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Maddin1 hat geschrieben:ich werde aber trotzdem das normale H nehmen, schon alleine weil mein wunschkennzeichen sonst nicht past.
Lorchen hat geschrieben:Ein brauchbares W-Kennzeichen wäre sinnvoll gewesen.
thuttle hat geschrieben:Lorchen hat geschrieben:Ein brauchbares W-Kennzeichen wäre sinnvoll gewesen.
Winter oder Werner
walkabout 98 hat geschrieben:Kfz Steuer mit H Kennzeichen 46€
Kfz Steuer ohne H Kennzeichen 18€
...also für die MZ ohne Interesse
walkabout 98 hat geschrieben:Wie kommst Du auf 700ccm? Ich zahl für meine 750iger nen Fuffi im Jahr....
waldi hat geschrieben:Maddin1 hat geschrieben:ich werde aber trotzdem das normale H nehmen, schon alleine weil mein wunschkennzeichen sonst nicht past.
Eine MZ mit "H" bringt eh nichts. Das wird teurer als ohne und bis jetzt ist ja die Umweltzone noch kein Thema.
Lg. Mario
Enz-Zett hat geschrieben:Ist das ein verfrühter Aprilscherz? Was bringt ein Saisonkennzeichen bei grünen Kennzeichen? Steuern sparen bei einem steuerfreien Fahrzeug?
Matthieu hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:Ist das ein verfrühter Aprilscherz? Was bringt ein Saisonkennzeichen bei grünen Kennzeichen? Steuern sparen bei einem steuerfreien Fahrzeug?
Wenn du richtig lesen würdest, dann hättest du mitbekommen, dass es um H-Kennzeichen geht. Das hat nix mit grünem Kennzeichen zu tun.
Matthieu hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:Ist das ein verfrühter Aprilscherz? Was bringt ein Saisonkennzeichen bei grünen Kennzeichen? Steuern sparen bei einem steuerfreien Fahrzeug?
Wenn du richtig lesen würdest, dann hättest du mitbekommen, dass es um H-Kennzeichen geht. Das hat nix mit grünem Kennzeichen zu tun.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. März 2017 wird heute im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 522 verkündet. Mit der Verordnung wird auch geregelt, dass sowohl Oldtimerkennzeichen nach § 9 Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach § 9 Absatz 2 als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können. Die Regelung in § 9 Absatz 3 tritt allerdings erst am 1.10.2017 in Kraft. Da beim KBA hierfür die technischen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen, ist eine Vorgriffsregelung nicht angedacht.
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