In der KB findest du einige WW Einträge.
Hier mal meiner von der ETZ 250 ist aber auch in der KB hinterlegt.
Zulassungsbescheinigung.jpg
Heißt: bei dir müsste unter sonstiges auch nochmal alles erwähnt werden, wenn du sie solo benutzt.
So hast du eine reine Gespannmaschine.
Ansonsten Thema Abmeldung nochmal:
Der Stempel belegt, dass sie 1995 von Behörde xy außer Betrieb gesetzt wurde.
Zu dieser Zeit hat man diese grüne Abmeldebescheinigung mitbekommen.
001 - Kopie.jpg
Zusätzlich wie bei dir wurde die Abmeldung im Brief festgehalten:
002.jpg
I.d.R. muss man diese bei einer Wiederinbetriebnahme auch 20 Jahre später vorlegen.
Aber rede mit deiner Behörde. Denn wie du siehst steht auf den grünen Scheinen, dass der Fahrzeugschein eingezogen wurde.
Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben und drücke dir die Daumen, dass du den ww Eintrag zurück ergatterst. Dazu brauchst du aber einen fairen Prüfer und vor allem der Änderungen nach § 21 eintragen darf. Ansonsten um sie nur wieder zuzulassen würde bei uns eine HU und der Brief evtl. mit Schein/Abmeldebescheinigung reichen.