Eigentumsnachweis bei Fahrzeugkauf von Werkstatt

Moin,
wie sieht es eigentlich mit dem Eigentumsnachweis (bzw. dem Risiko, ein solches Fahrzeug zu kaufen und später wieder abgenommen zu bekommen) in so einem Fall aus? :
Kunde "Hans" bringt sein Fahrzeug in die Werkstatt "Fritz" und läßt was dran machen. Bezahlt die Rechnung aber nicht, holt sein Fahrzeug nicht ab, meldet sich einfach nicht mehr. Nach mehrmaliger Anmahnung "beschlagnahmt" "Fritz" das Fahrzeug als Gegenleistung für die Reparatur und sonstige Kosten (z.B. Stellplatzmiete) und verkauft es, logischerweise ohne Fahrzeugbrief.
Darf "Fritz" das überhaupt? Und genügt dann für den Käufer "Egon" der Kaufvertrag mit "Fritz" als sicherer Eigentumsnachweis? Oder muß er damit rechnen, wenn der "Hans" mal aufwacht und sein Fahrzeug zurückverlangt, dass "Egon" es dann zurückgeben muss?
Und noch ne Verkomplizierungsstufe drauf: Was, wenn "Hans" zwischenzeitlich verstorben ist und "Erna" als Erbin das Fahrzeug zurückverlangt?
wie sieht es eigentlich mit dem Eigentumsnachweis (bzw. dem Risiko, ein solches Fahrzeug zu kaufen und später wieder abgenommen zu bekommen) in so einem Fall aus? :
Kunde "Hans" bringt sein Fahrzeug in die Werkstatt "Fritz" und läßt was dran machen. Bezahlt die Rechnung aber nicht, holt sein Fahrzeug nicht ab, meldet sich einfach nicht mehr. Nach mehrmaliger Anmahnung "beschlagnahmt" "Fritz" das Fahrzeug als Gegenleistung für die Reparatur und sonstige Kosten (z.B. Stellplatzmiete) und verkauft es, logischerweise ohne Fahrzeugbrief.
Darf "Fritz" das überhaupt? Und genügt dann für den Käufer "Egon" der Kaufvertrag mit "Fritz" als sicherer Eigentumsnachweis? Oder muß er damit rechnen, wenn der "Hans" mal aufwacht und sein Fahrzeug zurückverlangt, dass "Egon" es dann zurückgeben muss?
Und noch ne Verkomplizierungsstufe drauf: Was, wenn "Hans" zwischenzeitlich verstorben ist und "Erna" als Erbin das Fahrzeug zurückverlangt?