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Dringend!

BeitragVerfasst: 26. April 2007 15:05
von Alex
Hallo!

Ich habe ein riesen Problem.

Vor vielen Jahren wurde mir eine 50er gestohlen.
Die (Ersatz-)ABE und den Lenkschloß-Schlüssel habe ich bis heute.

Damals bin ich zur Polizei und habe es als gestohlen gemeldet. Ohne jedoch etwas schriftlich bekommen zu haben.

Das Fahrzeug ist nun mit 99%iger Wahrscheinlichkeit auf eBay aufgetaucht. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und gebeten, die Fg.-Nr.zu nennen. Bisher leider keine Antwort, aber die Auktion ist auch heute schon zu Ende.

Ich habe bei der Polizei angerufen und nach Infos zu meinen Möglichkeiten gefragt; Fakt ist: weder auf meinen Namen noch auf die Fg.-Nr. ist irgendwas in deren EDV - was nach solch einer langen Zeit (knapp ein Jahrzehnt) auch kein Wunder sei, das würde angeblich dann gelöscht werden.

Was ich seltsam finde: daß ich offenbar wirklich nie eine Klau-Melde-Bestätigung bekam. Als mein Auto von Vandalen letztes JAhr beschädigt wurde, meldete ich das auch, aber bekam auch nichts.

Und wie steh ich nun da falls das wirklich meine ist? Ich habe schriftlich rein gar nichts in der Hand, außer die ABE, den Schlüssel, meinen Bruder als Zeugen (der damals 15 war) und meine Ex als Zeugin (von der ich nicht mal weiß ob sie noch lebt, geschweige denn wo sie wohnt).

Selbst wenn der Verkäufer mir eine nicht passende Fg.Nr.mitteilt sagt das ja noch nichts, ausschlaggebend ist die die im Rahmen eingeschlagen ist (hätte ihm das vielleicht noch sagen sollen).
Den Grund meiner Anfrage an den Verkäufer habe ich ihm (noch) nicht mitgeteilt.

Fakt ist auch: er erwarb das Moped ein Jahr nachdem mir es gestohlen wurde auf einer Auktion für Fundsachen.

Bin ziemlich ratlos.
Habe erstmal beschlossen, in jedem Fall den Käufer dann anzuschreiben und ihn dringend zu bitten, einen Blick auf das Fahrzeug werfen zu können.

Was könnt Ihr mir raten? *verzweifelt und aufgewühlt bin*

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 26. April 2007 15:30
von ad40
Hallo Alex,
am besten mal mit dem KBA telefonieren, da sollte eigendlich bei Deiner damaligen Diebstahlsanzeige die Fahrgestellnummer als "gestolen" registriert worden sein. Eventuell auch bei der Zulassungsstelle weil die ja seit neuestem die anfragen ans KBA selbst machen ( ...weist ja früher, Emme ohne Brief > KBA- Anfrage > Meldung als nicht gestohlen > neuer Brief auf Dich von Zulassungsstelle ).
Gruß Axel

Re: Dringend!

BeitragVerfasst: 26. April 2007 15:48
von Ex User Otis
Alex hat geschrieben:Hallo!Ich habe ein riesen Problem.
Was könnt Ihr mir raten? *verzweifelt und aufgewühlt bin*

Gruß Alex


@ Alex..

An gestohlenem Eigentum/KFZ kann niemand..auch nach einer Fundsachenauktion "Eigentum" erwerben.

Du bist und bleibst der Eigentümer.

--> Anzeige gegen bekannt/unbekannt..Hinweis auf-->e-bay Auktion .
(evtl. Hehlerei)

Drück die Daumen..

BeitragVerfasst: 26. April 2007 16:55
von henrik5
"An gestohlenem Eigentum/KFZ kann niemand..auch nach einer Fundsachenauktion "Eigentum" erwerben.

Du bist und bleibst der Eigentümer. "
Otis bevor Du weiter solchen Unsinn erzählst lese lieber mal § 935 II BGB.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 17:04
von Alex
§935 ist mir bekannt - aber ich habe das Teil ja als gestohlen gemeldet. Wenn die Fundstelle zu dumm ist, um das nachzuprüfen ist das nicht die Schuld des bestohlenen, oder?

Der Mist ist - ich habe wie gesagt nichts schriftlich. Habe ich nach einer Anzeige bei der Polizei aber noch nie bekommen. Mein Fehler? Deren Fehler? Nachweisbarkeit?

*seufz*

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 26. April 2007 17:47
von Alex
*zack*

Soo....ich habe meine Ordner gewälzt und siehe da: ich habe den Kaufvertrag für das Moped noch. Inklusive Fg.-Nr., Verkäufername und Adresse.

Obs was hilft?

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:11
von Ex-User peryc
Ich habe einen rechtsgelehrten AIA-ler gebeten, mal den Fred zu lesen um Dir eventuell Ratschläge zu geben.

Christopher

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:18
von Alex
Au fein, danke!

Leider hat sich der Verkäufer noch nicht bei mir gemeldet. Ich hoffe er tut das noch...

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:34
von Alex
Wieder ein Update: der Verkäufer meldete sich und teilte mir die Fg-Nr.mit.

Und sie paßt überhaupt nicht in das Baujahr, das sie angeblich sein soll!

Habe geantwortet, daß ich die im Rahmen eingeschlagene Nummer brauche und er mich dringend anrufen soll da die Kiste evtl.gestohlen ist.
Hoffe er meldet sich mal...

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:41
von Paule56
Hallo Alex

Hast auch den link auf diesen Thread mitgeschickt?

Ich lasse mal diesen hier, dann kann er mit kalten Füßen das Ding wenigstens noch beenden :oops:

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:45
von Alex
Da hab ich kalte Füße - denn trotz aller Indizien hab ich keinen Beweis und weiß selbst nicht ganz 100%ig daß das mein altes Moped ist. Und wenns das nicht ist hab ich dem Verkäufer ungerechtfertigt Schaden zugefügt.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:50
von Paule56
Der Verkäufer hat sich doch bei sauberen Praktiken nichts vor[s]zu[/s]werfen [s]zu lassen[/s]

Und mit halbwegs klarem Verstand und Herz für die Moppeds müsste auch ein gewisses Verständnis vorhanden sein ...

Benannt hast ihn doch gar nicht.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:51
von Paule56
nachschieb ....

So kann man auch selbst die -bis dato unbewußte Hehlerei- abwenden

BeitragVerfasst: 26. April 2007 18:53
von Alex
Wenn er enie Auktion zu unrecht abbrechen muß - und hinterher evtl.nicht mehr auf den Betrag kommt - dann hat er zum einen auf jeden Fall die Mühe und zum zweiten auch finanzielle Einbußen.

Man kann ja auch den Käufer anschreiben nud mit dem Verkäufer könnte ich noch nen Besichtigungstermin vereinbaren. Darauf baue ich jetzt.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:03
von Paule56
Alex hat geschrieben:.Man kann ja auch den Käufer anschreiben


Wenn Du Dich da mal nicht täuschst?
eBay hat schon seit Jahren die Kommunikation zwischen den Mitgliedern gewaltig eingeschränkt. Die Kontaktaufnahme geht meist nur nach Zufallsprinzip ..... niedrig bewertete Accounts ohne mom. Handelstätigkeit können überhaupt nicht.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:19
von Alex
Stimmt. Geht nicht. Shit. Wieso gibt es dann dort Option, wenn sie deaktiviert ist?!

Habe dem Verkäufer nun folgendes geschrieben:

-----------------
Hallo nochmal,

die Auktion ist ja nun beendet, ich benötige aber noch immer dringend die am Rahmen eingeschlagene Fahrgestell-Nummer.
Die von Ihnen mitgeteilte Nummer paßt in keinster Weise in die Nummernvergabe des Werks - eine 520xxxx müßte etwa Baujahr 1984 sein, und nicht wie angegeben 1989.
Dazu kommt der von Ihnen beschriebene Umstand daß das Mokick 2000 als Fundsache versteigert wurde und die absolut identische Optik mit dem mir 1999 gestohlenen S51.

Ich glaube Ihnen daß Sie nichts mit dem Diebstahl meines Mokicks zu tun haben, muß aber angesichts der oben geschilderten Verdachtsmomente darauf bestehen, daß Sie mir möglichst bereits morgen (am besten morgen früh, vor 13 Uhr) einen Besichtigungstermin gestatten um in Augenschein zu nehmen, ob die Rahmennummer noch im Urzustand ist und welche Nummer sie trägt.
Das Typenschild wie gesagt (520xxxx - Bj.1989) klingt leider sehr nach einer Fälschung.

ABE und Kaufvertrag des mir 1999 gestohlenen S51 habe ich noch, genau wie den Lenkschloßschlüssel, was eine weitere Überprüfbarkeit mit sich bringen könnte.

Bitte rufen Sie mich also an und gestatten Sie mir morgen einen Besichtigungstermin.

Andernfalls muß ich diesen Besichtigungstermin leider von der Polizei machen lassen. Jeder andere würde an meiner Stelle wohl genau so handeln.

Mit freundlichen Grüßen,

...

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:27
von biker1962
Hallo, die Datensätze werden tatsächlich nach einiger Zeit gelöscht. Du gehst umgehend zur polizei und machst Anzeige wegen sog. Internetkriminalität, dies ist ein spezielles Kommissariat. Dort schilderst du den Sachverhalt und nimmst alles mit was du dazu hast!! Auch alles in Bezug auf Ebay und Kommunikation mit dem Verkäufer. Hier hat dann die Polizei einen Anfangsverdacht einer Straftat und ist verpflichtet zu ermitteln!! Tut sie es nicht, was ich nicht glaube, dann begeht der Beamte Strafvereitelung im Amt und das ist richtig Böse!! Bleib dran, alles Gute und stell mal ein wie es ausgegangen ist!!

Gruß Biker

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:29
von Alex
Danke für die Tipps und Motivationen (auch die, die per PN kamen :) ). Ich glaub ich schau mal wo noch ein Revier offen hat...

...ein Spaziergang (oder -fahrt :D ) tut mir jetzt erstmal gut...

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:39
von Martin H.
Hallo Alex,
hast Du eigentlich Ebay selber davon in Kenntnis gesetzt Ich meine, das kann sie ja wohl nicht kalt lassen, daß da bei ihnen grad ein (vermutlich) gestohlenes Fahrzeug verkauft wird?!
Gruß, Martin.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 19:55
von Alex
Bin nu erstmal kurz weg, muß nach Ladenburg auf die Polizei und werd die natürlich auch fragen was nun...bis gleich...

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:17
von Alex
So, die Polizei war sehr nett und die Polizistin die es aufnahm war auch selbst recht schnell davon überzeugt daß da was faul ist.

Ich kanns ja nun sagen, es geht um meine 1999 gestohlene S51.

Das ganze wird nun an die Polizei Wiesbaden weitergegeben, ich warte währenddessen darauf, daß sich der Verkäufer vielleicht doch noch bei mir meldet.

Ich habe Angst mich da nun drin verrannt zu haben, und am Ende gibts ne logische Erklärung für alles...

...aber mal Hand aufs Herz...

Typ stimmt,
Farbe stimmt,
Umbau Enduroauspuff stimmt,
Umbau höherer Lenker stimmt,
mein Bruder meint, daß auch die Sitzbank genau so eine komische war (kann ich mich persönlich nicht dran erinnern)
ich krieg ne Fg-Nr.mitgeteilt (520xxxx), die nicht mit dem Baujahr in Einklang zu brnigen ist (1989),
und die Aussage in den Frage/Antworten "2000 auf einer Fundsachenversteigerung gekauft" paßt auch zum Klaudatum 1999.
...zudem noch der Ort des Verkäufers nur eine Autostunde weit weg ist.

Bilde ich mir was ein? Oder könnte man da den Verdacht haben?

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:35
von Falk
dran bleiben Alex!!! nicht entmutigen lassen,
ich dück dir die Daumen. was aber wenn die Rahmennummer umgestanzt wurde? ich z.B. hab die Stanzzahlen daheim rumliegen (gleiche größe und form wie diese Rahmennummern), also daher kein prob. auch diese Nummer zu Fälschen.
Und ausserdem wer ist so blöd und verkauft ne geklaute Simme komplett?!
trotzdem dranbleiben vllt haste Glück

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:41
von Luzie
Martin H. hat geschrieben:Hallo Alex,
hast Du eigentlich Ebay selber davon in Kenntnis gesetzt Ich meine, das kann sie ja wohl nicht kalt lassen, daß da bei ihnen grad ein (vermutlich) gestohlenes Fahrzeug verkauft wird?!
Gruß, Martin.


Das interessiert ebay überhaupt nicht. Hauptsache die Provisionen kommen regelmäßig rein!

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:45
von Alex
Ich glaube (wenn es tatsächlich meine S51 sein sollte) daß der eBay-Verkäufer unschuldig ist. Seine Angabe mit dem Fundsachendings bestärkt das (und gibt mir ja den größten Verdachtsmoment).
In dem Fall könnte es vermutlich sogar ausreichen, daß meine Angaben zum Moped stimmen und ich Zeugen habe, daß ich sie wiederbekommen könnte. Zumindest wenn klar wird, daß die Fg.-Nr. nicht original ist - was ein leichtes ist.
Schon die, die der Verkäufer mir mitteilte ist nicht 7-stellig (wie üblich) sondern 6-stellig und falls er nur eine Stelle vergessen hat, dann stimmt die Größenordnung (520xxxx) nicht mit dem angegebenen Baujahr 1989. Ich habe hier noch eine ABE mit der Nummer 522xxxx - Baujahr 1983. ;)

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:46
von Rico
Falgi hat geschrieben:Und ausserdem wer ist so blöd und verkauft ne geklaute Simme komplett?!
trotzdem dranbleiben vllt haste Glück

Bei 'ner Simme ist das relativ einfach, neue Nummer gestanzt und auf die Nummer neuen Mopedschein austellen lassen, fertig.
Es ist aber möglich, die Originalnummer zu erkennen, auch wenn drauf geschweißt und dann neu eingestanzt wurde. Die Frage ist nur, ob die Polizei den Aufwand für nötig hält.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 21:54
von Alex
Ist mir alles zu spekulativ im Moment.
Ich ziehe das Resumee erst, wenn ich selbst gesehen habe wie die Rahmennummer aussieht.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 22:03
von Paule56
.... stimmt ist ne auffällige Stepp- und Formgebung der Sitzbank .....
in grün gabs die meines Wissens als Enduro auch nicht .... die Einbuchtung am Seitendeckel kann ich nicht ausmachen?
Erinnerungen an die abnormale Hupe?

Wünsch Dir viel Glück

BeitragVerfasst: 26. April 2007 22:08
von Alex
Es war ne S51 B2-4. Da mußte ich mich damals auch vom KBA belehren lassen, das mir die ABE als "S51 B2-4" schickte, obwohl ich eine "S51 E" beantragt hatte - ich hatte mich halt auch durch den Püff und den Lenker täuschen lassen, aber das KBA wußte es besser ;) .

Ich hatte in den 8 Jahren seitdem gut ein dutzend Möps gehabt (alleine drei S51), an jedes Detail kann ich mich nicht erinnern, zumal ich diese S51 gerademal ein halbes Jahr hatte. Interessanterweise konnte sich mein Bruder an die Sitzbank erinnern, ich aber nicht.

BeitragVerfasst: 26. April 2007 23:19
von Martin H.
Luzie hat geschrieben:Das interessiert ebay überhaupt nicht. Hauptsache die Provisionen kommen regelmäßig rein!

Und wieder ein Grund mehr für mich, um den Laden ´nen Bogen zu machen!
Gruß, Martin.

BeitragVerfasst: 27. April 2007 04:57
von biker1962
Hallo, na geht doch mit der Polimannzei !!

Gruß Biker

BeitragVerfasst: 27. April 2007 05:01
von sammycolonia
kopf hoch alex,
selbst wenns sich rausstellt das es nicht dein möp. ist... man darf nicht alles schlucken... und nem verdachtsmoment sollte man immer nachgehen...

BeitragVerfasst: 27. April 2007 16:10
von Alex
Hmpf. So langsam werd ich etwas ungehalten.
Der Verkäufer antwortete mir nun endlich, weicht mir aber in allen Fragen und Bitten das Ding mal ansehen zu können aus und schreibt mir stattdessen die Telefonnummer der Fundsachenversteigerung inklusive Versteigerungsnummer von damals.

Habe dort angerufen und werde erstmal dumm angemacht, daß Freitags um 17 Uhr natürlich keiner mehr da ist. Die Chefin, die alleinig auskunftsberechtigt sei, ist erst Mittwoch wieder da.

Ebay hatte ich angeschrieben und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht - keine Antwort bisher.

Dem Verkäufer habe ich jetzt mal deutlich geschrieben daß ich sehr enttäuscht bin von seiner Desinformation und Ignorierung der Umstände und ihn drauf aufmerksam gemacht, daß er sich, falls er die S51 an den Käufer weitergibt, sich strafbar machen könnte.

Ich düse jetzt erstmal mit meiner S50 zur Polizei und gebe denen die ausgedruckte letzte Antwort des Verkäufers...

Gruß Alex

BeitragVerfasst: 28. April 2007 02:12
von Alex
Ich werd noch irre.

Nun wurde laut Bewertungen der Käufer/Verkäufer das Teil schon abgeholt.

Von eBay keine Antwort.
Vom Verkäufer nicht.
Und was tut die Polizei?

:steinigung: :willnicht: :fight: :zunge: :angry: :aerger: :motz: :box: :wall:

BeitragVerfasst: 28. April 2007 02:26
von Ex User Hermann
Alex hat geschrieben:Ich werd noch irre.

Nun wurde laut Bewertungen der Käufer/Verkäufer das Teil schon abgeholt.

D.h. jetzt fängt die Geschichte an RICHTIG zu stinken!

Vielleicht wäre ein Anwalt sinnvoll, scheinbar bewegen sich manche Stellen erst bei Einschaltung eines Anwaltes.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 02:36
von Alex
Ja, ich glaube das wäre sinnvoll.

Die Ungereimtheiten sind doch echt zum Haareraufen, es fängt schon damit an daß eine "Fundsache" normal geprüft wird, ob sie kein Diebesgut ist. Und die Rahmennummer kann schon nicht original sein. Wie ist das Ding dann zur Versteigerung gekommen?
Warum sieht die S51 noch exakt so aus wie vor 8 Jahren?
Wieso hat sie der Käufer anscheinend nicht einmal bewegt?
Wieso hat er offenbar nichtmal Ersatzpapiere beantragt? (denn sie wurde ja ohne ABE angeboten)
Warum ist der Verkäufer so wortkarg und lehnt eine Besichtigung wortlos ab?
Warum erwähnt er dem Käufer gegenüber offenbar rein gar nichts von dem Verdacht und läßt es entgegen meiner Bitte praktisch schon am nächsten Tag abholen?

...Haben Anwälte Samstags auf...?

:confused:

BeitragVerfasst: 28. April 2007 10:10
von rmt
Alex, sogern ich dir Mut machen würde - du siehst die Sache vielleicht etwas naiv. Auch noch 5 Jahre nach der Wende hab ich gestripte Rahmen auf wilden Müllkippen gesehen. Was du gesehen hast, ist wahrscheinlich sogar deins gewesen, aber der Rahmen/Nummer ist echt - nicht gestohlen, nicht umgeschlagen - einfach ein sauberer anderer Rahmen.

So wird es auch meiner ETZ250 1997 ergangen sein (viele verchromte sonderlackierte/pulverbeschichtete Teile)! Ich hab (glücklicherweise) eine Bestätigung der Polizei gehabt und wurde 3 Wochen danach nochmal angeschrieben, wg besonderer Kennzeichen des Krad - mit der Maschine wurde ein "versuchter schwerer Postraub in Marzahn" verübt.

Seitdem nie wieder was von gehört.

An dieser Stelle sei erwähnt, daß ich das Gefühl hatte, man nimmt meine Sache sowieso nicht ernst (ich deren Raubgeschichte auch nicht dann) - erst recht wo der aufnehmende Beamte was von "Interpol" gefaselt hat.
Die Anzeige war dennoch wichtig, da ich dadurch frei von jedweden Verdacht war (jaja ... bloß nicht in die Kerbe hauen Leudz).

In deiner Sache wird höchstens die Rahmennummer verglichen, die wird ok sein - und danach steht Aussage gegen Aussage.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 10:43
von Rico
Schon mal daran gedacht, daß der Verkäufer bei der Bekanntgabe der Rahmennummer gelogen haben könnte?

Man stelle sich mal vor, da fragt einer nach der Rahmennummer. Der Verkäufer bekommt einen Schreck und fragt sich, verdammt mochmal, ist die Karre vielleicht geklaut? Vorsichtshalber mal eine andere angeben und hoffen, daß die Sache sauber über die Bühne geht.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 11:46
von Alex
Die Rahmennummer, zumindest die, die der Verkäufer mir nannte, kann nicht stimmen da 520xxxx Baujahr 1983 sind und nicht 1989, wie der Verkäufer angab.
Entweder er hat mirgegenüber gelogen: dann macht er sich verdächtig.
Oder er hat die Rahmennummer oder das Baujahr gesagt, die auf dem Typenschild steht: dann ist es gefälscht.

In beiden Fällen habe ich gute Karten, meine ich.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 11:48
von sammycolonia
nun, in dem fall hat er sicht bewusst, oder unbewusst, der helerei schuldig gemacht! datt is nitt jut...

BeitragVerfasst: 28. April 2007 12:55
von Sven H.
Alex hat geschrieben:Oder er hat die Rahmennummer oder das Baujahr gesagt, die auf dem Typenschild steht: dann ist es gefälscht.


Oder es ist doch nicht Deine?

BeitragVerfasst: 28. April 2007 12:57
von rmt
Alex hat geschrieben:Die Rahmennummer, zumindest die, die der Verkäufer mir nannte, kann nicht stimmen da 520xxxx Baujahr 1983 sind und nicht 1989, wie der Verkäufer angab.
Entweder er hat mirgegenüber gelogen: dann macht er sich verdächtig.
Oder er hat die Rahmennummer oder das Baujahr gesagt, die auf dem Typenschild steht: dann ist es gefälscht.

In beiden Fällen habe ich gute Karten, meine ich.


Selbst wenn der Verkäufer gelogen (verlesen... ^^) hat, bzw. da BJ nicht mit der Fahrzeugident. übereinstimmt - es gibt eine Stelle beim KBA, wo man seine 50ziger (Ex-DDR/Einigungsvertrag) ohne Papiere wieder zu einer "Betriebserlaubnis" verhelfen kann (40 Euro - hab ich mit der Schwalbe gemacht).

Die Sachkundigen dort interessiert es einen Dreck und die wissen es wohl auch nicht: Du gibst BJ (wenn kein Typenschild, gibste irgendwas an, so verfährt auch die DEKRA bei Vollgutachten, tackert dann ein geschätztes BJ auf das neue Typenschild) und Fahrgestellnummer an, zahlst, bekommst die Papiere postwendend zugesandt (sofern die Maschine nicht als gestohlen gemeldet).

So kann dies zustandegekommen sein. Es muß schon ein selten dämlicher "Dieb" sein, der sich auf diese Art erwischen läßt. (ich würde an deiner Stelle auch drauf hoffen...)
Zumal ich bei solchen Sachen Kaufverträge mache (Pers. Ausw. Nr.) damit ich nicht der Hehlerei, bzw. des Diebstahls bezichtigt werden kann (Absicherung), bzw. Problematik immer auf einen Verkäufer weiterreichen kann.

Man sollte die eigenen Maschinen nie aus den Augen lassen - wat weg is is weg!!!

BeitragVerfasst: 28. April 2007 13:27
von Alex
@Sven: so viele Ungereimtheiten, Zufälle und noch dazu sieht sie mitsamt der umbauten exakt aus wie meine damals. Auch wenns nicht meine sein sollte, ist es daher absolut gerechtfertigt, dem bis zum letzten nachzugehen. Vor allem wenn der Verkäufer diesen ganzen Aufwand hätte leicht vermeiden können, sich aber total quer stellt.

@rmt: ich kenne diese Stelle am KBA als Simson-Fan natürlich. Und ich muß Dich korrigieren: die haben ne Menge Ahnung dort. Diese S51 um die es hier geht war meine erste Simson überhaupt und so hielt ich ahnungsloser sie anfangs für eine S51E und beantragte dementsperchend die Papiere für eine S51E. Zurück kamen die einer S51B2-4. Und das, wie ich später herausfand, völlig zurecht.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 13:31
von Nordlicht
Ich habe auch einen S51,wenns hilft Rahmennummer ist 5541... Bj,85

BeitragVerfasst: 28. April 2007 13:33
von Nordlicht
Alex hat geschrieben:Die Rahmennummer, zumindest die, die der Verkäufer mir nannte, kann nicht stimmen da 520xxxx Baujahr 1983 sind und nicht 1989, wie der Verkäufer angab.
.

So ist es,siehe meine Rahmennummer.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 14:01
von henrik5
"In beiden Fällen habe ich gute Karten, meine ich."
Gem. § 935 II BGB ist gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen bei einer öffentlichen Versteigerung möglich. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass er nicht gutgläubig war hast Du keine Rechte mehr. Und das kannst Du nicht. Er verhält sich auch nicht verdächtig. Ich würde auch keinen zu mir nach Hause einladen, um sich das Moped anzusehen, der da ein "Verständnisproblem" hat. Es gibt deshalb auch keinen Grund für Ebay oder für die Polizei da einzuschreiten...

BeitragVerfasst: 28. April 2007 14:27
von Alex
Das gilt vermutlich nicht, wenn der Versteigerer fahrlässig gehandelt hat.
Entweder da steht meine Fg.Nr.drauf - dann hätte das überprüft werden müssen und können daß das Teil gestohlen ist.
Oder sie ist gefälscht - dann hat der Versteigerer fahrlässig Diebesgut verkauft da eine Manipulation an der Fg.Nr.sehr leicht nachprüfbar (und oft mit einem Blick sichtbar) ist..
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit daß das mit der Versteigerung eine Erfindung des Verkäufers ist. So wie der sich benimmt würds mich mittlerweile nicht mehr wundern.
Das erfahre ich aber frühestens Mittoch.

(Klar, die triviale Möglichkeit daß es eine völlig andere S51 ist gibts auch noch, aber dann ist ja alles OK, in der Richtung brauchen wir ja nicht weiterdiskutieren)

BeitragVerfasst: 28. April 2007 14:45
von henrik5
Das gibt Dir höchstens Ansprüche gegen das Fundbüro. Es ändert nichts am Eigentumserwerb.
Die Versteigerung eine Erfindung des Verkäufers? Und da gibt er Dir die Nummer des Fundbüros....
Komm mal wieder klar...

BeitragVerfasst: 28. April 2007 16:44
von Alex
@henrik: he, was soll die dumme Anmache? :x
Ich äußere nur Möglichkeietn, nichtmal Vermutungen.
Es ist ja noch nicht einmal gesagt daß das eine Versteigernug der "öffentlichen Hand" war.
Wie ich schonmal schrieb ist mir da im Moment zu viel Spekulation.

Es exisitert ein erheblicher Verdacht. Das ist Fakt. Und das rechtfertigt erstmal alle Schritte, die irgendwie Klarheit bringen können.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 17:43
von Rico
Sach mal, Alex, hatte deine auch ganz zufällig einen S50-Motor drin? Ist schon relativ selten. Meistens ist es umgekehrt, da haben die S50 einen S51-Motor drin.
Wäre schon ein blöder Zufall, wenn das dann nicht deine sein sollte.
Der Verkäufer hatte jedenfalls keine Ahnung wenn er schreibt: "hat 4 Gänge,zündschlüßel fehlt und sonst ist sie Original". Ein S50-Motor mit 4 Gängen gibt's ja wohl nicht. Also ist er wahrscheinlich schon mal nicht der Dieb und hat die vielleicht wirklich von 'ner Auktion oder sonst was, sonst hätte er wohl gemerkt, daß die nur 3 Gänge hat. Man muß ja alle Wahrscheinlichkeiten einkalkulieren.

BeitragVerfasst: 28. April 2007 20:05
von IFA-Flotte
ich hat geschrieben:Ein S50-Motor mit 4 Gängen gibt's ja wohl nicht. Also ist er wahrscheinlich schon mal nicht der Dieb und hat die vielleicht wirklich von 'ner Auktion oder sonst was, sonst hätte er wohl gemerkt, daß die nur 3 Gänge hat. Man muß ja alle Wahrscheinlichkeiten einkalkulieren.

Doch! Es könnte ein Habicht o. Sperber Getriebe drin sein, dass passt wie angegossen.