Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Andreas hat geschrieben:Die Mindestgeschwindigkeit auf BAB beträgt zur Zeit lt. § 18 StVO -> .... Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;....
Was ist denn nun, wenn auf Grund von "Serienstreuungen" eine KR 51 oder KR 51/1 nachweislich nicht 60 km/h, sondern 61 oder gar 62 km/h schafft?!
Ne Gesetzeslücke?! Und die darf dann auch auf die BAB?!
Roland hat geschrieben:Aber das Thema Schwertransporte dürfte Dir ja geläufig sein.
Andreas hat geschrieben:Aus Gründen der Verkehrssicherheit unterstütze ich die Petition natürlich.
Andreas hat geschrieben:... auf VMax 60 km/h auf der Autobahn beschränkt, besagte Moppeds dürfen aber mit VMax 60 km/h nicht auf die Bahn......
Alex hat geschrieben:-Ampeln, die nur bei "Reizung" ihrer Kontaktschleifen eine Grünphase machen gehören schlicht und einfach verboten. Ich kenne allein in Mannheim drei Ampeln, an denen ich regelmäßig vorbei muß, die die Country aufgrund ihrer Höhe nicht erkennen und wenn nicht zufällig ein Auto hinter mir steht muß ich ständig (nach jeweils LANGER Wartezeit) durch rot - gefährlich und nervt!
ETZChris hat geschrieben:ich finde diese petition in ordnung und wichtig...habe auch mitgezeichnet...könnte mich nach meinem projekt für den winter 2007/2008 auch betreffen...
Alex hat geschrieben:Es gibt sicher noch einiges mehr was mir spontan nur nicht einfällt.
sammycolonia hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:ich finde diese petition in ordnung und wichtig...habe auch mitgezeichnet...könnte mich nach meinem projekt für den winter 2007/2008 auch betreffen...
also nun mal ganz langsam chris....
erst wolltest du nen seitenwagen an deine kleine etzbauen und jetzt soll da noch ein anhäger dran?
und jetzt willst du mit dem ding auch noch schneller als 60 kmh fahrenMUAHAAHAAAA
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste