ein wirtschaftlischer Totalschaden und man speißt dich mit 500€ ab.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:06
von Jeoross
Erst mal gut das dir nichts weiter passiert ist.
Aber bei der Hufu denke ich auch das es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus geht.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:08
von es-heizer
Es hat vor kurzem nen Kumpel von mir erwischt (leider noch schlimmer) , auch Vorfahrt. Es war ne TS/1 und die Summe die der Gutachter da in den Raum gestellt hat war nicht schlecht. Lag über dem was Du insgesamt bezahlt hast. Gut die TS sah noch böser aus, aber es gibt mittlerweile auch sowas wie ne Schwackeliste in der Oldtimer und Youngtimer geführt sind. MZ ist auch dabei. Meine Avatar ES wurde vor 3 Jahren von einem netten Zeitgenossen beim Einparken über den Haufen geschoben. Schwinge verbogen, Lenker verbogen, Delle im Tank von eingeschlagenen Lenker, Schutzblech Lackschäden und Lenkeranschlag zerstört. Zeitwert laut Gutachen für Zustand 2 lag bei rund 2500 Euro, bekommen hab ich fast 1000, da angenommen wurde , das auch noch der Rahmen krumm ist.
Du siehst, die sind auf der Höhe der Zeit. Hol dir nen Gutachter (bei der gegnerischen Versicherung vorher fragen ob die den auch akzeptieren, dürfen die zwar laut Gesetz nicht ablehnem ,machen es aber trotzdem ) und gut is.
Meist hast Du dann die Wahl zwischen zwei Summen. Die Erste: die bezahlen die komplette Reparatur (ist meist die höhere Summe) und die zweite : Du gibts an selber reparieren zu wollen(is meist niedriger).
Und keine Angst ,der Zeitwert ist in dem Falle der Wiederbeschaffungswert und da gehen die nach den aktuellen Marktpreisen für den Zustand wie Du ihn vor dem Unfall hattest. ( Waren bei der TS und meiner ES jeweils immer mehrere Offerten aus dem Netz dabei und der Vergleich mit besagter Liste)
Da sollte was gehen auch wenn es, wie bei Dir , ein Totalschaden ist.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:11
von MaxNice
500€ ist stark untertrieben, da geht wesentlich mehr grade bei so wenig kilometern. ich hatte ja in etwa ähnliches mit meiner TS 2007 ich bekam 1000 und paar zerquetschte euro für den schrotthaufen und hab ich trotzdem wieder aufgebaut, dabei war der äußerliche zustand nicht grade schön so wie jetzt, sondern wirklich used look. aber ich habe auch ne fünfstellige summe schadensersatz für meine verletzung gekriegt, ich wünsche sowas trotzdem niemandem. das geld lindert kaum den erfahrenen schmerz und folgeschäden.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:24
von Prä Jonas-Treiber
Ich habe für meine 150ETZ,den Kermit als Totalschaden über 1000 Euro bekommen, es ist mir der Schrottwert von rund 50 Euro abgezogen worden, bei Interesse PN
Gruß Walter, der froh ist dass Dir nicht viel passiert ist.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:35
von knut
hol dir deinen (zu erwartenden) verlust , über schmerzensgeld rein

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 16:56
von Nordlicht
knut hat geschrieben:hol dir deinen (zu erwartenden) verlust , über schmerzensgeld rein

und nicht vergessen...Klamotten ...Helm usw...
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 17:23
von Der Bruder
genau lasse alles begutachten
Und wenn du nen Rahmen Brauchst,sind noch da einmal mit Papieren und einmal Ohne
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 18:40
von ETZploited
Da die Schuldfrage eindeutig geklärt zu sein scheint, wende dich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um deine Ansprüche zu vertreten.
Nur so ist garantiert, daß deine berechtigten Ansprüche in Gänze gewährt bleiben.
Das fängt schon dabei an, daß bei Vertretung durch einen Rechtsbeistand die gegnerische Partei ein für dich günstig ausfallendes Gutachten nicht so schnell anfechten wird.
Der Wert allein des Fahrzeuges kann durchaus mit 1500 Euro oder gar mehr angesetzt werden, wie bereits gesagt wurde.
Grundsätzlich wird der Wert so hoch angesetzt, wie nur irgend möglich.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 19:04
von ea2873
und nie nie nie den gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren. hier wird z.B. der TÜV von allen zwangsweise akzeptiert, frag aber vorher wie ers mit oldtimern hält. ab besten du nimmst gleich nen anwalt, den müssen die zahlen.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 19:17
von vw25
mich hat jemand damals übersehen beim rechts abbiegen und ist mir drauf gefahren. moped kaputt. ich habe daraufhin das 100jährige bestehen des krankenhauses als patient miterleben dürfen. für das moped habe ich noch 30€

bekommen, was zuvor von einen gutachter geschätzt worden ist! aber du kannst probieren durch schmerzensgeld und den schaden an deiner kleidung und andere kosten wie arztbesuche und kilometergeld versuchen etwas geld auszuhandeln. das moped habe ich daraufhin von den geld wieder aufgebaut und es läuft wieder
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 19:47
von Maddin1
vw25 hat geschrieben:mich hat jemand damals übersehen beim rechts abbiegen und ist mir drauf gefahren. moped kaputt. ich habe daraufhin das 100jährige bestehen des krankenhauses als patient miterleben dürfen. für das moped habe ich noch 30€

bekommen, was zuvor von einen gutachter geschätzt worden ist! aber du kannst probieren durch schmerzensgeld und den schaden an deiner kleidung und andere kosten wie arztbesuche und kilometergeld versuchen etwas geld auszuhandeln. das moped habe ich daraufhin von den geld wieder aufgebaut und es läuft wieder
Da haben sie dich aber voll beschießen.
Meine ETZe war nach dem Gutachten noch fast 1200€ wert. Scaden war damal was in die 400€.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 20:16
von MrHenker27
moin,
meine empfelung ist Versicherung vom Verursacher anrufen, gleich nachm Gutachter verlangen aber auch einräumen, das es sich um ein älteres fahrzeug handelt und fragen ob du dir selber einen Gutachter suchen darsft.
ich glaube, wenn du ein gegen gutachten machst, mußt du das selber zahlen, bin mir da aber nicht sicher. Bis dato hatte ich aber immer glück auch wenn der Gutachter vom Gegner war. Wichtig ist halt nur, ihm alles zu Zeigen. Ein Wertgutachten wär natürlich klar vom vorteil.
greets
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 20:39
von Enz-Zett
MrHenker27 hat geschrieben:moin,
meine empfelung ist Versicherung vom Verursacher anrufen, gleich nachm Gutachter verlangen
Nein, nein, nein und nochmal nein! Du hast freie Gutachterwahl, kannst also direkt losmarschieren und einen suchen. Bei der gegnerischen Versicherung einen Gutachter verlangen ist da ein garantierter Schuß nach hinten raus!
Mein Tip: Zuerst einen freien Gutachter beauftragen, freie Werkstätten helfen dabei einen zu finden der sich gut mit Oldtimer / Klassiker / Liebhaberfahrzeugen und Motorrädern auskenen. Wenn schon ein Gutachten besteht, überlegt sich das die gegnerische Versicherung gleich nochmal, ob sie ihren eigenen von der Leine lassen wollen - das zweite Gutachten zahlen die dann garantiert selbst.
Und dann gleich einen Anwalt beauftragen und eine Generalabtretung machen.
Übrigens: Liebhaberfahrzeuge (zu denen die Hufu definitiv gehört) liegen höher im Wert als vergleichbare Alltagsfahrzeuge, bis ca. 30%. Und wenn Du reparieren läßt, kannst Du in der Reparatursumme auch nochmal um rund 30% über den Gutachtenwert rausgehen.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 21:40
von ETZploited
Maddin1 hat geschrieben:vw25 hat geschrieben:...für das moped habe ich noch 30€

bekommen
Da haben sie dich aber voll beschießen.
Denke ich auch.
Enz-Zett hat geschrieben:MrHenker27 hat geschrieben:meine empfelung ist Versicherung vom Verursacher anrufen, gleich nachm Gutachter verlangen
Nein, nein, nein und nochmal nein! Du hast freie Gutachterwahl, kannst also direkt losmarschieren und einen suchen. Bei der gegnerischen Versicherung einen Gutachter verlangen ist da ein garantierter Schuß nach hinten raus!
So ist es.
Enz-Zett hat geschrieben:Und wenn Du reparieren läßt, kannst Du in der Reparatursumme auch nochmal um rund 30% über den Gutachtenwert rausgehen.
Das hatte ich nicht erwähnt, weil die 130% auch nur erstattet werden, wenn wirklich repariert wird.
Hier wird es lohnenswerter sein, Zeitwert minus Restwert einzustreichen.
Nochmal, bevor es untergeht:
Einen fähigen Anwalt nehmen!
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
10. Juli 2010 21:48
von MaxNice
und sich mit dem schmerzengeld bloß nicht zufrieden geben mir hat die versicherung nur 10% dessen geboten, was ich am ende gekriegt habe. ich muss dazu aber auch sagen, ich war 9 monate lang krank geschrieben.
ich hatte mir auch gleich nen gutachter genommen und der anwältin den fall übergeben. ich muss dazu aber auch sagen, ich war 9 monate lang krank geschrieben. alles was zur schutzkleidung gehört muss bei defekt auch ersetzt werden, manche versicherungen wollen einem weiß machen, dass da nur der helm gelte.
ach und noch was, ein strategisches mittel der versicherungen ist hinhaltetaktik und verunsicherung. behalte kühlen kopf und gedulde dich, es kann mal ein halbes jahr und länger dauern, bis so ein schadensfall abgeschlossen ist.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
11. Juli 2010 09:49
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
26. Juli 2010 22:26
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
26. Juli 2010 23:13
von waldi
...ein guter gutachter ist sein geld wert, (bezahlt eh die gegnerische versicherung)kann nur sagen einen scirocco 2 brachte knapp über 3tsd. euro plus 300 beim verkauf. ach ja, gekostet hatte er voe 50tsd. km mal 800 euro und bis auf zahnriemen und oel war da nix.

lg mario
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 00:00
von Trabant
Jo, kenn ich. Meine 251 sah im Frühjahr genau so aus( siehe meine Galerie). Bei Schäden über 1000 Euro kannst du dir auf kosten der Versicherung einen Anwalt nehmen. Ist besser wegen dem Papierkram. Ohne versucht dir die Versicherung das Wort im Mund herum zu drehen. Gutachter bestellen und Zeitwert ermitteln lassen. Beschädigte Kleidung und Helm auch angeben. Selbst wenn der Helm keine Macke hat, ersetzen lassen und dann weiter tragen.
Da ich mir auch einen neuen Rahmen besorgen musste, kann ich die sagen, ETZ 150 Rahmen bekommst du nachgeworfen. Telegaben Klemmkopf und Rad ist auch kein Problem.
Meine ist auch wieder Fit für kleines Geld, obwohl ich Probleme hatte einen 251er Rahmen zu finden. Ich meine sie ist mir auch wieder recht gut gelungen, wie auf dem neusten Bild zu sehen. Wenn du dir dann noch Schlagzahlen besorgst, und die alte Rahmennr. übernimmst, drückst du die Rep.kosten noch weiter.
Wenn du alles selber machst, so wie ich, bekommst du deine MZ für 400€ oder weniger wieder fit.
Ach so, sobald das Teil wieder Fit ist, steht dir auch der Restwert zu. Eventuelle Arztgebühren und Rezepte, 10€ Praxiseintritt alles mitberechnen. Wenn du mit dem Krankenwagen zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht wurdest, bekommst du auch dafür noch eine 10 € Rechnung, auch die einschicken. Alles an den Anwalt schicken und gut ist, sonst macht dich die Versicherung weich.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 00:13
von ETZploited
Trabant hat geschrieben:Ach so, sobald das Teil wieder Fit ist, steht dir auch der Restwert zu.
Sorry, das halte ich - wenigstens als Pauschalaussage - für hanebüchenen Unsinn.
Entweder es gibt Auszahlung für Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, oder es gibt Auszahlung für Reparatur, bei Teilreparatur Differenzwert ohne Mehrwertsteuer.
Deswegen drängte ich ja auf die Zuhilfenahme eines Verkehrsanwaltes, weil es nicht nur um die Durchsetzung von Ansprüchen geht, sondern auch erst mal um deren Erfassung bzw. das Abwägen der Möglichkeiten.
Ich hab nicht viel Ahnung, hier im Forum wird aber teilweise noch mehr Unsinn geschrieben. Mit "ich will auch mal was sagen" ist aber gerade in solche Fällen dem Betroffenen gar nicht geholfen. Man merkt allzuoft förmlich, daß die entsprechenden Schreiber von Schadensregulierung in der Praxis nichts begriffen haben.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 02:24
von Trabant
ETZploited hat geschrieben:Ich hab nicht viel Ahnung, hier im Forum wird aber teilweise noch mehr Unsinn geschrieben. Mit "ich will auch mal was sagen" ist aber gerade in solche Fällen dem Betroffenen gar nicht geholfen. Man merkt allzuoft förmlich, daß die entsprechenden Schreiber von Schadensregulierung in der Praxis nichts begriffen haben.
Klar, ich wollte nur mal was sagen, sicher. Nicht, dass es etwa so wäre, das ich das vor ca 4 Monaten so erlebt hätte. Aber egal. Schreibe ich hier eben nichts mehr. Bleibt mir mehr Zeit für mich. Was kümmern mich andere.Soll doch jeder seinen driss allein machen. Ich finde aber auch , wer noch nie so einen Unfall hatte, sollte sich total zurück halten.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 12:28
von Falko
Kriegt euch doch nicht gleich in die Wolle, Jungs...
Ich werde berichten, wie es ausgeht.
Jedenfalls habe ich mir heute von der Frau Doc nochmal sämtliche verletzungen bestätigen lassen.
Nach einigem Stöbern bei mobile.de bin ich auf einmal scharf auf eine TS 250/1. Ich warte auf einen Rückruf und dann sehe ich sie mir vielleicht heute noch an. So ein Unfall bringt einen auf ganz andere Gedanken....

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 14:18
von ETZploited
@Trabant
Auf den Teil hättest du lieber eingehen sollen:
ETZploited hat geschrieben:Entweder es gibt Auszahlung für Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, oder es gibt Auszahlung für Reparatur, bei Teilreparatur Differenzwert ohne Mehrwertsteuer.
Der Teil, den du aufgenommen hast, war zugegebenermaßen sehr direkt - sorry - aber vor allem nicht speziell auf dich gemünzt.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. Juli 2010 15:08
von MZ-Chopper
2003 kam bei mir opi aus der seitenstrasse mit auto.......meine 150´er etz laut gutachter totalschaden...150,-€
über anwalt mit der geg. haftpflicht gabs etwas mehr schmerzensgeld, lag auch nen monat im krankenhaus....
mit dem geld gabs ein neues möp....
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
30. Juli 2010 12:51
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
30. Juli 2010 13:00
von smokiebrandy
Auch sehr hübsch... denke mal da wirst du auch viel Freude mit haben...

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
30. Juli 2010 16:23
von motorradfahrerwill
Na da paß mal auf daß
Falko hat geschrieben:die Zwischenzeit
nicht sooo lang wird.

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
30. Juli 2010 17:49
von TeEs
motorradfahrerwill hat geschrieben:Na da paß mal auf daß
Falko hat geschrieben:die Zwischenzeit
nicht sooo lang wird.

Ich denke auch, du wirst dann nach dem Neuaufbau die ETZ nur noch gelegentlich bewegen.
Allzeit gute Fahrt.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
9. September 2010 18:43
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
9. September 2010 21:32
von eMVau
Gute Entscheidung

(und die TS hat bei Dir bestimmt auch ein dauerhaftes Zuhause gefunden...

)
LG MV
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. November 2010 09:51
von Falko
xxx
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. November 2010 11:19
von Prä Jonas-Treiber
Falko hat geschrieben:So, mein Gutachten ist da. Wiederbeschaffungswert 1050 €,
1000 Euro minus 50 Euro Schrottrestwertt habe ich vor knapp 3 Jahren für den Totalschaden von meiner ETZ 150 auch bekommen. Das scheint bei den Gutachten der Standartwert zu sein....

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. November 2010 14:58
von Trabant
also für eine etz hufu doch nicht übel.
die kannst du doch für 300 euro wieder fit bekommen. die Rahmen bekommt man nachgeworfen.
Ich hoffe du hast auch geld für beschädigte Kleidung und Helm bekommen. Immer auf neuen Halm bestehen, könnte ja Haarrisse haben und ihn trotzdem weiter benutzen

.
Schmerzensgeld und Nutzungsausfall auch geltend machen.
Das läuft doch hoffentlich alles über einen Anwalt, denn ab 1000 euro Schaden,muss dir die gegnerische Versicherung den auch bezahlen.
Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
27. November 2010 19:06
von Emmen Jo
Erstmal gut, dass dir nichts weiter passiert ist. Aus der Erfahrung nach meinem Unfall auf der Heimreise vom Emmenrausch, kann ich dir nur raten:
Nimm dir einen Anwalt ! Der holt dir Sachen raus, da denkst du nicht mal dran.

Re: Schwerer Schaden an ETZ 150

Verfasst:
28. November 2010 11:50
von Falko
xxx