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Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 06:20
von rängdäng
Moin moin

Wenn ein Fahrzeug (hier ein 125ccm Roller) 12 Jahre gestanden hat,
dann braucht er wohl nach 7 Jahren ein Vollgutachten nach §21 StVZO .
Ist das richtig?

Welche Kosten dafür entstehen etwa?

-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 07:21 --


Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 06:30
von Wintertourer
Inzwischen nein.

Zumindest hier in NRW beim TÜV Nord nicht.
Dort bin ich ganz normal zur HU (mit Kurzzeitkennzeichen) gefahren.
Das Moped war 15 Jahre abgemeldet gewesen.

Grüße
Horst

Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 06:34
von Turry
Jup, bin mit meiner Emme auch nach 15 Jahren zum TÜV gefahren, Plakette druff und gut. Komme ebenfalls aus NRW.

Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 06:44
von rängdäng
moin moin

mal sehen wie das hier im saarland ist.!

Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 07:03
von s-maik
Kosten sollten eigentlich die gleichen wie normal Tüv sein... weil was anderes ist es eigentlich nicht ...

Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 07:04
von ETZChris
die "7 jahre plus 18 monate"-regel gibts nicht mehr. wenn papiere vorhanden, dann nur HU.

Re: Zulassung nach 12 Jahren

BeitragVerfasst: 10. Mai 2012 07:15
von rängdäng
moin moin

danke Leute mal :ja:

-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 08:20 --



Habe gerade angerufen bei der Küss

Kein Problem
und die Kosten belaufen sich für HU+Au auf circa 60 Euro