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Steuer- und Versicherungsbefreiung bei Motorradtrailern?

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2006 13:59
von Paule56
Ich beabsichtige mir mittelfristig einen Emmentrailer zuzulegen.

Favoritisiert ist ein für mindestens 2 Krädern geeigneter ungebremster Hänger a la 'Stema MT 750'!
Dieser soll ausschließlich für den Transport von Zweirädern und evtl. Gespannen verwandt werden.

Unter dieser Voraussetzung sollen diese Anhänger steuer- und haftpflichtbefreit sein?
Dazu besagt der § 18 der STVZO allerdings, dass ein solch Hänger dann Fahrzeuge (oder auch Tiere) für 'Sport' tranportieren soll.

Sport ist für mich ein relativ dehnbarer Begriff, beginnend beim Unterrichtsfach, über Schach bis ....
So gesehen fühle ich mich vor der Rennleitung -wenn ne Emme drauf transportiert wird- relativ sicher, bei Pferdeanhängern macht man zwischen Dressur- und Rennsport auch keine physischen Unterschiede ;-)
organisiert bin ich schließlich hier :jump:

Ich zahle für einen größeren Anhänger die Abgaben, sollte der Trailer nicht begünstigt werden macht er keinen Sinn, vielmehr käme dann ein Umfunktionieren des vorhandenen in Betracht!

Ein Einzig brauchbares Ergooglen brachte mehr Ungereimt- denn Klarheiten :(

Habt Ihr selbst oder im Bekanntenkreis Erfahrungen sammeln dürfen?

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2006 14:56
von g-spann
Hi Wolfgang,

meines Wissens sind nur Änhanger für reine Sportfahrzeuge abgabenfrei;
d.h. nicht zulassungsfähige
Wettbewerbsmotorräder, die nicht auf eigener Achse über die Straße bewegt werden dürfen...

BeitragVerfasst: 17. Dezember 2006 15:02
von Bernd
Gebe ich Gert recht,
habe mir vor einigen Jahren aus diesem Grund einen Platoanhäner selber aufgebaut und kann ihn dann wahlweise mit Seitenwänden verwenden!

Gruß
Bernd