Seite 1 von 1

Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 08:15
von 2CVBeck
Ich möchte gerne an meine TS 150 einen Anhänger basteln.
Ich habe von meiner Kreidler einen Anhänger. Die Idee ist, eine Kugelkopfkupplung aus dem Fahrradbereich auf meinen Gepäckträger zu basteln. An den Anhänger würde ich dann ein 60kM Schild dranschrauben.

Jetzt meine Fragen

Muß der Anhänger eine eigene Beleuchtung haben.
Braucht der Anhänger das gleiche Nummernschild wie meine TS.
Müsste ich ihn vielleicht sorgar separat versichern.

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 08:24
von Der Bruder
Ja da glaube ich mal das es nichts wird
Das war zu DDR Zeiten schon nicht erlaubt

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 08:28
von morinisti
hab sowas auch schon mal überlegt zwecks Hundetransport. Verworfen wg. 60 km/h.
http://newsgroups.derkeiler.com/Archive ... 01069.html
Versicherungsschutz bei Unfällen von Anhängergespannen besteht immer übers ziehende Fahrzeug.
Eine eigene Anhängerversicherung dient nur für Schäden beim Rangieren etc.
Gruß
Jürgen

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 09:33
von Ralle
Nichts ist unmöglich, sehr viel hängt dabei allerdings vom abnehmenden Prüfer ab, glaube ich zumindest. Da ich zufällig auch gerade in dem Bereich recherchiere kann ich nur sagen das man über die Eintragung, Abnahme usw. verschiedenes im Internet lesen kann. Von unkompliziert bis sauteuer oder "geht gar nicht ist alles möglich", also am besten mal mit Demjenigen absprechen, der später den Segen geben soll.
Hier gab es im Forum schon mal einen Thread, da ging es zwar vorrangig um einen DDR- Mopedanhänger, aber der dürfte ja evtl. ähnlich sein.


Muß der Anhänger eine eigene Beleuchtung haben.
Ja, zumindest ein Rücklicht mit Bremslicht, evtl. auch Kennzeichenbeleuchtung
Braucht der Anhänger das gleiche Nummernschild wie meine TS. Ja, allerdings nur ein Nachlaufkennzeichen (so wie an Fahrradtägern z.B.), also ohne Plakette
Müsste ich ihn vielleicht sogar separat versichern. Nein, der Anhänger ist steuerfrei, nicht zulassungspflichtig und muß auch nicht extra versichert werden, braucht aber eine Betriebserlaubnis.

Das größte Problem ist die Anhängerkupplung, denn die muß normalerweise geprüft sein, an der Stelle, was "geprüft" genau bedeutet sind wir wieder bei meinem ersten Satz angekommen :wink:

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 12:03
von xtreas
Was hat denn der Hänger für eine Kupplung? Vielleicht kannst Du Dir die passende AZV dazu besorgen. Am besten mit einer eingeprägter Nummer und ABE. Das gäbe glaube die wenigsten Probleme.

Am wichtigsten wäre aber vor Beginn der Arbeiten einen Prüfer aufzusuchen, Ihm das Projekt schildern und sich die technischen Fragen von Ihm beantworten zu lassen. Danach den Aufbau so machen wie er es wünscht.
Es gibt nämlich in der StVZO viele kleine Sachen, die beachtet werden müssen. Z.B. bis zu einem bestimmten Baujahr müssen die seitlichen Reflektoren weis, danach aber wieder gelb sein.

Wenn der Prüfer von vornherein abblock nicht entmutigen lassen und bei einem anderen probieren. Bei mir hat es auch geklappt. Siehe hier: viewtopic.php?f=11&t=34981

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 15:14
von Bernd
Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht, geht mit einem guten Prüfer ohne Probleme, siehe meinen Beitrag!
viewtopic.php?f=13&t=3882
gallery/image.php?album_id=470&image_id=548

Bernd :)

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 16:22
von ea2873
Bernd hat geschrieben:Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht


das problem ist nur daß der anhängerbetrieb von MZ bei den 150ern explizit nicht freigegeben wurde, im gegensatz zur 250er und 175er. also müsste man einen prüfer finden dem das nicht bekannt ist, bzw. der das ignoriert.

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 16:26
von Svidhurr
Bernd hat geschrieben:Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht, geht mit einem guten Prüfer ohne Probleme, siehe meinen Beitrag!
viewtopic.php?f=13&t=3882
gallery/image.php?album_id=470&image_id=548

Bernd :)


Ja am Gespann ist das eine ganz andere Geschichte :wink:

Aber an einer 150iger - da war das eigentlich immer tabu,
würde da einfach mal bei der Prüfstelle anfragen,
ob da was zu machen ist :roll:

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 19:22
von Bernd
Genau so habe ich das ja auch gemacht, die Kupplung welche eingetragen wurde ist eine welche nur bis 125ccm eine Freigabe hat und ich eben eine 300er fahre! Also erst mal mit dem Prüfer alles besprechen und dann erst anfangen zu bauen. Er hat mir auch Kopien gemacht zwecks Zulassung eines Anhängers, wo eben steht das wenn er bis 1962 oder 63 in den Verkehr gebracht worden ist für diesen keine Betriebserlaubnis existiert und auch keine benötigt!!!!
Das ist doch schon mal eine gute Geste zwecks Verwendung eines Eigenbau den man halt auf alt trimmt!

Gruß
Bernd

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 27. April 2012 21:06
von TS Jens
Hallo

Was für ein Anhänger soll es denn sein ?? Einspurig oder Mehrspurig. Einspurig gab es ja zu DDR Zeiten den Berliner Roller mit Campi Anhänger ( sehr teure Sammlerstücke).
Oder diese. http://www.wm-trailer.de/de/index.html

Irgend jemand aus unseren Forum hatte mal so etwas gehabt. Und hat den Anhänger wieder abgebaut, weil bei starken Wind man sehr stark gegenlenken mußte.

Gruß Jens

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 28. April 2012 00:59
von Woelli
Ich war am Überlegen meine RT auch wieder mit Hängerkupplung herzurichten wie sie mein Opa fuhr. Aber der besagte hänger wiegt soviel wie die RT duch die dicke Holz stücken :) Glaube auch kaum das mir da ein Tüv Prüfer seinen Segen gibt ...

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 30. April 2012 13:00
von xtreas
Hallo,
hab hier mal die betreffenden Vorschriften eingescannt:

d1.jpg


d2.jpg


d3.jpg


d4.jpg


d5.jpg


d6.jpg


Bitte nicht durch die Haken irritieren lassen, das sind Dinge die für meinen Anhänger zugetroffen haben.

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 30. April 2012 14:45
von Ralle
Dankeschön 8)

Re: Anhängerbetrieb

BeitragVerfasst: 1. Mai 2012 09:29
von Bernd
Genau, diese Blätter hat mir mein TÜV- Prüfer kopiert!
Man sollte diese aber bei einem Anhängerbetrieb am besten mitführen obwohl ich mit Hänger noch nie kontrollier worden bin, trotz mehrmaliger Vorbeifahrt an Polizeistreifen.

Gruß
Bernd