trabimotorrad hat geschrieben:Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. (Selbst Zulassungstellen in EINEM Bundesland können da Unterschiede machen
Wenn Du Glück hast, genügt eine
normale Hauptuntersuchung. Ich habe sogar das fragliche Mopped aufm Anhänger vorfahren dürfen - TÜV ohne erkennbare Mängel - damit zur Zulassundstelle und zugelassen. Das waren insgesammt (inclusive neuem Nummernschild und neuem EU-Brief

) rund 60€ aufm Landratsamt und 38€ beim TÜV
Wenns nich so gut läuft, dann ist ein Vollgutachten zu machen, Du muß mit einem Überführungskennzeichen kommen, danach erst Zulassung und neues Nummernschild.
Dann wirds knapp doppelt so teuer.

Hallo
eine HU reicht nicht.
Ich mache es bei meinen Mopeden so:
Gang zum Strassenverkehrsamt, klären was die brauchen: in der Regel: alten Brief, Ausweis, Versicherungsnummer (geht online), Vollgutachten eines KFZ Sachverständigen, und ca 60 €.
Dazu kommmen 20€ für das Schild und ca. 60 € für das Gutachten.
Der nächste Gang geht zum Gutachter (also der Dekra in Sachsen). Dort wünsche ich ein Gespräch mit einem
SV, der sich mit Mopeds auskennt. Das kostet nichts und die haben es gerne (wie die Ehefrau), wenn man mit
Ihnen redet. Manche TÜV's bzw. DEKRA's haben nen Spezialfredi, der sich mit Oldtimern auskennt. Der ist nicht immer da, also Termin vereinbaren vorher. Im Gespräch wird geklärt, was der braucht. Ich bringe
immer Literatur mit: also: hat die ETS 250 original Blinker oder nicht. (Im Westen ja, im Osten nein, man könnte also als Oldtimer die ETS versuchen mit ohne Blinker vorzuführen, so war sie ja im Kommunismus
verkauft worden). Meist haben die Prüfer Akten. Aber bei meiner R26 mit R25 Motor und R25/3 Kopf hatten
die nix. Jetzt haben sie: meine kopierten Unterlagen. Die glaubhafte Versicherung der Originalität (hoher
Lenker, tiefer Lenker, 17 PS Kopf, 19 PS Kopf, Reflektor in dem Rücklicht (DDR), Reflektor unterm
Schutzblech (BRD)) ist ganz wichtig.
Erst wenn ich diese Dinge (inklusive Öffnungszeiten) geklärt habe mache ich die Maschine fertig und gehe
erst zur Abnahme und dann zum StVA.
Bratoletti
p.s. Man kann natürlich den Aufwand treiben, ein Überführungskennzeichen zu holen. Früher brauchte man
dazu zwei Doppelkarten ne extra Anmeldung also Stress und mehr Kohle. Ich mach es so: am
Tag der
Anmeldung ist das Moped versichert (mit der vorher eingeholten Versicherungsnnummer) . Auch ohne
Schild. Fahre also entweder auf dem Hänger gepackt, wenn Bakterien wieder Schwächanfälle hatten, oder
ohne Kennzeichen zur Überprüfung.
Nun eine kühne Behauptung: Das Kennzeichen ist kein Kennzeichen des Versicherungszustandes, es ist ein
Steuernachweis. Man kann auch ohne Kennzeichen versichern, das macht nur keiner. Los zerflückt das einer!!:mrgreen:
-- Hinzugefügt: 18.05.2011, 10:12 --MZ-Pfleger hat geschrieben:Wenn du einen DDR oder bundesdeutschen Fzg-Brief hast, reicht eine normale HU.
Wenn der Prüfer eine Vollabnahme verlangen sollte,dann ist er nicht auf dem aktuellen Wissensstand und das dann schon einige Jahre nicht.
Gruß Tino
Das ist nicht richtig.
Ob du ein Vollabnahme machen musst oder nicht hängt davon ab, wie lang das Fahrzeug abgemeldet war. Wenn ein neuer Brief erforderlich ist (fragen beim STVA, s. o.) dann braucht es eine Vollabnahme. Nicht der Prüfer verlangt die Abnahme, das STVA legt das fest.
Früher war das 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Heute sind es vermutlich 1 oder zwei Jahre. Ein 10 Jahre nicht zugelassenes Fahrzeug bekommt einen neuen Brief und damit ist eine Vollabnahme nötig.
Bratoletti