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Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 17:50
von Fit
Glück Auf! :mrgreen:

Ich hatte mit einem Kollegen eine Diskussion und hätte gern mal Eure Meinung dazu gehört....

Wenn ich mir einen Motorradrahmen eines zerlegten Motorrades kaufe (um den "auf Lager" zu legen) kann ich den ja jederzeit als ganzes Motorrad wieder anmelden. (> 7 Jahre dann mit Vollgutachten, aber das spielt jetzt keine Rolle)
Also alles vollkommen legal, mit allen Papieren usw.

Ich bzw. der Verkäufer müssten doch in der Zulassungsstelle Bescheid geben, oder? Der "Rahmen" ist zwar vorübergehend Stillgelegt, aber dennoch, oder?

Und was ist, wenn ich in paar Jahren den Rahmen dann wegwerfen will, dann benötige ich doch eine Enstorgungsbescheinigung eines Verwertes, oder?

Wie handhabt IHR das? :ja:

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 17:56
von UlliD
Freiwillig wirft hier bestimmt keiner einen guten Rahmen weg... :abgelehnt: :bindagegen: :nein:

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:07
von Mainzer
Vorrübergehende Stilllegung gibt es nicht mehr. Fahrzeug abmelden, einlagern, irgendwann wieder anmelden, gut ist.

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:38
von Fit
Uli, das war ja nur fiktiv gemeint! :cry: Und sollte als Beispiel dienen!

Ich will vermeiden, wenn ich den Rahmen über viele Jahre einlagere, das ich dann mal irgendwann Problem bekomme so von wegen: "wo ist das restliche Motorrad" was es ja nicht gibt!

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:47
von MaxNice
Wenn du einen Rahmen ankaufst, egal wo her, egal in welchem Zustand, egal ob mit oder ohne Papieren, Kaufvertrag machen (ADAC-Standardvordruck), darin kann man vermerken, dass es sich nur um einen Rahmen handelt. So kannst du glaubhaft machen, wo du den Rahmen im Falle der Fälle her hast, und dass du ihn einzeln erworben hast.

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:52
von Ysengrin
Wieso sollte es Probleme geben von wegen "Wo ist das restliche Motorrad"?! Wer soll denn diese Frage stellen? Und warum? Wenn Du die Papiere dazu hast (muss nichtmal ein Kaufvertrag sein), dann reicht das im Normalfall (!) völlig als Eigentumsnachweis. Und was Du mit Deinem Motorrad machst, ist doch Deine Sache.

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:58
von Fit
Alles klar, dankeschön!

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 20:23
von Mainzer
Wer soll denn die Frage "Wo ist das restliche Motorrad?" stellen? Anmelden kannst du das gute Stück eh nur komplett :wink:

Re: Handling abgemeldeter Rahmen ("Motorrad")

BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 20:41
von Fit
Die Frage stellt sich bei der endgültigen Stilllegung, dachte ich!