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TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 20:41
von inferno1094
Hallo, da ich nun meinen Motor komplett überholt habe, mache ich sie nun TÜV fertig.
Sie war 2004 das letzte mal beim TÜV. Meine Frage: kann ich sie jetzt einfach beim TÜV vorstellen oder brauch ich ne vollabnahme bei der DEKRA? Und was kostet der Spaß?
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 20:44
von calenberger
Ganz normale HU, keine Vollabnahme. Es sei denn Du hast weltbewegende Veränderungen gemacht. Kosten ca. 40,-
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 20:52
von inferno1094
Das ist ja super.
Sagt der TÜV was gegen Miniblinker?
Viel mehr ist bei mir nicht verändert.
Aber mal noch was anderes:
Was für ein Nummernschild bekomm ich? Ist es möglich son Schild zu bekommen was die 125er dran haben?
Will nicht so ein Kuchenblech.
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:08
von Mz Liebhaber 250
Frage wäre jetzt noch: War sie die ganze zeit Angemeldet?
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:09
von JanG
Haben die Blinker ein Prüfzeichen? Ein Kennzeichen wirst Du vermutlich aus Deinem Landkreis bekommen. Oder willst Du die Größe wissen? Da berät Dich dein Schilderdienst.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:09
von inferno1094
TÜV 06 abgelaufen und seit 07 abgemeldet. MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:12
von Mz Liebhaber 250
Da kommt dann doch ne Vollabnahme auf dich zu. Weil wenn es länger als 2 Jahre außer Betrieb gesetzt war ist das so. Hatte ich auch durch.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:14
von inferno1094
Kostet?
Was is das anders als beim TÜV?
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:16
von JanG
Stopp! Fehlinfo! Wenn Bundesdeutscher Brief ist es nur normaler TÜV. Eine §21 ist nicht notwendig.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:17
von Mz Liebhaber 250
Das ist ja das lustige nix außer der Zahl auf der Quittung. Preis weis ich leider nicht mehr ist schon ne weile her mir ist aber so wie ca. 60 Euro.
-- Hinzugefügt: 12. Januar 2014 21:19 --JanG hat geschrieben:Stopp! Fehlinfo! Wenn Bundesdeutscher Brief ist es nur normaler TÜV. Eine §21 ist nicht notwendig.
Hatte aber schon einen neuen Brief war halt bloß fünf Jahre nicht Angemeldet.

Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:19
von inferno1094
Heisst wenn ich nen westbrief hab, son brief wie beim auto, reicht doch nur TÜV und wenn ich nen ddr brief hätte dann vollabnahme?
Mfg
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:22
von JanG
Eine §21 unterscheidet sich schon vom normalen TÜV. Wenn der TE schreibt 06 abgelaufen, braucht er nur eine normale HU.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:23
von Egon Damm
TÜV ist die eine Sache. Ich glaube das Datum zählt ab der letzten Abmedung. Innerhalb 7 Jahren
genügt eine Hauptuntersuchung. Ich persönlich würde keine Miniblinker an eine Emme schrauben.
Da werden die Graukittel stutzig und schauen um so genauer hin.
Diese Info ist nur gültig wenn ein KFZ-Brief Teil 1 vorhanden ist. Alte Papiere oder DDR Unterlagen
unterliegen einer anderen Regelung.
Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:24
von inferno1094
Normaler weise könnte mir das ein TÜV Mitarbeiter doch ganz genau sagen oder?
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ;;

Verfasst:
12. Januar 2014 21:27
von JanG
Meine HU bei der ETZ war 99 abgelaufen, ich konnte nach einer normalen Hquptuntersuchung die Gute wieder in Betrieb nehmen.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:32
von Mainzer
Egon Damm hat geschrieben:Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.
Dann sollten die mal lesen, was von ihrem (ehemaligen) obersten Chef rausgegeben wurde

Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:33
von Mz Liebhaber 250
Ist das etwa wieder so ein ding das zählt wo man Wohnt

Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:36
von inferno1094
Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:40
von Mainzer
Mainzer hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben:Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.
Dann sollten die mal lesen, was von ihrem (ehemaligen) obersten Chef rausgegeben wurde

Mz Liebhaber 250 hat geschrieben:Ist das etwa wieder so ein ding das zählt wo man Wohnt

Man sollte davon ausgehen, dass das Bundesverkehrsministerium für das gesamte Staatsgebiet der BRD Regelungen erlassen kann. Für das ganze Staatsgebiet?! Nein! Ein kleines aufmüpfiges Volk, dessen Chefs in einer Stadt mit viel warmen, übelschmeckenden Wasser wohnen, wehrt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen!
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:43
von Stephan
inferno1094 hat geschrieben:Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG
Ist die Rad-Reifenkombination in den Papieren eingetragen? Ebenso die Dämpfer?
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:44
von Maik80
Stephan hat geschrieben:inferno1094 hat geschrieben:Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG
Ist die Rad-Reifenkombination in den Papieren eingetragen? Ebenso die Dämpfer?
Tachoübersetzung angepasst ?
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:53
von Uwe6565
inferno1094 hat geschrieben:Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG
So wie deine Emme da steht wird es ein paar Sondereintragungen geben müssen ,16 Zoll Rad und die Dämpfer .
Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
Und die Abnahme macht im Osten die Dekra und im Westen der TÜV .
Wohne in Thüringen und habe das shon durch ,bei mir war es ein 300der Motor .
LG von Uwe6565

Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 21:55
von inferno1094
Ok denn bau ich auf 18 zoll um.
Und wegen der vollabnahme frag ich einfach nochmal beim TÜV nach.
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 22:06
von Stephan
Uwe6565 hat geschrieben:inferno1094 hat geschrieben:Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
LG von Uwe6565

Das ist falsch!
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 22:13
von Robert K. G.
In Thüringen ist es vom Landkreis abhängig, mindestens aber 7 Jahre. BRD Brief oder EU Brief Vorraussetzung. DDR oder ausländischer "nicht EU Brief" zieht eine Vollabnahme nach sich.
Gruß
Robert
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 22:22
von Uwe6565
Stephan hat geschrieben:Uwe6565 hat geschrieben:inferno1094 hat geschrieben:Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
LG von Uwe6565

Das ist falsch!
Das mit den 2 Jahren ,da will ich mich auch nicht fest legen ,hatte es schon mal durch in den 90ziger Jahren.
Einfach mal nachfragen die vom TÜV und Dekra sind da sehr auskunft freudig .
LG von Uwe6565

Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 22:38
von mz-etz-251-sw
Meine ETZ war 4,5 Jahre abgemeldet. Brief BRD. Die DEKRA wollte Ärger machen. Lösung des Problems, zur Zulassungsstelle fahren und fragen, welche Unterlagen zur Wiederzulassung erforderlich sind. Die stellen doch den Schein aus!
Bei mir reichte normale HU+ASU, weil Baujahr 1989.
Das 16" Rad würde ich nicht mitnehmen zur Prüfung...
Gruß Frank
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 22:52
von Mainzer
mz-etz-251-sw hat geschrieben:Das 16" Rad würde ich nicht mitnehmen zur Prüfung...
Es gibt aber durchaus ne Freigabe von MZ für 3,50x16 hinten auf der ETZ solo
http://www.mz.cx/technik/daten/reifenfreigabe1.jpg
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
12. Januar 2014 23:35
von Klaus P.
Kaum zu glauben wie es hier zugeht.
Die 7 Jahre - Regelung ist auch schon lange hinfällig.
Zumindest in NRW.
Und Papiere, wie der Robert schrieb, sind die Voraussetzung dafür.
Wie schon geschrieben mach hinten das 18" Rad rein.
Bei der Montage gleich den Seitenständer ablassen.
Der Scheinwerfer sollte auch eingestellt werden.
Ob deine Blinker tolerabel sind, kann dir keiner auf die Ferne sagen.
Was soll bei einer "Vollabnahme" anders sein außer den Kosten ?
Gruß Klaus
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 00:08
von Egon Damm
TÜV ist immer noch Ländersache. Was in Hessen nicht geht, geht zum Beispiel in Thüringen und umgekehrt
ist das auch so. Für die Miniblinker ist eine ABE vom Hersteller vorzulegen. Da freut sich der Prüfer und stellt
ein Gutachten aus. Kostet natürlich und die Zulassungsstelle langt auch nochmal hin. Andere Räder/Bereifung
welche nicht in den Papieren stehen aber vom Hersteller freigegeben sind, müssen eingetragen werden.
Kostet schon wieder. Und so kommen da rappeldiekatz locker 100 € zusammen.
Auch der TÜV und die Dekra haben eine Datenbank. Da kann jeder Prüfer reinschauen und sieht sofort
wie das Fahrzeug auszusehen hat ( Bilder haben die auch ) und was der Hersteller an Änderungen freigegeben
hat. In Hessen kommste mit dem Seitenständer schon mal garnicht durch. Auch wenn serienmäßig, sagt der
Prüfer das dieser automatisch einklappen muss oder einen Schalter haben soll, der den Motor beim einlegen
vom ersten Gang ausmacht. Haben aber die Emmen einfach nicht.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 00:12
von Mainzer
Egon Damm hat geschrieben:Für die Miniblinker ist eine ABE vom Hersteller vorzulegen.
Die meisten, die man bei Polouis etc. bekommt, haben ein E-Prüfzeichen. Da musste garnichts vorlegen und erst recht nichts eintragen.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 04:17
von Moonlightchris
servus,
unterschiede bei ner vollabnahme sind, zumindest war es so bei mir, vor 10 jahren, das er sich die stoßdämpferdichtungen genau ansieht, auch ob er untern in der achsaufnahme trocken ist, die verstellmöglichkeit der hintern stoßdämpfer u all so ein firlefanz wo man was finden kann u weiter datings verabreden kann, ansonsten halt nur der doppelte preis.
vollabnahme ist erst nach 7 jahren der letzten abmeldung.
also da keien angst,
aber ob dein hinterrad so eingetragen ist schon, würd ich mal nachsehen, wenn nicht, raus u neu, die stoßdämpfer auch wie alles schon gesagt,
blinker hab ich auch keine ahnung ob du die lassen kannst, geschmacklich, weg damit, weil die sehen vielleicht geil aus aber bei leichten gegenlich sieht man die net, u dann kann man se ganz weglassen, bin der meinung wenn se dran sind soll man se auch nutzen u sehen, u net nach optik gehen.
zum seitenständer, wenn er keien 2 federn hat u prüfnummer raus damit.
und auf dem hauptständer stehen sie sowieso besser, die maschinen,
mfg chris
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 07:03
von inferno1094
So war gestern beim TÜV.
Der meinte zu mir vollabnahme brauch man schon lange nicht mehr.
Nur normalen TÜV. Kostet 40-50 euro.
MfG
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 10:34
von Klaus P.
Auch nur die halbe Wahrheit was der sagte; aber egal für dich trifft das zu.
Aber ob das auch in Schramberg so ist ?
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 13:24
von Schelbi
Zu den Blinkern:
Solange die in der STVZO vorgebennen Anbaumaße (vorne Abstand 340mm, hinten 240mm, Mindethöhe 350mm über dem Boden) eingehalten und die Blinker mit einem passenden Prüfzeichen versehen sind, muss nichts eingetragen werden und es darf auch nichts bemängelt werden! Auf den Blinkern ist auch durch eine Kennzahl vermekt, ob sie für vorne (11) oder hinten (12) oder beides zulässig sind.
Nach EU-Recht gelten andere Maße, aber das ist bei einer ETZ ja nicht zutreffend.
Wenn dir die Blinker gefallen, und diese Bedingungen eingehalten werden, kann keiner was dagegen sagen.
Du hast ja schließlich keine Oldtimerzulassung, bei der nur zeitgenössiche Anbauteile verwendet werden dürfen.
Zum Vollgutchten:
Folgendes steht beim TÜV:
"Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!"
Gruß,
Schelbi.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 15:42
von calenberger
Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner?

Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert.
Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 15:49
von Mz Liebhaber 250
calenberger hat geschrieben:Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner?

Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert.
Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.
Wie Länge und Gewicht

Bei der 125 TS von meinem Vater hat da keiner was gemessen und es war eine Vollabnahme. Das einzige was die Interessiert hat war: Der richtige Zylinder + Kopf, der richtige Vergaser, die richtigen Reifen und das die Fahrgestellnummer stimmt. Das ganze war an sich eine Sache von 5 Minuten.
Re: TÜV bei meiner ETZ

Verfasst:
14. Januar 2014 16:17
von Schelbi
calenberger hat geschrieben:Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner?

Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert.
Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.
Ich hab den kompletten Text vom TÜV nur zitiert, um zu zeigen, dass die 7 Jahre alleine ja auch nicht ausschlaggebend sind. Es kommt auch noch darauf an, was an Unterlagen noch vorhanden ist. Vollgutachten also nur noch, wenn es mehr als 7 Jahren sind
UND keine Papiere vorliegen!