Seite 1 von 1
MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 18:53
von mr.compost
Hallo.
Da wir keine Rubrik "Recht und Unrecht" haben, poste ich meine Frage mal hier.
Mir flatterte heute eine Forderung der Bußgeldstelle in Haus. Vor fünf Monaten wurde meine kleine TS umgesetzt. Sie stand mehrere Tage legal auf einem normalen Parkplatz. Dieser wurde vorübergehend durch mobile Schilder für einen Umzug zum Parkverbot erklärt. Damals wurde das Motorrad einfach auf die andere Straßenseite gestellt (wahrscheinlich getragen...). Dafür soll ich jetzt stolze 138,00 Euro zahlen. Das ärgert mich doppelt, weil ich beim Abstellen des Motorrads ja legal parkte und außerdem das Ordnungsamt angeblich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüft: (Zitat
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/umsetzung.html)
"Selbstverständlich wird vor jeder entsprechenden Anordnung streng geprüft, ob nicht eine andere (weniger belastende) Maßnahme ergriffen werden kann und die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg (Beseitigung der konkreten Gefahr oder die Beendigung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) stehen."Steckte jemand von Euch schon mal in so einer Situation und kann einschätzen, ob ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid sinnvoll ist?
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 18:58
von Ex-User mopu
naja hast ja legal dort geparkt.Außerdem hast Du ja nen Nummernschild dran,da hätte man ja auch mal den Halter ermitteln können und bescheid sagen.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:00
von smokiebrandy
... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:01
von michi89
Mir hamse schonmal Parkverbotsschilder hinters Auto gesetzt. Weiß garnicht mehr, was ich bezahlen sollte. Ich hab dann nen Brief ans Ordnungsamt geschickt und gefragt, aller wieviel Stunden ich gucken muss, ob mein Parkplatz zum Parkverbot erklärt wurde, welches Gesetz das nachschauen vorschreibt und nach welcher Rechtsgrundlage gehandelt wurde. Weiterhin habe ich geschrieben, dass ich mir vorbehalte, die Sache zu veröffentlichen und den Fall an meinen Anwalt weitergereicht habe (was ich nicht gemacht habe, aber das wissen die ja nicht

). Danach war Ruhe.
Ich empfinde das als eine Frechheit. Nicht, dass Sie das Motorrad einfach auf die andere Straßenseite gesetzt haben (vorausgesetzt, die haben das ordentlich und kippsicher abgestellt), sondern dass sie dafür ne Rechnung schreiben.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:07
von Ex-User mopu
smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.

was mach ich wenn ich ne Woche im Urlaub bin

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:07
von michi89
smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.

Und wie oft am Tag muss ich nachgucken? Regelmäßig ist auch einmal im Monat.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:11
von mr.compost
Im Netz habe ich gelesen, dass die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Parkverbots aufgestellt werden müssen. Das muss nachweisbar erfolgt sein. Offenbar geht man also davon aus, dass man mindestens 1 Mal alle drei Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Ob die 72 Stunden in meinem Fall eingehalten wurden, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen ...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:20
von michi89
mr.compost hat geschrieben:Im Netz habe ich gelesen, dass die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Parkverbots aufgestellt werden müssen. Das muss nachweisbar erfolgt sein. Offenbar geht man also davon aus, dass man mindestens 1 Mal alle drei Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Ob die 72 Stunden in meinem Fall eingehalten wurden, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen ...
Schreib nen Widerspruch und frag die in welchem Gesetz das steht, dass man alle 3Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Wo das steht würde imich auch interessieren.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:25
von Nordlicht
michi89 hat geschrieben:Schreib nen Widerspruch und frag die in welchem Gesetz das steht, dass man alle 3Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Wo das steht würde imich auch interessieren.
nicht nur dir.....man fährt ja schon mal in Urlaub und da steht das Auto auch schon mal 14 Tage ohne Beobachtung rum.....
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:28
von 3einhalb
Da hilft dir kein Widerspruch . Ich kenn das selbst zur genüge . Wenn die Schilder 72 Sunden vorher aufgestellt sind , sind sie gültig . Hab da ständig mit zu tun , allerdings auf der bösen Seite . Wenn wir zum Filmdreh eine Strasse sperren und da stehen noch Autos werden die gnadenlos abgeschleppt . Mit Hilfe der Polizei . Üblicherweise vermietet die Stadt die Strasse dann kurzerhand an die Filmproduktion und kassiert .
Grüsse , Ralf
Wenn man sichergehen will weil man in Urlaub fährt kann man sich vorher bei der Stadtverwaltung erkundigen . Macht aber natürlich niemand . Ich auch nicht .
PS .: Wenn die Aufnahmeleitung fit ist werden gern auch mal Zettel bei den Anwohnern verteilt . Wochen vorher . Die aber auch niemand liest .
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:32
von P-J
Haste Rechtschutz? wenn ja Anwalt, fedisch.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:33
von wurzi
michi89 hat geschrieben:mr.compost hat geschrieben:Im Netz habe ich gelesen, dass die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Parkverbots aufgestellt werden müssen. Das muss nachweisbar erfolgt sein. Offenbar geht man also davon aus, dass man mindestens 1 Mal alle drei Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Ob die 72 Stunden in meinem Fall eingehalten wurden, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen ...
Schreib nen Widerspruch und frag die in welchem Gesetz das steht, dass man alle 3Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Wo das steht würde imich auch interessieren.
Hallo zusammen,
nee muß man nicht, das Thema ist wem gehört die Abstellfläche, der kann dann dementsprechend nach bestimmten Satzungen machen was da drin steht "Öffentliches Recht" usw. und natürlich der Strassenverkehrsordnung wen diese zutrifft.
Wobei halt 138€ schon heftig sind für ein "paar Meter" weiter. Schreib in den Einspruch auf welcher Rechtsgrundlage der Bußgeldbescheid sein sollte, dort wird dir die Stadt schon die Satzung bzw. Verordnung sagen.
Viel Erfolg Gruß wurzi
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:36
von michi89
Das wird schwierig da rauszukommen. Der Staat braucht Geld. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, wenn man nicht einfach blind bezahlt sondern Nachfragt und nen Widerspruch schreibt, wird das teilweise fallen gelassen, weil keiner auf den Ordnungsämtern die genauen Gesetze kennt und das nen Haufen arbeit macht zu begründen. Auch wird es schwierig für die zu beweißen, dass die die Schilder rechtzeitig aufgestellt haben.
-- Hinzugefügt: 23. Februar 2012 19:37 --Das wird schwierig da rauszukommen. Der Staat braucht Geld. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, wenn man nicht einfach blind bezahlt sondern Nachfragt und nen Widerspruch schreibt, wird das teilweise fallen gelassen, weil keiner auf den Ordnungsämtern die genauen Gesetze kennt und das nen Haufen arbeit macht zu begründen. Auch wird es schwierig für die zu beweißen, dass die die Schilder rechtzeitig aufgestellt haben. Bürokratie über Bürokratie.
-- Hinzugefügt: 23. Februar 2012 19:39 --Das wird schwierig da rauszukommen. Der Staat braucht Geld. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, wenn man nicht einfach blind bezahlt sondern Nachfragt und nen Widerspruch schreibt, wird das teilweise fallen gelassen, weil keiner auf den Ordnungsämtern die genauen Gesetze kennt und das nen Haufen arbeit macht zu begründen. Auch wird es schwierig für die zu beweißen, dass die die Schilder rechtzeitig aufgestellt haben. Bürokratie über Bürokratie.
Offtopic:Wenn die mein Auto abschleppen, kann ich da einfach sagen, ihr dürfts behalten als Entschädigung für die anfallenden Kosten? Solange ich den Brief habe, können dies ja nichtmal verschrotten.
Das steht im Sommer manchmal wochenlang rum.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:40
von 3einhalb
Die 138 € würd ich allerdings auch versuchen anzufechten . Das ist wohl nah an der Unverschämtheit für solch eine Aktion.
Gruss Ralf
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:42
von ElMatzo
smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.
da könnt ihr jetzt alle drüber wundern und bemerken, dass das quatsch sei, aber der smokie hat recht. so is es nun mal.
wird dein parkplatz zur halte- oder parkverbotszone erklärt, steht das auto halt im halte- oder parkverbot.
pech. blöd. arschkarte.

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:43
von mr.compost
Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
Laut Gebührenbescheid ist die gesetzliche Grundlage folgende:
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 STVG; 52.1 BKat; § 19 OWiG

Edit: Übrigens ist das "Umsetzen" durch's Ordnungsamt teurer, als durch die Polizei (
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/umsetzung.html)
Edit 2: Folgt aus einem ggf. erfolglosen Widerspruch eine Gebühr, die die Gesamtrechnung höher macht?
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:45
von P-J
mr.compost hat geschrieben:Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
Dann würde ich bezahlen.

Die nächsten 138€ würde ich dann aber in eine Versicherung investieren.

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 19:49
von mr.compost
P-J hat geschrieben:mr.compost hat geschrieben:Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
Dann würde ich bezahlen.

Die nächsten 138€ würde ich dann aber in eine Versicherung investieren.

*Grummel* Tja. Wird wohl darauf hinaus laufen. Erstmal beiße ich aber vor Ärger noch schnell in die Tischplatte.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 20:02
von P-J
mr.compost hat geschrieben:beiße ich aber vor Ärger noch schnell in die Tischplatte.
Mach das nicht, hab heute von der Krankenkasse nen Schrieb bekommen, Zahnkronne, 148€ draufzahlen. ich werd dennen helfen

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 20:04
von schraubi
mopu hat geschrieben:was mach ich wenn ich ne Woche im Urlaub bin

dann musst du dich vorher informieren ob parkverbote geplant sind

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 20:20
von Mainzer
Gegen sowas hilft eine
richtig laute Alarmanlage mit Erschütterungssensor
Bekannte von mir sollte neulich auch für sowas zahlen, da wurde ein restauriertes Tor der alten Stadtmauer wiedereröffnet - ihr Roller parkte anscheinend im Bild

Was daraus geworden ist, weiß ich jetzt aber nicht.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:01
von Schwarzfahrer
mr.compost hat geschrieben:Steckte jemand von Euch schon mal in so einer Situation und kann einschätzen, ob ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid sinnvoll ist?
Versuchen kannst du es ja. Hast dann halt alle 3 Tage nach der TS gesehen. Ich weiß zwar nicht wo die Beweislast ist, aber das wirst du dann ja erfahren...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:06
von smokiebrandy
schraubi hat geschrieben:mopu hat geschrieben:was mach ich wenn ich ne Woche im Urlaub bin

dann musst du dich vorher informieren ob parkverbote geplant sind

oder jemanden beauftragen ...

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:16
von Enz-Zett
Ich hatte das auch mal. War 6 Wochen im Urlaub, und in der Zwischenzeit wurde der freie Parkplatz zum Anwohnerparkplatz umstilisiert. Ob es an der Ferienzeit lag oder an was anderem, keine Ahnung - jedenfalls haben sie sich mit Strafzettel dranheften begnügt.
Nach meinem Urlaub bin ich mit dem Strafzettel in der Hand aufs Amt gegangen und hab mit denen gesprochen. Daß ich das ja nicht wissen konnte, und auch nicht reagieren wegen Ausland und so. Das Ergebnis war, der Amtstyp hat kurz zum Telefon gegriffen, sich mit seinem Chef abgestimmt und danach den Strafzettel zerrissen mit dem Kommentar, ich soll's vergessen.
Einer der Schlüssel zum Erfolg (wenn auch keine Erfolgsgarantie) war wahrscheinlich, daß ich persönlich dort war und mit den Leuten direkt geredet. Und daß ich auf der Schiene gekommen bin "was hätt ich denn machen können? Ich brauch da mal Hilfe" und nicht auf der Schiene "Hey, das ist Schei##e, und jetzt bieg das mal zurecht sonst hol ich die große Keule!". War nicht das einzige mal daß ich auf einem Amt erlebt habe, daß da ganz normale Menschen arbeiten. Mit ganz normalen Reaktionen.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:23
von docturbo
Hi,
in Berlin ist die Rechtslage eindeutig, 72 Stunden vor Beginn der Maßnahme (Parkverbot wegen Baustelle Umzug etc) müssen die Schilder stehen. Leider werden sie auch ständig verschoben verrückt oder weg gezogen, doch das interessiert leider das OA nicht, da jeder Halter verpflichtet ist regelmäßig auch in Abwesenheit durch Krankheit und Urlaub auf sein Fahrzeug zu achten oder achten zu lassen.
Sei nicht traurig, aber ein Widerspruch kostet Dich automatisch 22 € mehr und das gönn Ihnen nicht auch noch.
Wenn es nicht gerade Baumschnitt war, stell dein Motorrad lieber dicht an die Hauswand, am besten unter einen Balkon
Grüße
Doc
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:31
von mr.compost
docturbo hat geschrieben: (...) ein Widerspruch kostet Dich automatisch 22 € mehr und das gönn Ihnen nicht auch noch.
Gut. Noch mehr Geld bekommen die von mir nicht, also werd ich den Mist zahlen.
docturbo hat geschrieben: Wenn es nicht gerade Baumschnitt war, stell dein Motorrad lieber dicht an die Hauswand, am besten unter einen Balkon
Leider ist der Bürgersteig vor meinem Haus sehr schmal und wird abends von Partyvolk als Weg zur S-Bahn stark frequentiert. Da hab ich Angst um mein Moped.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:34
von hesi
Hallo,
mit Gesetzen kommst Du nicht weiter.
Ich würde hingehen, freundlich sein und höflich besprechen, welche Kosten das "Wegschieben" eines leichten Motorrades verursacht. Und Du kannst Dir wirklich nicht vorstellen, dass die Stadt/Gemeinde extra einen Abschleppdienst beauftragt hat, um ein Motorrad wegzuschieben -das wäre ja wirklich nicht verhältnismäßig. Insbesondere wie leicht sich Dein Motorrad doch schieben lässt, hast Du ja selbst schon mehrere hundert Meter geschoben, weils mal nicht mehr lief,....
Vielleicht klappts ja mit Höflichkeit.
Viel Erfolg
Hesi
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:40
von TS Paul
Hallo Hesi,
toller Vorschlag, funktioniert in Berlin nur nicht. Hab ich selbst schon durch
Grüße, Paul
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:41
von docturbo
Ja, wenn die Postleitzahl hinhaut wohnst Du im Friedrichshain. Da setzt die Firma Rudolf und Total (gehören beide Rudolf) um. Die sitzen in der Siegfriedstraße Lichtenberg.
Ich hab ne Kumpel, der im Prenzlauer Berg umsetzt und daher weiß ich das genau.
Das OA müßte aber eigentlich versucht haben Dich raus zu klingeln. Lassen die sich aber auch mitlerweile mit 44 € bezahlen wenn Sie Dich angetroffen hätten.
Also Kopf hoch, mich haben se schon mal in Hohenschönhausen geschnappt und das war noch Sonntags Tarif (knappe 200 € + 35 € Tiket)
@ Hesi
Hat in Berlin keinen großen Sinn, die geben das ans Gericht und dann wirds nicht billiger. Er kann es ja versuchen, ich glaube die sitzen in der Magazinstraße auch im Friedrichshain.
Grüße
Doc
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:44
von mr.compost
Wohne mittlerweile in 10439. Ich war zu der Uhrzeit arbeiten und auch sonst keiner da. Die hätten mich also nicht rausklingeln können.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
23. Februar 2012 21:45
von smokiebrandy
... ich würde auch davon ausgehen, dass so ein Ordnungshüter das Möpp weder anfasst noch bewegt. Das geht schon wegen Haftungsfragen nicht. Die müssen den Abschleppdienst beauftragen. Allerdings brauchte das große Auto nicht weit fahren, deshalb ist es verhältnismäßig billig geblieben...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
24. Februar 2012 00:28
von Neubrandenburger
mr.compost hat geschrieben:Hallo.
Mir flatterte heute eine Forderung der Bußgeldstelle in Haus. Vor fünf Monaten wurde meine kleine TS umgesetzt. ..........
5 Monate Später? Ich möchte behaupten da ist die zeit vorbei, wo sie ihre ansprüche gelten machen können. Ich glaube nach 3 monaten ist es "Verjährt"
kurz nachgelesen....
Verjährung § 26 Absatz 3 (StVG)
Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten und somit von Bussgeldtatbeständen richtet sich nach den §§ 31 ff. OWiG. Nach § 31 Abs. 2 OWiG ist für die Verjährungszeit die Höhe der Bußgeldandrohung entscheidend. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährung nach § 26 Abs. 3 StVG drei Monate.
Ergeht in diesem Zeitraum keine Klage oder kein Bussgeldbescheid ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Ergeht ein Bussgeldbescheid beträgt die Verjährungsfrist nunmehr nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate.
Die Verjährung kann allerdings unterbrochen werden. Dieses ist in § 33 OWiG abschließend geregelt. Zum Beispiel unterbricht die Versendung des Anhörungsbogens die Verjährung. Dabei genügt die Versendung des Bogens. Auch die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Anordnung der Vernehmung unterbrechen die Verjährung. Nach § 33 Abs. 3 OWiG beginnt die Verjährung nach jeder Unterbrechung von neuem.
So hat zum Beispiel das Amtsgerichts Bielefeld jüngst entschieden (Az: 37 OWi 44 Js 329/06 – 159/06), dass die zunächst laufende Verjährung nach § 26 Abs. 3 OWiG im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit durch die Anhörung zunächst unterbrochen worden ist. Danach wurde ein Bussgeldbescheid erlassen. Die danach geltende Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG war bereits abgelaufen, so dass gem. § 206 a StPO ein Verfahrenshindernis bestand. Die zuständige Ordnungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft an die die Ordnungsbehörde das Verfahren abgegeben hat, haben die Akten zu spät an das Amtsgericht weiter geleitet.
Allerdings werden dann dem Betroffenen in der Regel nach § 467 Abs. 3 StPO die notwendigen außergerichtlichen Auslagen auferlegt. Dieses sind in der Regel die Rechtsanwaltskosten, die jedoch die Rechtsschutzversicherung übernimmt
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
24. Februar 2012 07:48
von docturbo
mr.compost hat geschrieben:Wohne mittlerweile in 10439. Ich war zu der Uhrzeit arbeiten und auch sonst keiner da. Die hätten mich also nicht rausklingeln können.
Na dann war es Firma Schramm aus der Lindower Straße 8-9. Die sitzen im Wedding direkt am Bahnhof Wedding.
Aber da brauchst Du nicht anfragen, da die sofort die Rechnung einreichen und letztendlich der liebe Beamte in der Behörde über Dein Schicksal entscheidet.
Das schlimme daran ist ja eigentlich auch noch, dass Schramm pro Umsetzung knappe 50 € bekommt und der Rest beim Senat hängen bleibt.
Kopf hoch

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
24. Februar 2012 19:41
von TS Martin
Man könnte da evtl. rauskommen. Nur müssen das Profis sagen. Gib denen zu Protokoll, dass du die MZ im Familienkreis verborgt hast. Dann Zeugnisverweigerungsrecht wegen Angehörige und die Sache muss eigentlich gen Akta gelegt werden. Du als Halter kannst für begangene Delikte von anderen nicht verantwortbar gemacht werden. Die Einstellung des Bussgeldes wird dich dann 18 € Verfahrungskosten kosten und das sollte es gewesen sein. Ansonsten könnte ich, wenn ich darf deine Frage ins Verkehrsforum übertragen ...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
24. Februar 2012 19:44
von TS Paul
Ja ja, unser Schrammi
Grüße, Paul
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 09:46
von starke136
Ja das Odnungsamt ist auch bei uns so eine Plage
Wirste aber nicht viel machen können , wie ja oben schon steht, stand das Schild Ordnungsgemäß wenig Changen.
Ist mir mit dem Astra auch schon passiert, die Kiste stand ein paar Tage auf einem öffentlichen Parkplatz.
Dann braucht man sein Auto mal, dacht ich ich gucke nicht richtig....steht die Kiste eingeparkt von Marktbuden und ein Zettel vom Ordnungsamt dran
wegen Falschparken
Aber wegen 20 Euro....da häts sich nicht gelohnt sich mit dennen zu streiten
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 13:03
von P-J
starke136 hat geschrieben:Aber wegen 20 Euro....da häts sich nicht gelohnt sich mit dennen zu streiten
Das seh ich nicht so. Wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht recht zu bekommen sollte man das tun. Anders lernen die nicht. Ausserdem gehen die meisten für 20€ fast 2 Stunden arbeiten, oder?
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 14:07
von alexander
Meiner Kenntnis nach laeuft der Hase so:
- Genehmigung fuer Schilder besorgen
- Schilder aufstellen+
- alle KFZ aufschreiben die z.Zeitpunkt der Aufstellung im Schilderbereich stehen
- ggf. zum Nutzungszeitpunkt abraeumen lassen (Anwesenheit der Polizei, die im Moment versucht zuvuerderst den Halter (Halterabfrage) zu benachrichtigen (Adresse, Telefon); erst DANACN wird die Rolle geholt
--- der Abschlepper hat gar nix mit der (rechtlichen Seite, es sei denn Schaden am KFZ etc.) Sache zu tun
Wegen meiner sieht es so aus, als wolle der Aufsteller sich die Kosten sparen will/ bei stellen der Schilder geschlampt hat.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 19:34
von docturbo
alexander hat geschrieben:Meiner Kenntnis nach laeuft der Hase so:
- Genehmigung fuer Schilder besorgen
- Schilder aufstellen+
- alle KFZ aufschreiben die z.Zeitpunkt der Aufstellung im Schilderbereich stehen
- ggf. zum Nutzungszeitpunkt abraeumen lassen (Anwesenheit der Polizei, die im Moment versucht zuvuerderst den Halter (Halterabfrage) zu benachrichtigen (Adresse, Telefon); erst DANACN wird die Rolle geholt
--- der Abschlepper hat gar nix mit der (rechtlichen Seite, es sei denn Schaden am KFZ etc.) Sache zu tun
Wegen meiner sieht es so aus, als wolle der Aufsteller sich die Kosten sparen will/ bei stellen der Schilder geschlampt hat.
Dann zahlt es der Schlamper selber oder das KFZ bleibt stehen. Sonderfall ist auch noch ein Wasserrohrbruch, da zahlt der Senat.
Ansonsen sehr gut erklärt
TS Paul hat geschrieben:Ja ja, unser Schrammi
Grüße, Paul
Ja Ja, war meine zweite Heimat

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 19:48
von TS Martin
Habe mich mal mit dem Thema beschäftigt: hier muss man wohl zahlen. Pech gehabt. Leider - es wäre mit einer Umsetzen per Hand einfacher und billiger für alle gewesen ...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 23:28
von Neubrandenburger
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährung nach § 26 Abs. 3 StVG drei Monate.
Ergeht in diesem Zeitraum keine Klage oder kein Bussgeldbescheid ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Also warum das lange gerede, einspruch einlegen, das es verjährt ist und ab mit den Brief zum Ordnungsamt.
Habe ich mit Parkticket und Blitzer auch schon durchbekommen. ohne zusätzliche gebühren.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
25. Februar 2012 23:59
von TS Martin
Das Umsetzen ist aber habe ich im VP erfahren eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Umsetzer und dem Halter. Das Ordnungsgeld kann man mit Glück und so umgehen ...
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 12:07
von Sven Witzel
TS Martin hat geschrieben:Das Umsetzen ist aber habe ich im VP erfahren eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Umsetzer und dem Halter. Das Ordnungsgeld kann man mit Glück und so umgehen ...
Wenn es zivilrechtlich wäre , dann wäre es hier ein Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Das wäre dann einschlägig, wenn es sich um einen privaten Parkplatz handeln würde - zB Supermarkt oder sowas, wo der Eigentümer, quasi sein Eigentum gegen den Benutzer schützt.
Hier ist der Sachverhalt aber öffentlich-rechtlich, das sieht man schon daran, dass der TE Adressat eines belastenden Verwaltungsakts ( hier Kostenbescheid ) geworden ist.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 15:03
von TS Martin
Oh mein Gott - alles aufwändig und kompliziert. Aber man hat doch hier keine Chance rauszukommen @ Sven. Man müsste den Fahrer benennen ansonsten ist man als Halter dranne oder etwa nicht? So habe ich es als Laie verstanden.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 15:27
von flotter 3er
TS Martin hat geschrieben:Oh mein Gott - alles aufwändig und kompliziert. Aber man hat doch hier keine Chance rauszukommen @ Sven. Man müsste den Fahrer benennen ansonsten ist man als Halter dranne oder etwa nicht? So habe ich es als Laie verstanden.
Verstanden hast du es wahrscheinlich nicht. Wenn die Verjährung nicht durch irgendwelche Verwaltungsakte unterbrochen wurde (Zusendung Anhörungsbogen oder irgend ein Quatsch) ist das Thema mach 5 Monaten verjährt! Also wie schon gesagt, wenn so zutreffend, dann Zurückweisung wegen Verjährung!
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 15:42
von TS Martin
Selbst bei den Abschleppkosten? Das ist dann aber im VP falsch angekommen ...
... hört sich für den TE aber gut an evtl.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 15:58
von TS-Jens
Ansonsten hat man doch ganz sicher einen Zeugen dem man zufällig 2 Tage vorher noch das Motorrad gezeigt hat und der auch genau drauf geachtet hat dass dort
keine Parkverbotsschilder standen...

Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 20:42
von alexander
flotter 3er hat geschrieben:... , dann Zurückweisung wegen Verjährung!
Wenn verjaehrt braucht man nix tun. Is ja verjaehrt.
Es sei denn es ergeht Mahnbescheid, denn Rechtsmittel einlegen.
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 21:01
von mr.compost
Wenn ich nachfolgender Quelle glauben darf, verjährt die
Kostenerstattung für das Umsetzen nicht nach 3 Monaten. Verjähren könnte ggf. ein
Bußgeldbescheid.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=3945
Re: MZ vom Ordnungsamt umgesetzt

Verfasst:
26. Februar 2012 21:34
von Sven Witzel
Richtig. Grundlage dürfte hier das ASOG sein. Ich kenne mich mit dem Gesetz nicht aus, ob es ggf. einen Abschlepp § gibt ( das SOG in Nds hat sowas nicht ). Andernfalls unterfällt es der polizeilichen Generalklausel.Ohne jetzt explizit zu prüfen, ich würde spontan von einer Zahlungspflicht ausgehen. Ich kann es dir aber wenn ich morgen Zeit haben sollte mal durchlösen

kann aber nicht versprechen, dass ich dazu komme...