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Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 19:45
von zrxsaka
Hi,
heute war ein Bekannter bei mir der sich ne alte Schwalbe ohne Papiere gekauft hat. Er wollte dann beim KBA ne neue ABE beantragen und bekam als Antwort, dass das nicht möglich sei, da die Schwalbe ein Reimport wäre. In welchem Land die Schwalbe vorher gelaufen ist kann ihm nicht bekannt.
Er hat dann noch beim TÜV wegen einer Abnahme nachgefragt und die haben gesagt "machen wir, bauen Sie die Schwalbe zusammen und kommen Sie vorbei" .
Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???
Danke für Eure Hilfe
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 20:10
von schmiere0
Hat sie kein Typenschild?
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 20:14
von P-J
zrxsaka hat geschrieben:Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???
Der Tüv ist ein fieser Haufen, die nehmen sich das Geld mit obs was bringt oder nicht. Wenn KBA die Papier verweigert liegts doch nicht daran das die Schwalbe TÜV brauch. Die Fahrgestellnummer die du angefragt hast zeigt den Leuten das es sich um eine Mopped aus Export Drittländern handelt, deshab bekommst du keinen Papieren.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 21:01
von CJ
zrxsaka hat geschrieben:...Er hat dann noch beim TÜV wegen einer Abnahme nachgefragt und die haben gesagt "machen wir, bauen Sie die Schwalbe zusammen und kommen Sie vorbei" . Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???...
Wenn er auch aus Thüringen oder einem anderen "neuen" Bundesland kommt, sollte er vor allem mit der DEKRA sprechen, nicht mit dem TÜV.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 21:25
von schmiere0
Da kommt er fast billiger einen defekten rahmen zu kaufen und dessen nummer zu verwenden
-- Hinzugefügt: 10. Februar 2016 21:26 --
natürlich sollte dieser gültige papiere haben
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 21:32
von Der Gärtner
Das wäre dann aber wohl illegal...

Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 22:00
von zrxsaka
Abend,
ist einKR51/2N Bj 1982.
Hier mal was das KBA geschrieben hat.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 22:09
von schmiere0
das ist nicht illegal, den export aus den verkehr, den anderen verschrotten
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 22:12
von CJ
zrxsaka hat geschrieben:Abend,
ist einKR51/2N Bj 1982.
Hier mal was das KBA geschrieben hat.
Deswegen schrieb ich ja "
Wenn er auch aus Thüringen oder einem anderen "neuen" Bundesland kommt, sollte er vor allem mit der DEKRA sprechen, nicht mit dem TÜV." Was das KBA von dir will ist doch klar. Oder du besorgst dir tatsächlich einen "deutschen" Rahmen und baust um. Ilegal ist das nicht.
Gruß Carsten
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 22:37
von Andreas
Interessante Sache.
Also läuft es auf eine 21er Abnahme oder einen Tauschrahmen mit Papieren hinaus.
Vielleicht nicht ganz unwichtig zu wissen - im Falle einer 21er - aus welchem Land stammt die Schwalbe? Welche gesetzl. Regelungen gibt es dort? Bspw. Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Scheinwerfer, etc.
Nicht das Du letzten Endes z.B. was gedrosseltes oder offenes auf dem Hof stehen hast, wo weitere technische Eingriffe evtl. nötig sind um eine Einzel-BE zu bekommen.
Der a.a.S. muß übrigens nicht von der Dekra sein, auch wenn Du in Thüringen lebst.
schmiere0 hat geschrieben:das ist nicht illegal, den export aus den verkehr, den anderen verschrotten
Dann hat er gar keinen Rahmen.

Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 22:55
von CJ
Andreas hat geschrieben:...Der a.a.S. muß übrigens nicht von der Dekra sein, auch wenn Du in Thüringen lebst...
Aber wenn er sie dort vorstellt doch? §21 Abnahmen macht doch im Osten die DEKRA, wenn kein Datensatz vorliegt. Oder überseh ich da was?
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
10. Februar 2016 23:03
von Andreas
Ok, falsch ausgedrückt. Er muß die 21er nicht zwangsweise im "Osten" bei der Dekra machen lassen nur weil er in Thüringen wohnt oder die Schwalbe dort steht. Er kann das Gutachten bei jedem a.a.S. - egal von welcher Prüforganisation - erstellen lassen, muß dann aber im Zweifel die Schwalbe dorthin karren.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 07:09
von ea2873
ehrlich gesagt wundert mich, daß das KBA weiß, daß es sich um einen Reimport handelt..... glaube kaum daß die Exporte in den FG Listen auftauchen?
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 07:25
von der garst
Das war auch mein Gedanke. Die müssen dann ja eine exakte Liste mit Rahmennummern haben bzw es müssen von Simson abweichende Nummern vergeben worden sein.
Sowas kann ich mir noch nicht so recht vorstellen.
Womöglich bezeichnen die ein Fz. aus der DDR als Reimport....Aber das ist auch abstrus.
-- Hinzugefügt: 11. Februar 2016 07:25 --
Vielleicht mal das Thema in diversen Simson Foren aufschlagen.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 07:40
von Andreas
Offensichtlich hat Frau Bott vom KBA detailierte Informationen, dass die Schwalbe-FIN 1143287 einem ehemaligen Export zuzuordnen ist. Diese Info kann sie eigentlich nur vom Hersteller haben. Von MZ gibt es auch eine Exportstatistik. Warum sollte es die von Simson - ggf. sogar ausführlicher mit FINs - nicht auch geben?
Bei ernsthaftem Interesse einer Wiederzulassung würde ich einfach mal Frau Bott anrufen und nach Hintergrundinfos fragen. Ist vielleicht einfacher als die Forenwelt verrückt zu machen.

Ein DDR-Vehikel generell als Re-Import abzustempeln halte ich eigentlich auch für ausgeschlossen, aber wissen tue ich es nicht. Auch im KBA werden Fehler produziert, deshalb anrufen und die Angelegenheit weiter verfolgen.
Vielleicht weiß sie ja sogar, wohin die Schwalbe exportiert wurde. Würde die Sache ggf. vereinfachen.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 07:45
von y5bc
frau bott gleicht die fin mit den unterlagen vom kta Dresden ab. sie hat alle Daten vorliegen. auch ein abgleich mit Fahndungslisten der Polizei erfolgt.
das wird eine ungarn-Schwalbe sein.
du dürftest keine hupe vorn in der lampenmaske haben und hinten müsste eine kennzeichenhalterung dran sein.
diese Schwalben hatten nur eine 40 km/h Zulassung.
natürlich bekommst du die auch in Deutschland wieder offiziel auf die straße.
zwei Möglichkeiten:
1) umständlich, und wenig vorteilhaft.
zum tüv / dekra und einzelabnahme machen lassen, zur Zulassungsstelle und schein ausschreiben lassen und dann ganz normal versichern.
dann hast du offizielle legale papiere und ein legales Moped mit 40 km/h Zulassung.
der einigungsvertrag, nachdem die 60km/h regelung für ostmopeds zählt, gilt nur bei Moped die vor ??/92 in der ehemaligen DDR in den verkehr worden sind. nicht aber für in Ungarn/ England oder sonstwo zugelassene Mopeds.
2) finanziell eventuell günstiger ( ich kenne die momentanen behördenpreise nicht ) und einfacher zu händeln.
ich gehe davon aus, das du die Schwalbe eh neu aufbauen willst.
kauf dir einen neuen ( natürlich gebrauchten ) /2er rahmen der kein "U" in hinter der fin hat und definitiv aus DDR-bestand stammt. der kann auch ohne papiere sein, sollte aber nicht als gestohlen gemeldet sein.
die werden mit ca 100-120 euro bei ebay gehandelt
wenn dann ein solcher in deinem besitz ist, bestellst du BEVOR du anfängst neu aufzubauen, neue papiere beim kba.
nimm dort nicht den komplizierten weg und führe genau auf was für ein Moped du da aufbauen willst.
schreib einfach eine mail:
"ich benötige einen auszug aus der ABE für folgendes Moped:
Simson Schwalbe
Typ KR 51/2
Fin ??????
Bj. ????
schicken sie den wisch an
Kalle Moppenprinz
Kneipenweg 10
unter Tisch sechs
mfg
kalle Moppenprinz "
dann hast du legale papiere mit 60 km/h Zulassung und wenn du dann das Moped an den neuen rahmen getüddelt hast, hast du auch ein legales Moped mit 60km/h zulassung
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 07:57
von TS-Jens
ea2873 hat geschrieben:ehrlich gesagt wundert mich, daß das KBA weiß, daß es sich um einen Reimport handelt..... glaube kaum daß die Exporte in den FG Listen auftauchen?
Ich kann nur für meinen Bunny sprechen, der hat vom KBA problemlos 60km/h Papiere bekommen obwohl es ein BRD Export war. Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...
Aber je mehr Infos die bekommen desto schlechter. Gar nicht erst ne lange e-mail schreiben.
Da gehts am simpelsten:
https://www.kba.de/SiteGlobals/Forms/Na ... ?nn=644240
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 08:08
von y5bc
TS-Jens hat geschrieben: Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...
das war vielleicht vor ein paar jahren noch möglich. inzwischen wird ganz genau abgeglichen.
vor ein paar jahren hätte auch eine ungarnschwalbe noch problemlos neue papiere bekommen.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 08:13
von TS-Jens
y5bc hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben: Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...
inzwischen wird ganz genau abgeglichen.
Womit abgeglichen? Nach meiner Info ist bei Simson NICHT festgehalten worden welche FIN ein SR50 oder ein SR80 war, bei S51 und S70 soll es sich ähnlich verhalten.
Käme auf einen Versuch an, habe leider keinen Rahmen mehr hier der noch keine KBA Papiere hat. Also S50 schon, weiß aber nicht ob mans damit probieren kann.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 08:38
von y5bc
mit den Daten vom kta in Dresden.
jedes Fahrzeug aus der DDR wurde dort registriert. ich denke mal das das jetzt alles fertig digitalisiert worden ist und damit die nachvollziehbarkeit gegeben ist.
vor ein paar jahren war das alles noch etwas komplizierter.
es sind ja auch gefälschte "alte" DDR papiere im umlauf. die werden meist bei ebay vertickt. dort steht dann aber der falsche typschlüssel drauf.
das ist in dem thread sehr gut erklärt. dort ist auch ein bild zu sehen
http://www.schwalbennest.de/simson/gefa ... 07554.htmlder user "hallo-steege" ist zu der ganzen Thematik kba/neue papiere/FIN Nummern/ Typ Zuordnung der kompetenteste Ansprechpartner.
gib ihm ne fin und er sagt dir welches Fahrzeug da dran hängt.
wenn ich das richtig interpretiere, arbeitet er beim kba
bei nöten oder sorgen, einfach mal kontakt mit ihm aufnehmen. ist ein ganz netter
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 09:16
von zrxsaka
Ok, Danke erst mal. Ist viel Lesestoff für den jungen Mann dem die Schwalbe gehört.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 09:29
von Mike68
Also das Kba kann inzwischen sehr genau sagen ob die Simson ein Reimport ist oder nicht. Und wenn auf dem Typenschild oder im Rahmen hu50 oder cm50 eingeschlagen ist, ist es klar das es ein Reimport ist. Deshalb bekamen die auch immer öfters Fotos.
Wie das mit dem drosseln auf 45 kmh ausschaut weiß ich nicht. Warscheinlich die bedüsung
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 14:56
von der garst
Na dann sind wir mal alle froh, daß MZ keine abweichenden Nummern für den Export vergeben hat nachher verlangen die noch n Kat weil es ein Schweizexport war...

...Allerdings bei den GS Modellen bestünde die Möglichkeit das Daten im Kba vorliegen.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 16:18
von y5bc
es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 17:23
von samasaphan
y5bc hat geschrieben:es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.
Nur? Das ist bei einer Rollerwahl nicht unwichtig...
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 20:48
von zrxsaka
Abend,
es gibt keine schönen Neuigkeiten zum Thema. Wir haben Rahmennr. und die Plakette am Rahmen verglichen. Es sind unterschiedliche Nummern drauf. Desweiteren scheint es ein KR51/1 zu sein. Irgendjemand hat die oberen Halter am Rahmen für den Motor abgeflext und einen S51 Motor ( 3 Gang ) reingebaut. Der Vorbesitzer hat sich inzwischen bereiterklärt die Schwalbe zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.
Mal sehen was noch kommt.
Sandro
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 21:06
von der garst
Das Ding zurück zu geben ist sicher erstmal kein Fehler.
Auf 40 Kmh hätte ich keinen Bock.
Man wird ja mit 70 und mehr noch derart geschnitten und abgedrängt...
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 21:21
von Andreas
zrxsaka hat geschrieben:Der Vorbesitzer hat sich inzwischen bereiterklärt die Schwalbe zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.
Würde ich wohl machen.
Btw., welche FIN hat das KBA denn überprüft? Rahmen oder Plakette?
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
11. Februar 2016 21:27
von zrxsaka
Die haben die FIN von der Plakette geprüft.
Ich habe über ein Simsonforum noch Kontakt zu den User "hallo-stege" aufgenommen. Ich habe ihm mal beide Nummern gegeben. Mal sehen was da raus kommt.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
12. Februar 2016 11:58
von y5bc
samasaphan hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.
Nur? Das ist bei einer Rollerwahl nicht unwichtig...
ich meinte da eher den vergleich zu den MZ moppeds. hier ist es egal woher die reimportiert werden. das ändert nix an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. ist halt nur ein Verwaltungsakt.
anders bei den simson moppeds. hier werden Reimporte keine 60 km/h Zulassung erhalten, weil nur in der DDR zugelassene Fahrzeuge unter den einigungsvertrag fallen.
kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
12. Februar 2016 12:06
von Andreas
y5bc hat geschrieben:
kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs
Also der gleiche Mist wie mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
13. Februar 2016 10:01
von Mainzer
y5bc hat geschrieben:kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs
Wobei es sich da nur um die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte dreht. Zulassungs- bzw. versicherungsrechtlich ist das im Ausland egal.
Mit A1, A2 oder A kann und darf man problemlos Simsons im Ausland fahren.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
21. Februar 2016 16:32
von Kaemmi800
Hallo, erstmal ein vorweg, die Dame in Flensburg ist nett und sehr fachkundig.Ich habe schon zweimal die Dienste in Anspruch genommen und immer Erfolg gehabt. Ursprünglich wurde nur die Fahrgestellnummer verglichen mit der Fahndungsliste der Polizei. Seit Ungarn in der EU ist und verstärkt von dort Fahrzeuge eingeführt werden (manchmal auch gestohlene) werden die der KTA bekannten Produktionsnummern für den Export mit verglichen. Und es war so, dass die für Ungarn bestimmten Mopeds anders ausgeführt waren( ohne Blinker,Fahrradklingel statt Blinker und manche hatten Geschwindigkeitsbeschränkungen).Demzufolge die Vorführung bei Dekra oder Tüv, oder man bleibt bei 40Km/h. Auch bei beim Kauf von Motorrädern aus Ungarn ist es Sinnvoll neben den ungarischen FB auch einen Kaufvertrag zu haben. Und dann zur Dekra oder TÜV-Gutachten machen und dann gibts erst neuen Brief. Übrigens wenn ich hier ein S51 oder andere Simson fahre und die dazu gehörige Berechtigung habe kann ich ohne Probleme in Frankreich oder Holland "Zigarren oder Käse holen.)
Gruß Kämmi
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
21. Februar 2016 19:06
von Andreas
Mit 60 km/h?
Oder mit der VMax, die in dem jeweiligen Land für genau diese Fahrzeuggattung gültig ist?
Und spinnen wir das doch mal weiter .... was ist denn mit einem Simson-SL1 Mofa, welches ausschließlich mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren wird? Darf ich damit in Venlo Frikandeln holen?
Mit 30km/h? Mit 25km/h? Mit 15 Jahren oder vielleicht mit 16, oder womöglich gar nicht?

So ganz einfach ist es dann doch nicht.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
21. Februar 2016 19:40
von Midi
Ich hab ne Schwallie mit ner Fahrzeugident 1109... Das ist ein Austauschrahmen auch für den Star oder Habicht und ja, der hat sogar die Aufnahmen, das da ein Viergangmotor rein passen würde. Papiere hab ich beim KBA auf Dreigangmotor Bj. 79 beantragt und anstandslos bekommen... Bin mir fast sicher, das ist ein Austauschrahmen der nirgendwo gelistet ist...
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
21. Februar 2016 21:11
von Egon Damm
ich frage mich innerlich, warum kaufe ich ein Fahrzeug im Ausland, wovon hierzulande viele mit Papiere
erhältlich sind. Oder sind die Fahrzeuge aus dem "Ausland" ummesonst.
Wir haben es durch. Ein seltsames Fahrzeug Marke Tula erworben. Aber nochmal mache ich das nicht.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
22. Februar 2016 09:50
von y5bc
Egon Damm hat geschrieben:ich frage mich innerlich, warum kaufe ich ein Fahrzeug im Ausland, wovon hierzulande viele mit Papiere
erhältlich sind
dort sind sie billiger
manch einer hat gute kontakte dorthin
freundschaften aus alten DDR-Zeiten bestehen immernoch ( Ungarn war/ist beliebtes urlaubsland, viele Unterkünfte waren/sind privat )
also die gründe sind vielfältig.
ich persönlich würde einen Wartburg ( wenn ich denn einen wollte ) vielleicht auch lieber in Ungarn kaufen. auf grund des milden Klimas könnte ich mir vorstellen, das der rostbefall dort nicht ganz so kritisch ist. aber alles wenn und hätte und aber............
nochmal zu den simsons im Ausland.
sicherlich darf man mit der hier gültigen Fahrerlaubnis auch eine simson im Ausland fahren. es streiten sich die gelehrten ja auch nicht um die Berechtigung sondern ausschließlich um die zur Berechtigung gehörende Geschwindigkeit.
d.h.
wenn du
nur eine mopederlaubnis hast ( und nur dann besteht das Problem) darfst du hier in Deutschland eine simson mit 60 km/h offiziel bewegen. dies regelt der einigungsvertrag. der hat aber im Ausland keine Gültigkeit.
Streitpunkt ist hier ob du im Ausland dann nur begrenzt/gedrosselt fahren darfst oder ob du einen entsprechend größeren Führerschein benötigst. die gelehrten streiten sich darum von welcher seite sie das Pferd satteln sollen.
entsprechenden Führerschein oder gedrosselte Geschwindigkeit oder doch so fahren lassen wie in Deutschland auch.
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
22. Februar 2016 10:36
von Kaemmi800
Hallo, nochmal zu den Führerscheinklassen. Die seit 2013? geänderten Führerscheinklassen sind mit denen der EU-Mitgliedsstaaten abgeglichen.Und somit kann ich mit der gültigen Klasse das fahren für was sie ist. Übrigens ist mein Sohn schon 1990 mit dem Mopedschein durch Österreich gefahren. Einziges Problem war das zu dieser Zeit nicht vorhandene Versicherungskennzeichen.Er hatte aber eine Auslandsversicherung. War so zur Wende.
Gruß Kämmi
Re: Reimport Schwalbe zulassen

Verfasst:
22. Februar 2016 13:29
von y5bc
Kaemmi800 hat geschrieben: Und somit kann ich mit der gültigen Klasse das fahren für was sie ist.
das ist ja insofern auch richtig. es geht aber um die 60 km/h. die gelten nur in Deutschland. das führerscheingesetz ist eu-weit einheitlich. darin heißt es
"Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver-brennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleis-tung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren."
die 60 km/h ( bzw auch die 50 km/h für nach 92 bis ?? in verkehr gebrachte Mopeds )regelung ist eine innerdeutsche ausnahmegenehmigung die nicht zwangsweise in der gesamten eu gilt.
diese Diskussionen werden in den einschlägigen simsonforen des Öfteren geführt. es werden auch regelmäßig anfragen an offizielle gestellt. ( auswärtiges amt, botschaften, verkehrsklubs...etc pp) keine dieser offiziellen stellen hat bisher eine "gerichtsverwertbare" Aussage getroffen. alle verweisen im zweifel auf die nächsthöhere führerscheinklasse
zumindest ist mir noch keine bekannt. ich verfolge diese Diskussionen aber mit großem Interesse obwohl es für mich nicht zu trifft.