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Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintrag

BeitragVerfasst: 12. November 2011 16:58
von ETZeStefan
wie ist das wenn man nur den fahrzeugbrief besitzt und keinen zulassungschein hatt dan beim tüv?

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 17:02
von DrDjPhil
Hi,

wenn du noch den "alten" Fahrzeugbrief hast, bekommst du für gewöhnlich die Zulassungsbescheinigung beim Anmelden auf der Zulassungsstelle ausgehändigt. Kostet natürlich eine Kleinigkeit :-)

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 17:04
von ETZeStefan
breif ist von 1991

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 17:08
von Zweitaktkröte
Du bekommst dann beides neu. Also Teil 1 und Teil 2. Vollabnahme brauchst Du nicht machen. Ich hab 53,50€ dafür berappen müssen.

Gruss: Jens

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:12
von Stephan
Wurde beim bundesdeutschen Brief nicht sowieso der Fahrzeugschein eingezogen?

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:17
von Schwarzfahrer
Ich glaube ja, aber später hat man die mit ausgehändigt.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:20
von trabimotorrad
Beim alten, bundesdeutschen Fahrzeugbrief ist bei der Abmeldung der Fahrzeugschein eingezogen worden. Beim neuen EU-Fahrzeugbrief bekommt man den Fahrzeugschein bei der Abmeldung wieder ausgehändigt.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:29
von ritzel
Bei einer Neuzulassung von mir am 30.06.2006(letzter Tag ohne Steuerzwang a Konto)habe ich nur den abgeeckten Brief mit -ungültig- auf jeder Seite durchgestempelt da(naja +halt das Steuerkartengedöns);mir ist so(?)als wurde der Schein bei einer Abmeldung sofort eingezogen, v.d.Zulassungsstelle.
Ralf-B.aus L.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 12. November 2011 19:46
von TS Martin
Zum Anmelden eines Fahrzeuges braucht du:
- Zulassungsbescheinigung Teil II => also den alten Brief
- Zulassungsbescheinigung Teil I => da die aber bis zu einem Stichtag xy eingezogen wurden, ist die Abmeldebescheinigung vorzulegen. => nach Stichdatum xy wurde der Schein ausgehändigt und die Stilllegung in Ihm dokumentiert - die untere Ecke aber abgeschnitten.

Fehlt nun der Schein oder die Abmeldebescheinigung bist du aufs Ermessen deiner Behörde angewiesen.

Ansonsten wie Zweitaktkröte es schrieb ist, da der Brief als Nachweis der BE gilt nur eine HU zu machen. Eine Abnahme nach § 21 entfällt.

Weitere Fragen? Helfe gerne weiter.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 2?

BeitragVerfasst: 13. November 2011 12:05
von ETZeStefan
also habe nur den fahrzeugbrief (nicht entwertet)
der letzte halter wurde 1997 eingetragen
die letzte eingetragene wiederinbetriebname ist 1992
die letzte stillegung 1995
habe keine abmeldebescheinigung!

-- Hinzugefügt: 13. November 2011 13:17 --

und geht das rot eingerahmte als wahlweise eintrag durch?
das handschrieflich wurde von der behörde 91 eingetragen und mit ein stempel bestätig nicht das jemand denk ich hab das da reingeschrieben

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 14:51
von TS Martin
In der KB findest du einige WW Einträge.
Hier mal meiner von der ETZ 250 ist aber auch in der KB hinterlegt.

Zulassungsbescheinigung.jpg


Heißt: bei dir müsste unter sonstiges auch nochmal alles erwähnt werden, wenn du sie solo benutzt.
So hast du eine reine Gespannmaschine.

Ansonsten Thema Abmeldung nochmal:
Der Stempel belegt, dass sie 1995 von Behörde xy außer Betrieb gesetzt wurde.

Zu dieser Zeit hat man diese grüne Abmeldebescheinigung mitbekommen.
001 - Kopie.jpg


Zusätzlich wie bei dir wurde die Abmeldung im Brief festgehalten:
002.jpg


I.d.R. muss man diese bei einer Wiederinbetriebnahme auch 20 Jahre später vorlegen.
Aber rede mit deiner Behörde. Denn wie du siehst steht auf den grünen Scheinen, dass der Fahrzeugschein eingezogen wurde.

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben und drücke dir die Daumen, dass du den ww Eintrag zurück ergatterst. Dazu brauchst du aber einen fairen Prüfer und vor allem der Änderungen nach § 21 eintragen darf. Ansonsten um sie nur wieder zuzulassen würde bei uns eine HU und der Brief evtl. mit Schein/Abmeldebescheinigung reichen.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 16:55
von ETZeStefan
hab keine abmeldebescheinigung scheisse!

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:00
von Robert K. G.
EtzeStefan hat geschrieben:hab keine abmeldebescheinigung scheisse!


Kein Streß! Erst einmal das Amt gehen und zulassen. Sehr viele Sachen funktionieren einfach. Dann ist egal was im Gesetz steht. Erst wenn man bestimmte Leute auf Probleme hinweist, gibt es Ärger. :wink:

Gruß
Robert

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:02
von Svidhurr
Sollte aber auch so gehen. Ist doch ein Datum und ein Stempel bei Stilllegung drin.

Sei einfach Nett und freundlich, das kommt bei den Damen in der Zulassungsstelle immer gut an.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:05
von TS Martin
@ Etze Stefan: Deswegen mal telefonisch das Amt fregen oder wie Robert K.G. es schrieb - einfach versuchen.
Wollte dir nur zeigen wie es sein müsste - meistens klappt es auch ohne grüne Bescheinigung.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:32
von Stephan
Was ist eigentlich, wenn man nur die grüne Abmeldebescheinigung hat und keinen Brief?

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:46
von TS Martin
Dann müsste, wenn noch Daten im KBA sind der Brief aufgeboten werden.
Bzw. wenn nichts mehr drinne steht nach Vorgehensweise des jeweiligen Kreises.

Hat man nur den grünen Schein und nicht mal das Fahrzeug dazu, ist er kaum was wert.

Re: Zulassen ohne Zulassungschein Teil 1?Und FRAGE WW Eintra

BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:52
von Stephan
Rahmen ist da. Das Fahrzeug lief bei der GST, abgemeldet wurde das DDR-Kennzeichen. Naja, eh die 125er wieder auf Rädern steht, vergehen noch einige Jahre.