Seite 1 von 1
TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 18:55
von Putti
Guten Abend!
Bin jetzt fast mit meinem Führerschein und meiner ETZ fertig und weiß nicht ob ich nun TÜV oder Vollgutachten brauch
Man hört ja viel hin und her und in der Suchfunktion hab ich auch keine klare Antwort gefunden.
Also Papiere sind vorhanden und sie war auch schon in der BRD zugelassen. Und wurde dann am 29.11.95 stillgelegt.
Brauch ich nun das Gutachten nach §21 oder nicht?
MfG Putti
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:00
von mutschy
Bei weniger als 7 Jahren Stilllegung reicht ne simple HU (u ggf AU, wen EZ nach 01.01.1989) vollkommen, aber bei nem derart langem Stilllegungszeitraum is ne Vollabnahme erforderlich.
Gruss
Mutschy
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:04
von Kautsch
mutschy hat geschrieben:aber bei nem derart langem Stilllegungszeitraum is ne Vollabnahme erforderlich.
Seh ich nicht so, Ich hab für meine ES mit DDR Brief nur eine Hauptuntersuchung und ein Datenblatt gebraucht. Nix §21
Geh mal zu ner Konkurenzfirma vom TÜV, die versuchen alles um die nach EU-Recht eigentlich nicht zulässige Monopol der §21er Abnahme vom TÜV zu untergraben

Problem ist meistens nur, dass Zulassungsstellen willkührlich handeln...
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:06
von P-J
nur Tüv

Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:10
von Putti
Und jetzt gehen die Meinungen schonwieder auseinander

Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:14
von BREITER
Wenn der Brief vorhanden ist reicht der TÜV.
Abnahmen nach §21 sind dann erforderlich wenn keine Papiere/Fahrzeugdaten vorhanden sind, um einen neuen Fahrzeugbrief auszustellen.
bis denne....
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:16
von Putti
Kriege ich trotzdem neue Papiere? Weil es ein alter, großer Fahrzeugbrief ist.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:27
von MaxNice
auch wenn ein alter brief vorhanden ist und die letzte HU sieben jahre her ist wird ne vollabnahme gemacht, hab ich grad hinter mir kostet 37€. ich hatte auch BRD brief und letzte HU bescheinigung dabei war aber 12 jahre abgelaufen.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:28
von trabimotorrad
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:33
von Putti
Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:40
von Maik80
Putti hat geschrieben:Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?
Da hat die DEKRA das Hoheitsrecht.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:48
von Baraccuda
trabimotorrad hat geschrieben:Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!
in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:49
von Putti
Maik80 hat geschrieben:Putti hat geschrieben:Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?
Da hat die DEKRA das Hoheitsrecht.
Und was sagt mir das??
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:50
von Maik80
Putti hat geschrieben:
Und was sagt mir das??
Das Du Dein Mopped bei der Dekra vorstellen solltest, zum Erlangen der HU und eines neues Briefes ggf.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 19:55
von Putti
Achso. Na das ist kein Problem denk ich.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 20:36
von Enz-Zett
Baraccuda hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben:Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!
in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht
Macht da aber mal nicht den Fehler und leitet ne Gesetzmäßigkeit ab, nur weil sich mancher Prüfer nicht an die Vorschrift hält. Denn so weit gilt es bundeseinheitlich: Keine Papiere oder >7 Jahre stillgelegt = Vollgutachten, sonst einfache HU. Wobei sich in der Praxis Vollgutachten und HU kaum voneinander unterscheidet, mal abgesehen vom Preis.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 20:48
von Peter S.
Kautsch hat geschrieben:Geh mal zu ner Konkurenzfirma vom TÜV, die versuchen alles um die nach EU-Recht eigentlich nicht zulässige Monopol der §21er Abnahme vom TÜV zu untergraben

Problem ist meistens nur, dass Zulassungsstellen willkührlich handeln...
Was ist denn die konkurenzfirma vom TÜV?
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 21:04
von MaxNice
die DEKRA
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 21:19
von ritzel
Hallo Leute;nach 11 Jahren Abmeldung musste ich bei der DEKRA(die sind nach"Einigungsvertrag"für die alten Südbezirke der Zone zuständig)ein:"Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäss §21..."machen lassen-und bekam Dieses zusammen mit dem:"Erläuterungsbogen zum Gutachten gemäss §21-Wiederinbetriebnahme";das war 2006 und kam 61,20 Geld.ralf-b.aus L
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 21:20
von flotter 3er

Was ist so schwierig, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und bei der Dekra in Oranienburg oder der Zulassungsstelle ebendort anzurufen? Dann hast du eine definitive Auskunft und keine Kaffeesatzleserei...

Telefonnummern spendiert die große Suchmaschine...
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
4. April 2011 21:59
von wolf60
Genau so ist es. Die Entscheidungshoheit darüber hat die für dich zuständige Zulassungsstelle, und genau die musst du fragen. Es gibt Zulassungsstellen, die bei vorhandenem (BRD-)Brief sich generell mit einer normalen HU begnügen, andere dagegen verlangen nach mehr als 7 Jahren Stillegung eine § 21-Abnahme. Ist nur ein DDR-Brief vorhanden, wollen allerdings die meisten Zulassungsstellen ein §21-Gutachten, weil in den DDR-Briefen keine gültigen Schlüsselnummern für Hersteller und Typ eingetragen sind. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle, und du weisst, woran du bist.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 17:52
von mz hardcore
meine etz brauchte vollgutachten und die war seit ende 99 stillgelegt worden. naja viel glück
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 18:32
von Dieter
Als ich meine ES 250/2t mit Ostbrief und TÜV gekauft habe, hatte ich auch das Pech an eine Zulassungsstelle zu geraten, die unbedingt Unterlagen vom TÜV brauchte, um die ES anzumelden. Die technischen Daten stehen in der Vollabnahme drin. Mein Angebot denen die Daten anders zu besorgen, lehnten sie rundweg ab. Da kann sich ja jeder was zusammen kopieren. Auch mein Hinweis, das die Daten mit Sicherheit in Ihrem Rechner sind, fruchtete nichts. Ich mußte zur Vollabnahme. Als frag erst bei der Zulassungsstelle, bei der du das Fahrzeug anmelden willst.
Gruß
Dieter
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 18:54
von Kautsch
Ich war heute mit meiner ETZ mit DDR Brief bei der KÜS und hab HU und Datenblatt bekommen.
Am Ende wird es sich nicht viel nehmen mal rein vom Preis, denn ne 21er kostet genauso viel wie HU plus Datenblatt.
Ich kann hier bloß die arroganten Prüfer vom TÜV nicht ab.
Aber wie die anderen schon gesagt haben, die Zulassungsstelle muss akzeptieren, sonst nützt es dir nix.
Bei uns gibt's scho alleine Riesen Unterschiede zwischen Stadt und Landkreis, das meinte ich mit Willkür. Das je nach Beamten alles änderst ist.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 18:56
von P-J
Hier ist es so das dann wenn man einen alten Westbrief hat entwertet oder nicht, brauch man nie wieder eine Vollabnahme. Deshalb werden die Briefe auch gerne von der Zulassungsstelle eingezogen. Da sollte man sich massiv wehren gegen.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 19:13
von Putti
Habe heut mal bei der Zulassungsstelle angerufen. Sie meinte wenn ich den BRD Fahrzeugbrief habe reicht eine normale HU

Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 19:17
von Kautsch
Siehst alles halb so wild!

Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
5. April 2011 20:03
von MZ-Pfleger
Enz-Zett hat geschrieben:Baraccuda hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben:Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!
in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht
Macht da aber mal nicht den Fehler und leitet ne Gesetzmäßigkeit ab, nur weil sich mancher Prüfer nicht an die Vorschrift hält. Denn so weit gilt es bundeseinheitlich: Keine Papiere oder >7 Jahre stillgelegt = Vollgutachten, sonst einfache HU. Wobei sich in der Praxis Vollgutachten und HU kaum voneinander unterscheidet, mal abgesehen vom Preis.
Das ist total falsch und veraltetes Wissen.
Nach aktueller bundesdeutscher Regelung (mittlerweile ca 6Jahre), reicht die HU, wenn bereits ein Fahrzeugbrief mal für das Fzg erteilt wurde.
Steht alles in der Fahrzeugzulassungsverordnung und ist bundeseinheitlich geregelt!
So langsam sollte das mit der 7Jahre-Regelung mal aus den Köpfen raus sein.
Gerade in einem Forum,in dem es nicht nur um Probleme unkundige Nutzer von Alltagsfzg. geht, sondern um Schrauber und Halter von Liebhaberfzge, darf man sich schonmal etwas mehr für die aktuelle Rechtslage interessieren. Gerade wenn diese dank Internet öffentlich zugänglich ist.
Auszug aus der FZV:
"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."Ein für das betreffende Fzg vorhander Fzgbrief stellt eine Übereinstimmungsbescheinigung zur Datenbestätigung dar.
Also eine Briefkopie eines baugleichen Fzg wäre nicht ausreichend.
Trotzdem mag es nach 6Jahren bundesdeutscher Gültigkeit und nach über 11Jahren EU-Beschluss zu diesem Thema natürlich noch immer den ein oder anderen Prüfer oder Sachbearbeiter geben, der Richtlinien oder Verordnungstexte noch immer nicht versteht.
Gruß Tino
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
26. Oktober 2012 18:26
von trollaxt
danke mz-pfleger!
das war die Antwort, die ich gesucht habe.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 16:24
von Timbo von ETZ
Hey hab da auch ma ne ausführliche frage ????????????????
Unzwar habe ich meine ETZ 250 BJ 82 vor kurzem gekauft mit Kaufvertrag logischer weise.
Aber leider hat der ältere Herr die Papiere zu dem guten Stück nicht mehr ausfindig machen können.......
Nun die erste Frage : Wo bekomme ich neue her, ich habe für meine S51 ma neue beim Kraftfahrtbudesamt nachmachen lassen musste nur kopie vom Kaufvertrag hinschicken und dann ca 35 Euro waren es glaube ich bezahlen.
Geht das auch so einfach bei der ETZ??
Und wenn ich zum Tüv will auf was sollte ich vorher achten?
Reifen
Beleuchtung
Bremsen
das alles funzt tadellos wäre sonst noch was ?
danke im vorraus
MfG der Timbo
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 16:30
von vaniljeice
Timbo von ETZ hat geschrieben:...
Und wenn ich zum Tüv will auf was sollte ich vorher achten?
Reifen
Beleuchtung
Bremsen
das alles funzt tadellos wäre sonst noch was ?
checkliste durchgehen und es sollte klappen.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 16:41
von Timbo von ETZ
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort bin die Liste durchgegangen und jo alles i.o.
Nur Lenkradschloss ??? iss das ein grund durchzufalen ja ^^ hab keins aber eins nachzurüsten kostet ja nicht die Welt
Was wäre zu erst fällig Zulassen oder Tüv vom logischen her?
Aber was neue Papiere kosten würde mich trotzdem mal brennend interessieren hast du schon erfahrung mit sowas machen müssen ?
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 16:53
von vaniljeice
Erfahrungen mit dem Beantragen neuer Papiere hab ich nicht, aber ich denke, dass das genauso (oder ähnlich) läuft, wie bei deiner Simson. Am besten mal bei der Zulassungsstelle anrufen, wie die das gern hätten.
Erst HU (oder Vollgutachten, je nachdem) und dann zur Zulassungsstelle. Ohne Tüv und Versicherung kriegst du kein Kennzeichen. (Bzw. kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, um damit zur HU zu fahren.)
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 16:58
von Timbo von ETZ
Gut okay das war schon alles was ich wissen wollte.
Habe grade ne Mail an das KBA gesendet und nach dem üblichen hergang bei sowas nachgefragt.
Mal sehen was sie schreiben ^^
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 17:41
von Schwarzfahrer
Muss das Banner in deiner Signatur sein? Ich glaub das haben wir alle schon mal gesehen.
Re: TÜV oder Vollgutachten?

Verfasst:
15. November 2012 17:46
von Guesi
KBA stellt Betriebserlaubnisse aus,(übrigens nur für Vor-Wende Simsons) nicht für Nachwende bzw.nur bis Bj.1991.
Die MZ braucht einen Fahrzeugbrief, den stellt nur die Zulassungsstelle aus. Und die braucht ein Gutachten nach $ 21 vom TÜV/Dekra.
Und das kostet etwas mehr als die Betriebserlaubnis vom KBA.
Ich hab letztes Mal so knapp 100 Euro beim TÜV dafür bezahlt.
Und Zulassung kostet soweit ich mich erinnern kann auch so ca. 50 Euro.