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Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:11
von Schulz
Hallo liebe Forengemeinde

ich möchte euch nur mal mitteilen was mir so die letzten Monate wiederfahren ist.

Im Jahr 2006 habe ich mir einen kleinen Spatz (SR4-1) gekauft der solala zurecht war aber das war ja egal wollte ja sowieso was zum zurechtmachen haben.
Als er dann Anfang 2007 wieder in seinen fast orginal Zustand erstrahlte wurde er mir doch glatt vom Hof geklaut. Ok dachte ich mir ab zur Polizei und Anzeige gemacht.
Und wie es nunmal so ist, nach ein paar Monaten die Hoffnung aufgegeben das ich Ihn überhaupt nochmal wiedersehen werde :cry:

Aber wie es das Schicksal so will klingelt es vor 2 Monaten an meiner Haustür und ein Polizist wollte mit mir reden. Jut dachte ich mir was hast`n jetzt schon wieder angestellt aber siehe da er sagte mir das mein Spatz gefunden wurde :shock: und ob ich Ihn begleiten möchte um mein Fahrzeug zu Identifizieren.
Gesagt getan in den schönen "Verkehrsblauen" Passat eingestiegen und los gings. Als wir angekommen waren sah ich Ihn in einer Garage auf`m Tisch stehen und nach genaueren hinsehen konnte ich zweifelsfrei als meinen Erkennen (kleine Beule im Tank, Elektrik, Motor) nur das Vorderrad war nicht meins.

Nachdem dann die Formalitäten zwecks Beiweissicherstellung (Abschleppdienst usw.) geklärt waren ging es wieder nach Hause und die nächste Warterei ging los wegen Zeugenaussage (wo ich letzten Monat war) und Bearbeitung vom Staatsanwalt.

Und heute war es dann soweit Brief vom der Staatsanwaltschaft im Briefkasten, mit vor Aufregung zitterenden Händen ab ins Haus und erstmal hinsetzten.

Brief aufgemacht und was lese ich nach 2 Seiten Beamtendeutsch:
Staatsanwaltschaft hat geschrieben:"der Beschuldigte räumt ein, den Rahmen Ihres Mopeds nebst Schutzblechen gefunden und an sich genommen zu haben. Allerdings behauptet er, die im Übrigen jetzt am Moped verbauten Fahrzeugteile habe er käuflich erworben. Das Gegenteil lässt sich nach Aktenlage nicht nachweisen. Da nicht auszuschließen ist. dass die Mehrheit der Fahrzeugteile vom Beschuldigten stammt, wird das Moped in seiner Gesammtheit an den Beschuldigten herrausgegeben"


Was soll man davon jetzt halten :gruebel:

Kann ich jetzt auch ein Moped klauen angeblich nen neuen Tankdeckel drauf machen und dann ist es auch meins????

(Falls ich im falschen Bereich gepostet habe bitte verschieben)

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:13
von TS-Jens
Das ist nicht wahr, oder?

Da hilft nur selbstjustiz...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:17
von Arni25
:shock: alter Schwede.... Sowas gibts? Juristisch kann man da nichts machen?

Ist denn auszuschließen, das die Mehrzahl der Teile von Dir stammt???

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:18
von flotter 3er
TS-Jens hat geschrieben:Das ist nicht wahr, oder?

Da hilft nur selbstjustiz...


Kannst du bitte endlich mal mit dieser Charles Bronson Selbstjustizkacke aufhören? Ist ja nun nicht zum ersten Mal!

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:21
von TS-Jens
Jaaa jaaa. Erinner mich mal dran wo ich das schonmal geschrieben hab. Ich erinner mich grad nicht, wenn muss das schon ne ganze Weile her sein...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:24
von Joterich
Arni25 hat geschrieben::shock: alter Schwede.... Sowas gibts? Juristisch kann man da nichts machen?

Ist denn auszuschließen, das die Mehrzahl der Teile von Dir stammt???


müsstest du nicht wenigstens den Rahmen wieder bekommen - weil der doch dir gehört laut der Rahmennummer und dem Kaufvertrag
und nur weil der an deiner Karre dran rumgeschraubt hat heißt es doch noch lange nicht das es auch dem gehört :gruebel:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:29
von Maddin1
Also ich würde das jetzt mal mit einem Anwalt bereden.

Es kann doch nicht sein das man auf der Zulassungsstelle die Hosen runter lassen muß, wenn mal der Brief fehlt, und er hier bekommt vom Richter ein geklauten Rahmen geschenkt.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:31
von Robert K. G.
@Schulz:

Das klingt natürlich alles sehr Kagge. Ich würde das persönliche Gespräch mit dem edlen Finder suchen. In diesem würde ich ihm mit ruhigen Worten klar machen, dass das "mein" Mopped ist. Im Übrigen kann er mich gern verklagen und die Herausgabe fordern. Er würde aber, aufgrund der Fotos die ich noch von dem Mopped habe, und mit denen ich eindeutig nachweisen kann, dass das mein Mopped ist (siehe Beule Tank Blabla), Schiffbruch erleiden. Im Übrigen (muss ja nicht umbedingt der Wahrheit entsprechen :twisted: ) prüft mein Anwalt gerade ob ich von "dir" Schadenersatz einfordern kann, da ich das Mopped, wie ich mit Zeugen belegen kann,nie verlohren habe.

Ich hoffe es wird klar, was ich machen würde... :mrgreen:

Gruß
Robert

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:35
von Schulz
TS-Jens hat geschrieben:Das ist nicht wahr, oder?

Da hilft nur selbstjustiz...


Doch das ist wahr!
Und wegen der Selbstjustiz, da muß ich mich ja nicht auf die Gleiche Stufe wie er stellen, weil er das schon probiert hat aber das scheint irgendwie untergegangen zu sein bei der Polizei

Arni hat geschrieben:alter Schwede.... Sowas gibts? Juristisch kann man da nichts machen?

Ist denn auszuschließen, das die Mehrzahl der Teile von Dir stammt???


Zivilrechtlich könnte ich da bestimmt noch was machen aber was soll das noch bringen?
Aber ich habe in solchen Dingen kein Plan wie das abläuft :(
Und ich bin mir sehr sicher das es meine Teile waren (ausser das Vorderrad) nur ich kann es nicht beweisen aber warum sollte ich es auch mir wurde ein ganzes Moped gestohlen, da kann ich keinen Kassenbon für jede Schraube haben

EDIT
Das einzigste was ich habe ist ein Foto (<- das hat die Polizei auch) und der Kaufvertrag

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:39
von flotter 3er
Schulz hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:Das ist nicht wahr, oder?

Da hilft nur selbstjustiz...


Doch das ist wahr!
Und wegen der Selbstjustiz, da muß ich mich ja nicht auf die Gleiche Stufe wie er stellen, weil er das schon probiert hat aber das scheint irgendwie untergegangen zu sein bei der Polizei



Manchmal ist es ein bißchen schwer mit dem Verstehen, oder? Das ist immer noch kein privater Stammtisch, sondern ein öffentlich zugängliches Forum, Aufrufe zur Selbstjustiz sind Straftaten - da können wir als Forum garnicht anders als uns zu distanzieren - ist das so schwer zu begreifen?

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:40
von Robert K. G.
Schulz hat geschrieben:...
Zivilrechtlich könnte ich da bestimmt noch was machen aber was soll das noch bringen?
Aber ich habe in solchen Dingen kein Plan wie das abläuft :(
Und ich bin mir sehr sicher das es meine Teile waren (ausser das Vorderrad) nur ich kann es nicht beweisen aber warum sollte ich es auch mir wurde ein ganzes Moped gestohlen, da kann ich keinen Kassenbon für jede Schraube haben


Suche dir einen Anwalt! Zur Not auch über dieses Forum. Und gib mal bitte bekannt, wo das ganze passiert ist. Vielleicht finden sich ja Zeugen, dass es dein Mopped ist. Und sollte der Kerl dir drohen: Anzeigen, Anzeigen und noch mals Anzeigen schreiben. Bei klärenden Gesprächen, können dich auch Leute aus dem Forum, zum Schutz!!!, begleiten. Wenn zehn Mann bei ihm bimmeln, wird er vielleicht einsichtiger argumentieren. :wink:

Gruß
Robert

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:42
von knut
ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:43
von ETZChris
knut hat geschrieben:ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden


wäre aber in der gleichen sache. ob das geht?

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:43
von flotter 3er
knut hat geschrieben:ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden


Wäre ein Ansatz. Zumal der Andere nachweisen muss, das er die Teile gekauft hat....

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:45
von Robert K. G.
ETZChris hat geschrieben:
knut hat geschrieben:ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden


wäre aber in der gleichen sache. ob das geht?


Wenn der "Finder" ihm mit Gewalt in diesem Zusammenhang droht? Ich denke nicht. Ein Versuch ist es zumindest wert. Und einen Anwalt suchen...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:47
von Maddin1
flotter 3er hat geschrieben:
knut hat geschrieben:ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden


Wäre ein Ansatz. Zumal der Andere nachweisen muss, das er die Teile gekauft hat....


Zumal ich schon die Zusprechung der Rahmens als nicht rechtens sehe. Zumindestens er hätte rausgerückt werden müßen.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:47
von Bastelrunde
Schulz hat geschrieben:"der Beschuldigte räumt ein, den Rahmen Ihres Mopeds nebst Schutzblechen gefunden und an sich genommen zu haben. Allerdings behauptet er, die im Übrigen jetzt am Moped verbauten Fahrzeugteile habe er käuflich erworben. Das Gegenteil lässt sich nach Aktenlage nicht nachweisen. Da nicht auszuschließen ist. dass die Mehrheit der Fahrzeugteile vom Beschuldigten stammt, wird das Moped in seiner Gesammtheit an den Beschuldigten herrausgegeben"


Das ist so nicht ganz richtig.

1. Wenn der Beschuldigte den Rahmen lt. seiner Aussage gefundet hat, so ist er zwar der momentane Besitzer, aber noch lange kein Eigentümer. Wenn du im Besitz der Fahrzeugpapiere bzw. eines gültigen Kaufvertrages bist, so ist und bleibt die Sache auch dein Eigentum. Das kannst du ohne Probleme gerichtlich einfordern.

2. Er behauptet, das er die jetzt verbauten Teile käuflich erworben hat. Stelle Strafanzeige, beim zuständigen Amtsgericht oder direkt bei der Polizei, gegen den Beschuldigten wegen Diebstahl und lass ihn die Aussage "von Eides statt" abgeben. Ihm sollte bewusst sein das begangener Meineid eine Haftstrafe vorsieht. Da die Teile dein Eigentum sind, solltest du das per Dokumentation auch nachweisen können. (Fotos, eventuelle Zeugenaussagen)

Im Zweifel für den Angeklagten. Du stehst jetzt in der Beweispflicht, er aber ebenfalls, und das dürfte wesentlich schwerer sein! 8)

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:51
von flotter 3er
Maddin1 hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
knut hat geschrieben:ich würde einfach anzeige gegen den nun bekannten typen erstatten - dann muss neu ermittelt werden


Wäre ein Ansatz. Zumal der Andere nachweisen muss, das er die Teile gekauft hat....


Zumal ich schon die Zusprechung der Rahmens als nicht rechtens sehe. Zumindestens er hätte rausgerückt werden müßen.


Da irrst du. Wenn davon auszugehen ist, das unter Verwendung, neuer, fremder Teile quasi ein "höherwertiges" Fahrzeug neu entstanden ist, kann das Eigentumsrecht sehr wohl auf den Typen übergehen. Ggf. sind noch zivilrechtliche Ansprüche im Spiel, bgzl. Wertausgleich für den Rahmen. Die deutsche Rechtssprechung ist so.... :roll: Denk mal an meine GE Geschichte.... :wink:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:53
von Maddin1
JA Frank, hast recht. Aber vom logischen her...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:54
von Thomas.O
Hallo

wenn er den Rahmen gefunden hat, und dieser nicht mehr wert hat als 10 €, dann braucht er den Fund noch nicht einmal anzeigen.
Sollte ein Rahmen mehr wert sein als 10€, und diesen Fund nicht anzeigt, macht er sich strafbar.

http://www.calden.de/buergerbureau/Fundrecht.pdf


Gruß
Thomas

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:55
von flotter 3er
Bastelrunde hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig.

1. Wenn der Beschuldigte den Rahmen lt. seiner Aussage gefundet hat, so ist er zwar der momentane Besitzer, aber noch lange kein Eigentümer. Wenn du im Besitz der Fahrzeugpapiere bzw. eines gültigen Kaufvertrages bist, so ist und bleibt die Sache auch dein Eigentum. Das kannst du ohne Probleme gerichtlich einfordern.

2. Er behauptet, das er die jetzt verbauten Teile käuflich erworben hat. Stelle Strafanzeige, beim zuständigen Amtsgericht oder direkt bei der Polizei, gegen den Beschuldigten wegen Diebstahl und lass ihn die Aussage "von Eides statt" abgeben. Ihm sollte bewusst sein das begangener Meineid eine Haftstrafe vorsieht. Da die Teile dein Eigentum sind, solltest du das per Dokumentation auch nachweisen können. (Fotos, eventuelle Zeugenaussagen)

Im Zweifel für den Angeklagten. Du stehst jetzt in der Beweispflicht, er aber ebenfalls, und das dürfte wesentlich schwerer sein! 8)


Brief/Papiere sind Indizien, aber kein Eigentumsnachweis, ein Kaufvertrag schon! Man könnte dem Kollegen zu verstehen geben, man hätte die Teile auf eine bestimmte Weise gekennzeichnet, welche man der Polizei mitteilen würde - dann soll er mal eine Eidesstattliche abgeben - mal sehen was er macht....!

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:56
von Robert K. G.
flotter 3er hat geschrieben:
Da irrst du. Wenn davon auszugehen ist, das unter Verwendung, neuer, fremder Teile quasi ein "höherwertiges" Fahrzeug neu entstanden ist, kann das Eigentumsrecht sehr wohl auf den Typen übergehen. Ggf. sind noch zivilrechtliche Ansprüche im Spiel, bgzl. Wertausgleich für den Rahmen. Die deutsche Rechtssprechung ist so.... :roll: Denk mal an meine GE Geschichte.... :wink:


Der Spatz war aber, laut Aussage von Schulz, in einem fast originalem Zustand. Es ist also nichts höherwertiger geworden. Zudem erkennt er einige weitere Teile als seine wieder. Das Ganze ist wohl doch nicht so eindeutig...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:57
von Schulz
Nachdem ich hier das ganze langsam Verarbeite werde ich morgen Vormittag mal in die Stadt fahren und mir mal einen Anwalt suchen und fragen was er davon hält.
Was da rausgekommen ist werde ich hier natürlich mal kurz berichten...

Aber was mich frage ist es immer noch mein Moped oder nicht :gruebel:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 12:57
von flotter 3er
Robert K. G. hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Da irrst du. Wenn davon auszugehen ist, das unter Verwendung, neuer, fremder Teile quasi ein "höherwertiges" Fahrzeug neu entstanden ist, kann das Eigentumsrecht sehr wohl auf den Typen übergehen. Ggf. sind noch zivilrechtliche Ansprüche im Spiel, bgzl. Wertausgleich für den Rahmen. Die deutsche Rechtssprechung ist so.... :roll: Denk mal an meine GE Geschichte.... :wink:


Der Spatz war aber, laut Aussage von Schulz, in einem fast originalem Zustand. Es ist also nichts höherwertiger geworden. Zudem erkennt er einige weitere Teile als seine wieder. Das Ganze ist wohl doch nicht so eindeutig...


Genau das muß er aber leider beweisen.... :roll:

-- Hinzugefügt: 17/11/2010, 12:59 --

Schulz hat geschrieben:Aber was mich frage ist es immer noch mein Moped oder nicht :gruebel:


Das ist nicht die Frage - die Frage ist, was läuft in unserem "Rechtssystem" ..... :roll:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:00
von Robert K. G.
Schulz hat geschrieben:Nachdem ich hier das ganze langsam Verarbeite werde ich morgen Vormittag mal in die Stadt fahren und mir mal einen Anwalt suchen und fragen was er davon hält.
Was da rausgekommen ist werde ich hier natürlich mal kurz berichten...

Aber was mich frage ist es immer noch mein Moped oder nicht :gruebel:


Wenn du im ADAC oder ähnlichen Vereinen bist, ist die Erstberatung meist kostenlos. Sie helfen dir auch einen Anwalt zu finden.

Und suche möglichst viele Fotos und Zeugen (Eltern, Freunde - ganz egal). So kannst du über Farbe, Beulen, Nummern, Papiere und Zeugenaussagen dem Kerl schnell klar machen, dass er lügt. Der Anwalt wird dir sagen, wie man das Ganze dann auch noch jurisisch wasserdicht macht.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:05
von ETZChris
hast du eine rechtschutz? wenn ja, ruf da an. die vermitteln dir dann eine vertragskanzlei in deiner nähe.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:14
von Schulz
Robert K. G. hat geschrieben:Wenn du im ADAC oder ähnlichen Vereinen bist, ist die Erstberatung meist kostenlos. Sie helfen dir auch einen Anwalt zu finden.

Und suche möglichst viele Fotos und Zeugen (Eltern, Freunde - ganz egal). So kannst du über Farbe, Beulen, Nummern, Papiere und Zeugenaussagen dem Kerl schnell klar machen, dass er lügt. Der Anwalt wird dir sagen, wie man das Ganze dann auch noch jurisisch wasserdicht macht.


Fotos kein Problem hat ja auch die Polizei bekommen, scheinen aber von der Staatsanwältin ignoriert worden zu sein
Zeugen auch kein Problem, war ja mein Dorfmoped . Hatte ich sogar bei der Zeugenaussage gesagt, das es genug Leute gibt die mein Moped kennen, hat die Polzei aber nicht interessiert.....

Rechtschutz oder ähnliches habe ich nicht aber die paar Euro für die Beratungsstunde werde ich dafür über haben.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:17
von Alfred
Hol Dir die Aussagen schriftlich. Und: Unkompetente Leute gibts überall.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:20
von Arni25
Schulz hat geschrieben:Fotos kein Problem hat ja auch die Polizei bekommen, scheinen aber von der Staatsanwältin ignoriert worden zu sein
Zeugen auch kein Problem, war ja mein Dorfmoped . Hatte ich sogar bei der Zeugenaussage gesagt, das es genug Leute gibt die mein Moped kennen, hat die Polzei aber nicht interessiert.....


Hört sich aber schon irgendwie komisch an...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 13:22
von Robert K. G.
Schulz hat geschrieben:[
...
Fotos kein Problem hat ja auch die Polizei bekommen, scheinen aber von der Staatsanwältin ignoriert worden zu sein
Zeugen auch kein Problem, war ja mein Dorfmoped . Hatte ich sogar bei der Zeugenaussage gesagt, das es genug Leute gibt die mein Moped kennen, hat die Polzei aber nicht interessiert.....
...


Na also, dann kannst du doch alles beweisen. Der Anwalt wird dir morgen sagen, wie man es richtig macht.

Gruß
Robert

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 15:19
von Stephan
Kann man gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht Widerspruch einlegen?

Rechtsschutz machen, wenn nicht vorhanden und dann mit juristischen Beistand an die Sache ran gehen.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 15:29
von urban
Mahlzeit

Thomas.O hat geschrieben:Hallo

wenn er den Rahmen gefunden hat, und dieser nicht mehr wert hat als 10 €, dann braucht er den Fund noch nicht einmal anzeigen.
Sollte ein Rahmen mehr wert sein als 10€, und diesen Fund nicht anzeigt, macht er sich strafbar.

http://www.calden.de/buergerbureau/Fundrecht.pdf


Gruß
Thomas


Also meine 80 Jährige Nachbarin hat gesagt; "Dat ist son altet Auto dat is auch schon ganz kaputt und läuft auch nicht mehr richtig das ist nix mehr wert".
Also hab ich es weg-gefunden:
RTEmagicC_DSC02738.jpg.jpg

Und auch hier jedes Teil nur 9,99 € Wert
Moppeds9.jpg

Wer mir Preislich zustimmt darf sich eins aussuchen.

Woher weiß den der Dieb das sowas nur 10 € Wert ist?

Gruß
Urban

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 15:36
von alexander
flotter 3er hat geschrieben:.. Manchmal ist es ein bißchen schwer mit dem Verstehen, oder? Das ist immer noch kein privater Stammtisch, sondern ein öffentlich zugängliches Forum, Aufrufe zur Selbstjustiz sind Straftaten - da können wir als Forum garnicht anders als uns zu distanzieren - ist das so schwer zu begreifen?


full ack.

(Am Stammtisch waer mir das auch zu dickhosiggeistesarm)

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 15:38
von Christoph-TS
Ach der Schulz ist aus Badersleben...Jetzt wird mir auch klar warum die Polizei und die Justiz so seltsam entscheiden...Wenn du denen nicht auf die Füße trittst eiern die nur rum...
Wegen Anwalt... Spezialist für Verkehrsrech in Halberstadt ist Büttcher(oder hieß er Böttcher?) und für Eigentumsrecht Hörich. Sollte sich alles im Telefonbuch finden lassen.
Jetzt werd ich erstmal am Wochenende in jedes Einzelteil an meiner TS eine Kennung einschlagen, damit ich beweisen kann das es mir gehört...so eine Sauerei...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 16:29
von rausgucker
Also eine Anzeige gegen den nun bekannten "Finder" ist durchaus etwas neues. Denn zuvor war ja nur gegen Unbekannt etwas anhängig. Jetzt kann die Anzeige gegen die Person direkt gestellt werden - und!! - es gibt auch ein corpus delicti dazu. Also mal ganz schnell die Anzeige aufgeben.
Aber dass die Richterin dem Typen den Rahmen zugesprochen hat, das finde ich sehr ungewöhnlich. Du hast das Eigentum an dem Rahmen ja nicht aufgegeben, schließlich hast Du ja Diebstahlsanzeige gestellt, hast also unmißverständlich klar gemacht, dass Du die Eigentumsrechte nicht aufgeben willst, im Gegenteil.
Eigentlich ist es doch so, dass der andere Typ nun beweisen muss, welche Teile er angebaut hat/gekauft hat. Und wenn an dem Rahmen auch die Schutzbleche dran waren, dann sollte verlangt werden, dass er seine Teile abschraubt und den Rahmen rausrückt. Sehr seltsam. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass bei Zulassung eines Rahmens ohne Papiere ein Heidenkokolores getrieben wird - wie schon gesagt - und hier trotz nachweislich greifbarem Eigentümers der Rahmen dem angeblichen Finder zugesprochen wird. Seeeeehr ungwöhnlich!!
Gruß

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 16:52
von Sven Witzel
rausgucker hat geschrieben:Aber dass die Richterin dem Typen den Rahmen zugesprochen hat, das finde ich sehr ungewöhnlich. Du hast das Eigentum an dem Rahmen ja nicht aufgegeben, schließlich hast Du ja Diebstahlsanzeige gestellt, hast also unmißverständlich klar gemacht, dass Du die Eigentumsrechte nicht aufgeben willst, im Gegenteil.
Eigentlich ist es doch so, dass der andere Typ nun beweisen muss, welche Teile er angebaut hat/gekauft hat. Und wenn an dem Rahmen auch die Schutzbleche dran waren, dann sollte verlangt werden, dass er seine Teile abschraubt und den Rahmen rausrückt. Sehr seltsam.

Was ist daran seltsam ?
Grundlage ist nicht die Dereliktion des Moppeds und anschließende Aneignung der herrenlosen Sache durch den Dieb sondern nach § 947 II BGB die Verbindung von beweglichen Sachen. Übrigens auch nen bekannten Problem bei Eigentumsvorbehalten, die kann man so auch aushebeln, sofern es keine verlängerten sind.
Beweisen muss im Zivilrecht derjenige der sich darauf beruft. Sprich man muss dem Dieb nachweisen, dass er nicht Teile erworben hat.

Anders im Strafrecht, da gilt ja die Amtsermittlungspflicht... Da hier aber scheinbar ja durchermittelt wurde würde ich sagen, dass hier ne bis in idem gilt und auch nicht weiter verfolgt wird...

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 17:10
von Robert K. G.
Sven Witzel hat geschrieben:...
Was ist daran seltsam ?
Grundlage ist nicht die Dereliktion des Moppeds und anschließende Aneignung der herrenlosen Sache durch den Dieb sondern nach § 947 II BGB die Verbindung von beweglichen Sachen. Übrigens auch nen bekannten Problem bei Eigentumsvorbehalten, die kann man so auch aushebeln, sofern es keine verlängerten sind.
Beweisen muss im Zivilrecht derjenige der sich darauf beruft. Sprich man muss dem Dieb nachweisen, dass er nicht Teile erworben hat.

Anders im Strafrecht, da gilt ja die Amtsermittlungspflicht... Da hier aber scheinbar ja durchermittelt wurde würde ich sagen, dass hier ne bis in idem gilt und auch nicht weiter verfolgt wird...


So wie ich es verstanden habe gab es noch kein Gerichtsverfahren. Hier hat keine Richterin, sondern eine Staatsanwältin etwas entschieden. Da sieht für mich, als juristisch ungebildete Person, die Sache schon ganz anders aus. Es gibt offensichtlich Zeugen, dass das Mopped nicht dem Finder gehört. (Nur ein Vorderrad.) Zudem weist jedes unserer Fahrzeuge bei einem Neuaufbau gewisse Besonderheiten (andere würden es Pfusch nennen :twisted: ) auf, die nur ich weiß und die durch die Demontage der entsprechenden Teile nachgewiesen werden kann. Des weiteren ist auch die Farbe ein Anhaltspunkt (Wer bekommt alle einzeln gekauften Teile in der gleichen Farbe, mit den selben Rotznasen, Beulen und Schrammen wie das Moppded vorher war?)

Gruß
Robert

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 17:11
von Bastelrunde
In dem Fall ist es aber keine herrenlose Sache, da der Eigentümer Verlust durch Diebstahl angezeigt hat. Als Finder besteht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraph 965 eine behördliche Meldepflicht. Dieser ist er nicht nachgekommen, und schon gar nicht darf der Finder selber eine eigene Wertschätzung der Fundsache vornehmen. Einfach nach erneuter Diebstahlsanzeige dem ermittelnden Staatsanwalt durch Fotos und Aussagen von Zeugen glaubhaft machen, das die restlichen Teile auch zu dem Fahrzeug gehörten, und dein Moped dürfte ziemlich schnell wieder bei dir stehen. 8)

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 17:14
von Sven Witzel
Robert K. G. hat geschrieben:So wie ich es verstanden habe gab es noch kein Gerichtsverfahren. Hier hat keine Richterin, sondern eine Staatsanwältin etwas entschieden. Da sieht für mich, als juristisch ungebildete Person, die Sache schon ganz anders aus.


Darf sie auch nach §§ 153-155a StPO wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Allerdings könnte man zur freude der Staranwaltschaft darüber nachdenken: http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 17:28
von rausgucker
Hm, doch, ungewöhnlich ist durchaus, dass es eben keine herrenlose Sache ist, sondern die Ansprüche darauf ausdrücklich aufrecht erhalten worden sind. Wo das Ding liegt, ist unerheblich. schließlich kann der Diebstahl und der Abtransport der Sache dem nachweislichen Eigentümer nicht zum Nachteil vorgehalten werden. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass eigentlich das gesamte Fahrzeug - egeal, was der "Finder" drangebaut hat - dem Eigentümer zurückgegeben werden muss. Der Finder muss wiederum belegen, dass er die Teile dran gebaut hat. Die müssen dann heraus gegeben werden. aber wass soll´s. Ich frage morgen beim Mittag mal unsere Hausjuristen, die lieben solche Fälle.
Ansonsten ist aber unstrittig, dass zumindest der Rahmen samt schutzblechen dem schulz gehört. Und er hat dieses Eigentum nie aufgegeben, es also auch nicht herrenlos gemacht. der Finder kann also keine Eigentumsrechte erwerben, egal, was er erzählt.
Aber wie gesagt, ich frage mal unsere Juristen in der Firma, ich selber bin nur ein BWL-Laie ;)

Gruß

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 18:33
von MZ-Chopper
ich hab anfang des jahres auch das möp meines sohnes was letztes jahr im august gemoppst wurde im internet wieder gefunden.....
genau so wie auf meinen privaten fotos....aber er hatte papiere dazu....irgendwoheralso rahmen und motor hat er gehabt und den rest gefunden....also durfte er alles behalten....

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 17. November 2010 22:33
von manitou
Kann man nicht einfach die Sache umkehren. :gruebel:

Also das Schulz den Rahmen seinerseits findet und dann den Rest dazu gekauft hat. Ich meine wenn die ermittelnden Beamten einmal so (sorry) blöd sind sollte das doch auch nochmal funktionieren.
Und dann aber die Kiste gleich Kennzeichen, wenn du sie quasi zurückgefunden hast :mrgreen:
Anhand der Kennzeichnung kannste beweisen das es deine ist und nicht die die der Finder verloren hat.
Verstehste mich?

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 06:04
von knut
solche tips bitte per pn :mrgreen:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 07:16
von kutt
lol .. schön, wie hier mit 0 hintergrundinfos diskutiert wird

aus dem eingangsbeitrag liest man weder etwas über die genaueren umstände, noch welches gericht diesen beschluß verfasst hat, noch ob es sich um ein zivilrechtliches oder ein strafverfahren handelt

ich würde mir jedenfalls kein urteil anhand der spärlichen infos erlauben

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 09:41
von rausgucker
och, kutt, jetzt sei nicht so kleinlich. So wenig Infos sind es doch garnicht. Außerdem hat der Schulz sein Thema ja angefangen, damit die anderen Forumsteilnehmer darüber "philosophieren". Und dafür ist so ein Forum da. Zumal Motorradklau leider ziemlich häufig passiert, da ist es schon gut, sich über die Fälle mal auszutauschen.
Gruß

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 09:55
von flotter 3er
Sven Witzel hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:So wie ich es verstanden habe gab es noch kein Gerichtsverfahren. Hier hat keine Richterin, sondern eine Staatsanwältin etwas entschieden. Da sieht für mich, als juristisch ungebildete Person, die Sache schon ganz anders aus.


Darf sie auch nach §§ 153-155a StPO wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Allerdings könnte man zur freude der Staranwaltschaft darüber nachdenken: http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html


Ist dass das "berühmte" Klageerzwingungsverfahren" ? welches zu 99% sowieso nicht funktioniert, weil eine Krähe und so.... :wink:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 18:41
von Sven Witzel
flotter 3er hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:So wie ich es verstanden habe gab es noch kein Gerichtsverfahren. Hier hat keine Richterin, sondern eine Staatsanwältin etwas entschieden. Da sieht für mich, als juristisch ungebildete Person, die Sache schon ganz anders aus.


Darf sie auch nach §§ 153-155a StPO wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Allerdings könnte man zur freude der Staranwaltschaft darüber nachdenken: http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html


Ist dass das "berühmte" Klageerzwingungsverfahren" ? welches zu 99% sowieso nicht funktioniert, weil eine Krähe und so.... :wink:


Psst :wink:
Die Krähentheorie gehört übrigens in den Bereich Medizinrecht.

@ kutt: Da die Staranwaltschaft mitspielt muss es strafrechtlicher Natur sein.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 19:11
von TS Martin
@ Schulz: Was auf jeden Fall in deinen Schreiben drinne stehen sollte, dass du gegen die Einstellung des Verfahrens bei deiner zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen kannst.

Habe das auch einmal nach einen Unfall gemacht, die Staatsanwaltschaft in NP meinte das die fahrlässige Körperverletzung mit einen Ordnungsgeld als ausreichend abgeahndet ausreicht und kein öffentl. Interesse besteht.

Gegen dieses Schreiben legte ich damals bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde ein und dieser Beschwerde wurde Recht gegeben.
Das Verfahren gegen den Verursacher eröffnet und dieser dann wg. fahrlässiger Körperverletzung mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt.

Hoffe diese Ausführung ist so korrekt eingestellt und für dich verständlich.

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 20:48
von Schulz
Wow bin erstmal sprachlos wieviel hier dazu geschrieben wurde :shock:

also um noch ein bißchen Klarheit reinzubringen

-der Spatz war orginal ausser das Vorderrad, es war eins mit Crossprofil drin (hatte zudem Zeitpunkt kein anderes Rad da)
(er wurde wie es aussieht nur neu überlackiert, es waren ja noch die Löcher von der Steckdose und vom Gepäckträger da sowie die kleine Beule im Tank und Lüsterklemen in der Elektrik)
-ein Gerichtsverfahren gab es nie und deswegen hat es die Staatsanwältin entschieden was im meinem ersten Beitrag steht
(im Briefkopf steht auch nur Strafanzeige gegen Herr XXX gegen Fundunterschlagung)

TS Martin hat geschrieben:@ Schulz: Was auf jeden Fall in deinen Schreiben drinne stehen sollte, dass du gegen die Einstellung des Verfahrens bei deiner zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen kannst.
<-- steht im Brief von der Staatsanwältin nicht drin, auch nicht so ähnlich vormuliert

und damit ich endlich mal ein bißchen Klarheit bekomme habe ich mir heute mal nen Anwalt gesucht, mit dem ich nächsten Donnerstag alles genau bereden werde

euch allen mal ein großes Danke für die vielen Ratschläge :oops:

Re: Entäuscht über Ausgang vom Ermittlungsverfahren

BeitragVerfasst: 18. November 2010 20:55
von sven-r
Also im Zweifelsfall das Mopped zurück klauen und ebenfalls behaupten, ich habe nur den Rahmen gefunden ? Dann müssen die mir beweisen das ich die Teile nicht geklaut habe ? Na das nenne ich mal ein Rechtssystem.....Klaue Motorräder und behaupte: "immer nur den Rahmen gefunden, die hab ich alle aufgewertet..."