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KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 29. April 2011 23:38
von Holra
Hallo,

Da ich ja das Problem habe, und keine Papiere für meine ES besitze(weder Schein noch Brief), aber einen Ersatzrahmen mit DDR Brief, stellt sich nun für mich die Frage, ob ich den Brief nicht einfach auf meinen Rahmen(ohne Papiere) umschreiben kann, ohne das ich den Rahmen umbauen muss!

Also entweder die Rahmennummer vom Austauschrahmen auf mein ES Fahrgestell übertragen, oder die Rahmennummer vom Fahrgestell in den DDR Brief.

Ist das so überhaupt möglich?

Grüßle

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 29. April 2011 23:41
von Maik80
Möglich ist das sicherlich. Dann haste aber einen Rahmen der Schrott ist, weil er dann nie wieder zugelassen werden kann.

Die Frage ist dann aber, was kostet der Aufwand und was kostet es den Brieflosen verbauten Rahmen mit neuen Papieren zu versehen. Ein freundlicher Anruf bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle Licht ins Dunkel bringen.

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 29. April 2011 23:43
von Holra
Hallo,

Ja das wäre mir wurscht, ich kann mit dem sowieso nichts mehr anfangen.... und ne 2. ES will ich auch nicht aufbauen

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 4. Mai 2011 13:44
von HeinS
Moin, schreib doch mal das KBA an: http://www.kba.de/cln_005/sid_B401F483E ... __nnn=true

Meiner Meinung nach läuft das so:

Das KBA stellt dir eine Bescheinigung aus, dass das Motorrad nicht geklaut ist. Mit der Bescheinigung gehst du zum Tüv und klärst das weitere. Dann gehts zur Zulassungstelle zur Ausstellung eines neuen Briefes.

Ich würde es erst mal so versuchen.

Mit dem Rahmen mit Brief kannst du ja jemanden, ders braucht beglücken. :)

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 4. Mai 2011 14:20
von Ralle
Als erstes wäre zu klären woher deine ES stammt, also aus "sicherer Quelle", also z.B. aus der Verwandtschaft, welche wirklich die Papiere verworfen hat, oder aus sonst einer Quelle, bei der keiner mehr weiß, oder wissen will wer der Vorbesitzer war.
Dann bei der Zulassungsstelle anfragen, wie die Formalitäten sind, dummerweise sind sich da nicht alle einig, daher gibt es auch keine allgemeine Vorgehensweise. Wenn die sagen das eine Wiederzulassung möglich ist sieht es vermutlich aber so aus:
Wegen der "Prüfung der Unbedenklichkeit" (da geht es nicht nur um geklaut oder nicht, sondern ach darum ob bereits ein identisches Fahrzeug zugelassen ist) musst du nicht das KBA bemühen, die Abfrage dort kann normalerweise auch gleich Zulassungsstelle durchführen. Ist das ok, kannst du dann auch gleich von der Zulassungsstelle den Brief beim KBA aufbieten lassen, dazu bedarf es allerdings einer Eidesstattlichen Erklärung, die dir mit etwas Glück der Leiter der Zulassungsstelle abnimmt (darf man die mit 17 schon abgeben :nixweiss: ), oder aber ein Notar nötig wird. Jetzt sind wir wieder an der Stelle, wo es um die Herkunft des Fahrzeuges geht, ist diese sicher, dann schildere in der Erklärung den Sachverhalt. Also z.B. hast die Maschine vom Onkel gekauft und die Papiere sind im Laufe der Jahre verschwunden (Sollte dann auch im Kaufvertrag stehen das keine dabei waren). Wenn du in der Erklärung lügst und sich später rausstellt das die Maschine irgendwo geklaut wurde oder Beim Aufgebot jemand Anspruch am Brief erhebt, dann machst du dich strafbar und da geht es im Ernstfall nicht nur um einen erhobenen Zeigefinger! Also bei einer Maschine deren Herkunft du nicht wirklich kennst solltest du eine Erklärung reichlich überdenken. Das Briefaufgebot dauert mindestens 6 Wochen.
Für die Erstellung des neuen Briefes brauchst du vom TÜV eine Abnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, TÜV für 2 Jahre ist dann gleich mit inklusive. Erst mit dem grünen Licht vom TÜV und den Amtswegen auf der Zulassungsstelle bekommst du dann deine Papiere ausgestellt und darfst fahren, bis dahin gehen allerdings auch noch einige Taler für die Gutachten und Amtshandlungen flöten.

Zum Schluß nochmal, dass war nur ein Beispiel. Es gibt Zulassungsstellen die das unkomplizierter handhaben und auch welche bei denen man komplett abblitzen darf, daher die für dich zuständige fragen und hoffen das sie dir den richtigen Weg aufzeigen...

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 4. Mai 2011 14:52
von HeinS
Hab nochmal nachgesehen, die direkte Auskunft vom KBA ist wohl auf die Größe bis Leichktkrafträdräder beschränkt.

http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/DE/ ... nhalt.html

Wir hatten früher im Autohandel öfters mal Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle aufgeboten (hieß glaube ich so). Leider hat sich ja einiges an den Vorschriften geändert.

Das beste wird wohl die von Ralle beschriebene Vorgehensweise sein.

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 4. Mai 2011 20:38
von Holra
Hallo,

Nunja, ich habe ja einen Rahmen mit Brief und meine frage war, ob das nicht auch möglich wäre, meinen jetzigen Rahmen als Austauschrahmen mit den vorhandenen Papieren zu fahren....

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 4. Mai 2011 22:43
von Klaus P.
Die Rahmennr.von deinem Austauschr. kannst du schon auf dein ES Fahrgestell übertragen.
Wenn du das kannst.
Aber das ist nicht legal.
Du schreibst ja auch "umschreiben" mit einem Hintergedanken

Zu der 2. Frage ja, eben alles umbauen.
Aber du wirst erklären müssen, warum.
Und den alten Brief vorlegen und entwerten lassen.

Laß diesen Scheiß.

Gruß Klaus

Re: KfZ Brief "umschreiben"

BeitragVerfasst: 5. Mai 2011 06:15
von Holra
Hallo,

Nein, das hatte ich eigentlich nicht vor die Rahmennummer umzuschweissen, ich meinte eher den jetzigen Rahmen als Austauschrahmen im anderen Brief einzutragen oder ähnlich!

Ich habe ja keinen alten Brief, das ist doch gerade das Problem und wieso muss ich erklären warum? Das kriegt ja keiner mit wenn ich das umgebaut habe auf den Brief mit Papieren...

Mir wird wohl nichts anderes übrigbleiben wie das oben genannte Verfahren, ausser es stellt sich heute beim TÜV etwas anderes heraus, aber ich habe die Hoffnung schon aufgegeben