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Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 07:46
von rc04
Nach meiner kurzen Vorstellung hier also meine Frage:

- TS250, Baujahr unbekannt, also irgendwas zwischen 73 und 76
- wurde nach Neuaufbau neu zugelassen mit Erstzulassung nach 01.01.1989,
da wußte noch keiner was von dem kommenden Theater mit der AU für´s Motorrad!

Letzten TÜV haben die Blaukittel schon gefummelt und orakelt, wegen der Abgaskontrolle und die dann (allenfalls auf dem Papier) mitgemacht.

Nun ist es wieder soweit:
Wie kann ich die Herren überzeugen, mal von der Bürokratie abzusehen: Ist doch logisch, das das Mopped bei Baujahr zwischen 73 und 76
schon mal zugelassen war und nicht jetzt nach dem Erstzulassungseintrag im Fahrzeugbrief!
Die gehen stur nach Erstzulassung - nicht nach Baujahr!
Ich will aber keine AU (einmal wegen der Kosten, einmal weil sie das Gefummel lassen sollen - das ist alles gut so - basta)

Gruß an Alle!

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 08:09
von P-J
Ich würde mir einen verständigen ING. bei TÜV suchen, falls es sowas gibt, und mit Büchern und Dukumenten da Fragen ob man das BJ nicht auf 74 ändern kann. Von meiner ES gabs keine Papiere und bei der Frage welchen Tag der Erstzulassung schreiben wir nu hab ich sie einfach BJ 69 gemacht.

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 08:12
von vw25
bei mir gab es auch keine papiere und der gute dekramann hat einfach das baujahr angenommen als erstzulassung und gut war das

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 08:28
von ETZChris
is hier aber anders. das gute stück hat schließlich papiere. oder hast du die zufällig verloren? 8)

ansonsten: kann es sich zufällig um eine ehemalige /A handeln? dann kann das EZ richtig sein, da die vorher ja kwasi keine zulassung hatten im klassischen sinne...

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 09:33
von rc04
... da muss ich noch was erklären:
Das Mopped ist im Ursprung aus einem Rudiment einer TS plus 3 Kisten Geraffel entstanden.
Typischer Scheunenfund, der von mehreren Vorbesitzern nur von einer Ecke in die andere geschoben wurde.
Rahmennummer habe ich die eines Ersatzrahmens: 8726438
Brief gabs keinen und Zulassung erfolgte per Datenblatt und Unbedenklichkeitserklärung.
War damals der beste Weg und an die AU-K war da noch nicht zu denken.

Hab in der letzten Stunde mal meine TÜVler kontaktiert:
Das Problem ist eigendlich nur der Bürokratismus, EZ ist von Bedeutung und nicht das Baujahr - Ende!
Da führt kein Weg um die AU-K. Ich würde aber eine (Zitat) "Schreib-AU" :wink: kriegen.
Das wär der einfachere Weg, als die ganze Brief-Änderei.
Muß ich halt beides, HU und AU löhnen.

Hätt ja sein können, das einer von Euch sagt - z.B.: "Da gibts ne Regelung nach Baujahr"

Gut das ich das Theater bei den anderen Moppeds nich hab...
Gruß

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 09:41
von ETZChris
wobei die TS, sauber eingestellt, die AU locker packen sollte

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 10:39
von rc04
... hast ja Recht - aber ich mag nicht, wenn wer mehr als nötig da dran rumspielt. Das ist alles gut so...
Da gibts manchmal Leute, die müssen immer erst mal fummeln...

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 10:41
von Enz-Zett
Ich denke, da ist damals ein Fehler gemacht worden, der jetzt aber nicht mehr auszubügeln ist.

Wenn EZ '89 wegen des Neuaufbaus, müßte dann auch der Neuaufbauer und nicht MZ als Hersteller in den Papieren stehen.
Wenn EZ '89, weil das tatsächliche EZ-Datum unbekannt war, wird üblicherweise so verfahren daß BJ = EZ-Datum (dann mit 1.1. oder 1.7. als Tag).

Mir ist aber nichts bekannt, daß bei bestehenden Papieren ein EZ geändert werden könnte, besonders nicht hin zu älterem EZ-Datum. Du hast also die Chance, entweder lassen wie es ist und alle 2 Jahre die Schreib-AU zu löhnen, oder diese MZ abzumelden und mit einem älteren Rahmen wieder mal "neu aufbauen" und EZ bzw. BJ von diesem anderen Rahmen verwenden. Wenn Du zusammenrechnest, was Abmelden und mit anderem Rahmen neu anmelden (u.U. mit nötiger Vollabnahme?) kostet, kannst Du gegenrechnen wie viele Jahre Du die Schreib-AU bezahlen kannst.

Klar, alle 2 Jahre Ärger über den unsinnigen Bürokratismus ist unbezahlbar.

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 1. Juni 2011 10:52
von rc04
Enz-Zett hat geschrieben:Wenn EZ '89 wegen des Neuaufbaus, müßte dann auch der Neuaufbauer und nicht MZ als Hersteller in den Papieren stehen.
Wenn EZ '89, weil das tatsächliche EZ-Datum unbekannt war, wird üblicherweise so verfahren daß BJ = EZ-Datum (dann mit 1.1. oder 1.7. als Tag).

Ja, das Mopped müsst jetzt meinen Namen haben... :lol:
Ich glaub, die wissen selbst nicht so recht, was sie damals gemacht haben und mir war´s seinerzeit egal.
Sei´s drum - das Mopped bleibt so!

Re: Erstzulassung vs. Baujahr

BeitragVerfasst: 5. Juni 2011 11:38
von MZ-Oldi
Hallo,

so steht es bei Wiki:

Die Abgasuntersuchung Kraftrad "AUK" ist seit 01.04.2006 Bestandteil der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hauptuntersuchung. Motorräder ab 50 ccm und ab Baujahr 1989 müssen zur AU. Es gelten folgende Grenzwerte:

■0,3 % vol CO (bzw. vom Fahrzeughersteller vorgegebener Wert) für Motorräder mit geregeltem Katalysator
■4,5 % vol CO für Motorräder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator

Motorräder, die ab Werk mit Kat ausgerüstet sind bzw. waren, müssen auch den Wert für Motorräder mit Kat einhalten, wenn eine nachgerüstete Auspuffanlage keinen Kat enthält, was nur sehr schwer realisierbar ist. Es wird bei Leerlaufdrehzahl gemessen. Das Ergebnis lässt sich positiv beeinflussen, indem man den Motor vor der Prüfung sehr gründlich warm fährt (Autobahn). In der Regel ist das Einhalten der Grenzwerte aber kein Problem, andernfalls müsste der Vergaser falsch (deutlich zu fett) eingestellt sein.
Da steht nix von EZ, sondern nur von Baujahr.
Mit der Typenliste müsste es doch möglich sein, das zu beweisen,oder?

MZ-Oldi